H-Kennzeichen Info

VW Käfer 1200

Stand gerade bei uns in der Zeitung.Für die,die es interessiert.....🙂

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Beste Antwort im Thema

sachichja .... --> OldtimerMarkt aktuelle Meldung
die wichtigsten ABschnitte hier mal als Zitat:

Zitat:

Voreilige Panikmache
Verschiedene Nachrichtenportale hatten es in den letzten Tagen gemeldet: Um künftig ein H-Kennzeichen zu bekommen müsste der Zustand der zu begutachtenden Fahrzeuge mindestens der Note Zwei entsprechen.
Diese Meldung ist definitiv falsch!
Korrekt ist, dass in der seit ab 1. Oktober 2011 geltenden Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern keine Mindest-Zustandsnote mehr gefordert wird.

Wie bereits von uns berichtet, sind die wichtigsten Kriterien zur Einstufung eines Kraftfahrzeugs als Oldtimer gemäß § 2 Nr. 22 FZV folgende:

Guter Pflege- und Erhaltungszustand
Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein
Durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden

Von einer Verschärfung der Regeln kann also keine Rede sein.

Der Fehler scheint einer großen Nachrichtenagentur unterlaufen zu sein, welche wohl die in der Richtlinie genannte Ziffer 2 in Zustand 2 umdeutete. Mehrere Nachrichtenportale verbreiteten die Falschmeldung anschließend weiter und sorgten so für Stirnrunzeln bei vielen Oldtimerfreunden.

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@Woita,
Sehe ich genau so - trotzdem sei es erlaubt bei so einem Thema den Bogen mal etwas weiter zu spannen, was ja im Moment auch passiert.

Der eigentliche Hammer an dieser ganzen Umwelt-Manie ist ja nicht nur das mit den Partikelfiltern, die sich ja nicht die Industrie ausgedacht noch gefordert hat, null komma gar nichts Messbares an Feinstaubkonzentration geändert hat.

Da sind wirklich von der Mutter Natur ausgedachte Vorkommnisse (Pollenflug, Sporenflug, Sahara Staub..., Vulkanasche...) ereheblich einflussreicher. Da haben unsere EU-Politiker die Sache nicht zu Ende gedacht, wie leider oft...

Es kommt aber noch etwas viel Schlimmeres hinzu (Thema E-Auto, 3-Liter Auto, Hybrid...)

Wieviel Gift und Tonnen CO² etc bei deren Produktion entsteht ?

Oder:

Leider kann keine noch so schlau ausgedachte Technologie die Grundgesetze der Physik aushebeln. Um eine Tonne von 0 auf 100km/h in 10 sec. zu beschleunigen, brauch ich nun mal eine Leistung von geschätzt 5kWh(mag falsch sein, dient nur als Beispiel)
Und jetzt kommt die Lobby/Industrie und suggeriert:
Bei einenm Hybrydauto brauchen wir nur einen kleinen Verbrennungsmotor mit 15kW Leistung.
Der langt dann gerade mal für drei solche Beschleunigung pro Stunde....

Gruß Christian

Genauso sehe ich das auch. Die zugespoilerte Kampfschachtelfraktion, mit 4facher Serienleistung im GTI schon immer gefürchtet von TÜVtlern und Finanzamt als "H" Vorführung, soll es etwas schwerer haben.
Aber diese im Bericht als neu dargestellte Möglichkeit des nachträglichen, zeitgenössischen Tuning gab es schon seit 2007; ist denen wohl jetzt erst aufgefallen.
Sollte den GTIlern aber auch nicht schwerfallen.
Höchstens uns.
Es ist umgekehrt wie mit dem Lack.- man muss aber erstmal einen finden der das auch so sieht, und das ist sauschwer. Aus eigener Erfahrung weiss ich das.
Dagegen findet den Stufe 3 Lack jeder, nur ob er was sagt? Man soll ja wiederkommen-oder? Vllt. einen erhobenen Zeigefinger -als letzte Mahnung oder so.
Wie sagte doch die Werbung: in ihrem Interesse, der Sicherheit zu liebe......
Dienstleister eben.

Nachtrag zur Feinstaubdiskussion:-
den gab es schon immer, nur war er früher an Grobstaub der Kohleindustrie gekoppelt und fiel nicht ins Gewicht.
Aber insgesamt muss man ja glücklich sein das man überhaupt noch fahren darf. Die innerstädtischen Konzepte waren von Anfang an was für die Tonne; wussten die meisten. Aber was wäre wenn die das so gemacht hätten wie es zündet? Wir dürften alle nur noch auf die Autobahn und an der Abfahrt die Karre auf'm Pendlerparkplatz stellen, und mit'n Bus in die Stadt. DAS wäre ein Aufschrei gewesen! Und jetzt lächeln alle und sagen, nutzt eh' nix die Konzepte der Umweltzonen. Diese Leute hätte ich mal vor 3 Jahren gerne gesehen wenn es wie beschrieben totale Stadtfahrverbote gegeben hätte.

Also mich stört der Zustand 2 nicht.
Tiffy hat den lt Gutachten bekommen, auch wenn der Lack teilweise (Dach und Türen...) schon 40 Jahre alt ist und auch schon etliche Macken hat. Einige von Euch haben das ja schon mal selbst gesehen😉

Gutachten1

Ich sehe das auch nicht so dramatisch.Es sollte jeder die H-Zulassung erhalten der sie auch verdient.
Man redet ja nicht ohne Grund von Kulturgut.Wenn ich teilweise überlege was alles mit H rumfährt kann ich schon verstehen warum die richtlinien verschärft wurden.

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Das glaube ich alles noch nicht so wie es da steht. Die neue Richtlinie ist seit mehreren Wochen einsehbar und bekannt, da steht null und garnix von Zustand 2 drin. Hat das Verkehrsministerium da jetzt als zuständige Oberbehörde einfach einen draufgesetzt in Form einer Ausführungsbestimmung
?

sachichja .... --> OldtimerMarkt aktuelle Meldung
die wichtigsten ABschnitte hier mal als Zitat:

Zitat:

Voreilige Panikmache
Verschiedene Nachrichtenportale hatten es in den letzten Tagen gemeldet: Um künftig ein H-Kennzeichen zu bekommen müsste der Zustand der zu begutachtenden Fahrzeuge mindestens der Note Zwei entsprechen.
Diese Meldung ist definitiv falsch!
Korrekt ist, dass in der seit ab 1. Oktober 2011 geltenden Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern keine Mindest-Zustandsnote mehr gefordert wird.

Wie bereits von uns berichtet, sind die wichtigsten Kriterien zur Einstufung eines Kraftfahrzeugs als Oldtimer gemäß § 2 Nr. 22 FZV folgende:

Guter Pflege- und Erhaltungszustand
Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein
Durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden

Von einer Verschärfung der Regeln kann also keine Rede sein.

Der Fehler scheint einer großen Nachrichtenagentur unterlaufen zu sein, welche wohl die in der Richtlinie genannte Ziffer 2 in Zustand 2 umdeutete. Mehrere Nachrichtenportale verbreiteten die Falschmeldung anschließend weiter und sorgten so für Stirnrunzeln bei vielen Oldtimerfreunden.

Na also, geht doch. Danke!! Endlich kann ich meinen Fliegendreck von der Haube mit Akkopads wegmachen😁

Zitat:

Original geschrieben von flatfour


Na also, geht doch. Danke!! Endlich kann ich meinen Fliegendreck von der Haube mit Akkopads wegmachen😁

wie drauf geschissen?

Das ist ja köstlich!!! Da wird sofort die Zeitung abbestellt!😁

wenn ich das alles richtig verstanden habe, sind die Chancen für ein "H" an meinem Käfer trotz 50mm Federn von Jamex enorm gestiegen:-)

Ich werde das auf jeden Fall zur nächsten HU im Juni 2012 in Angriff nehmen!

Gruß Fredy

Du brauchst eine andere TüV Stelle Fredy ;-)

Zitat:

Original geschrieben von schwarzer_rabe1


Du brauchst eine andere TüV Stelle Fredy ;-)

Zum TÜV gehe ich sicher nicht mehr :-(

Ich lass das bei meinem mechaniker des Vertrauens machen, bei dem ist GTS zu Gange :-)

Aber eben erst im Juni 2012, wenn eh die HU fällig ist.

Gruß Fredy

Das Ganze ist eine "Zeitungs-Ente"
Niemand hat vor, die Kriterien zu verschärfen, es wird auch nichts verschärft, obwohl eine Mauer gebaut wurde.
Es wurden lediglich Änderungen des §2 Nr.22 FZVO vorgenommen, noch immer reicht es aus, eine schwache 3 auf die Räder gestellt zu haben, um das H zu erhalten, es ist mit der Neufassung sogar etwas erleichtert, um das H zu bekommen

Man hat den §2 FZVO geändert:

Auszug Bundesverkehrsblatt, es ist auch beim TÜV einsehbar.

Grundsätzliche Voraussetzungen:
bis mitte 2011: -Der Tag der ersten Zulassung muß mindestens 30 Jahre zurück liegen.
NEU: -Das nachgewiesene Baujahr muß 30 Jahre zurück liegen (z.B. Eindruck Typenschild)
-Das Erscheinungsbild muß grundsätzlich dem Originalauslieferungszustand entsprechen.
bis mitte 2011: -Technische Änderungen, An- / Umbauten müssen min. 20 Jahre ab Tag der Abnahme zur H-Zulassung zurückliegen und den damals gültigen Anforderungen der StVZO genügen.
NEU: ...
-Der Zustand des Fahrzeugs muß als erhaltenswürdig einzustufen sein.
-Das Fahrzeug muß die Kriterien einer Hauptuntersuchung nach §29 StVZO erfüllen.
-Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Benziner) ab der Erstzulassung 01.07.1969 müssen eine gültige Abgasuntersuchung haben.
(-Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (Diesel) ab der Erstzulassung 01.01.1977 müssen eine gültige Abgasuntersuchung haben.)

Nachtrag,
die Änderung des §2 wurde fälschlicher Weise auf die Zustandsbenotung 2 übertragen.
Diese Meldung hat nicht nur Mitarbeiter des TÜVs mit bösen Anrufen genervt.

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