1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gutachter und Versicherung berücksichtigen Altschaden nicht, was tun?

Gutachter und Versicherung berücksichtigen Altschaden nicht, was tun?

Der Gegenseite-Gutachter und meine Versicherung berücksichtigen einen Altschaden nicht/kaum, was tun?

Beim Ausparken auf dem Parkplatz auf dem Schulgelände hat meine Tochter einen plötzlich hinter ihr befindlichen Lupo (Bj. 2002, 116TKm) berührt. Was die Gegenseite dort zu suchen hatte, ist mir unklar, na ja...
Wir haben von dem Parkrempler an unserem Audi A3 nur 2-3 kleinere Kratzer, die man fast Wegpolieren kann; der Lupo hat eine Delle in der Beifahrertür und angeblich am Türgriff (letzteres kann ich technisch nicht wirklich nachvollziehen, das können auch alte Kratzer sein). Meine Tochter war in der Unfall-Situation überfordert, wurde eingelullt ("nicht schlimm, mein Auto ist ja alt, kein Problem"😉 und hat leider keine Bilder gemacht (so auch die Gegenseite).

Ich wollte mich außerhalb der Versicherung einigen, da hiess es, es kommt ein Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag von VW lag dann bei happigen 2000€!? Beim KV waren Bilder dabei, alle im spitzem Winkel fotografiert, kein Frontal-Bild der kompletten Beifahrertür, so dass man an der Beifahrertür kaum etwas erkennen konnte, aber da fiel mir auf, dass an der Beifahrertür, rechts von unserer Delle, das Licht anders brach, also noch noch ein Altschaden sein könne(?), was dann auf Rückfrage bestätigt wurde(??!): "Da ist auch noch ein altschaden, der war schon als ich den Lupo gekauft habe. Der wurde im KV aber nicht mit eingerechnet." Uups, 2000€ nur durch unsere Delle... Der Altschaden an der Beifahrertür wurde im KV mit keinem Wort erwähnt, also wird die Beifahrertür erneuert und der Alt-Schaden durch uns behoben/nochmals vergütet?

Auf meine Bitte bekam ich 2 Bilder per WhattsApp geschickt, die nicht besonders aussagefähig waren, die hänge ich an, ich wollte daher weitere Bilder, aber es kam nichts mehr, soviel zur Kooperation der Gegenseite.

Der Altschaden war im Vergleich zu unserem Parkrempler die größere Sache (da auch Holm, sowie nochmals Beifahrertür und Leiste betroffen waren).

Delikat an der Sache ist, dass die Gegenseite u.a. auch Versicherungsvertreter von meiner Versicherung ist und sich bestens auskennt plus wohl die richtigen Leute kennt.

1.500-2.000€ für die zweite Delle in der Beifahrertür übersteigt meine Vorstellungskraft, ich dachte, da reichen 200-500€, aber das lehnte die Gegenseite ab, forderte mindestens 1.200€, um das außerhalb der Versicherung zu regeln.

Ich habe daher alle Bilder und den Sachverhalt (Verschweigen des Altschadens, Bedenken zu Amigos bei meinem Versicherer) an meine Versicherung gegeben, die sich kümmern wollte.
Wir hatten wirtschaftlichen Totalschaden ins Gespräch gebracht, daraufhin kam "klärt Gutachter". Wirtschaftlicher Totalschaden ist natürlich nicht im Sinne der Gegenseite!

Gestern hat mir meine Versicherung dann das Gutachten der Gegenseite gesendet, welches von meiner "Versicherung und durch einen Gutachter der Dekra geprüft wurde und keine Auffälligkeiten zeige" und ich soll mich äußern, ob "alle Vorschäden im Gutachten eine Berücksichtigung fanden"??

Die Instandsetzungskosten belaufen sich auf 1.503€. Von den 1.503€ gehen noch für Wertverbesserung 90€ ab "aufgrund der Beschädigungen an der Beifahrertür rechts unterhalb wurden Abzüge zur Wertverbesserung bei der Lackierung von 40%" berücksichtigt. Sind das 90€ für den Alt-Schaden? Warum 40%, wenn dann bitte konsequent 40% ... oder besser 20%-80%.
Der Gutachter bestätigte übrigens in einem Nebensatz, dass die "Stoßleiste Beifahrertür aufgrund des Altschadens bereits erneuerungswürdig" sei, aber weder der Alt-Schaden am Holm, der Beifahrertür oder an der Leiste finden in seiner Kalkulation Berücksichtigung als Abzug?!

Der Wiederbeschaffungswert des 2002-er Lupos wurde vom Gutachter auf 1.950€ "unter Berücksichtigung evtl. Alt- und Vorschäden" festgelegt. Der Wert des 2002er-Lupos liegt m.E. bei 200-900€ (Mobile).
Der Restwert des beschädigten Fahrzeugs wurde auf 500€ festgelegt. (3 Angebote zw. 300-500€ Restwertbörse).
Alle Werte sind m.E. falsch, ich wundere mich sehr über meine Versicherung und deren Dekra-Experten, der Wiederbeschaffungswert wäre schon sehr hoch bei einem Auto ohne Altschaden, aber bereits der erste, massive Alt-Schaden führt doch schon zu der Abwertung auf 300-500€ Wert?!
Beim Gutachten waren wieder alle Bilder im spitzem Winkel fotografiert, wieder kein Frontal-Bild wo Neu- und Altschaden auf einem Bild sichtbar sind, darum geht es doch, dafür habe ich Bilder von anderen Seiten ... ?!

Sind die blind oder nicht neutral, oder habe ich einen Fehler in meinem Rechtsempfinden?
Wird hier von Gefälligkeits-Kostenvoranschlag zu Gefälligkeits-Gutachten gearbeitet und meine Versicherung zahlt aus Gefälligkeit an ihren Vertreter / meine Gegenseite?

Ich habe der Versicherung eine eMail gesendet: "Ich bin nicht gewillt, für eine zweite Delle an der Beifahrertür von einem fast 18 Jahre alten Lupo einen Schaden i.H.v. 1.412,67€ zu akzeptieren, denn dafür wären realistisch 200€ großzügig" und warte auf die Antwort.

Bilder: Unser Schaden ist die Delle links an der Tür / unter dem Griff, der Altschaden rechts.

Was bleibt als Optionen?
Sollte ich der Versicherung mitteilen, dass ich umgehend ein Gegengutachten will, oder warte ich ein paar Tage / deren Antwort ab? Andere Wege - Anwalt? Ombudsmann?

Ich dachte, das sei so offensichtlich .... ist es aber wohl nicht ;-(

Danke,

WA-Bild Frontal
Neuschaden
Altschaden
+2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@paperpritt1 schrieb am 17. Januar 2020 um 16:49:15 Uhr:


ich bin nicht gewillt, für eine zweite Delle an der Beifahrertür von einem fast 18 Jahre alten Lupo einen Schaden i.H.v. 1.412,67€ zu akzeptieren, denn dafür wären realistisch 200€ großzügig.

Deine subjektive Sicht der Dinge sei Dir unbenommen.
Aber sie ist sicher nicht richtig.
Anstatt permanent alle möglichen Leute, wie Geschädigten. Versicherung und Gutachter zu nerven, solltest Du Deine Energie darauf verwenden, Deinem Fräulein Tochter beizubringen, dass man in die Richtung gucken muss, in die man fährt! Gilt nämlich auch beim Rückwärtsfahren.
Da ihre Fahrschule dies offensichtlich versäumt hat, solltest Du die vielleicht auch verklagen...

117 weitere Antworten
117 Antworten

Zitat:

Leitgedanken für das Verfassen von Beiträgen
* Inhalt und Mehrwert: Schreibe mit Themenbezug und Wert für andere Nutzer.
* Respekt und Höflichkeit: Bleib sachlich und werde nicht persönlich.

Zitat:

@ex0riz0r schrieb am 3. Februar 2020 um 11:10:22 Uhr:


Also ernsthaft.... dich als Gegner.... da würde ich freiwillig nach wuhan gehen. Deine Tochter baut einen Unfall und du denkst, nicht so schlimm, blablabla. Im Nachhinein wirst du merken das der ganze Aufwand teurer war als der Schaden selber. Aber hey kein Thema zahlt ja die scheiss Gemeinschaft. Deiner Tochter und dir sollte man fragen ob Ihr fähig seit ein Auto zu lenken. Denn Einsicht sehe ich hier nicht!

Jetzt kommen wieder die unsachlichen Beiträge, schade. Ich finde solche Sprüche, wie mit Wuhan überhaupt nicht lustig, wo Leute sterben, da haben Dir Deine Eltern offensichtlich nicht allzu viel Anstand in die Wiege gelegt.

Es ist auch nicht wichtig, ob ich Auto fahren kann .. und ja, ich will ja zahlen, die Gemeinschaft entlasten bzw. ich will ja Betrug an der Gemeinschaft vermeiden.

Ich wünsche mir hier mehr Moderation, damit wir beim Thema bleiben.

Halt Dich 'raus, wenn Du nichts beizutragen hast.

Zu "Einsicht sehe ich hier nicht":

Was würdest Du in dem Fall als Betroffener einsehen? Ich bin da dooferweise in eine Amigo-Betrugs-Affäre geraten, die mich jede Menge Nerven kostet.
Ich habe festgestellt, dass meine VERS-Leute bei sich nicht nur ein Auge zudrücken, zu meinen Lasten bzw. zu Lasten der VERS-Gemeinschaft, da wurden Alt-Schäden an der betroffenen Beifahrertür (und an anderen Stellen) nicht genannt, Bilder nicht geliefert, KV und Gutachten über Schmerzgrenzen frisiert (dann wiederum Positionen im Gutachten vergessen ggü KV, um wirtsch. Totalschaden zu vermeiden, exakt 70%-Regel, das ist der VERS/DEKRA alles nicht "aufgefallen"😉 und letzte Woche kam es nach meiner Beschwerde zur Gegenüberstellung, wo es mE subtile Beeinflussungsversuche des DEKRA-Gutachters gab, oder warum erscheint die Gegenseite in Polizei-Uniform (40 km vom Dienstsitz im anderen Bundesland), warum kommt auch der Gutachter der Gegenseite zur Dekra, sagt "ich bin der ex-Chef ihres Vorgesetzten O., den O. kenne ich sehr gut... ", oder "Ich habe den besten RA im Saarland engagiert, hier die Visitenkarte" etc. ABER ich konnte mir bei der Gelegenheit das Auto ansehen, siehe die knapp 20 Bilder, die ich eingestellt habe, und mich wunderte sehr, dass auch ein Schaden vorne rechts, 30 cm lange Kratzer auf Haube, Parkrempler hinten ebenfalls nicht im Gutachten berücksichtigt wurden?! Sieh' Dir die Bilder an. All das fehlte im Gutachten B, der sprach von : "Gepflegter Allgemeinzustand" oder "Vorschäden wurden nicht festgestellt"?? Der im Gutachen angegebene Wiederbeschaffungswert von 1.950€ "unter Berücksichtigung evtl. Alt- und Vorschäden(!?)" ist falsch. Ich folge dem Sachverständigen B, dass ein fast 18 Jahre alter, beschädigter LUPO noch 300-500€ Restwert hat (Gutachten, Seite 9), der Sachverständige B hat dieses Wissen nur nicht in seinem Gutachten angewendet.

Es ist die Aufgabe der VERS, den Schaden für ihre Kunden zu regulieren/minimieren und nicht mit falschen Angaben durchzuwinken, objektiv, unabhängig davon, ob es ein nebenberuflicher VERS-Kollege ist.

Am Wochenende habe ich mit einer anderen Versicherung gesprochen, weil ich nach dem Ärger die Versicherung wechseln will. Der Vertreter der Konkurrenz hat sich die Bilder angesehen und meinte, vorsichtig formuliert, "dass meine VERS auf 2 Augen blind sei", 1.) weil etliche Altschäden "übersehen" wurden.
2.) Der Vertreter der Konkurrenz meinte dann auch, dass Versicherungen bei Parkplatzunfällen immer auch die Teil-Schuldfrage in's Gespräch bringen würden. Mir wurde gesagt, es gäbe eine "goldene Regel auf Parkplätzen / Privatgrund: wenn keiner der beiden Beteiligten steht, dann 50:50 aus gegenseitger Vor- und Rücksichtnahme.", ich habe auch 60/40, oder 80/20 im Internet gesehen, aber es sei oft eine Teilschuld dabei, zumindest hätte die VERS das ansprechen können.

Aber bisher hat meine VERS nicht für mich gearbeitet.

Man weiß ja nicht ob beide gefahren sind .
In Deiner Beschreibung klingt es so als ob Deine Tochter rückwärts an ein stehendes Auto gebumst ist.
Wenn es keine Zeugen gibt und der/die andere sagt, dass sie stand, hast es sehr schwer.

Die Gegenseite ist gefahren.
Der gegnerische Gutachter spricht auch von Streifschäden.

Hier ein Auzug unserer Schadens-Meldung an die VERS:
> Ihr Fahrzeug:
> fuhr aus Parkplatz
> Gegnerisches Fahrzeug:
> fuhr gerade aus

Aber es hat die VERS bisher auch nicht interessiert, genauso wenig wie die Altschäden.

Ohne Zeugen wie gesagt schwer.
Daß die Gegnerin/der Gegner auch in Bewegung war, sagst erstmal nur Du hier im Forum.
Was hat Deine Tochter gesehen oder gesagt?
Und ob dein Gegner das auch so sieht, dass BEIDE in Bewegung waren, weißt Du anscheinend selbst nicht....
Dazu hast Du nämlich nichts gesagt.
Das mit der Aufteilung der Schuld auf Privatgrund oder Einkaufsparkplätzen, ja da haben wir sicher alle schon davon gehört.
Aber war das wirklich so ein abgetrenntes Gebiet oder doch mehr öffentlich?
Prinzipiell hat der, der rückwärts fährt erstmal die Arschkarte. Und der , welcher in Bewegung ist, während der andere steht, ebenso.
Aber wie gesagt: Ohne Zeugen und gegenteiligen Aussagen.... schwierig, schwierig.

Ähnliche Themen

Das Ausparken geschah auf dem Parkplatz auf dem Schulgelände, das ist ein Privatgelände.
Es gibt zumindest eine Zeugin (Namen, Kontaktdaten hatte ich in der Schadensmeldung der VERS angegeben, aber die wurde nicht angeschrieben).

Das Thema "Teilschuld" ist nicht so wichtig wie das "Berücksichtigen des Altschadens an der betroffenen Beifahrertür" und der anderen Schäden (Schaden vorne rechts, Kratzer auf Haube, hinten Parkrempler, Kratzer rundum), weil das Einfluß auf den WBW bzw. Restwert hat, weil das dann wirtschaftl. Totalschaden ist, den die Gegenseite unbedingt vermeiden will.

Es ist halt interessant, dass der Versicherungsmann der Konkurrenz sich sofort darüber aufregte, dass 1.) der Altschaden an der betroffenen Beifahrertür nicht berücksichtigt wurde und dann fragte, ob die Schadensabteilung 2.) wenigstend auch Teilschuld geprüft hätte, da die VERS bisher alles "übersieht" oder besser übersah, was angeblich üblicherweise geprüft wird.
Ich bin nun auf das Gutachten der DEKRA gespannt.

Gibts Neuigkeiten?

Zitat:

Gibts Neuigkeiten?

Nein, noch nicht. Der Gegenüberstellungstermin war am 30/01 um 16:00 Uhr, sollte so langsam eintreffen.

Ich habe das Gegenüberstellungs-Gutachten der Dekra erhalten. Ich bin aber nicht schlauer, denn auch das Gutachten berücksichtigt einen Altschaden nicht/kaum. Ich verstehe das nicht.
Es war vielleicht auch ungünstig, wenn die Dekra das Gegenüberstellungs-Gutachten macht, weil denen bei der Prüfung des Gutachtens der Gegenseite schon nichts aufgefallen war, die können sich ja nicht selbst widersprechen.

Die Dekra hat ggü dem Gutachten der Gegenseite noch 5 Vorschäden aufgelistet (Durchrostung, Kratzer Haube, Parkrempler/Kratzer hinten etc.) und hat ebenfalls den Altschaden an der Beifahrertür aufgelistet (Altschaden: Beifahrertür

vorne rechts

eingedrückt und verschrammt, Schweller eingedrückt, Stoßleiste dort plastisch verformt) drin, übersieht zwar einen Schaden an der Stoßstange vorne rechts, aber kommt aber auf einen

  • Schadenswert: 1758,72€
  • Wiederbeschaffungswert vor Unfall: 1300,00€
  • Schadenverhältnis 136%
  • Restwert wurde mit 200€ angegeben. Es gab 3 Angebote 199, 200, 790, wird da das mittlere Angebot genommen?
  • Wertverbesserung 250€

Kann es nicht nachvollziehen, dass diese 18 Jahre alte Schrottkarre mit etlichen Vorschäden vor der zweiten Delle an der Beifahrertür noch 1300€ Wert hatte und mit der zweiten Delle noch 200€, oder dass die Reparatur der alt-beschädigten Tür mit 1758,72€ komplett zu meinen Lasten geht.

Dekra-seite
Dekra-seite
Img-7545-altschaden-vorne-rechts-nicht-b

Quittung bekommen xD

Jetzt hör doch bitte mal auf das andere Auto mit so abfälligen Titulierungen schlechter zu machen als es ist.
Bei solchen Autos kommt es auch entscheidend darauf an, wann die nächste HU fällig wird.
Sollte der Lupo noch 18 Monate oder mehr Tüv haben, wäre der WBW so abwegig nicht.
Das ist ein kleines sparsames Auto und ideal als Stadtflitzer.
Sowas wird oft und gern gekauft. In diesem Fall auch mit unterdurchschnittlich wenig KM. (116 Tkm)
Auf dem Foto sehen auch die Reifen quasi neu aus!
Ich kann verstehen dass der Gutachter den WBW von 1950 auf 1300 reduziert hat und damit hast Du doch schon einen beträchtlichn Erfolg erzielt.
Die angebliche Wertverbesserung von 250.-€ empfinde ich allerdings als Frechheit!
Wurde mir das nicht gefallen lassen wenn ich der Bes.des VW Lupo wäre.
Könnte deinen Ärger höchstens verstehen wenn der HU fällig oder kurz davor wäre.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 17. Februar 2020 um 17:39:26 Uhr:



Könnte deinen Ärger höchstens verstehen wenn der HU fällig oder kurz davor wäre.

Ein fast 18 jähriger Lupo, welcher rundum 6+1 dokumentierte Alt-Schäden hat, wie Beifahrerseite eingedrückt / Holm, vorne rechts Stoßstange, verkratzte Haube, mehrere Durchrostungen, Parkrempler hinten etc. plus die vielen nicht-genannten Kratzer, den darf man mE als "Schrottkarre" titulieren. Sieh Dir doch bitte die Bilder an, aber wenn es Dir besser passt, dann lass ich das.

Ansonsten hat der Gutachter die Reifentiefe (Semperit, 185) nicht gemessen, im Gutachten stehen keine mm drin.

HU-Termin: 02/2020 lt. Gutachten Dekra, 12/2021 lt. Gutachten Gegenseite?

Kann es nicht nachvollziehen, dass dieser fast 18 Jahre alte Lupo mit etlichen Vorschäden vor der zweiten Delle an der Beifahrertür noch 1300€ Wert hatte und mit der zweiten Delle noch 200€, oder dass die Reparatur der alt-beschädigten Tür mit 1758,72€ komplett zu meinen Lasten geht.

Irgendwann wirst auch du verstehen, dass hier nicht alle nach deiner Pfeife tanzen.

Oder auch nicht Papa.

Und nun such weiter nach Fehlern in den Gutachten und unterstelle allen Sachverständigen Unfähigkeit und Befangenheit..............

Du machst das hier so lange, bis dir mal einer deine Grenzen aufzeigt und dir einen richtigen Einlauf verpasst.

Und das wird mal höchste Zeit hier.

Und nun heul dich meinetwegen weiter aus, gern auch bei der Moderation.

Du bis ein bornierter Besswerwisser der nur eine Meinung respektiert.

Die eigene.

Zitat:

@paperpritt1 schrieb am 17. Februar 2020 um 17:58:13 Uhr:


Kann es nicht nachvollziehen, dass dieser fast 18 Jahre alte Lupo mit etlichen Vorschäden vor der zweiten Delle an der Beifahrertür noch 1300€ Wert hatte und mit der zweiten Delle noch 200€, oder dass die Reparatur der alt-beschädigten Tür mit 1758,72€ komplett zu meinen Lasten geht.

Das liegt einfach daran, weil du da Äpfel mit Birnen vergleichst.

Der Wagen war vorher nicht 1300,- wert, sondern dieser Betrag (ja da gäbe es durchaus eine Range) wäre nötig gewesen um einen Lupo mit ähnlichen Eigenschaften erneut zu kaufen. Das ist aber ein rein hypothetischer Wert. Und da kommt es eben nicht an, ob der Wagen 6+1, 7+5 oder 3*2 Schäden hat, sondern in erster Linie auf Laufleistung, Motorisierung, TÜV, etc. All das, was man von einem 18 Jahre alten Auto erwarten kann und warum man sich sowas kauft. Man kauft und bewertet einen 18 Jahre alten Lupo eben nicht am Glanz des Lacks oder wie geleckt die Radläufe innen sind.

Die 200€ hingegen sind ein Restwert, der zum Zeitpunkt der Ermittlung durch ein übliches un anerkanntes Verfahren (vermutlich Restwertbörse) real und sicher zu erzielen war. Sprich das war jemand bereit auf den Tisch zu legen und er ist eine gewisse Zeit daran gebunden.
Würde der Wagen morgen erneut verunfallen, wäre die 200€ Restwert quasi wieder vollkommen uniteressant. Das musst du langsam verstehen.
Auf Vorschäden kannst du dann wieder rumreiten, wenn du mal einen außerordentlich schlecht darstehenden "Neuwagen" verunfallst. Dann interessiert das vielleicht jemanden.

Wie frech... Stimmt, mir fehlt hier ein MOD, damit man beim Thema bleibt und nicht immer blöd als "Papa, bornierter Besserwisser" angemacht wird, oder das ich einen "Einlauf bekommen" soll. "Wuhan" etc.

Hatte mir hier mehr Sachverstand erhofft, weil das jedem passieren kann.

Ich lese es in anderen Threads hier nur anders herum, das die VERS üblicherweise jegliche Vorschäden in Abzug bringt, nur bei mir nicht, weil die Gegenseite nebenher bei der VERS arbeitet (?), aber Du hast ja bestimmt auch einen Grund warum 5 Schäden im 2ten Gutachten plötzlich dazu kamen, dennoch vorne rechts noch ein Schaden fehlt, und der Wert des Lupos mit der 2ten Delle in der besagten Tür von 1300€ auf 200€ geht. Der hatte vorher schon einen Wert von 200-500€, oder?

Der neue Kommentar oben, danke, der passt schon, aber dann greift doch wirtschaftlicher Totalschaden?

Zitat:

@paperpritt1
Wie frech...

Stimmt, mir fehlt hier ein MOD, damit man beim Thema bleibt und nicht immer blöd als "Papa, bornierter Besserwisser" angemacht wird, oder das ich einen "Einlauf bekommen" soll. "Wuhan" etc.

Hatte mir hier mehr Sachverstand erhofft, weil das jedem passieren kann.

Ich lese es in anderen Threads hier nur anders herum, das die VERS üblicherweise jegliche Vorschäden in Abzug bringt, nur bei mir nicht, weil die Gegenseite nebenher bei der VERS arbeitet (?), aber Du hast ja bestimmt auch einen Grund warum 5 Schäden im 2ten Gutachten plötzlich dazu kamen, dennoch vorne rechts noch ein Schaden fehlt, und der Wert des Lupos mit der 2ten Delle in der besagten Tür von 1300€ auf 200€ geht. Der hatte vorher schon einen Wert von 200-500€, oder?

Ja, wie schon geschrieben, du verstehst es nicht.

Dir kann man etwas erklären, nein du weißt es natürlich besser.

Wir sind hier schon beim Thema, aber auch das begreifst du nicht.

Du unterstellst hier laufend Betrug und Unfähigkeit, schreibst laufend den selben Unfug (Wiederholungen machen deinen Vortag nicht besser) und wunderst dich dann über die Antworten?

Auch solltest du hier mal verinnerlichen, dass die geschriebenen Meinungen in diesem Forum auf die Schadenregulierung in diesem Fall überhaupt keinen Einfluss haben.

Aber nicht einmal das verstehst du.

Nein nicht frech, du bist -ich schreibe es nochmal- borniert

Menschenskinder.........

Deine Antwort
Ähnliche Themen