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Gutachter und Versicherung berücksichtigen Altschaden nicht, was tun?

Der Gegenseite-Gutachter und meine Versicherung berücksichtigen einen Altschaden nicht/kaum, was tun?

Beim Ausparken auf dem Parkplatz auf dem Schulgelände hat meine Tochter einen plötzlich hinter ihr befindlichen Lupo (Bj. 2002, 116TKm) berührt. Was die Gegenseite dort zu suchen hatte, ist mir unklar, na ja...
Wir haben von dem Parkrempler an unserem Audi A3 nur 2-3 kleinere Kratzer, die man fast Wegpolieren kann; der Lupo hat eine Delle in der Beifahrertür und angeblich am Türgriff (letzteres kann ich technisch nicht wirklich nachvollziehen, das können auch alte Kratzer sein). Meine Tochter war in der Unfall-Situation überfordert, wurde eingelullt ("nicht schlimm, mein Auto ist ja alt, kein Problem"😉 und hat leider keine Bilder gemacht (so auch die Gegenseite).

Ich wollte mich außerhalb der Versicherung einigen, da hiess es, es kommt ein Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag von VW lag dann bei happigen 2000€!? Beim KV waren Bilder dabei, alle im spitzem Winkel fotografiert, kein Frontal-Bild der kompletten Beifahrertür, so dass man an der Beifahrertür kaum etwas erkennen konnte, aber da fiel mir auf, dass an der Beifahrertür, rechts von unserer Delle, das Licht anders brach, also noch noch ein Altschaden sein könne(?), was dann auf Rückfrage bestätigt wurde(??!): "Da ist auch noch ein altschaden, der war schon als ich den Lupo gekauft habe. Der wurde im KV aber nicht mit eingerechnet." Uups, 2000€ nur durch unsere Delle... Der Altschaden an der Beifahrertür wurde im KV mit keinem Wort erwähnt, also wird die Beifahrertür erneuert und der Alt-Schaden durch uns behoben/nochmals vergütet?

Auf meine Bitte bekam ich 2 Bilder per WhattsApp geschickt, die nicht besonders aussagefähig waren, die hänge ich an, ich wollte daher weitere Bilder, aber es kam nichts mehr, soviel zur Kooperation der Gegenseite.

Der Altschaden war im Vergleich zu unserem Parkrempler die größere Sache (da auch Holm, sowie nochmals Beifahrertür und Leiste betroffen waren).

Delikat an der Sache ist, dass die Gegenseite u.a. auch Versicherungsvertreter von meiner Versicherung ist und sich bestens auskennt plus wohl die richtigen Leute kennt.

1.500-2.000€ für die zweite Delle in der Beifahrertür übersteigt meine Vorstellungskraft, ich dachte, da reichen 200-500€, aber das lehnte die Gegenseite ab, forderte mindestens 1.200€, um das außerhalb der Versicherung zu regeln.

Ich habe daher alle Bilder und den Sachverhalt (Verschweigen des Altschadens, Bedenken zu Amigos bei meinem Versicherer) an meine Versicherung gegeben, die sich kümmern wollte.
Wir hatten wirtschaftlichen Totalschaden ins Gespräch gebracht, daraufhin kam "klärt Gutachter". Wirtschaftlicher Totalschaden ist natürlich nicht im Sinne der Gegenseite!

Gestern hat mir meine Versicherung dann das Gutachten der Gegenseite gesendet, welches von meiner "Versicherung und durch einen Gutachter der Dekra geprüft wurde und keine Auffälligkeiten zeige" und ich soll mich äußern, ob "alle Vorschäden im Gutachten eine Berücksichtigung fanden"??

Die Instandsetzungskosten belaufen sich auf 1.503€. Von den 1.503€ gehen noch für Wertverbesserung 90€ ab "aufgrund der Beschädigungen an der Beifahrertür rechts unterhalb wurden Abzüge zur Wertverbesserung bei der Lackierung von 40%" berücksichtigt. Sind das 90€ für den Alt-Schaden? Warum 40%, wenn dann bitte konsequent 40% ... oder besser 20%-80%.
Der Gutachter bestätigte übrigens in einem Nebensatz, dass die "Stoßleiste Beifahrertür aufgrund des Altschadens bereits erneuerungswürdig" sei, aber weder der Alt-Schaden am Holm, der Beifahrertür oder an der Leiste finden in seiner Kalkulation Berücksichtigung als Abzug?!

Der Wiederbeschaffungswert des 2002-er Lupos wurde vom Gutachter auf 1.950€ "unter Berücksichtigung evtl. Alt- und Vorschäden" festgelegt. Der Wert des 2002er-Lupos liegt m.E. bei 200-900€ (Mobile).
Der Restwert des beschädigten Fahrzeugs wurde auf 500€ festgelegt. (3 Angebote zw. 300-500€ Restwertbörse).
Alle Werte sind m.E. falsch, ich wundere mich sehr über meine Versicherung und deren Dekra-Experten, der Wiederbeschaffungswert wäre schon sehr hoch bei einem Auto ohne Altschaden, aber bereits der erste, massive Alt-Schaden führt doch schon zu der Abwertung auf 300-500€ Wert?!
Beim Gutachten waren wieder alle Bilder im spitzem Winkel fotografiert, wieder kein Frontal-Bild wo Neu- und Altschaden auf einem Bild sichtbar sind, darum geht es doch, dafür habe ich Bilder von anderen Seiten ... ?!

Sind die blind oder nicht neutral, oder habe ich einen Fehler in meinem Rechtsempfinden?
Wird hier von Gefälligkeits-Kostenvoranschlag zu Gefälligkeits-Gutachten gearbeitet und meine Versicherung zahlt aus Gefälligkeit an ihren Vertreter / meine Gegenseite?

Ich habe der Versicherung eine eMail gesendet: "Ich bin nicht gewillt, für eine zweite Delle an der Beifahrertür von einem fast 18 Jahre alten Lupo einen Schaden i.H.v. 1.412,67€ zu akzeptieren, denn dafür wären realistisch 200€ großzügig" und warte auf die Antwort.

Bilder: Unser Schaden ist die Delle links an der Tür / unter dem Griff, der Altschaden rechts.

Was bleibt als Optionen?
Sollte ich der Versicherung mitteilen, dass ich umgehend ein Gegengutachten will, oder warte ich ein paar Tage / deren Antwort ab? Andere Wege - Anwalt? Ombudsmann?

Ich dachte, das sei so offensichtlich .... ist es aber wohl nicht ;-(

Danke,

WA-Bild Frontal
Neuschaden
Altschaden
+2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@paperpritt1 schrieb am 17. Januar 2020 um 16:49:15 Uhr:


ich bin nicht gewillt, für eine zweite Delle an der Beifahrertür von einem fast 18 Jahre alten Lupo einen Schaden i.H.v. 1.412,67€ zu akzeptieren, denn dafür wären realistisch 200€ großzügig.

Deine subjektive Sicht der Dinge sei Dir unbenommen.
Aber sie ist sicher nicht richtig.
Anstatt permanent alle möglichen Leute, wie Geschädigten. Versicherung und Gutachter zu nerven, solltest Du Deine Energie darauf verwenden, Deinem Fräulein Tochter beizubringen, dass man in die Richtung gucken muss, in die man fährt! Gilt nämlich auch beim Rückwärtsfahren.
Da ihre Fahrschule dies offensichtlich versäumt hat, solltest Du die vielleicht auch verklagen...

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also, dass mit der Uniform ist schon ein starkes Stück.

Ob der Dienstherr das wohl so billigt?

Das hatten wir hier auch schon einmal. Da hat dann der Herr Polizeibeamte vom Diensttelefon angerufen und sich auch noch mit seinem "Dienstgrad" gemeldet.

Auf Nachfrage ob das im Einverständnis mit seinem Dienstherren erfolgt, was das Gespräch sehr schnell beendet...😁

Aber man muss hier schon aufpassen.

Nebentätigkeiten können sich auch Polizeibeamte genehmigen lassen. Wen das hier der Fall kann man da nix gegen machen

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 31. Januar 2020 um 11:02:27 Uhr:


also, dass mit der Uniform ist schon ein starkes Stück.
Ob der Dienstherr das wohl so billigt?

Das ist doch seit Jahrzehnten ein übliches Procedere z.B. bei der HUK.
Da sitzen tausende von Beamten und Angestellten in Behörden und verbringen einen Teil ihrer vom Steuerzahler honorierten "Arbeitszeit" damit, ihren Kollegen Versicherungen aufzuschwatzen...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 31. Januar 2020 um 11:27:08 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 31. Januar 2020 um 11:02:27 Uhr:


also, dass mit der Uniform ist schon ein starkes Stück.
Ob der Dienstherr das wohl so billigt?

Das ist doch seit Jahrzehnten ein übliches Procedere z.B. bei der HUK.
Da sitzen tausende von Beamten und Angestellten in Behörden und verbringen einen Teil ihrer vom Steuerzahler honorierten "Arbeitszeit" damit, ihren Kollegen Versicherungen aufzuschwatzen...

ist mir neu.......😰

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ganz so neu ist das nicht.

Aufgrund von IDD wird das wohl weniger werden.

Vor Jahrzehnten war es üblich, dass Behördenmitarbeiter nebenberuflich auch HUK-Mitarbeiter waren.
Da konnten die Mitarbeiter ihre Versicherungsangelegenheiten noch während der Arbeitszeit erledigen.
Habe ich selbst so erlebt und fand damals nichts anstößiges daran.
Heute sähe ich das kritischer.

Nicht nur die HUK hat ihre Leute in den Behörden, da gibt es noch ein paar andere Versicherungen (priv. KVen etc.), die eine ähnliche Masche fahren.

Die Geschichte mit der Uniform halte ich für zumindest mal diskutabel - gerade wegen der Polizeizugehörigkeit. Ich würde meine Dienstkleidung (sieht ebenfalls wie die Polizeiuniform aus, man erkennt den Unterschied nur am Wappen) bei einer solchen Gelegenheit nicht tragen, das würde bei Bekanntwerden zumindest mal ein Mitarbeitergespräch bedeuten.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 31. Januar 2020 um 11:49:45 Uhr:


Vor Jahrzehnten war es üblich, dass Behördenmitarbeiter nebenberuflich auch HUK-Mitarbeiter waren.
Da konnten die Mitarbeiter ihre Versicherungsangelegenheiten noch während der Arbeitszeit erledigen.
Habe ich selbst so erlebt und fand damals nichts anstößiges daran.
Heute sähe ich das kritischer.

Diese zuletzt ständig wechselnden und nahezu total inkompetenten Nenbenberufler waren der Grund warum ich mich nach langen Jahren von der HUK verabschiedet habe.

Zitat:

@paperpritt1 schrieb am 31. Januar 2020 um 09:06:12 Uhr:


  1. Ich war erstaunt, dass die Gegenseite, Herr F , als nebenberuflicher Vertreter meiner VERS, .. mit Polizei-Uniform aufgetreten ist, meine Tochter hätte sich da einschüchtern lassen.
  2. Ich war auch erstaunt, dass Herr F nicht alleine kam, sondern in Begleitung vom Gutachter B (der Gutachter sagte, dann mehrfach, dass er der ehem. Arbeitgeber des heutigen Dekra-Niederlassungsleiters, O, (?) sei, ich denke, das sollte wohl ebenfalls Eindruck machen, bei mir hat es das Gegenteil bewirkt).
  3. Und dann hat Herr F auch noch die Visitenkarte von der RA-Kanzlei G an den Dekra-Gutachter übergeben, mit der Bemerkung zu mir, "die Gegenseite müsse die Kosten für den besten RA im Saarland tragen".

Ich hoffe sehr, dass der Dekra-Experte sich nicht von der Polizei-Uniform, dem ex-Arbeitgeber seines Vorgesetzten oder dem besten RA beeindrucken lässt und nun ein korrektes Gutachten schreibt! Das sind meines Erachtens drei Versuche der subtilen Einschüchterung/Einflußnahme, die hoffentlich bei dem Dekra-Gutachter nicht wirken.

In meinem Bekanntenkreis kamen jetzt auch Kommentare, welche Versicherung und warum das Offensichtliche durchgehen läßt, ob Altschaden und ob die uns zum Thema Teilschuld beraten hätten?

Mir wurde gesagt, es gäbe eine "goldene Regel auf Parkplätzen / Privatgrund: wenn keiner der beiden Beteiligten steht, dann 50:50 aus gegenseitger Vor- und Rücksichtnahme.", ich habe auch 60/40, oder 80/20 im Internet gesehen, aber es sei oft eine Teilschuld dabei, zumindest hätte die VERS das ansprechen können.

Hier ein Auzug unserer Schadens-Meldung an die VERS, die gibt doch ausreichend Hinweise:
> Ihr Fahrzeug:
> fuhr aus Parkplatz
> Gegnerisches Fahrzeug:
> fuhr gerade aus

Es ist schon ein Witz, die Gegenseite hat 1.) den Altschaden an der Beifahrertür verschwiegen, hat 2.) nicht kooperiert, da auf Nachfrage keine aussagefähigen Bilder gesendet wurden, soviel zur Kooperation des VERS-Vertreters, der auf der Gegenseite steht, dann 3.) einen KV und 4.) ein Gutachten mit hohem Schaden geliefert, wo der Altschaden an der Beifahrertür nicht berücksichtigt wurde und 5.) es ist offensichtlich, dass alle Werte so angesetzt wurden, dass kein wirschaftlicher Totalschaden entstehen soll, denn im Ggs zum KV fehlten im Gutachten einige Positionen, damit die 70%-Regel eingehalten werden konnte, das ist der VERS/DEKRA nicht aufgefallen??

Am 30/01 stellte ich beim Gutachtertermin bei der Dekra dann noch fest, dass 6.) auch vorne rechts ein massiver Vor/Altschaden ist, 7.) und auch die Motorhaube massiv beschädigt ist, da diese mehrere große Kratzer hat 8.) ein Parkrempler hinten, 9.) rund um's Auto ebenfalls etliche Kratzer und sogar eine weitere Druckstelle (Schaden?) am Holm ist, aber das (und mehr) hat der Dekra-Gutachter, Herr N sicherlich auch aufgenommen, aber all das fehlte im Gegenseiten-Gutachten B, der sprach von : "Gepflegter Allgemeinzustand" oder "Vorschäden wurden nicht festgestellt"??

Ich bin jetzt auf das Gutachten der DEKRA gespannt. Ich hoffe sehr, dass der Dekra-Experte sich nicht von der Polizei-Uniform, dem ex-Arbeitgeber seines Vorgesetzten oder dem besten RA beeindrucken lässt und nun ein korrektes Gutachten schreibt!

Ich werde die VERS fragen, ob die das Thema Teilschuld geprüft haben.

Also ernsthaft.... dich als Gegner.... da würde ich freiwillig nach wuhan gehen. Deine Tochter baut einen Unfall und du denkst, nicht so schlimm, blablabla. Im Nachhinein wirst du merken das der ganze Aufwand teurer war als der Schaden selber. Aber hey kein Thema zahlt ja die scheiss Gemeinschaft. Deiner Tochter und dir sollte man fragen ob Ihr fähig seit ein Auto zu lenken. Denn Einsicht sehe ich hier nicht!

Der TE ventiliert hier leidiglich, dass der WBW des geschädigten Fahrzeugs falsch ermittelt wurde. Wäre dieser korrekt ermittelt - da schweben ihm offenbar 300,- bis 1.000,- € vor - dann würde sich der Rückkauf des Schadens sicherlich für ihn rechnen, was nachvollziehbar ist. Nur darum gehts wirtschaftlich. Der Rest ist rosa Rauschen ... und da braucht man nicht rumsticheln. 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Februar 2020 um 12:22:05 Uhr:


Der TE ventiliert hier leidiglich, dass der WBW des geschädigten Fahrzeugs falsch ermittelt wurde.

Nein, er behauptet, dass sich eine Menge Leute zusammengefunden haben, um ihn mit kriminellen Machenschaften zu betrügen.
Inzwischen fordert er sogar, dass jedwedes Hindernis, das sich seiner Tochter in den Weg stellt, mit zumindest einer Teilschuld zu belegen sei.
Getreu dem Motto: "Freie Fahrt für blinde Töchter"...

Ich hole dann mal Popcorn 🙂

Zitat:

@rrwraith schrieb am 3. Februar 2020 um 12:43:57 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Februar 2020 um 12:22:05 Uhr:


Der TE ventiliert hier leidiglich, dass der WBW des geschädigten Fahrzeugs falsch ermittelt wurde.

Nein, er behauptet, dass sich eine Menge Leute zusammengefunden haben, um ihn mit kriminellen Machenschaften zu betrügen.
Inzwischen fordert er sogar, dass jedwedes Hindernis, das sich seiner Tochter in den Weg stellt, mit zumindest einer Teilschuld zu belegen sei.
Getreu dem Motto: "Freie Fahrt für blinde Töchter"...

Menno ... sonst schreibst Du ja brauchbare Infos ... 🙄 ... der gemeinsame Nenner ist es, dass er preislich in das Rückkaufsfenster möchte. Das kann man schon nachvollziehen.

Ich habe von meinen Eltern in die Wiege gelegt bekommen, das wenn ich Mist baue dazu stehe..... hier scheint das nicht zu sein.

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