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Gutachter und Versicherung berücksichtigen Altschaden nicht, was tun?

Themenstarteram 8. Januar 2020 um 10:38

Der Gegenseite-Gutachter und meine Versicherung berücksichtigen einen Altschaden nicht/kaum, was tun?

Beim Ausparken auf dem Parkplatz auf dem Schulgelände hat meine Tochter einen plötzlich hinter ihr befindlichen Lupo (Bj. 2002, 116TKm) berührt. Was die Gegenseite dort zu suchen hatte, ist mir unklar, na ja...

Wir haben von dem Parkrempler an unserem Audi A3 nur 2-3 kleinere Kratzer, die man fast Wegpolieren kann; der Lupo hat eine Delle in der Beifahrertür und angeblich am Türgriff (letzteres kann ich technisch nicht wirklich nachvollziehen, das können auch alte Kratzer sein). Meine Tochter war in der Unfall-Situation überfordert, wurde eingelullt ("nicht schlimm, mein Auto ist ja alt, kein Problem") und hat leider keine Bilder gemacht (so auch die Gegenseite).

Ich wollte mich außerhalb der Versicherung einigen, da hiess es, es kommt ein Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag von VW lag dann bei happigen 2000€!? Beim KV waren Bilder dabei, alle im spitzem Winkel fotografiert, kein Frontal-Bild der kompletten Beifahrertür, so dass man an der Beifahrertür kaum etwas erkennen konnte, aber da fiel mir auf, dass an der Beifahrertür, rechts von unserer Delle, das Licht anders brach, also noch noch ein Altschaden sein könne(?), was dann auf Rückfrage bestätigt wurde(??!): "Da ist auch noch ein altschaden, der war schon als ich den Lupo gekauft habe. Der wurde im KV aber nicht mit eingerechnet." Uups, 2000€ nur durch unsere Delle... Der Altschaden an der Beifahrertür wurde im KV mit keinem Wort erwähnt, also wird die Beifahrertür erneuert und der Alt-Schaden durch uns behoben/nochmals vergütet?

Auf meine Bitte bekam ich 2 Bilder per WhattsApp geschickt, die nicht besonders aussagefähig waren, die hänge ich an, ich wollte daher weitere Bilder, aber es kam nichts mehr, soviel zur Kooperation der Gegenseite.

Der Altschaden war im Vergleich zu unserem Parkrempler die größere Sache (da auch Holm, sowie nochmals Beifahrertür und Leiste betroffen waren).

Delikat an der Sache ist, dass die Gegenseite u.a. auch Versicherungsvertreter von meiner Versicherung ist und sich bestens auskennt plus wohl die richtigen Leute kennt.

1.500-2.000€ für die zweite Delle in der Beifahrertür übersteigt meine Vorstellungskraft, ich dachte, da reichen 200-500€, aber das lehnte die Gegenseite ab, forderte mindestens 1.200€, um das außerhalb der Versicherung zu regeln.

Ich habe daher alle Bilder und den Sachverhalt (Verschweigen des Altschadens, Bedenken zu Amigos bei meinem Versicherer) an meine Versicherung gegeben, die sich kümmern wollte.

Wir hatten wirtschaftlichen Totalschaden ins Gespräch gebracht, daraufhin kam "klärt Gutachter". Wirtschaftlicher Totalschaden ist natürlich nicht im Sinne der Gegenseite!

Gestern hat mir meine Versicherung dann das Gutachten der Gegenseite gesendet, welches von meiner "Versicherung und durch einen Gutachter der Dekra geprüft wurde und keine Auffälligkeiten zeige" und ich soll mich äußern, ob "alle Vorschäden im Gutachten eine Berücksichtigung fanden"??

Die Instandsetzungskosten belaufen sich auf 1.503€. Von den 1.503€ gehen noch für Wertverbesserung 90€ ab "aufgrund der Beschädigungen an der Beifahrertür rechts unterhalb wurden Abzüge zur Wertverbesserung bei der Lackierung von 40%" berücksichtigt. Sind das 90€ für den Alt-Schaden? Warum 40%, wenn dann bitte konsequent 40% ... oder besser 20%-80%.

Der Gutachter bestätigte übrigens in einem Nebensatz, dass die "Stoßleiste Beifahrertür aufgrund des Altschadens bereits erneuerungswürdig" sei, aber weder der Alt-Schaden am Holm, der Beifahrertür oder an der Leiste finden in seiner Kalkulation Berücksichtigung als Abzug?!

Der Wiederbeschaffungswert des 2002-er Lupos wurde vom Gutachter auf 1.950€ "unter Berücksichtigung evtl. Alt- und Vorschäden" festgelegt. Der Wert des 2002er-Lupos liegt m.E. bei 200-900€ (Mobile).

Der Restwert des beschädigten Fahrzeugs wurde auf 500€ festgelegt. (3 Angebote zw. 300-500€ Restwertbörse).

Alle Werte sind m.E. falsch, ich wundere mich sehr über meine Versicherung und deren Dekra-Experten, der Wiederbeschaffungswert wäre schon sehr hoch bei einem Auto ohne Altschaden, aber bereits der erste, massive Alt-Schaden führt doch schon zu der Abwertung auf 300-500€ Wert?!

Beim Gutachten waren wieder alle Bilder im spitzem Winkel fotografiert, wieder kein Frontal-Bild wo Neu- und Altschaden auf einem Bild sichtbar sind, darum geht es doch, dafür habe ich Bilder von anderen Seiten ... ?!

Sind die blind oder nicht neutral, oder habe ich einen Fehler in meinem Rechtsempfinden?

Wird hier von Gefälligkeits-Kostenvoranschlag zu Gefälligkeits-Gutachten gearbeitet und meine Versicherung zahlt aus Gefälligkeit an ihren Vertreter / meine Gegenseite?

Ich habe der Versicherung eine eMail gesendet: "Ich bin nicht gewillt, für eine zweite Delle an der Beifahrertür von einem fast 18 Jahre alten Lupo einen Schaden i.H.v. 1.412,67€ zu akzeptieren, denn dafür wären realistisch 200€ großzügig" und warte auf die Antwort.

Bilder: Unser Schaden ist die Delle links an der Tür / unter dem Griff, der Altschaden rechts.

Was bleibt als Optionen?

Sollte ich der Versicherung mitteilen, dass ich umgehend ein Gegengutachten will, oder warte ich ein paar Tage / deren Antwort ab? Andere Wege - Anwalt? Ombudsmann?

Ich dachte, das sei so offensichtlich .... ist es aber wohl nicht ;-(

Danke,

WA-Bild Frontal
Neuschaden
Altschaden
+2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@paperpritt1 schrieb am 17. Januar 2020 um 16:49:15 Uhr:

ich bin nicht gewillt, für eine zweite Delle an der Beifahrertür von einem fast 18 Jahre alten Lupo einen Schaden i.H.v. 1.412,67€ zu akzeptieren, denn dafür wären realistisch 200€ großzügig.

Deine subjektive Sicht der Dinge sei Dir unbenommen.

Aber sie ist sicher nicht richtig.

Anstatt permanent alle möglichen Leute, wie Geschädigten. Versicherung und Gutachter zu nerven, solltest Du Deine Energie darauf verwenden, Deinem Fräulein Tochter beizubringen, dass man in die Richtung gucken muss, in die man fährt! Gilt nämlich auch beim Rückwärtsfahren.

Da ihre Fahrschule dies offensichtlich versäumt hat, solltest Du die vielleicht auch verklagen...

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@guruhu

Texte vollständig zitieren kann da enorm weiter helfen...

das war schon so gewollt.

Wenn man vom Thema nix versteht, repektive die Fachkompetenz fehlt, einfach mal die Finger von den Tasten lassen...

Das hilft dann noch "enormer"

@guruhu

Texte vollständig zitieren kann da enorm weiter helfen...

Denn auch hier hat der Gutachter den Restwert nicht bestimmt, sondern ihn durch Inserieren in der Restwertbörse ermittelt. Und da hat der gute Mann nun mal nur begrenzt Einfluss drauf.

was du so alles weist......

 

 

Denn auch hier hat der Gutachter den Restwert nicht bestimmt, ...........

.

 

 

Wie kommt man denn auf dieses schmale Brett?

 

Gruß Lastpfad

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 13:48

Zitat:

@paperpritt1 schrieb am 8. Januar 2020 um 14:32:43 Uhr:

Zitat:

Die Deformationen links unten an der Tür stammen aus dem jetzigen Ereignis, die Beschädigungen rechts unterhalb der Tür und am Schweller sind Altschäden richtig?

Genau. Der Neuschaden (Delle in Tür) ist LINKS unter dem Türgriff und der Altschaden RECHTS liegt ca. 50cm(?) entfernt (Tür und Holm)

Ich hatte gehofft, da gäbe es Prozeduren, wie man bei der Versicherung auf die nächste Ebene eskalieren kann, weil der Weg über Anwalt, Ombudsmann ist ja nicht immer sinnvoll, wenn man sieht, dass da etwas offensichtlich übersehen wird.

Kommentare wie "Betrugsanzeige" fand ich nicht hilfreich, damit kann man der VERS nicht kommen, weil die sich alle anonym hinter "Schaden-Team" verstecken und nicht mehr persönlich mit Namen/Ansprechpartner auftreten, aber andere Foristi haben mich bestätigt, dass das "schon vorher wirtschaftlicher Totalschaden" war. Danke!

Ich habe der Versicherung nochmals geschrieben, siehe unten. Ich mußte sogar 3x schreiben und erst auf die Rückrufbitte (über die Website) kam nach 9 Tagen die Mitteilung, dass die VERS den DEKRA-Gutachter nochmals angewiesen hat, Stellung zu beziehen. Jetzt heißt es wieder abwarten.

VERS-SCHREIBEN (Originaltext):

Zitat:

....Gerne sind wir bereit, die Schadenhöhe nochmals einge­hend zur prüfen. Wir haben den DEKRA mit der Gegenüberstellung der Fahrzeuge und Klärung des Schadenbildes sowie der Schadenhöhe beauftragt.

Der Sachverständige wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.

MEIN SCHREIBEN:

Zitat:

ich bin nicht gewillt, für eine zweite Delle an der Beifahrertür von einem fast 18 Jahre alten Lupo einen Schaden i.H.v. 1.412,67€ zu akzeptieren, denn dafür wären realistisch 200€ großzügig. Dieses Gutachten ist das Papier nicht wert und widerspricht sich sogar zu unseren Gunsten und dieses Gutachten hat Ihr DEKRA-Gutachter nicht in Frage gestellt?

Ich erlaube mir nochmals ein Bild vom Alt-Schaden anzufügen. Vielleicht erhellt das die Situation. Auf dem Bild sieht man den massiven Alt-Schaden, welcher uns verschwiegen wurde aus der Nähe. Erst auf Nachfrage wurde der Alt-Schaden eingeräumt. Das Bild ist ungünstig, da so aufgenommen, dass man nur die Tür, aber nicht den Schaden am Holm oder eine Delle sieht. Weitere Bilder wurden daher von der Gegenseite angefordert, aber nicht geliefert, soviel zur Kooperation Ihres Versicherungs-Vertreters XXX, der auf der Gegenseite steht.

Die Bilder vom Sachverständigen B. sind ebenfalls nicht ausreichend, denn es findet sich kein Bild frontal von der Tür, wo man den Altschaden plus den Neuschaden sieht? Der Alt-Schaden an der Beifahrertür spielt die wesentliche Rolle im Gutachten! Alle Bilder wurden vom Sachverständigen B. aus dem spitzen Winkel links/rechts aufgenommen, keines frontal von der Tür, wo man den Altschaden plus den Neuschaden sieht?!

Mir fehlt die korrekte Berücksichtigung des Alt-Schadens an der Beifahrertür, dem Holm und der Stoßleiste Beifahrertür ("Stoßleiste ist aufgrund des Altschadens bereits erneuerungswürdig", so Gutachten auf Seite 5), für den wir hier (nochmals?) aufkommen sollen, das sehe ich nicht ein!

Ich folge dem Sachverständigen B. der Gegenseite, dass mit einem Schaden an der Beifahrertür ein fast 18 Jahre alter LUPO noch max. 500€ Wert hat (Gutachten, Seite 9). Der Sachverständige B. hat sein Wissen nur nicht im Gutachten angewandt, denn somit handelt es sich um wirtschaftlichen Totalschaden, wie ich von meiner ersten Meldung an die VERS bereits schrieb.

Interessant finde ich auch, dass das Gutachten, ob Schadenshöhe, Restwert, Inzahlung/Verkauf nun immer auf einen Schaden iHv 1412 bis 1450€ kommt, bei einem angeblichen Wert von 1950€ (somit kein wirtsch. Totalschaden). Ich möchte daher an den Kostenvoranschlag von VW T. über 1976€ (Kostenvoranschlag nochmals in Anlage) erinnern.

Gibt es sachliche Gründe, warum es eine solche Differenz zw. Gutachten 1412/1450€ und Kostenvoranschlag 1976€ gibt? Haben Sie das geprüft? Eine Abweichung von 1976€ zu 1412 € ist eklatant, aber m.E. liegt es einfach daran, dass es dann wirtschaftlicher Totalschaden wäre... oder? Wirtschaftlichen Totalschaden will die Gegenseite offensichtlich mit allen Mitteln vermeiden, daher das Gefälligkeitsgutachten mit angeblichem Wiederbeschaffungswert von 1.950€ sowie Neu-Schaden von 1.412,67, welcher nur 76,12€ für den massiven Alt-Schaden (als Mehrwert Lackschaden) berücksichtigte?!

Sehen Sie sich das Bild anbei bitte an. 76,12€ .... ???

Wird hier von Gefälligkeits-Kostenvoranschlag zu Gefälligkeits-Gutachten gearbeitet?

Der Wiederbeschaffungswert von 1.950€ "unter Berücksichtigung evtl. Alt- und Vorschäden"(??!) ist objektiv falsch, bereits der massive Alt-Schaden an der Beifahrertür, dem Holm und der Stoßleiste Beifahrertür, führt zu dem 300-500€ Restwert.

Wir behalten uns den Rechtsweg offen, denn das hier der Altschaden nicht korrekt berücksichtigt wurde, ist offensichtlich. Bitte teilen Sie mir die weitere Vorgehensweise mit.

Danke & schönes WE,

pp

Altschaden aus gutachten-bild-7-
Altschaden-ohne-schaden-schweller

Zitat:

@paperpritt1 schrieb am 17. Januar 2020 um 14:48:50 Uhr:

Zitat:

@paperpritt1 schrieb am 8. Januar 2020 um 14:32:43 Uhr:

 

Genau. Der Neuschaden (Delle in Tür) ist LINKS unter dem Türgriff und der Altschaden RECHTS liegt ca. 50cm(?) entfernt (Tür und Holm)

Ich hatte gehofft, da gäbe es Prozeduren, wie man bei der Versicherung auf die nächste Ebene eskalieren kann, weil der Weg über Anwalt, Ombudsmann ist ja nicht immer sinnvoll, wenn man sieht, dass da etwas offensichtlich übersehen wird.

Kommentare wie "Betrugsanzeige" fand ich nicht hilfreich, damit kann man der VERS nicht kommen, weil die sich alle anonym hinter "Schaden-Team" verstecken und nicht mehr persönlich mit Namen/Ansprechpartner auftreten, aber andere Foristi haben mich bestätigt, dass das "schon vorher wirtschaftlicher Totalschaden" war. Danke!

Ich habe der Versicherung nochmals geschrieben, siehe unten. Ich mußte sogar 3x schreiben und erst auf die Rückrufbitte (über die Website) kam nach 9 Tagen die Mitteilung, dass die VERS den DEKRA-Gutachter nochmals angewiesen hat, Stellung zu beziehen. Jetzt heißt es wieder abwarten.

VERS-SCHREIBEN (Originaltext):

Zitat:

@paperpritt1 schrieb am 17. Januar 2020 um 14:48:50 Uhr:

Zitat:

....Gerne sind wir bereit, die Schadenhöhe nochmals einge­hend zur prüfen. Wir haben den DEKRA mit der Gegenüberstellung der Fahrzeuge und Klärung des Schadenbildes sowie der Schadenhöhe beauftragt.

Der Sachverständige wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.

MEIN SCHREIBEN:

Zitat:

@paperpritt1 schrieb am 17. Januar 2020 um 14:48:50 Uhr:

Zitat:

ich bin nicht gewillt, für eine zweite Delle an der Beifahrertür von einem fast 18 Jahre alten Lupo einen Schaden i.H.v. 1.412,67€ zu akzeptieren, denn dafür wären realistisch 200€ großzügig. Dieses Gutachten ist das Papier nicht wert und widerspricht sich sogar zu unseren Gunsten und dieses Gutachten hat Ihr DEKRA-Gutachter nicht in Frage gestellt?

Ich erlaube mir nochmals ein Bild vom Alt-Schaden anzufügen. Vielleicht erhellt das die Situation. Auf dem Bild sieht man den massiven Alt-Schaden, welcher uns verschwiegen wurde aus der Nähe. Erst auf Nachfrage wurde der Alt-Schaden eingeräumt. Das Bild ist ungünstig, da so aufgenommen, dass man nur die Tür, aber nicht den Schaden am Holm oder eine Delle sieht. Weitere Bilder wurden daher von der Gegenseite angefordert, aber nicht geliefert, soviel zur Kooperation Ihres Versicherungs-Vertreters XXX, der auf der Gegenseite steht.

Die Bilder vom Sachverständigen B. sind ebenfalls nicht ausreichend, denn es findet sich kein Bild frontal von der Tür, wo man den Altschaden plus den Neuschaden sieht? Der Alt-Schaden an der Beifahrertür spielt die wesentliche Rolle im Gutachten! Alle Bilder wurden vom Sachverständigen B. aus dem spitzen Winkel links/rechts aufgenommen, keines frontal von der Tür, wo man den Altschaden plus den Neuschaden sieht?!

Mir fehlt die korrekte Berücksichtigung des Alt-Schadens an der Beifahrertür, dem Holm und der Stoßleiste Beifahrertür ("Stoßleiste ist aufgrund des Altschadens bereits erneuerungswürdig", so Gutachten auf Seite 5), für den wir hier (nochmals?) aufkommen sollen, das sehe ich nicht ein!

Ich folge dem Sachverständigen B. der Gegenseite, dass mit einem Schaden an der Beifahrertür ein fast 18 Jahre alter LUPO noch max. 500€ Wert hat (Gutachten, Seite 9). Der Sachverständige B. hat sein Wissen nur nicht im Gutachten angewandt, denn somit handelt es sich um wirtschaftlichen Totalschaden, wie ich von meiner ersten Meldung an die VERS bereits schrieb.

Interessant finde ich auch, dass das Gutachten, ob Schadenshöhe, Restwert, Inzahlung/Verkauf nun immer auf einen Schaden iHv 1412 bis 1450€ kommt, bei einem angeblichen Wert von 1950€ (somit kein wirtsch. Totalschaden). Ich möchte daher an den Kostenvoranschlag von VW T. über 1976€ (Kostenvoranschlag nochmals in Anlage) erinnern.

Gibt es sachliche Gründe, warum es eine solche Differenz zw. Gutachten 1412/1450€ und Kostenvoranschlag 1976€ gibt? Haben Sie das geprüft? Eine Abweichung von 1976€ zu 1412 € ist eklatant, aber m.E. liegt es einfach daran, dass es dann wirtschaftlicher Totalschaden wäre... oder? Wirtschaftlichen Totalschaden will die Gegenseite offensichtlich mit allen Mitteln vermeiden, daher das Gefälligkeitsgutachten mit angeblichem Wiederbeschaffungswert von 1.950€ sowie Neu-Schaden von 1.412,67, welcher nur 76,12€ für den massiven Alt-Schaden (als Mehrwert Lackschaden) berücksichtigte?!

Sehen Sie sich das Bild anbei bitte an. 76,12€ .... ???

Wird hier von Gefälligkeits-Kostenvoranschlag zu Gefälligkeits-Gutachten gearbeitet?

Der Wiederbeschaffungswert von 1.950€ "unter Berücksichtigung evtl. Alt- und Vorschäden"(??!) ist objektiv falsch, bereits der massive Alt-Schaden an der Beifahrertür, dem Holm und der Stoßleiste Beifahrertür, führt zu dem 300-500€ Restwert.

Wir behalten uns den Rechtsweg offen, denn das hier der Altschaden nicht korrekt berücksichtigt wurde, ist offensichtlich. Bitte teilen Sie mir die weitere Vorgehensweise mit.

Danke & schönes WE,

pp

Solche Leute kann ich leiden....

ihr habt den Schaden verursacht akzeptiert es einfach

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 15:49

Warum Vollzitat?

Zitat:

@ex0riz0r schrieb am 17. Januar 2020 um 16:45:07 Uhr:

Solche Leute kann ich leiden....

ihr habt den Schaden verursacht akzeptiert es einfach

Hast Du auch nur einen Satz verstanden? Es geht mir darum, dass der Alt-Schaden (siehe Bild), den wir nicht verursacht haben, NICHT bzw. kaum (76€) im Gutachten auftaucht, das würdest Du akzeptieren?

Lupo-alt-schaden-extra-ohneschaden-schweller

Zitat:

@paperpritt1 schrieb am 17. Januar 2020 um 16:49:15 Uhr:

ich bin nicht gewillt, für eine zweite Delle an der Beifahrertür von einem fast 18 Jahre alten Lupo einen Schaden i.H.v. 1.412,67€ zu akzeptieren, denn dafür wären realistisch 200€ großzügig.

Deine subjektive Sicht der Dinge sei Dir unbenommen.

Aber sie ist sicher nicht richtig.

Anstatt permanent alle möglichen Leute, wie Geschädigten. Versicherung und Gutachter zu nerven, solltest Du Deine Energie darauf verwenden, Deinem Fräulein Tochter beizubringen, dass man in die Richtung gucken muss, in die man fährt! Gilt nämlich auch beim Rückwärtsfahren.

Da ihre Fahrschule dies offensichtlich versäumt hat, solltest Du die vielleicht auch verklagen...

...:D

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 16:53

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. Januar 2020 um 17:27:35 Uhr:

Zitat:

@paperpritt1 schrieb am 17. Januar 2020 um 16:49:15 Uhr:

ich bin nicht gewillt, für eine zweite Delle an der Beifahrertür von einem fast 18 Jahre alten Lupo einen Schaden i.H.v. 1.412,67€ zu akzeptieren, denn dafür wären realistisch 200€ großzügig.

Deine subjektive Sicht der Dinge sei Dir unbenommen.

Aber sie ist sicher nicht richtig.

Anstatt permanent alle möglichen Leute, wie Geschädigten. Versicherung und Gutachter zu nerven, solltest Du Deine Energie darauf verwenden, Deinem Fräulein Tochter beizubringen, dass man in die Richtung gucken muss, in die man fährt! Gilt nämlich auch beim Rückwärtsfahren.

Da ihre Fahrschule dies offensichtlich versäumt hat, solltest Du die vielleicht auch verklagen...

"Auch verklagen?" Wen verklage ich noch? Ich mag keine Rechtsanwälte und keine Klagen. Ich bin auch zuversichtlich, dass sich das klärt, da zu offensichtlich und gegen alle Regeln.

Klar, ist es der Fehler meiner Tochter, wenn sie beim Rückwärtsfahren einen Unfall baut, aber hier geht es darum, was man tun kann, wenn Gutachter und Versicherung einen Altschaden nicht berücksichtigen.

Wie kann ein 18 Jahre alter Lupo mit einem massiven Altschaden in der Beifahrertür, Stoßleiste und am Holm 1950€ Wert sein, Bild anbei, aber wenn eine zweite Delle in der Beifahrertür hinzu kommt, dann noch 300-500€. Der von uns verursachte Schaden wird auf 1412/1450€ festgelegt, bei der Gegenseite wird lediglich "76€ Mehrwert Lack" berücksichtigt. Der Schaden an der Beifahrertür rechts ist der 76€-Alt-Schaden.

Frontalbild-man-sieht-deutlich-den-altschaden-rechts-der-beim-gutachter-verschwindet

am besten erst einmal einen Gang zurückschalten und hier nicht immer große Töne spucken.

Und dann einfach mal überlegen und nicht mit Stammtischwissen irgendwelche Zahlen in den Raum werfen.

Du bist nämlich überhaupt nicht kompetent hier etwas zu Wierderbeschaffungswerten zum besten zu geben.

Also, Ball flach halten und sachlich argumentieren und nicht versuchen vor der Tocher den starken Pappi raushängen zu lassen.

 

 

In der Argumentation mit der eigenen Versicherung einfach nur die eigenen Berufsabschlüsse beifügen die belegen das man kompetenter als die beteiligten Fachleute ist. Die denken womöglich das das Wissen alles nur zusammengegoogelt ist.

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 17:22

Manche hier haben hier jede Menge Beiträge im Counter, tragen aber nichts zu den Themen bei. LOL.

Weiter geht's mit "Gutachter und Versicherung berücksichtigen Altschaden nicht, was tun?"

Zitat:

@paperpritt1 schrieb am 17. Januar 2020 um 18:22:30 Uhr:

Manche hier haben hier jede Menge Beiträge im Counter, tragen aber nichts zu den Themen bei. LOL.

Weiter geht's mit "Gutachter und Versicherung berücksichtigen Altschaden nicht, was tun?"

und du hast sicher die Kompetenz, das zu beurteilen

Man fragt sich hier wirklich wer noch ein wenig Lebenserfahrung braucht.

Die Tochter oder der Papa mit der großen Klappe hinter der nix ist, ausser heißer Luft.

"LOL"

weiter gehts......

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Januar 2020 um 18:26:23 Uhr:

Um den Kreis mal zu schließen ...

https://www.motor-talk.de/.../...haden-nicht-was-tun-t6774237.html?...

und das war und ist auch einer Gründe, warum man solchen Besserwissern einfach besser nix schreibt.

Keine Ahnung, aber große Töne spucken.

Weiter geht`s........:rolleyes:

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