Gutachter und Versicherung berücksichtigen Altschaden nicht, was tun?
Der Gegenseite-Gutachter und meine Versicherung berücksichtigen einen Altschaden nicht/kaum, was tun?
Beim Ausparken auf dem Parkplatz auf dem Schulgelände hat meine Tochter einen plötzlich hinter ihr befindlichen Lupo (Bj. 2002, 116TKm) berührt. Was die Gegenseite dort zu suchen hatte, ist mir unklar, na ja...
Wir haben von dem Parkrempler an unserem Audi A3 nur 2-3 kleinere Kratzer, die man fast Wegpolieren kann; der Lupo hat eine Delle in der Beifahrertür und angeblich am Türgriff (letzteres kann ich technisch nicht wirklich nachvollziehen, das können auch alte Kratzer sein). Meine Tochter war in der Unfall-Situation überfordert, wurde eingelullt ("nicht schlimm, mein Auto ist ja alt, kein Problem"😉 und hat leider keine Bilder gemacht (so auch die Gegenseite).
Ich wollte mich außerhalb der Versicherung einigen, da hiess es, es kommt ein Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag von VW lag dann bei happigen 2000€!? Beim KV waren Bilder dabei, alle im spitzem Winkel fotografiert, kein Frontal-Bild der kompletten Beifahrertür, so dass man an der Beifahrertür kaum etwas erkennen konnte, aber da fiel mir auf, dass an der Beifahrertür, rechts von unserer Delle, das Licht anders brach, also noch noch ein Altschaden sein könne(?), was dann auf Rückfrage bestätigt wurde(??!): "Da ist auch noch ein altschaden, der war schon als ich den Lupo gekauft habe. Der wurde im KV aber nicht mit eingerechnet." Uups, 2000€ nur durch unsere Delle... Der Altschaden an der Beifahrertür wurde im KV mit keinem Wort erwähnt, also wird die Beifahrertür erneuert und der Alt-Schaden durch uns behoben/nochmals vergütet?
Auf meine Bitte bekam ich 2 Bilder per WhattsApp geschickt, die nicht besonders aussagefähig waren, die hänge ich an, ich wollte daher weitere Bilder, aber es kam nichts mehr, soviel zur Kooperation der Gegenseite.
Der Altschaden war im Vergleich zu unserem Parkrempler die größere Sache (da auch Holm, sowie nochmals Beifahrertür und Leiste betroffen waren).
Delikat an der Sache ist, dass die Gegenseite u.a. auch Versicherungsvertreter von meiner Versicherung ist und sich bestens auskennt plus wohl die richtigen Leute kennt.
1.500-2.000€ für die zweite Delle in der Beifahrertür übersteigt meine Vorstellungskraft, ich dachte, da reichen 200-500€, aber das lehnte die Gegenseite ab, forderte mindestens 1.200€, um das außerhalb der Versicherung zu regeln.
Ich habe daher alle Bilder und den Sachverhalt (Verschweigen des Altschadens, Bedenken zu Amigos bei meinem Versicherer) an meine Versicherung gegeben, die sich kümmern wollte.
Wir hatten wirtschaftlichen Totalschaden ins Gespräch gebracht, daraufhin kam "klärt Gutachter". Wirtschaftlicher Totalschaden ist natürlich nicht im Sinne der Gegenseite!
Gestern hat mir meine Versicherung dann das Gutachten der Gegenseite gesendet, welches von meiner "Versicherung und durch einen Gutachter der Dekra geprüft wurde und keine Auffälligkeiten zeige" und ich soll mich äußern, ob "alle Vorschäden im Gutachten eine Berücksichtigung fanden"??
Die Instandsetzungskosten belaufen sich auf 1.503€. Von den 1.503€ gehen noch für Wertverbesserung 90€ ab "aufgrund der Beschädigungen an der Beifahrertür rechts unterhalb wurden Abzüge zur Wertverbesserung bei der Lackierung von 40%" berücksichtigt. Sind das 90€ für den Alt-Schaden? Warum 40%, wenn dann bitte konsequent 40% ... oder besser 20%-80%.
Der Gutachter bestätigte übrigens in einem Nebensatz, dass die "Stoßleiste Beifahrertür aufgrund des Altschadens bereits erneuerungswürdig" sei, aber weder der Alt-Schaden am Holm, der Beifahrertür oder an der Leiste finden in seiner Kalkulation Berücksichtigung als Abzug?!
Der Wiederbeschaffungswert des 2002-er Lupos wurde vom Gutachter auf 1.950€ "unter Berücksichtigung evtl. Alt- und Vorschäden" festgelegt. Der Wert des 2002er-Lupos liegt m.E. bei 200-900€ (Mobile).
Der Restwert des beschädigten Fahrzeugs wurde auf 500€ festgelegt. (3 Angebote zw. 300-500€ Restwertbörse).
Alle Werte sind m.E. falsch, ich wundere mich sehr über meine Versicherung und deren Dekra-Experten, der Wiederbeschaffungswert wäre schon sehr hoch bei einem Auto ohne Altschaden, aber bereits der erste, massive Alt-Schaden führt doch schon zu der Abwertung auf 300-500€ Wert?!
Beim Gutachten waren wieder alle Bilder im spitzem Winkel fotografiert, wieder kein Frontal-Bild wo Neu- und Altschaden auf einem Bild sichtbar sind, darum geht es doch, dafür habe ich Bilder von anderen Seiten ... ?!
Sind die blind oder nicht neutral, oder habe ich einen Fehler in meinem Rechtsempfinden?
Wird hier von Gefälligkeits-Kostenvoranschlag zu Gefälligkeits-Gutachten gearbeitet und meine Versicherung zahlt aus Gefälligkeit an ihren Vertreter / meine Gegenseite?
Ich habe der Versicherung eine eMail gesendet: "Ich bin nicht gewillt, für eine zweite Delle an der Beifahrertür von einem fast 18 Jahre alten Lupo einen Schaden i.H.v. 1.412,67€ zu akzeptieren, denn dafür wären realistisch 200€ großzügig" und warte auf die Antwort.
Bilder: Unser Schaden ist die Delle links an der Tür / unter dem Griff, der Altschaden rechts.
Was bleibt als Optionen?
Sollte ich der Versicherung mitteilen, dass ich umgehend ein Gegengutachten will, oder warte ich ein paar Tage / deren Antwort ab? Andere Wege - Anwalt? Ombudsmann?
Ich dachte, das sei so offensichtlich .... ist es aber wohl nicht ;-(
Danke,
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@paperpritt1 schrieb am 17. Januar 2020 um 16:49:15 Uhr:
ich bin nicht gewillt, für eine zweite Delle an der Beifahrertür von einem fast 18 Jahre alten Lupo einen Schaden i.H.v. 1.412,67€ zu akzeptieren, denn dafür wären realistisch 200€ großzügig.
Deine subjektive Sicht der Dinge sei Dir unbenommen.
Aber sie ist sicher nicht richtig.
Anstatt permanent alle möglichen Leute, wie Geschädigten. Versicherung und Gutachter zu nerven, solltest Du Deine Energie darauf verwenden, Deinem Fräulein Tochter beizubringen, dass man in die Richtung gucken muss, in die man fährt! Gilt nämlich auch beim Rückwärtsfahren.
Da ihre Fahrschule dies offensichtlich versäumt hat, solltest Du die vielleicht auch verklagen...
117 Antworten
Ich schrobte Dir schon auf Seite 1, dass Du wohl deine HP-Versicherung auf Fortführung des Vertrages ohne diesen Schadensfall verklagen musst. Und genau das würde ich an deiner Stelle machen, wenn denn der Sachverhalt so ist wie geschildert. Alles andere ist bei dieser Vorgeschichte nämlich sinnlos.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Januar 2020 um 15:17:38 Uhr:
Ich schrobte Dir schon auf Seite 1, dass Du wohl deine HP-Versicherung auf Fortführung des Vertrages ohne diesen Schadensfall verklagen musst. Und genau das würde ich an deiner Stelle machen, wenn denn der Sachverhalt so ist wie geschildert. Alles andere ist bei dieser Vorgeschichte nämlich sinnlos.
Zumindest läuft ja die erneute Prüfung, daher bleibe ich zuversichtlich. Falls die da etwas mauscheln wollten, haben die nun gemerkt, dass das nicht so einfach geht. Ansonsten bleibt wohl nur die Klage.
Ich werde die Versicherung bitten, dass ihr Dekra-Gutachter neben dem Gutachten der Gegenseite auch den Kostenvoranschlag (dann auf jeden Fall wirtsch. Totalschaden) und meine 2 Bilder in seine Bewertung einbezieht und schlage vor, dass man HIS prüfen und ein Gegengutachten in Auftrag geben sollte (weil die Bilder vom Gutachten der Gegenseite den Schadenfall nicht ausreichend darstellen, da kein Bild existiert, wo man Alt- und Neuschaden gut drauf sieht und der Altschaden nicht im Gutachten und nicht im KV berücksichtigt wurde).
Die Versicherung wird dann schon gucken was wirtschaftlich sinnvoll ist.....
Nö!!
Hier jedenfalls nicht! 🙁
Netter Bilder....😕
Gestern war die Gegenüberstellung bei der Dekra, die von der VERS angesetzt wurde, nachdem ich mich beschwert habe.
Ich bin froh, dass ich diesen 18 Jahre alten Lupo und die Gegenseite heute habe sehen, erleben und fotografieren dürfen, und somit auch die diversen Vor-/Altschäden und Macken des PKWs, welche den Wert des PKWs, vor/nach Neuschaden, sicherlich nicht steigen läßt?
- Ich war erstaunt, dass die Gegenseite, Herr F , als nebenberuflicher Vertreter meiner VERS, in seiner Freizeit mit Polizei-Uniform aufgetreten ist, meine Tochter hätte sich da einschüchtern lassen.
- Ich war auch erstaunt, dass Herr F nicht alleine kam, sondern in Begleitung vom Gutachter B (der Gutachter sagte, dann mehrfach, dass er der ehem. Arbeitgeber des heutigen Dekra-Niederlassungsleiters, O, (?) sei, ich denke, das sollte wohl ebenfalls Eindruck machen, bei mir hat es das Gegenteil bewirkt).
- Und dann hat Herr F auch noch die Visitenkarte von der RA-Kanzlei G an den Dekra-Gutachter übergeben, mit der Bemerkung zu mir, "die Gegenseite müsse die Kosten für den besten RA im Saarland tragen".
Kann er machen, aber ich hoffe, dass die VERS ihm erklärt, dass er ehrlich sein müsse und weil die Gegenseite bisher nicht durch Kooperation glänzte (Verschweigen des Altschadens Beifahrertür, keine aussagefähigen Bilder trotz Nachfrage), sein KV und sein Gutachter B den Altschaden Beifahrertür nicht berücksichtigen - und jetzt kommt die Nicht-Berücksichtigung der anderen Macken und Alt/Vorschäden hinzu, die mE im Ggs zu den Aussagen stehen "Gepflegter Allgemeinzustand" oder "Vorschäden wurden nicht festgestellt".
Ich hoffe sehr, dass dieser Fall nicht mehr bei der VERS am aktuellen Standort bearbeitet wird, denn im Gespräch zw. HH. B und F wurde meine Befürchtung bestätigt, das kann ich an Eides statt bestätigen, dass Herr F "mit seinem Vertrauensmann bei der VERS gesprochen habe, dass dieser doch in die Schadens-Abt gehen soll und solle den Schadensfall durchwinken, denn er (Herr F) sei ja einer von uns, der VERS"?! Das sind Seilschaften par excellence, wie ich es befürchtet hatte und nicht akzeptieren kann, aber das erklärt, warum der Alt-Schaden "übersehen" wurde und warum die Versicherung das Offensichtliche hätte durchgehen lassen, wenn mir der Altschaden nicht aufgefallen wäre und ich mich über dessen Nichtberücksichtigung im KV und Gutachten B nicht so gewundert hätte.
Was muß ein "Gutachter" bitte berücksichtigen, Seite 4, um folgende Aussagen zu machen: "Gepflegter Allgemeinzustand" oder "Vorschäden wurden nicht festgestellt" und dafür Geld zu verlangen? In meinem Gewerbe würde so eine Person keine Rechnung bezahlt bekommen.
Bei diesem Auto gibt es UNSEREN NEU-SCHADEN an der Beifahrertür LINKS, am Griff und unterhalb vom Griff, sowie
- den massiven Alt-Schaden an der Beifahrertür, Stoßleiste und Holm RECHTS, den er nicht berücksichtigt hat (falls überhaupt mit max 76€ als "Mehrwert Lack"😉
- auch einen massiven Alt-Schaden vorne rechts, der unrepariert blieb, vermute ich, weil die Spaltmaße nicht nur auseinandergehen, sondern sogar die Klammern an der Stoßstange gebrochen sind, und unterhalb am Stoßfänger gleiches?! Der Gutachter von der Dekra hat sicherlich noch bessere Bilder gemacht, als Experte.
- die Motorhaube hat mehrere 20-30 cm lange Kratzer,
- die Radkästen vorne, linke und rechte Seite, sind jeweils durchgerostet,
- hinten gibt es Parkrempler-Spuren
- überall Kratzer rund um das Auto.
Etc, siehe Bilder.
Das Nennen eines Wiederbeschaffungswertes iHv 1.950€ ist, von dem angeblich zur Neutralität verpflichtenden Gutachter der Gegenseite, ist mE standesschädigend.
Es war mir neu, dass auch die Leiste nach der Beifahrertür durch unseren Unfall beschädigt und abgefallen war. Es wurde vor-Ort auch von der Gegenseite bestätigt, dass auch der Türgiff und die Leisten beim Unfall beschädigt wurden, das hat der Dekra-Mann doppelt geprüft, ich denke, weil diese Postionen zwar im KV, aber dann nicht mehr im Gutachen der Gegenseite genannt waren, na ja, das fehlte dann bei den 1450€ im Gutachten B und erhöht somit die Schadenssumme - und führt in den wirtschaftlichen Totalschaden, was die Gegenseite unbedingt vermeiden wollte?
Auf die Frage von Herrn F, was ich zu zahlen bereit sei (es geht immer nur um's Geld für diese Karre, die er schon als Schrottkarre gekauft hatte), entgegnete ich, dass wir seiner Tochter vor dem KV (und vor dem Wissen des Altschadens) immerhin 500€ angeboten hatten, was aber abgelehnt wurde - und wenn ich seinem Gutachter B folge, dass dieses Auto mit Schaden an der Beifahrertür 300-500€ Restwert habe, dann wären auch 250€ fair gewesen, weil der zweite Schaden an der besagten Tür keine nennenswerte Wertminderung mehr an einer alt-geschädigten Tür bringt, aber unter 1200€ + Kosten für den KV wollte sie sich damals und jetzt nicht einigen. Herr F wollte wissen, wie ich auf den 300-500€ RESTWERT käme und ich habe ihn auf sein Gutachten B, Seite 9, verwiesen, das ist die EINZIGE ECHTE ZAHL und so war der Wert schon vor unserem Schaden.
Ich hoffe, dass der Dekra-Experte sich nicht von der Polizei-Uniform, dem ex-Arbeitgeber seines Chefs oder dem besten RA beeindrucken lässt und nun ein korrektes Gutachten schreibt.
Dann bleibt es ja spannend.
Was sich mir nicht erschließt, warum trägt ein nebenberuflicher Versicherungsdrücker eine Polizeiuniform? Ist schon Fasching? Oder ist er hauptberuflich tatsächlich da beschäftigt?
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 31. Januar 2020 um 09:31:37 Uhr:
Dann bleibt es ja spannend.Was sich mir nicht erschließt, warum trägt ein nebenberuflicher Versicherungsdrücker eine Polizeiuniform? Ist schon Fasching? Oder ist er hauptberuflich tatsächlich da beschäftigt?
Ja, der kann vieles, ist hauptberuflich Polizist, nebenberuflich VERS-Vertreter und Autohändler.
Für den WBW des Lupo wären auch das Baujahr, Motorisierung, Getriebe, Laufleistung und Ausstattung relevant. Die knapp 2.000,- € würde ich da jetzt auch nicht stehen sehen wollen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Januar 2020 um 09:41:46 Uhr:
Für den WBW des Lupo wären auch das Baujahr, Motorisierung, Getriebe, Laufleistung und Ausstattung relevant. Die knapp 2.000,- € würde ich da jetzt auch nicht stehen sehen wollen.
VW Lupo TDi, Bj. 10/2002, 117TKm, 6X1, Schaltgetriebe, Schlüsselnummer 514, 55kW, Polster.
Der Gegenseiten-Gutachter B. schreibt, dass der Restwert des Lupos mit Delle in der Tür 300-500€ sei (Börse). Nur war da schon an der Tür der größere (nicht-berücksichtigte) Altschaden, dann macht unser Neuschaden (der hat keine Auswirkungen auf die Funktion der Tür) keinen nennenswerten Unterschied mehr.
Auch wurde der Vorschaden vorne rechts, oder die Kratzer auf der Haube etc nicht berücksichtigt, die ich gestern gesehen habe, siehe Bilder.
Ich bin ja bei der bisherigen Schilderung eher auf Deiner Seite, ich finde aber, Du solltest doch etwas sachlicher bleiben. Autohändler ist er sicherlich nicht.
Zitat:
@paperpritt1 schrieb am 31. Januar 2020 um 09:35:57 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 31. Januar 2020 um 09:31:37 Uhr:
Dann bleibt es ja spannend.Was sich mir nicht erschließt, warum trägt ein nebenberuflicher Versicherungsdrücker eine Polizeiuniform? Ist schon Fasching? Oder ist er hauptberuflich tatsächlich da beschäftigt?
Ja, der kann vieles, ist hauptberuflich Polizist, nebenberuflich VERS-Vertreter und Autohändler.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 31. Januar 2020 um 09:59:06 Uhr:
Ich bin ja bei der bisherigen Schilderung eher auf Deiner Seite, ich finde aber, Du solltest doch etwas sachlicher bleiben. Autohändler ist er sicherlich nicht.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 31. Januar 2020 um 09:59:06 Uhr:
Zitat:
@paperpritt1 schrieb am 31. Januar 2020 um 09:35:57 Uhr:
Ja, der kann vieles, ist hauptberuflich Polizist, nebenberuflich VERS-Vertreter und Autohändler.
Doch, er handelt nebenberuflich mit Fahrzeugen.
Warum nur kommt mir das Sprichwort in den Sinn:
„Eine Hand wäscht die andere.“
Na da wird es ja immer abenteuerlicher.
Zitat:
@paperpritt1 schrieb am 31. Januar 2020 um 10:00:10 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 31. Januar 2020 um 09:59:06 Uhr:
Ich bin ja bei der bisherigen Schilderung eher auf Deiner Seite, ich finde aber, Du solltest doch etwas sachlicher bleiben. Autohändler ist er sicherlich nicht.
Zitat:
@paperpritt1 schrieb am 31. Januar 2020 um 10:00:10 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 31. Januar 2020 um 09:59:06 Uhr:
Doch, er handelt nebenberuflich mit Fahrzeugen.