Gutachter und Versicherung berücksichtigen Altschaden nicht, was tun?
Der Gegenseite-Gutachter und meine Versicherung berücksichtigen einen Altschaden nicht/kaum, was tun?
Beim Ausparken auf dem Parkplatz auf dem Schulgelände hat meine Tochter einen plötzlich hinter ihr befindlichen Lupo (Bj. 2002, 116TKm) berührt. Was die Gegenseite dort zu suchen hatte, ist mir unklar, na ja...
Wir haben von dem Parkrempler an unserem Audi A3 nur 2-3 kleinere Kratzer, die man fast Wegpolieren kann; der Lupo hat eine Delle in der Beifahrertür und angeblich am Türgriff (letzteres kann ich technisch nicht wirklich nachvollziehen, das können auch alte Kratzer sein). Meine Tochter war in der Unfall-Situation überfordert, wurde eingelullt ("nicht schlimm, mein Auto ist ja alt, kein Problem"😉 und hat leider keine Bilder gemacht (so auch die Gegenseite).
Ich wollte mich außerhalb der Versicherung einigen, da hiess es, es kommt ein Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag von VW lag dann bei happigen 2000€!? Beim KV waren Bilder dabei, alle im spitzem Winkel fotografiert, kein Frontal-Bild der kompletten Beifahrertür, so dass man an der Beifahrertür kaum etwas erkennen konnte, aber da fiel mir auf, dass an der Beifahrertür, rechts von unserer Delle, das Licht anders brach, also noch noch ein Altschaden sein könne(?), was dann auf Rückfrage bestätigt wurde(??!): "Da ist auch noch ein altschaden, der war schon als ich den Lupo gekauft habe. Der wurde im KV aber nicht mit eingerechnet." Uups, 2000€ nur durch unsere Delle... Der Altschaden an der Beifahrertür wurde im KV mit keinem Wort erwähnt, also wird die Beifahrertür erneuert und der Alt-Schaden durch uns behoben/nochmals vergütet?
Auf meine Bitte bekam ich 2 Bilder per WhattsApp geschickt, die nicht besonders aussagefähig waren, die hänge ich an, ich wollte daher weitere Bilder, aber es kam nichts mehr, soviel zur Kooperation der Gegenseite.
Der Altschaden war im Vergleich zu unserem Parkrempler die größere Sache (da auch Holm, sowie nochmals Beifahrertür und Leiste betroffen waren).
Delikat an der Sache ist, dass die Gegenseite u.a. auch Versicherungsvertreter von meiner Versicherung ist und sich bestens auskennt plus wohl die richtigen Leute kennt.
1.500-2.000€ für die zweite Delle in der Beifahrertür übersteigt meine Vorstellungskraft, ich dachte, da reichen 200-500€, aber das lehnte die Gegenseite ab, forderte mindestens 1.200€, um das außerhalb der Versicherung zu regeln.
Ich habe daher alle Bilder und den Sachverhalt (Verschweigen des Altschadens, Bedenken zu Amigos bei meinem Versicherer) an meine Versicherung gegeben, die sich kümmern wollte.
Wir hatten wirtschaftlichen Totalschaden ins Gespräch gebracht, daraufhin kam "klärt Gutachter". Wirtschaftlicher Totalschaden ist natürlich nicht im Sinne der Gegenseite!
Gestern hat mir meine Versicherung dann das Gutachten der Gegenseite gesendet, welches von meiner "Versicherung und durch einen Gutachter der Dekra geprüft wurde und keine Auffälligkeiten zeige" und ich soll mich äußern, ob "alle Vorschäden im Gutachten eine Berücksichtigung fanden"??
Die Instandsetzungskosten belaufen sich auf 1.503€. Von den 1.503€ gehen noch für Wertverbesserung 90€ ab "aufgrund der Beschädigungen an der Beifahrertür rechts unterhalb wurden Abzüge zur Wertverbesserung bei der Lackierung von 40%" berücksichtigt. Sind das 90€ für den Alt-Schaden? Warum 40%, wenn dann bitte konsequent 40% ... oder besser 20%-80%.
Der Gutachter bestätigte übrigens in einem Nebensatz, dass die "Stoßleiste Beifahrertür aufgrund des Altschadens bereits erneuerungswürdig" sei, aber weder der Alt-Schaden am Holm, der Beifahrertür oder an der Leiste finden in seiner Kalkulation Berücksichtigung als Abzug?!
Der Wiederbeschaffungswert des 2002-er Lupos wurde vom Gutachter auf 1.950€ "unter Berücksichtigung evtl. Alt- und Vorschäden" festgelegt. Der Wert des 2002er-Lupos liegt m.E. bei 200-900€ (Mobile).
Der Restwert des beschädigten Fahrzeugs wurde auf 500€ festgelegt. (3 Angebote zw. 300-500€ Restwertbörse).
Alle Werte sind m.E. falsch, ich wundere mich sehr über meine Versicherung und deren Dekra-Experten, der Wiederbeschaffungswert wäre schon sehr hoch bei einem Auto ohne Altschaden, aber bereits der erste, massive Alt-Schaden führt doch schon zu der Abwertung auf 300-500€ Wert?!
Beim Gutachten waren wieder alle Bilder im spitzem Winkel fotografiert, wieder kein Frontal-Bild wo Neu- und Altschaden auf einem Bild sichtbar sind, darum geht es doch, dafür habe ich Bilder von anderen Seiten ... ?!
Sind die blind oder nicht neutral, oder habe ich einen Fehler in meinem Rechtsempfinden?
Wird hier von Gefälligkeits-Kostenvoranschlag zu Gefälligkeits-Gutachten gearbeitet und meine Versicherung zahlt aus Gefälligkeit an ihren Vertreter / meine Gegenseite?
Ich habe der Versicherung eine eMail gesendet: "Ich bin nicht gewillt, für eine zweite Delle an der Beifahrertür von einem fast 18 Jahre alten Lupo einen Schaden i.H.v. 1.412,67€ zu akzeptieren, denn dafür wären realistisch 200€ großzügig" und warte auf die Antwort.
Bilder: Unser Schaden ist die Delle links an der Tür / unter dem Griff, der Altschaden rechts.
Was bleibt als Optionen?
Sollte ich der Versicherung mitteilen, dass ich umgehend ein Gegengutachten will, oder warte ich ein paar Tage / deren Antwort ab? Andere Wege - Anwalt? Ombudsmann?
Ich dachte, das sei so offensichtlich .... ist es aber wohl nicht ;-(
Danke,
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@paperpritt1 schrieb am 17. Januar 2020 um 16:49:15 Uhr:
ich bin nicht gewillt, für eine zweite Delle an der Beifahrertür von einem fast 18 Jahre alten Lupo einen Schaden i.H.v. 1.412,67€ zu akzeptieren, denn dafür wären realistisch 200€ großzügig.
Deine subjektive Sicht der Dinge sei Dir unbenommen.
Aber sie ist sicher nicht richtig.
Anstatt permanent alle möglichen Leute, wie Geschädigten. Versicherung und Gutachter zu nerven, solltest Du Deine Energie darauf verwenden, Deinem Fräulein Tochter beizubringen, dass man in die Richtung gucken muss, in die man fährt! Gilt nämlich auch beim Rückwärtsfahren.
Da ihre Fahrschule dies offensichtlich versäumt hat, solltest Du die vielleicht auch verklagen...
117 Antworten
@ex0riz0r/Dellenzaehler/onzlaught
Lest Euch doch mal genau den Eröffnungspost durch und schaut Euch die Bilder an. Wenn Euch das so passiert wäre, würdet Ihr dann auch solchen Stuss argumentieren?
@paperpritt1
Bleib da auf jeden Fall dran! Und lass Dir (bzw. Deiner Tochter) hier nicht den schwarzen Peter zuschieben.
Jagt Euren Counter doch bitte in einem anderen Thread hoch, wenn ihr nichts beizutragen habt.
Weiter geht's mit "Gutachter und Versicherung berücksichtigen Altschaden nicht, was tun?"
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 17. Januar 2020 um 18:40:16 Uhr:
@ex0riz0r/Dellenzaehler/onzlaughtLest Euch doch mal genau den Eröffnungspost durch und schaut Euch die Bilder an. Wenn Euch das so passiert wäre, würdet Ihr dann auch solchen Stuss argumentieren?
@paperpritt1
Bleib da auf jeden Fall dran! Und lass Dir (bzw. Deiner Tochter) hier nicht den schwarzen Peter zuschieben.
allerdings würde ich ich weiterhin "so einen Stuss" argumentieren.
Ob du das nun gut findest oder nicht ist mir eigentlich völlig egal.
Und wenn hier einer nicht genau mitliest und wohl nichts richtig versteht, dann bist wohl eher du das.....
Und Papa halt.
Großes Mundwerk reicht halt nicht in solchen Fällen..........
Konnte man der eigenen Versicherung die Regulierung nicht untersagen? Dann zahlt man zwar Schaden, Gutachten, Anwälte und Gerichtskosten hinterher selber falls man verliert aber ich meine gelesen zu haben das das möglich ist.
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Zitat:
@onzlaught schrieb am 17. Januar 2020 um 19:09:46 Uhr:
Konnte man der eigenen Versicherung die Regulierung nicht untersagen? Dann zahlt man zwar Schaden, Gutachten, Anwälte und Gerichtskosten hinterher selber falls man verliert aber ich meine gelesen zu haben das das möglich ist.
Ja, man kann der Versicherung ein sogenantes "Regulierungsverbot" erteilen.
Geht das in die Hose, trägt man die Kosten wie von dir beschrieben.
Aber die richtigen Experten hier wissen sicher wie das geht, den braucht man nix erklären, die kennen zu 100% aus in allen Belangen
@paperpritt1
Das ist doch die Lösung Deiner Probleme, Regulierungsverbot. Nur Du und der Richter, kein Sachbearbeiter der den Fall unreflektiert durchwinkt.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 17. Januar 2020 um 21:11:52 Uhr:
@paperpritt1
Das ist doch die Lösung Deiner Probleme, Regulierungsverbot. Nur Du und der Richter, kein Sachbearbeiter der den Fall unreflektiert durchwinkt.
Was meinst Du mit unreflektiert? Ich fordere doch, dass man sich den Vorgang endlich ansieht.
Hast Du Dir die Bilder angesehen, die den Altschaden mit 76€ (wenn überhaupt bewerten), die zweite kleinere Neu-Delle aber mit 1412/1450€? Die wollen sich gerade einen Totalschaden das zweite Mal bezahlen lassen.
Regulierungsverbot was ist das genau? Das Thema interessiert mich. Kann eine Möglichkeit sein. Was habe ich zu verlieren?
Die VERS prüft gerade nochmals, daher bin ich gespannt aber bleibe zuversichtlich.
Zum Forum: generell habe ich nicht mit einer solch' destruktiven Diskussion gerechnet, weil da da sind wirklich dumme, v.a. provokative Antworten gekommen, ob wo ich mich wundere, das hier NULL moderiert wird und das solche Agents Provocateur wie Dellenbüchsenwitz sich hier so austoben dürfen, ohne irgendetwas zum Thema beizutragen außer "Stuss. Papa, Großes Mundwerk reicht halt nicht in solchen Fällen......." uvm. Wer hat da noch Lust 'ne Frage zu stellen?
in angeblich "Europas größter Auto- und Motor-Community".
Du erteilst Deiner Versicherung ein Regulierungsverbot und bist ab diesem Zeitpunkt allein verantwortlich für die Regulierung aller Ansprüche. So besteht keine Gefahr das die Versicherung gegen Deinen Willen Zahlungen tätigt. Verlieren kann man dabei nur eines —- Geld, viel Geld.
Kann ich ein Gegen-Gutachten in Auftrag geben, muß die VERS das dann in Ihre Entscheidungen einbeziehen?
Kann ich meine VERS dazu auffordern ein Gegen-Gutachten in Auftrag zu geben, weil der Alt-Schaden (Beifahrertür vorne/rechts) weder im Kostenvoranschlag noch im Gutachten berücksichtigt wurde (wenn überhaupt mit max 76€ als Mehrwert Lack) und eine Beurteilung ohne vor-Ort-Besichtigung ist nicht möglich, weil es im Gutachten und im KV kein einziges Bild gibt, wo Alt- und Neu-Schaden zusammen gut zu sehen sind?
Das Bild von der Seite ist nicht vom Gutachter, liegt der VERS aber vor.
Du kannst alles tun was Du auch bezahlst, ggf. müsste der Zugang zum Fahrzeug erklagt werden. Ob die Versicherung dieses anerkennt obliegt aber alleine ihr selber. Ich schätze das ein Richter unabhängig der Anzahl sonstiger Gutachten aber selber eines beauftragen wird. Außer er bildet sich anhand der Aktenlage ein Urteil. Aber wir sind ja ein Rechtsstaat und das Urteil eines Amtsrichters kann in höheren Instanzen hinterfragt werden.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 18. Januar 2020 um 10:14:04 Uhr:
Du kannst alles tun was Du auch bezahlst, ggf. müsste der Zugang zum Fahrzeug erklagt werden. Ob die Versicherung dieses anerkennt obliegt aber alleine ihr selber. Ich schätze das ein Richter unabhängig der Anzahl sonstiger Gutachten aber selber eines beauftragen wird. Außer er bildet sich anhand der Aktenlage ein Urteil. Aber wir sind ja ein Rechtsstaat und das Urteil eines Amtsrichters kann in höheren Instanzen hinterfragt werden.
Nein, dass kann er nicht. Zugang zum Fahrzeug hat bestenfalls ein vom Gericht beauftrager Sachverständiger. Und ob das Urteil dann berufungsfähig ist, hängt auch vom Urteil ab, was der Amtsrichter dann spricht. Und wie die Versicherung den Schadensfall prüft, dass entscheidet diese auch autark.
TE Zitat:.''' Hast Du Dir die Bilder angesehen, die den Altschaden mit 76€ (wenn überhaupt bewerten), die zweite kleinere Neu-Delle aber mit 1412/1450€? Die wollen sich gerade einen Totalschaden das zweite Mal bezahlen lassen.'''
Wie kannst du so etwas behaupten? 2x auszahlen....
Steht das Auto in dieser Datenbank HIS drin?
LiegenDir irgendwelche Beweise vor?
Du weißt doch gar nicht ob der Schäden erstattungsfähig war. Kann genauso durch Eigenverschulden entstanden sein.
(So wie die Kratzer die ihr jetzt in eurem Audi habt.)
Obendrein sagt dein Gegner, er habe den Lupo schon so gekauft. Somit kann er sich auch gar nichts bezahlt haben lassen.
Ob das so stimmt, kann man zwar anzweifeln, aber ohne Hintergrundwissen igendetwas behaupten, geht auch nicht.
Mein Rat: Wenn Du Ruhe haben willst, frag die Gegenseite,ob sie mit Zahlung von z.B. 600-700.- € unter der Hand einverstanden ist, und der Drops ist gelutscht.
Seit: wird aber jetzt schwerer werden, na hdem schon Gutachter und Versicherung invoviert sind.
Die Option HÄTTE man gleich am Anfang ins Spiel bringen sollen.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 18. Januar 2020 um 13:23:20 Uhr:
Mein Rat: Wenn Du Ruhe haben willst, frag die Gegenseite,ob sie mit Zahlung von z.B. 600-700.- € unter der Hand einverstanden ist, und der Drops ist gelutscht.
Seit: wird aber jetzt schwerer werden, na hdem schon Gutachter und Versicherung invoviert sind.
Die Option HÄTTE man gleich am Anfang ins Spiel bringen sollen.
Habe ich versucht, aber unter 1200€ + Kosten für den KV wollten sie sich nicht einigen.
Wenn Du dort 3 x täglich nachfragst und ganz doll willst, dann klappts vielleicht doch noch. 😎
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Januar 2020 um 14:58:13 Uhr:
Wenn Du dort 3 x täglich nachfragst und ganz doll willst, dann klappts vielleicht doch noch. 😎
Was würdest Du tun, wennn Du in meiner Situation wärst?
Hier im Versicherungsforum lese ich nur Fälle, wo die Versicherungen kürzen und weniger zahlen wollen, bei uns ist es umgekehrt: ein Alt-Schaden an Beifahrertür, Holm, Stoßleiste wird nicht in Abzug gebracht. Die Gegenseite arbeitet u.a. als Versicherungsvertreter meiner VERS, ist also vom Fach, und hat beste Kontakte zu VW, Gutachter, VERS.