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Gutachten Wirrwarr bei Alufelgen

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 11. Mai 2011 um 19:14

Hallo und guten Abend liebe Hugo-Fahrer!

Ich hätte da mal ne kleine Frage:

Laut Forum fahren so viele hier Felgen mit anderer ET als die org. Felgen oder halt etwas breitere.

Wenn ich aber in ein Gutachten schaue, steht da beim Caddy immer "Aufweiten des Radhauses erforderlich", "Abdeckung der Fläche Kotflügel/Stoßstange mit geeigneten Teilen erforderlich" oder ähnliches.

Die Hugo's hier im Forum sehen aber alle so aus als wenn nichts gemacht wurde!? :confused:

Wird da irgendwie so explizit drauf geachtet oder wie läuft das ab?

Felge ist eine 7x16" ET40 und sollte doch eigentlich ohne Weiteres passen, oder sehe ich das falsch?

Gruß, René

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17 Antworten

Meistens steht da:   gegebenenfalls Aufweiten erforderlich.

 

Also die legen sich im Gutachten nicht fest, ob es wirklich notwendig ist.

Aber für alle Fälle steht es drin, sobald irgendwas nicht genau der Serie entspricht.

Somit liegt dann die Verantwortung beim Kunden.

 

Ich habe 16-Zöller mit ET35, die passen ohne Änderung.

Themenstarteram 12. Mai 2011 um 10:23

Mahlzeit!

Das wird irgendwie für Laien immer undurchsichtiger. Normalerweise sollte das so passen und denn stehen da zig Sachen im Gutachten die eingehalten werden müssen was Radabdeckung und Co. an geht!

Hier mal das Gutachten:

http://gutachten.bmf-application.com/borbet/cc/gb016442.pdf

Seite 3 unten (Caddy Life inkl. MJ 2011): K1c, K2b, T91, T94

Und laut K1c und K2b ist es erforderlich (bei gegebenenfalls hätte ich es auch nicht weiter beachtet) die Abdeckung dauerhaft in einem gewissen Winkel zu gewährleisten!

T91 und T94 sind ja nur wegen der Tragslast, ist also kein Problem.

Gruß, René

am 13. Mai 2011 um 6:54

Hallo René

machen wir's doch mal andersherum.

Unter Punkt K1c steht:

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Selbiges steht bei K2b für Achse 2 und betrifft damit die Hinterachse, da K1c für die Vorderachse gilt.

Das bedeutet also, dass der Radkasten inkl. Kotflügel (oder Plastikabdeckung) die Lauffläche des Reifens dergestalt abzudecken hat, dass die Lauffläche des Reifens nicht aus dem Radkasten herausstehen darf. Ergo müssten zum Beispiel bei zu breiten Reifen dann Kotflügelverbreiterungen drauf, um die Abdeckung der Lauffläche zu gewährleisten.

Steht demnach der Reifen mit seiner Lauffläche aus dem Radkasten heraus, muss nachgearbeitet werden. Allerdings ist mir das auf den mir bekannten Bildern der Caddy hier im Forum bisher noch nicht untergekommen.

Berechnungsformel für die Position des Felgenhorns schaut so aus:

Maulweite in Zoll * 25,4 (Umrechnung Zoll in mm)

-------------------------------------------------------------- - (ET in mm) = Größenangabe

2

Originalfelge (meines Maxi) 6,5 x 16 mit ET 50:

( (6,5 x 25,4) / 2 ) - (+50) = 32,55 mm

Deine Felge 7J x 16 ET 40:

( (7 x 25,4) / 2 ) - (+40) = 48,9 mm

Unterschied in der Breite demnach:

48,9 mm - 32,55mm = 16,35 mm

Demnach steht das Felgenhorn der von Dir ausgesuchte Felge 16,35 mm weiter nach außen als das der Originalfelge. Wohlgemerkt das Felgenhorn, jetzt kommt es noch auf den Reifen an, den Du verwenden willst. Dessen Außenkante bzw. Lauffläche muss abgedeckt sein.

Bei den errechneten 1,6 cm mehr sollte es keine Probleme geben, wenn Du nicht geraden einen 345er Schlappen aufziehen willst. :D

Grüße

Jörg

Themenstarteram 13. Mai 2011 um 7:03

Moin!

Jut, also völliger "Schwachsinn" und Panikmacherei!

Einfach nen normalen 205/55R16 drauf und fertig. :)

Bin ich ja mal gespannt wann mein 200,- Ebayschnäppchen ankommen wird. Bestimmt noch vor dem Auto. :D

Gruß, René

am 13. Mai 2011 um 7:13

Zitat:

Original geschrieben von CrossPolo

Jut, also völliger "Schwachsinn" und Panikmacherei!

Nö, Absicherung der Felgenhersteller gegen alle Unwägbarkeiten deutscher Justiz und ihrer Vorschriften :D

Themenstarteram 13. Mai 2011 um 7:48

Oder so! :D

EDIT: Ich dreh ab...

Jetzt stelle ich gerade fest das Borbet "früher" mal die Felge mit ET48 gebaut hat statt jetzt ET40! KBA bzw. Felgenbezeichung sind aber gleich!?

Und wie ich mein Glück kenne... Gutachten über Google gesucht UND kein Caddy im Gutachten der ET48 Felge zu finden! :(

Na Mahlzeit! :mad:

Mal schauen ob ich das irgendwie eingetragen bekomme! Hab erstmal ne Mail an Borbet geschrieben, mal sehen was die so schreiben.

am 15. Mai 2011 um 14:04

Zitat:

Original geschrieben von CrossPolo

Hallo und guten Abend liebe Hugo-Fahrer!

Ich hätte da mal ne kleine Frage:

Laut Forum fahren so viele hier Felgen mit anderer ET als die org. Felgen oder halt etwas breitere.

Wenn ich aber in ein Gutachten schaue, steht da beim Caddy immer "Aufweiten des Radhauses erforderlich", "Abdeckung der Fläche Kotflügel/Stoßstange mit geeigneten Teilen erforderlich" oder ähnliches.

Die Hugo's hier im Forum sehen aber alle so aus als wenn nichts gemacht wurde!? :confused:

Wird da irgendwie so explizit drauf geachtet oder wie läuft das ab?

Felge ist eine 7x16" ET40 und sollte doch eigentlich ohne Weiteres passen, oder sehe ich das falsch?

Gruß, René

hey rene brauchst keine angs haben die passen ich habe letzten freitag 8*17 et 40 drauf mit 225/45-17 und tüv ist durch gelaufen war in 2minuten fertig und eingetragen

gruß bernd

Themenstarteram 15. Mai 2011 um 18:38

Ja, aber mit Papieren oder?

Ich habe dann nur ein Gutachten bzw. sogar eine ABE für ET48 OHNE Caddy drin (wohl aber Truthahn und Co.) und ein Gutachten für die Felge mit ET40.

Dumm nur, dass die ersteigerte Felge eben ET48 ist! :rolleyes: :(

lg René

am 15. Mai 2011 um 19:30

Original geschrieben von CrossPolo

Ja, aber mit Papieren oder?

Ich habe dann nur ein Gutachten bzw. sogar eine ABE für ET48 OHNE Caddy drin (wohl aber Truthahn und Co.) und ein Gutachten für die Felge mit ET40.

Dumm nur, dass die ersteigerte Felge eben ET48 ist! :rolleyes: :(

lg René

am 15. Mai 2011 um 19:31

Zitat:

Original geschrieben von caddydeuber

hey rene

der tüv hat zu mir gesagt wen ein gutachten für die felge da ist, macht es keine propleme da du eins hast mit einer kleineren et,

soltete da überghaupt kein proplem entstehen[

lg bernd

quote]

Original geschrieben von CrossPolo

Ja, aber mit Papieren oder?

Ich habe dann nur ein Gutachten bzw. sogar eine ABE für ET48 OHNE Caddy drin (wohl aber Truthahn und Co.) und ein Gutachten für die Felge mit ET40.

Dumm nur, dass die ersteigerte Felge eben ET48 ist! :rolleyes: :(

lg René

[/quote

Blöde Frage: Habe zu meinen Felgen (klick ) die ABE in vierfacher Ausführung mitbekommen. Muss ich nun alle vier Heftchen dabei haben oder reicht für die Rennleitung eine Version exemplarisch?

am 23. Mai 2011 um 9:50

Hallo Atiz,

ich würde mal sagen eine Ausführung reicht ja wohl. Aber du kannst zum Spaß ja mal VL, VR und HL, HR drauf schreiben. Dann hat die Rennleitung was zu tun.

Gruß Matze

am 9. Juni 2011 um 3:32

Habe mir Ronal 17 Zöller mit ner ET 45mm zugelegt,

bzw. hatte die noch auf meinem alten A6.

Laut mitgelieferter ABE der Felgen montage

ohne jegliche Veränderungen des Fahrzeuges.

Auch die Befestigungsschrauben bleiben die Alten.

Habe auch 225/45 er Schlappen drauf.

Alles kein Problem gemäß ABE

Etwa auch die Ronal R42? Die hab ich auch in 7x17 ET 45 mit 225/45R17 für unseren zukünftigen Caddy als "Schnapp" in der Bucht geschossen :).

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