Gutachten über die Fahreignung

Hallo Leute

ich benötige dringend etwas fachliche Hilfe. Meine Freundin (24) wurde vor 6 Monaten am Bahnhof von der Polizei einer Personenkontrolle unterzogen. Es wurden 2 Gramm Ecstasy mit 1,2 Gramm Wirkstoff bei ihr gefunden. Sie konnte sich nicht erklären wie die Pillen in ihren Rucksack gelangt sind. Es kommt nur die Vermutung infrage das ihr auf dem Musikfestival etwas untergeschoben wurde. Sie Raucht nicht und Trinkt auch keinen Alkohol und nimmt auch keine Drogen. Das Verfahren wurde eingestellt.
Jetzt kommt die Führerscheinstelle und verlangt ein Gutachten über ihre Fahreignung. Als erste Frage ist das die berühmte MPU und kann das einfach angeordnet werden ohne irgendeinen Beweis das sie Drogen genommen hat.

Danke für die Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Werner-Peter schrieb am 6. Februar 2019 um 09:13:35 Uhr:


Meine Meinung:Wenn deine Freundin kifft dann such dir eine andere Freundin, es sei denn, du kiffst auch. Dann lass die Dinge laufen wie sie wollen, dann geht ihr sowieso bald zu Fuß. Ist vielleicht besser für uns alle, wenn nicht unter Drogen Auto gefahren wird.

Werner-Peter

Dieser Beitrag ist weder fachlich kompetent noch zeugt er von einem Minimalverständnis des Eingangsbeitrages. Der TE hat ausdrücklich geschrieben
A) es geht um Ecstasy, nicht um Gras
B) die Freundin konsumiert eben keine Drogen

Die moralische Entrüstung und die untaugliche Lebensberatung entbehren jeglicher Grundlage 😠

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@twindance
Das bloße Vorhandensein von BTM allein rechtfertigt so eine Anordnung eben noch nicht.

Die Gutachterkosten hat man erstmal an der Backe wenn man das bzw, die Gutachten beauftragt. Bei Entlastung wird in der Praxis auch nichts freiwillig von der Behörde erstattet, weil es ja kein VA war und nicht in die Rechte eingriff und man hätte es ja auch drauf ankommen lassen können und blaundkeks. Die ca. 500,- € / 800,- € (je Gutachten) sind damit erstmal futsch und man darf mit Amtshaftungsfragen seinem Geld hinterher laufen, was sehr häufig schief geht, gerade weil man es hätte drauf ankommen lassen können.

In geeigneten Fällen - wie evtl. beim TE - kann man das vermeiden. Im Verwaltungsverfahren gibt es gesetzliche Kostenerstattungsvorschriften. Da erübrigen sich entsprechende Amtshaftungsklagen. Und unterm Strich bekommt man Kosten und etwaige Schäden wieder rein.

Was nun nachhaltig günstiger und pragmatischer ist, das muss jeder für sich bewerten. Auch die Frage, ob und was da nun "geldgierig" wäre. 🙂

Dann scheint das mit der Schweigepflichtentbindung schon Praxis zu sein, weshalb u.a. die Diabetiker vor warnten

Zitat:

@Saphira2 schrieb am 6. Februar 2019 um 17:49:22 Uhr:


Hallo Leute

ich sag mal vielen Dank für die hilfreiche Unterstützung. Also bei der Aufforderung zum Ärtzlichen GA liegt tatsächlich die Aufhebung der Schweigepflicht bei zum unterschreiben. Laut diesem Wisch geht dann das GA direkt an die FSS, was wir jetzt natürlich nicht mehr unterschreiben. Da meine Freundin und ich wirklich keine Drogen nehmen, wird das GA dann mal keinen Beweis in diese Richtung bringen. Es ist aber Ärgerlich wegen der Kosten,600 Euro und mehr kann man anders ausgeben. Dazu kommt noch der Zeitdruck es soll bis 01.03.2019 vorliegen, Brief ist erst am Di angekommen.

Viele Grüße

Fristverlängerung bei FSS beantragen. Damit ist erst einmal der Zeitdruck weg. Inzwischen einen Gutachter suchen. Am günstigsten wäre es, zu einem niedergelassenen Arbeits-/Betriebsmediziner zu gehen, dort den Sachvverhalt schildern. Evtl. lässt er sich auf einen geringeren Steigerungsfaktor ein. Bei Institutionen (TÜV/DEKRA) hat man da schlechtere Karten.

Die 600 waren nur eine Schätzung mit allem drum und dran inkl. Drogen-Nachweis. Ich war absolut zu faul, die Positionen rauszusuchen 😁.

Über die Rechtfertigung der Aufforderung bei Besitz von Betäubungsmitteln - da darf jeder seine eigene Meinung zu haben 😉

Zitat:

@NDLimit schrieb am 6. Februar 2019 um 16:27:19 Uhr:



Zitat:

@twindance schrieb am 6. Februar 2019 um 16:19:55 Uhr:


Ich darf auf das Höflichste darauf hinweisen, dass die Aufforderung zur Erbringung eines Gutachtens eben KEIN behördlicher Verwaltungsakt ist und juristisch nicht anfechtbar ist 😉.

twindance, magst Du mir das als Laien näher erläutern? Wenn ich eine Aufforderung einer Behörde bekomme, darf ich das nicht anfechten?

Wie das generell ist, kann ich Dir nicht sagen - aber die Aufforderung, ein GA zu erbringen, kannst Du nicht anfechten

Zitat:

Mein Schwager ist Diabetiker, daher der Link vorhin. Den könnte ich nun (anonym) bei der FE-Behörde melden und er könnte sich im Vorfeld nicht wehren?

Richtig

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Februar 2019 um 16:44:29 Uhr:


@NDLimit
xxxxxxxxxxxx

Diabetes als Typ I ist im eingestellten Spritzenschema kein Grund, den FE zu entziehen. Auflagen sind aber denkbar. Beim Typ II ist es meist nicht so problematisch, da hier die erhöhte Gefahr weitgehend nur bei Insulinpflichtigkeit wie beim Typ I besteht.

Falsch - das ist wesentlich komplizierter und hängt von vielen Faktoren mit ab😉. Diabetes selber ist kein Grund für FE-Entzug, es kommt einfach auf Stoffwechseleinstellung, Komplikationen, Spätfolgen an.

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twindance, zur BZ-Einstellung sagen wir doch wirklich das Gleiche mit anderen Worten ... 🙄

Ok, das gehört dann sicherlich nicht hier hin, ist aber doch ein Risiko. Dann könnte ich ja auch behaupten, mein unbeliebter Nachbar hätte Diabetis oder sonstwas und er hätte erstmal Ärger/Kosten an der Backe, ohne sich dann wehren zu können.

Wenn Du behaupten würdest, er lag orientierungslos mit einer Unterzuckerung im Vorgarten und der Atem roch ein ganz klein wenig auch nach Alkohol und so nach 1/2 - 1h stand er wieder auf und ging ins Haus ... dann gäbe es zunächst einen Anlass, die gesundheitliche Fahreignung wegen zweifelhafter Stoffwechseleinstellung zu überprüfen, so man das für glaubhaft hält.

Warum so dramatisch? Einfach das Gutachten erstellen lassen und abgeben. Führerscheinstelle heftet es ab und gut ist. Würde ich mir doch gar keine Gedanken machen wenn ich keine Drogen nehme.

Zitat:

@Renegade1000 schrieb am 7. Februar 2019 um 22:15:21 Uhr:


Warum so dramatisch? Einfach das Gutachten erstellen lassen und abgeben. Führerscheinstelle heftet es ab und gut ist. Würde ich mir doch gar keine Gedanken machen wenn ich keine Drogen nehme.

"Wenn" lautet eben das entscheidende Wort im letzten Satz! 😉

Grüße vom Ostelch

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