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Fehlerhaftes Gutachten nach Unfallschaden

Themenstarteram 13. Januar 2022 um 17:06

Hallo!

Ich habe folgendes Problem. Ich war am 29.12.21 in einen Unfall verwickelt ( kein Verursacher). Das Fahrzeug stand zu dem Zeitpunkt auf von mir selbst erworbenen, nicht originalen Winterreifen.

Über eine Firma wurde für mich ein Gutachten erstellt. In diesem wurden Restwertangebote übermittelt. Nun sollte das Fahrzeug an den dort Höchstbietenden veräußert werden. Das Fahrzeug wurde laut Gutachten so angeboten und durfte auch nicht mehr verändert werden.

Heute sollte das Fahrzeug abgeholt werden. Man sprach mich nun darauf an, wo denn die Originalfelgen seien.

Ich habe dann gesagt, dass diese ja nicht im Angebot aufgeführt seien und zurzeit privat durch mich eingelagert sind.

Im Gutachten habe ich nun gesehen (ist mir vorher leider nicht aufgefallen), dass der Gutachter von Winterreifen, Original spricht. Also dementsprechend ein Fehler des Gutachters vorliegt. Auf den Fotos sind die Felgen ebenfalls nicht eindeutig zu erkennen.

Nun ist meine Frage, ob dennoch Anspruch an die Originalfelgen bestehen kann bzw. Ob der Gutachter dafür haftbar gemacht werden kann.

Danke für eure Hilfe!

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18 Antworten

Wenn du nicht der Unfallverursacher bist, solltest du dir zur Durchsetzung all deiner Ansprüche einen Anwalt und einen unabhängigen Gutachter an die Seite nehmen. Die Kosten würden zu Lasten der Versicherung des Verursachers gehen. Es war schon nicht klug, den Gutachter der gegnerischen Versicherung überhaupt ans Auto zu lassen.

OmG wg. solcher Pillepalle gleich den Anwalt ins Spiel bringen.

Rede mir dem Ankäufer, vllt. werdet Ihr Euch einig. Sonst stells als Schreibfehler dar.

Um wieviel geht's, Alu's vom Unfallwagen, 300,-€ ???

Gruß jaro

Ich würde mir da gar nichts von annehmen. Der Gutachter bzw eine Firma vermittelt den Wagen an einen Händler. Der kauft den Wagen anhand des Gutachtens. Wenn der Käufer nicht genau sieht, was er kauft muss er vorher nachfragen. Beim Vermittler!, nicht bei dir. Du als Verkäufer hast ja gar keinen Einfluß auf die Formulierung der Verkaufsanzeige.

Hattest du die originalen Felgen extra angeboten um einen höheren Gewinn zu erzielen? Ansonsten sehe ich das so, dass der Käufer sich mit dem Vermittler einigen soll.

Was ist das bitteschön für ein Gutachten? Mit unscharfen Fotos? Mindestens ein Übersichtsfoto ist doch dabei, wenn nicht sogar Ansichten von allen Seiten ... auf allen soll man die Felgen nicht erkennen können?

Wie soll ich das verstehen: "Über eine Firma wurde für mich ein Gutachten erstellt."

Hast Du das Gutachten in Auftrag gegeben oder wer?

Ansonsten, was sagt der Gutachter dazu. Der hat es doch verzapft.

am 14. Januar 2022 um 11:21

Zitat:

@ElisaPe schrieb am 13. Januar 2022 um 18:06:49 Uhr:

....

Im Gutachten habe ich nun gesehen (ist mir vorher leider nicht aufgefallen), dass der Gutachter von Winterreifen, Original spricht. Also dementsprechend ein Fehler des Gutachters vorliegt. Auf den Fotos sind die Felgen ebenfalls nicht eindeutig zu erkennen.

Nun ist meine Frage, ob dennoch Anspruch an die Originalfelgen bestehen kann bzw. Ob der Gutachter dafür haftbar gemacht werden kann.

Danke für eure Hilfe!

also der Wert wurde mit den Original-Winterreifen ermittelt ?! GA ohen Fotos ?!

dann passt das doch - Auto ist mit Original-Winterreifen ;

was will der Käufer denn jetzt noch?

Du könntest ja auch noch sauteure Alufelgen für den Sommer zuhause haben, aber die wurden gar nicht mitbegutachtet; Thema für Dich erledigt, Käufer muss zahlen was vereinbart wurde, die SR sind nicht dabei;

biete Sie für einen entsprechenden Aufpreis an

Zitat:

@remix schrieb am 14. Januar 2022 um 12:21:12 Uhr:

.... Käufer muss zahlen was vereinbart wurde, die SR sind nicht dabei;

biete Sie für einen entsprechenden Aufpreis an

Von Sommerbereifung war auch nie die Rede.

Es geht um Winterbereifung mit originalen LM-Felgen.

Zitat:

Es geht um Winterbereifung mit originalen LM-Felgen.

Laut TE steht da nur was von Original Winterreifen.

am 14. Januar 2022 um 13:29

ok - jetzt will der Käufer aber die Sommerräder haben, weil das die Original-Felgen sein sollen;

Danke für die Aufklärung

wenn der VK jetzt die Winterräder schon hat und das Fahrzeug nicht achtfach bereift angeboten wurde,

müsste er für die WR plus SR nochmal ein paar Euro drauflegen - etwas anderes würde ich nicht anbieten;

der Fahrzeugrestwert dürfte durch die unterschiedlichen Räder nur wenig beeinflusst sein;

bei der Inzahlungnahme meines alten Audi A6 (2006) vor 3 Jahren wurde die Bewertung auch mit den WR gemacht - war kein Thema beim HEK...

Was wären denn keine "Originalfelgen"? Solange da nicht "Herstellerfelge" oder etwas derartiges steht ist jede Felge ein Original (ausser natürlich ein unlizensierter Nachbau einer Markenfelge).

Und falls dort tatsächlich "Original Winterreifen" steht würde ich mich doch sehr darüber wundern, ob der Gutachter sein Handwerk versteht... oder er versteht es sehr gut und wollte den Preis durch passende Formulierungen hochtreiben.... aber bei Felgen? Also Bitte.

Ich sehe das nicht als 'Dein' Problem an, Du hast den Wagen nicht angeboten und auch den Text nicht formuliert.

Zitat:

Und falls dort tatsächlich "Original Winterreifen" steht

Du kennst den Unterschied zwischen Reifen und Rädern. :confused:

Original Reifen sind z. B. Conti, Michelin, LingLong, … :D

Original VW-Reifen gibt's nicht, da VW keine Reifen herstellt.

am 15. Januar 2022 um 10:22

Zitat:

@ElisaPe schrieb am 13. Januar 2022 um 18:06:49 Uhr:

Auf den Fotos sind die Felgen ebenfalls nicht eindeutig zu erkennen.

Schwer vorstellbar. Wenn wegen Felgen gestritten wird, geht es ja wohl um verrostete Stahlfelgen vs. edle Aluräder.

am 15. Januar 2022 um 10:22

Doch, es gibt Original Reifen, nämlich jene, mit denen das Fahrzeug ausgeliefert wurde. Bei Winterrädern wurden die gern mal auf Stahlfelge ausgeliefert.

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