Gutachten über die Fahreignung

Hallo Leute

ich benötige dringend etwas fachliche Hilfe. Meine Freundin (24) wurde vor 6 Monaten am Bahnhof von der Polizei einer Personenkontrolle unterzogen. Es wurden 2 Gramm Ecstasy mit 1,2 Gramm Wirkstoff bei ihr gefunden. Sie konnte sich nicht erklären wie die Pillen in ihren Rucksack gelangt sind. Es kommt nur die Vermutung infrage das ihr auf dem Musikfestival etwas untergeschoben wurde. Sie Raucht nicht und Trinkt auch keinen Alkohol und nimmt auch keine Drogen. Das Verfahren wurde eingestellt.
Jetzt kommt die Führerscheinstelle und verlangt ein Gutachten über ihre Fahreignung. Als erste Frage ist das die berühmte MPU und kann das einfach angeordnet werden ohne irgendeinen Beweis das sie Drogen genommen hat.

Danke für die Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Werner-Peter schrieb am 6. Februar 2019 um 09:13:35 Uhr:


Meine Meinung:Wenn deine Freundin kifft dann such dir eine andere Freundin, es sei denn, du kiffst auch. Dann lass die Dinge laufen wie sie wollen, dann geht ihr sowieso bald zu Fuß. Ist vielleicht besser für uns alle, wenn nicht unter Drogen Auto gefahren wird.

Werner-Peter

Dieser Beitrag ist weder fachlich kompetent noch zeugt er von einem Minimalverständnis des Eingangsbeitrages. Der TE hat ausdrücklich geschrieben
A) es geht um Ecstasy, nicht um Gras
B) die Freundin konsumiert eben keine Drogen

Die moralische Entrüstung und die untaugliche Lebensberatung entbehren jeglicher Grundlage 😠

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Und ist natürlich sehr sehr ärgerlich um das schöne Geld für das Gutachten.

Tipp: Auf der Führerscheinstellen arbeiten meist Menschen. Eventuell kann man telefonisch besprechen, ob ihm auch ein weniger teurer Nachweis als das Gutachten dafür reicht, dass man keine verbotenen Rauschmittel konsumiert. Das geht natürlich auch am besten über einen Anwalt, aber das kostet dann wiederum.

Schon angesprochen: kräftig auf die Tränendrüse drücken und eine Haaranalyse (reicht 6Monate in die Vergangenheit) oder ein Urinscreening (3 Monate in die Zukunft) anbieten. Persönlich auftreten (Hundeblick) ist aber besser.

Als Betroffener winseln und betteln gehen wenn man mit einer Breitseite angegriffen wird und die Behörde bereits trickreich versucht, die ärztliche Schweigepflicht auszuhebeln ... eine super Idee. 🙄

Wenns richtig jämmerlich werden soll: unbedingt noch vorher anrufen und nach dem Lieblingskuchen und -kaffeesorte fragen sowie auf das Rückgaberecht des Asservats zugunsten des Sachbearbeiters verzichten. Toi, toi, toi! 😁

Du faselst Dir hier einen zurecht. Hier wird niemand angegriffen, hier macht eine FSSt ganz normal ihre Arbeit. Zu der Überprüfung sind die verpflichtet. Dennoch kann man mit den meisten FSSt reden. So lange man glaubhaft machen kann, dass eine Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht besteht, geht da durchaus etwas.

Wir reden hier über den Komplex Fahreignung, das spielt sich im Verwaltungsrecht ab. Schon weil gegen die Gutachtenanordnung gar keine Rechtsmittel möglich sind, ist ein Gespräch oft das Mittel der Wahl.

Asservat schreibt man übrigens mit doppeltem ss, was immer Du mit dem Geschwurbel aussagen willst.

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Die ärztliche Schweigepflicht nebst sinnvoller Verteidigung von Beteiligtenrechten auszuhebeln ist also das ganz normale Behördenhandeln. Danke dass Du das bestätigst! 😁😁😁

Nochmals, das Anliegen des TE ist nicht Dein Metier.

Die goldene Tageskorinthe in Sachen Tippfehler geht allerdings an Dich. Danke. 🙂

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Februar 2019 um 20:29:20 Uhr:


Du faselst Dir hier einen zurecht. Hier wird niemand angegriffen, hier macht eine FSSt ganz normal ihre Arbeit. Zu der Überprüfung sind die verpflichtet. Dennoch kann man mit den meisten FSSt reden. So lange man glaubhaft machen kann, dass eine Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht besteht, geht da durchaus etwas.

Wir reden hier über den Komplex Fahreignung, das spielt sich im Verwaltungsrecht ab. Schon weil gegen die Gutachtenanordnung gar keine Rechtsmittel möglich sind, ist ein Gespräch oft das Mittel der Wahl.

Asservat schreibt man übrigens mit doppeltem ss, was immer Du mit dem Geschwurbel aussagen willst.

Ein doppeltes ss ist doch ein ssss.... auch falsch.....

Wenn eine Behörde eine direkte Information anbietet, wozu selbstverständlich niemand verpflichtet ist, ist das für Dich „Aushebeln der ärztlichen Schweigepflicht“? Merkwürdiges Rechtsverständnis Du hast.

Schau mal hier:

https://www.motor-talk.de/.../...ber-die-fahreignung-t6547865.html?...

Lesen, verstehen und Ruhe geben. 😉

So lang Du hier mit Deinen Räuberpistolen die TE auf den völlig falschen Weg schickst, sollten sie auch die Gegenmeinung hören. Du hattest ja nicht einmal den Unterschied zwischen einem äG und einer MPU verstanden. Im günstigsten Fall geht die Freundin mit Kosten von 300.-€ als Führerscheinbesitzer raus. Selbst wenn Deine Strategie funktionieren könnte, würde es deutlich teurer. Denk mal über die Sache nach, anstatt hier Andere persönlich anzugreifen.

Schreibt man andere in diesem Zusammenhang nicht klein?

Vllt mag @Florian333 was dazu sagen.....

Was erzählst Du denn da für einen Unfug Kai? Lies meine ersten beiden Beiträge in diesem Thema. Du verwechselst mich da wohl.

Im günstigsten Fall hat die (tricksende) Behörde alle Kosten an der Backe.

Ich habe hier keine persönlichen Angriffe vom Stapel gelassen. *spiegelvorhaltenderSmiley*

Berlin-Paul, meist hast Du ja Ahnung von dem, was Du schreibst. Aber hier leidest Du unter Verfolgungswahn. Böse Führerscheinstellen, die mit unlauteren Mitteln rechtswidrig den Führerscheinentzug vorbereiten. Deine Worte, leider komplett daneben. Eine Quelle oder einen Beleg hast Du noch für keine Deiner Behauptungen geliefert.

Im Gesetz steht wörtlich drin, dass die FSSt zu der angeordneten Überprüfungsmaßnahme berechtigt ist. Deine juristischen Spitzfindigkeiten von Wegen Besitzwille werden die TE davor nicht schützen.

Ich habe Dir nun wirklich geduldig den bestätigenden Beitrag des TE verlinkt und Dich auf die Verwechslung aufmerksam gemacht. Du hast Dich verrannt und reagierst nun mit persönlichen Anfeindungen. Das ist nicht mein Stil.

Die Aufhebung der Schweigepflicht ist doch ein absolutes Nebenthema hier und wenn das Gutachten völlig sauber ist nicht einmal ein Problem.

Du sprichst in Deinem ersten Betrag davon, die FSSt würde hier den Entzug der Fahrerlaubnis vorbereiten. Was zum jetzigen Zeitpunkt des Prozesses völliger Humbug ist. Das Einzige, was die TE die Fahrerlaubnis kosten würde, ist Dein Rat, da es in einem Verfahren keine aufschiebende Wirkung für den Entzug gibt.

Die Aufhebung der Schweigepflicht, Schweigepflichtentbindung durch den Beschuldigten, ist genau das Problem

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