Gutachten über die Fahreignung

Hallo Leute

ich benötige dringend etwas fachliche Hilfe. Meine Freundin (24) wurde vor 6 Monaten am Bahnhof von der Polizei einer Personenkontrolle unterzogen. Es wurden 2 Gramm Ecstasy mit 1,2 Gramm Wirkstoff bei ihr gefunden. Sie konnte sich nicht erklären wie die Pillen in ihren Rucksack gelangt sind. Es kommt nur die Vermutung infrage das ihr auf dem Musikfestival etwas untergeschoben wurde. Sie Raucht nicht und Trinkt auch keinen Alkohol und nimmt auch keine Drogen. Das Verfahren wurde eingestellt.
Jetzt kommt die Führerscheinstelle und verlangt ein Gutachten über ihre Fahreignung. Als erste Frage ist das die berühmte MPU und kann das einfach angeordnet werden ohne irgendeinen Beweis das sie Drogen genommen hat.

Danke für die Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Werner-Peter schrieb am 6. Februar 2019 um 09:13:35 Uhr:


Meine Meinung:Wenn deine Freundin kifft dann such dir eine andere Freundin, es sei denn, du kiffst auch. Dann lass die Dinge laufen wie sie wollen, dann geht ihr sowieso bald zu Fuß. Ist vielleicht besser für uns alle, wenn nicht unter Drogen Auto gefahren wird.

Werner-Peter

Dieser Beitrag ist weder fachlich kompetent noch zeugt er von einem Minimalverständnis des Eingangsbeitrages. Der TE hat ausdrücklich geschrieben
A) es geht um Ecstasy, nicht um Gras
B) die Freundin konsumiert eben keine Drogen

Die moralische Entrüstung und die untaugliche Lebensberatung entbehren jeglicher Grundlage 😠

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Was sollte das Problem sein, wenn ein Gutachten, das beweist, dass die Freundin keine Drogen nimmt, direkt an die FSSt geschickt wird? Die Freundin wird es doch eh einreichen.

Und wenn doch Drogen gefunden werden, hat sie ohne Gutachten auch ein Problem.

... ferner, dass es eben um nichts anderes geht, als den Entzug der Fahrerlaubnis vorzubereiten. Zu keinem anderen Zweck ist dieses Verfahren zulässig, da zuerst ein begründeter Verdacht für die Nichteignung bejaht werden muss, um den Betroffenen überhaupt in die Situation der Nachweispflicht zu bringen. Sonst gäbe es keinen Überprüfungsbedarf. Aufschiebende Wirkung gibt es auch in FE-Entzugsverfahren. Die AdsV aber auch und dagegen widerum den Eilrechtsschutz. Kai, lass es einfach sein ....

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Februar 2019 um 21:49:37 Uhr:


Was sollte das Problem sein, wenn ein Gutachten, das beweist, dass die Freundin keine Drogen nimmt, direkt an die FSSt geschickt wird? Die Freundin wird es doch eh einreichen.

Und wenn doch Drogen gefunden werden, hat sie ohne Gutachten auch ein Problem.

Das ist Blödsinn!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Februar 2019 um 21:55:59 Uhr:


Das ist Blödsinn!

Wird das Gutachten nicht eingereicht, darf die Behörde auf die Nicht-Eignung schließen und die FE entziehen

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Kai, damit hast Du leider recht.

Kritisieren sollte man den Vowurf an sich.

Nicht wenn die Gutachtenanforderung rechtswidrig war. Gibt noch weitere Konstellationen wo sie das nicht darf.

Wie oft willst Du diese sinnlosen Pirouetten noch drehen Kai?

Gegen den Entzug der Fahrerlaubnis gibt es keine aufschiebende Wirkung. Im besten Fall würde der Entzug im Eilverfahren aufgehoben. Was Wochen und Monate dauert. Ein Argument, warum der Entzug aufgehoben werden sollte, hast Du noch nicht geliefert.

Durch ein Gutachten, welches belegt, dass keine Drogen genommen wurden, kann man den Entzug verhindern und danch immer noch gegen die vermeintlich fehlerhafte Anordnung klagen, wenn man das dann noch möchte.

Lass gut sein, die Argumente sind in der Tat ausgetauscht. Es kann sich jeder sein Bild machen.

Kai ... es schmerzt Dich bestimmt beim Schreiben, Dich so erkenntnisresistent darzustellen. Ich mache diesem Elend ein Ende und verweise auf das verstehende Lesen des gesamten threads ab dessen Anfang bis genau hier. 😛

Blubb

Jetzt ist aber doch mal gut 😉

Wie wahrscheinlich ist eine haarprobe ???

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Februar 2019 um 15:54:47 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Februar 2019 um 10:46:38 Uhr:


Unabhängig von den individuellen Meinungen anderer ist meine Empfehlung die Korrekte.

Maximalen Unsinn Du reden tust.

1. Hier geht es nicht um eine MPU sondern offensichtlich um ein äG. Da kein Konsum feststeht, ist ärztlicherseits zu klären, ob konsumiert wurde. Eine MPU kann es nicht sein, wenn Konsum feststeht wäre die Fahrerlaubnis zu entziehen.
2. Das ist völlig normal nachdem jemand mit harten Drogen angetroffen wurde und als solches auch rechtlich nicht zu beanstanden.
3. Die Sache an sich (mit Drogen angetroffen) ist völlig klar. Daran kann kein Anwalt etwas ändern.
4. Das Bestehen des äG ist einfach. Saubere Blut- und Urinwerte abgeben, fertig. Sache ausgestanden. Dazu braucht es keinen Anwalt.

Abgesehen davon, dass sich die wenigsten Anwälte im Verwaltungsrecht auskennen und die Anordnung rechtlich sowieso nicht zu beanstanden ist, ist Dein Ratschlag also 100% sinnbefreit.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Februar 2019 um 15:54:47 Uhr:



Zitat:

Es ist mitnichten so, dass die Nichtvorlage eines solchen Gutachtens den FE-Entzug rechtfertigt.


Das ist leider genau so. Bei Nicht-Vorlage darf die Behörde auf Nicht-Eignung schließen und entzieht die Fahrerlaubnis. Klagen haben keine aufschiebende Wirkung.

Die Freundin des TE soll ein sauberes äG vorlegen und gut ist.

Wie wahrscheinlich ist eine haarprobe ?

müsste sich aus der Anordnung ergeben haben. Wird von manchen FSSt angeordnet aber nicht immer. Wahrscheinlichkeit? K.A.

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