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Gutachten über die Fahreignung

Themenstarteram 6. Februar 2019 um 1:27

Hallo Leute

ich benötige dringend etwas fachliche Hilfe. Meine Freundin (24) wurde vor 6 Monaten am Bahnhof von der Polizei einer Personenkontrolle unterzogen. Es wurden 2 Gramm Ecstasy mit 1,2 Gramm Wirkstoff bei ihr gefunden. Sie konnte sich nicht erklären wie die Pillen in ihren Rucksack gelangt sind. Es kommt nur die Vermutung infrage das ihr auf dem Musikfestival etwas untergeschoben wurde. Sie Raucht nicht und Trinkt auch keinen Alkohol und nimmt auch keine Drogen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Jetzt kommt die Führerscheinstelle und verlangt ein Gutachten über ihre Fahreignung. Als erste Frage ist das die berühmte MPU und kann das einfach angeordnet werden ohne irgendeinen Beweis das sie Drogen genommen hat.

Danke für die Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Werner-Peter schrieb am 6. Februar 2019 um 09:13:35 Uhr:

Meine Meinung:Wenn deine Freundin kifft dann such dir eine andere Freundin, es sei denn, du kiffst auch. Dann lass die Dinge laufen wie sie wollen, dann geht ihr sowieso bald zu Fuß. Ist vielleicht besser für uns alle, wenn nicht unter Drogen Auto gefahren wird.

Werner-Peter

Dieser Beitrag ist weder fachlich kompetent noch zeugt er von einem Minimalverständnis des Eingangsbeitrages. Der TE hat ausdrücklich geschrieben

A) es geht um Ecstasy, nicht um Gras

B) die Freundin konsumiert eben keine Drogen

Die moralische Entrüstung und die untaugliche Lebensberatung entbehren jeglicher Grundlage :mad:

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Nein es ist nicht die MPU und es geht bei dem Gutachten darum, ob Drogenkonsum vorliegt. Standardprozedere bei Leuten die mit Drogen erwischt wurden.

Hallo dir ist schon klar das bestimmt eine Haarprobe ins Spiel kommt, wenn sie doch was genommen hat läuft sie ins offene Messer das wars dann für den Schein.

Das dient der Vorbereitung des Entzugs des Führerscheins. Damit geht man am besten direkt zum Anwalt. Alles andere wäre dämlich.

Je nach Verlauf des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist die Anordnung der Vorlage eines Eigungsgutachtens rechtswidrig oder auch nicht. Das muss erstmal kompetent geprüft werden.

Bringt man zu Recht kein Eigungsgutachten bei, so kann man den FS-Entzug erfolgreich abwehren. Legt man ein unpassendes Eignungsgutachten vor, das garnicht hätte angefordert werden dürfen, wird das gegen den FS-Inhaber verwendet und der FS ist weg.

Also nicht weiter warten sondern direkt ab zum Anwalt!

Themenstarteram 6. Februar 2019 um 5:24

Hallo Berlin-Paul

wie sicher ist deine Behauptung, das bringt nämlich ein ganz anders Licht in den Fall. Das Strafrechtliche ist bereits abgeschlossen bzw wurde eingestellt.

Grüße

Ich denke mit deiner Fragestellung bist du im Nachbarforum besser aufgehoben, da der Entzug der Fahrerlaubnis drohen kann!

 

Lese dich da mal ein, fängt mit "Verkehrs" an und endet mit "portal"...

 

Gruß vom Armani-Biker...

Zitat:

@Saphira2 schrieb am 6. Februar 2019 um 02:27:55 Uhr:

xxxxxxxxxxxxxx

Jetzt kommt die Führerscheinstelle und verlangt ein Gutachten über ihre Fahreignung. Als erste Frage ist das die berühmte MPU

xxxxxxxxxxxxxx

nein

Zitat:

xxxxxxxxxxx

und kann das einfach angeordnet werden ohne irgendeinen Beweis das sie Drogen genommen hat.

xxxxxxxxxxxxx

Ja

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Februar 2019 um 04:15:32 Uhr:

Das dient der Vorbereitung des Entzugs des Führerscheins. Damit geht man am besten direkt zum Anwalt. Alles andere wäre dämlich.

Je nach Verlauf des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist die Anordnung der Vorlage eines Eigungsgutachtens rechtswidrig oder auch nicht. Das muss erstmal kompetent geprüft werden.

Bringt man zu Recht kein Eigungsgutachten bei, so kann man den FS-Entzug erfolgreich abwehren. Legt man ein unpassendes Eignungsgutachten vor, das garnicht hätte angefordert werden dürfen, wird das gegen den FS-Inhaber verwendet und der FS ist weg.

Also nicht weiter warten sondern direkt ab zum Anwalt!

Anwalt - kann man machen, muss man nicht. Bei Drogenfund ist die FE-Behörde völlig unabhängig von allem dazu berechtigt, ein Fahreignungsgutachten anzufordern. Dies mag aus Deiner anwaltlichen Perspektive zwar diskussionswürdig und moralisch fragwürdig sein - klingt komisch, ist aber so. Wenn Du von einem Bürger bei der FE-B. glaubwürdig angezinkt wirst, dass Du dreimal die Woche besoffen Auto fährst, ist die FE-Behörde berechtigt, ein entspr. GA anzufordern, selbst wenn Du nie besoffen erwischt wurdest. Letzter Fall aus der eigenen Praxis - älterer netter Herr soll ein Fahrrad beim Ausparken touchiert haben - keine Ermittlung, kein Strafverfahren, ärztliches Attest mit Bestätigung der Fahrtauglichkeit - alles nix genutzt, in 6 Wochen hat er Termin zum GA - trotz RA-Beistand ;).

Und da spreche ich nicht aus Wikipedia oder schlauen Internetportalen, sondern aus meiner täglichen praktischen Erfahrung ;)

Zitat:

@Saphira2 schrieb am 6. Februar 2019 um 06:24:45 Uhr:

Hallo Berlin-Paul

wie sicher ist deine Behauptung, das bringt nämlich ein ganz anders Licht in den Fall. Das Strafrechtliche ist bereits abgeschlossen bzw wurde eingestellt.

Leider gar nicht sicher. In dem Fall liegt er komplett daneben.

Es geht hier nur um die Frage, ob Deine Freundin harte Drogen konsumiert. Dazu wird ein ärztliches Gutachten angeordnet. Das ist so rechtlich nicht zu beanstanden. Fordert die Behörde eine Haaranalyse? Sonst ist das in der Regel ein Blut- und Urinscreening. Wird ein Konsum bestätigt, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ohne Konsum endet das Verfahren ohne weitere Folgen.

Ein Anwalt ist weder nützlich noch kann er etwas ausrichten.

am 6. Februar 2019 um 8:13

Meine Meinung:Wenn deine Freundin kifft dann such dir eine andere Freundin, es sei denn, du kiffst auch. Dann lass die Dinge laufen wie sie wollen, dann geht ihr sowieso bald zu Fuß. Ist vielleicht besser für uns alle, wenn nicht unter Drogen Auto gefahren wird.

Werner-Peter

Zitat:

@Werner-Peter schrieb am 6. Februar 2019 um 09:13:35 Uhr:

Meine Meinung:Wenn deine Freundin kifft dann such dir eine andere Freundin, es sei denn, du kiffst auch. Dann lass die Dinge laufen wie sie wollen, dann geht ihr sowieso bald zu Fuß. Ist vielleicht besser für uns alle, wenn nicht unter Drogen Auto gefahren wird.

Werner-Peter

Dieser Beitrag ist weder fachlich kompetent noch zeugt er von einem Minimalverständnis des Eingangsbeitrages. Der TE hat ausdrücklich geschrieben

A) es geht um Ecstasy, nicht um Gras

B) die Freundin konsumiert eben keine Drogen

Die moralische Entrüstung und die untaugliche Lebensberatung entbehren jeglicher Grundlage :mad:

Die Sache ist doch ganz einfach:

Wenn die Freundin tatsächlich mit Drogen nichts am Hut hat, das Verfahren ohnehin schon eingestellt ist und es (so lese ich das) so auch zu keinen strafrechtlichen Konsequen o.ä. gekommen ist, dann kann sie doch ganz entspannt zur Polizei gehen, Haarprobe o.ä. abgeben und in aller Seelenruhe nach Hause gehen.

Das verbucht man dann unter "K, wie komisch" und alles ist paletti.

Es sei denn, der TE zweifelt an der Aussage der Freundin und es ist nur eine Vermutung, dass sie nichts mit Drogen zu tun hat...

Zitat:

@twindance schrieb am 6. Februar 2019 um 07:54:31 Uhr:

...

Wenn Du von einem Bürger bei der FE-B. glaubwürdig angezinkt wirst, dass Du dreimal die Woche besoffen Auto fährst, ist die FE-Behörde berechtigt, ein entspr. GA anzufordern, selbst wenn Du nie besoffen erwischt wurdest. Letzter Fall aus der eigenen Praxis - älterer netter Herr soll ein Fahrrad beim Ausparken touchiert haben - keine Ermittlung, kein Strafverfahren, ärztliches Attest mit Bestätigung der Fahrtauglichkeit - alles nix genutzt, in 6 Wochen hat er Termin zum GA - trotz RA-Beistand ;).

Und da spreche ich nicht aus Wikipedia oder schlauen Internetportalen, sondern aus meiner täglichen praktischen Erfahrung ;)

Das schrieb ich schon mal anderer Stelle, hier gibt es vielleicht nicht de jure aber de facto in Deutschland einen rechtsfreien Raum. In anderen Ländern würde man den Behörden was husten.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 6. Februar 2019 um 09:38:02 Uhr:

Zitat:

@twindance schrieb am 6. Februar 2019 um 07:54:31 Uhr:

...

Wenn Du von einem Bürger bei der FE-B. glaubwürdig angezinkt wirst, dass Du dreimal die Woche besoffen Auto fährst, ist die FE-Behörde berechtigt, ein entspr. GA anzufordern, selbst wenn Du nie besoffen erwischt wurdest. Letzter Fall aus der eigenen Praxis - älterer netter Herr soll ein Fahrrad beim Ausparken touchiert haben - keine Ermittlung, kein Strafverfahren, ärztliches Attest mit Bestätigung der Fahrtauglichkeit - alles nix genutzt, in 6 Wochen hat er Termin zum GA - trotz RA-Beistand ;).

Und da spreche ich nicht aus Wikipedia oder schlauen Internetportalen, sondern aus meiner täglichen praktischen Erfahrung ;)

Das schrieb ich schon mal anderer Stelle, hier gibt es vielleicht nicht de jure aber de facto in Deutschland einen rechtsfreien Raum. In anderen Ländern würde man den Behörden was husten.

"Rechtsfreier Raum"? Wenn die Behörde de jure berechtigt ist, ein Gutachten zu fordern, ist das kein rechtsfreier Raum. Ansonsten ist es Sache des Betroffenen "nein" zu sagen oder, anders ausgedrückt, der Behörde was zu husten. "Man" kann in dem Fall nicht husten.

Ich weiß auch nicht, was "angezinkt" bedeuten soll. Wenn ich jemanden in Verdacht habe, eine Straftat begangen zu haben und erstatte Strafanzeige, kann man das natürlich auch als "anzinken" bezeichnen. Wer jemand grundlos anzeigt, macht sich selbst strafbar.

Im Interesse der Verkehssicherheit sollten doch wohl Leute, die nicht in der Lage sind Auto zu fahren, rechtzeitig aussortiert werden und nicht erst dann, wenn etwas passiert ist oder sie in eine der sehr seltenen Verkehrskontrollen geraten.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Maverick Zero schrieb am 6. Februar 2019 um 09:36:50 Uhr:

(...)dann kann sie doch ganz entspannt zur Polizei gehen, Haarprobe o.ä. abgeben und in aller Seelenruhe nach Hause gehen.

Das hat mit der Polizei ueberhaupt nichts zu tun. Meist ist ein Urinscreening faellig. Die Kosten fuer eine Haaranalyse ist ja auch erheblich teurer.

Zitat:

Das verbucht man dann unter "K, wie komisch" und alles ist paletti.

Und unter "T wie teuer" Die Kosten darf die Freundin des TE's uebernehmen.

Bestehen Zweifel beim Gutachter, weil evtl. die Aussagen der Dame Ungereimtheiten enthalten und unschluessig sind, wird bei Abgabe des Gutachtens eine MPU angeordnet.

Auch hier gilt: Das Gutachten immer an sich selbst (und nur an sich selbst) zusenden lassen. Weitergabe an die Behoerde nur nach Sichtung.

 

am 6. Februar 2019 um 9:34

Zitat:

@twindance schrieb am 6. Februar 2019 um 09:24:30 Uhr:

Zitat:

@Werner-Peter schrieb am 6. Februar 2019 um 09:13:35 Uhr:

Meine Meinung:Wenn deine Freundin kifft dann such dir eine andere Freundin, es sei denn, du kiffst auch. Dann lass die Dinge laufen wie sie wollen, dann geht ihr sowieso bald zu Fuß. Ist vielleicht besser für uns alle, wenn nicht unter Drogen Auto gefahren wird.

Werner-Peter

Dieser Beitrag ist weder fachlich kompetent noch zeugt er von einem Minimalverständnis des Eingangsbeitrages. Der TE hat ausdrücklich geschrieben

A) es geht um Ecstasy, nicht um Gras

B) die Freundin konsumiert eben keine Drogen

Die moralische Entrüstung und die untaugliche Lebensberatung entbehren jeglicher Grundlage :mad:

Hallo, 1. ich erhebe keinen Anspruch darauf, Kompetenz in Sachen Drogenkonsum zu besitzen. 2. Ich habe bewusst im Konjunktiv geschrieben, gekennzeichnet durch das Wörtchen "wenn". Wenn ein Gutachten ergibt, dass an der Sache nichts dran ist, sind auch meine Bedenken erledigt.

Dagegen werden hier Behauptungen aufgestellt, die keine Grundlage haben. Moral besitze ich, Entrüstung habe ich mir bei allem, was ich so sehe und erlebe abgewöhnt.

Ich bin ja wohl nicht der einzige, der die Schilderung des TE mit Skepsis aufnimmt. "Man hat ihr etwas in den Rucksack geschmuggelt" ist ja wohl die dümmste Begründung. Die bewahrt in bestimmten Ländern nicht vor der Todesstrafe.

Die wollen wir nicht, aber konsequente Aufklärung im Interesse der Allgemeinheit ist notwendig, denn wir alle sind gefährdet, wenn unter Drogen Auto gefahren wird. Winkelzüge mittels eines Advokaten um die Schuld zu leugnen ist unmoralisch. Darüber kann man getrost entrüstet sein. Man hilft niemanden, wenn man seine Sucht verharmlost. Aber man muss die Mitmenschen schützen, wenn sich ein Verdacht ergibt, auch du und deine Lieben wollen beschützt sein.

Werner-Peter

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