Gutachten Fiktivabrechnung

BMW 3er F34 GT

Hallo zusammen, ich hatte einen Unfall bin aber nicht Verursacher habe mir dann ein Gutachter geholt der das Gutachten gemacht hat und es seinem (Partner) Anwalt gegeben habe er hat das Gutachten weiter gegeben an die gegnerische Versicherung die hat jetzt aber fast 1200€ gekürzt mein Anwalt sagt wir müssen mal schauen ob es sich lohnt dagegen vor zu gehen hä ? Ich habe es mal unten bei gefügt aber unkenntlich hat hier jemand etwas Ahnung darüber und kann mir sagen ob das so wirklich möglich ist ich möchte doch nur die Kisten haben ohne Mehrwertsteuer und nein mein Auto habe ich nicht repariert danke für eure Hilfe !

Fiktive Abrechnung
19 Antworten

Bei fiktiver Abrechnung wird die Mehrwersteuer nicht erstattet. Das entspricht ungefähr den Werten in der Spalte „fiktive Abrechnung“.
Bei der „technischen Prüfung“ sollte dir der entsprechende Sachbearbeiter belastbare Auskünfte erteilen können. Anrufen und fragen.

Hallo,

Da ich viele Freunde habe die selbstständige KFZ-Gutachter sind, kann ich dir sagen, dass es von den Versicherung absichtlich gemacht wird um natürlich kosten zu sparen.
Die Versicherungen schauen, wo sie denn z.B wie in deinem Fall die Ersatzteile „Günstiger“ fachgerecht lackiert bekommen wie z.B bei einer Dekra geprüften Lackiererei oder einem Partner von TÜV.
Durch die geringeren Stundenlöhne ergibt sich dann auch natürlich viel weniger Schadenssumme.
Das Ersatzteile einfach gestrichen werden, deutet daraufhin, das nicht „genügend“ Beweismaterial vorliegt um dieses Bauteil erneuern zu müssen. Angenommen es war ein Schaden am Heck, der Gutachter hat ohne die Stoßstange abzunehmen und Gutachten mit einkalkuliert das der Prallträger auch neu muss, da wird wahrscheinlich die Versicherung dies streichen, da keine Beweise.
In deinem Fall weiß Ich jetzt nicht, was gestrichen wurde und was nicht und ob es wirklich dokumentiert wurde wo man deutlich erkennen kann, dass das Bauteil beschädigt ist.

Das dir der Anwalt sagt man müsste schauen ob es sich lohnt was zu machen ist völliger Quatsch. Ich kenne viele Personen die wegen paar 100€ noch die Versicherung verklagt haben. Es ist einfach eine Masche der Versicherung um Kosten zu sparen und falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, wirst du auch dein restliches Geld bekommen. Es wird halt nur einige Zeit dauern, bis es vor Gericht geht.

Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen. Liebe Grüße

Die Abzüge kommen erfahrungsgemäss daher, dass die Versicherung die Kosten einer günstigeren, freien Werkstatt in der Region ansetzt. War das Auto bisher immer in der BMW-Fachwerkstatt? Ist das der Fall, ist der Verweis auf eine freie / günstigere Werkstatt hinfällig. Ansonsten hängt das vom Alter des Wagens ab. Bei mehr als 5/6 Jahren könnte es interessant werden.
Wenn die Verweisung also hinfällig ist, lass reparieren. Dann hast du ein top instand gesetztes Auto und die Versicherung guckt in die Röhre. Beste Lösung, wie ich finde.
Wenn du aus der Sache lediglich Geld für einer nicht ausgeführte / fiktive Reparatur haben möchtest wird's schwierig. Dann brauchst du einen langen Atem, eine Rechtschutzvericherung und der Ausgang ist ungewiss.
Such dir's aus. Ich wüsste, was ich täte.

Ne war nicht immer in einer BMW Werkstatt dazu kommt der Wagen ist von 2017

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Dann dürfte es kaum gelingen, nun in diesem Fall BMW-Werkstattkosten anzusetzen. Es sei denn, du hast trotzdem ein lückenloses BMW-Scheckheft, was du vorlegen kannst. Aber dein Anwalt sollte dir das erklären können.

Das ist ein typischer "Streichbericht" wie ihn Car-expert und andere in Versicherungshand befindliche Unternehmen als ausgegliederte "Sachbearbeitung" durchführen. Es handelt sich in keinem einzigen Fall um ein Gutachten, sondern allenfalls um die Mitteilung eines Angestellten, was ihm mangels Qualifikation am eingereichten Schadengutachten unklar ist. Diese Dinge werden dann gestrichen. Das Streichunternehmen hat je Streichbericht ca. 16,- bis 20,- EUR Umsatz und die vom Auftraggeber gewünschten Kürzungen, die früher die Schadenabteilung selbst gemacht hat, wird sozusagen mit einem "anderen" Firmennamen versehen. Sowas wirkt besonders beeindruckend, wenn der Firmenname nach Experten klingt. Eine Fahrzeugbesichtigung durch diese Unternehmen findet regelhaft nicht statt. Es gelingt auch keiner Privatperson, diese Streichunternehmen selbst mit der Erstellung eines Kfz-Schadengutachtens zu beauftragen. Es werden keine Aufträge von extern angenommen. Ruft man an und möchte einen solchen Auftrag erteilen, löst das dort eine gewisse Panik aus und man bekommt zu hören, dass man generell keine Aufträge annimmt. Naja was solls. Die arbeiten ausschließlich für die Versicherungsunternehmen die an ihnen beteiligt sind. Das hat wohl Gründe.

Basis deiner HP-Abrechnung ist das Schadengutachten des selbst beauftragten Kfz-Sachverständigen und sonst garnichts. Der kennt die regionalen Preise der Fachbetriebe und setzt diese an. Die Wartungshistorie des Fahrzeugs spielt eine Rolle, wenn freie Werkstätten mindestens gleicher Qualifikation (die ist fast nie vorhanden) ohne weiteres für den Geschädigten erreichbar sind. Ist dem nicht so, dann ist es halt auch beim nicht ständig dort gewarteten Auto der Glaspalast und nicht der europäische Fachbetrieb in der Nähe der Karpaten mit angeschlossenem europaweiten Pkw-Transport.

Die Kürzungen sind so nicht nachvollziehbar. Vor Gericht müsste die HP exakt darlegen, was genau am Schadengutachten falsch sein soll. Bei der Lackierung ist die Fantasiekürzung extrem. Vermutlich soll eine Beilackierung und weitere Bauteile entfallen, weil der "Streichmensch" nicht versteht was eine fachgerechte Arbeit wäre.

Der Standard läuft so, dass außergerichtlich keine Zahlung der gestrichenen Beträge erfolgt, egal was man denen antwortet. Reicht man Klage ein, wird in den meisten Fällen direkt bezahlt und um Rücknahme der Klage unter Zahlung der Kosten durch die HP gebeten. Das liegt daran, dass sich deutlich weniger Geschädigte gegen diese Praxis wehren als vor Gericht gehen. Betriebswirtschaftlich ist das für die Versicherer sinnvoll. In manchen Fällen grenzt es an Betrug, wobei es müßig ist sowas zu verfolgen und die Welt zu verbessern.

Viel Erfolg mit dem was du damit anfangen wirst.

Hey, danke erst mal für die Antwort was würdest du in dem Fall machen ? der Anwalt von meinem Gutachter also jetzt mein Anwalt sagte man muss sehen ob es sich lohnt vorzugehen aber das ist mir auch schon ganz komisch auch wenn es nachher nur 100€ mehr sind ist doch super ? Immerhin trage ich die Anwalts kosten nicht sondern die gegnerische Versicherung…..

Wenn du sagst, du möchtest den kompletten Betrag, dann sollte er das auch beibringen. Notfalls mit Klage. Das Problem ist, dass der Anwalt an dem Spielchen nicht allzu viel verdient. Kürzt die Versicherung die 500 Euro, schlägt sich das auf sein Honorar eher gering aus.

Ich würde dem Anwalt klar und deutlich sagen, dass du das möchtest, was dir zusteht. Auch wenn die gegnerische Versicherung den bezahlen muss, so bist du doch der Auftraggeber. Er vertritt dich und deine Interessen.

Ich würde bei einem weiteren Schaden diesen Anwalt in Zukunft dringend meiden!

Edit:// Gegenbeispiel, da ich aktuell ebenfalls einen unverschuldeten Schaden in Abwicklung habe.

Ich habe bisher mit meinem Anwalt kein Wort gesprochen. Bisher lediglich Schriftverkehr über die Anwaltsgehilfen... Da ist von vorn herein klar, dass der alles bringt was mir zusteht. Versicherung will kürzen, wird abgelehnt. Versicherung will dass ich mein Fahrzeug verkaufe, wird abgelehnt. Die Fragen mich was ich möchte und das wird gemacht. Ohne wenn und aber, natürlich sofern das im Bereich des möglichen und rechtmäßigen ist. Da sagt niemand:"Müssen wir schauen, ob sich das lohnt." Da gilt, "Was ihr Recht ist, wird umgesetzt." Selbst wenn es sich nur um 60 Euro Mietwagenpauschale handelt.

Niemand geht in den Supermarkt und sagt am Ende, 5 Euro zu wenig Wechselgeld, ob es sich deshalb lohnt nen Aufstand zu machen? Natürlich! Es geht hier uns Prinzip!

Danke auch für deine Antwort 🙂
Im übrigen hat mir der Anwalt nach dem ich geschrieben habe wow fast 1200€ weniger das geschrieben:

Es gibt tatsächlich Kürzungen. Zu prüfen wäre, ob sich eine Verteidigung dagegen lohnen würde. Dazu werden wir Ihnen noch schreiben. Allerdings können wir Ihnen schon einmal das Geld überweisen, das reguliert wurde.

Da denke ich mir doch natürlich lohnt es sich es sind immerhin 1200€ auch wenn nur 500€ noch dazu kommen ? Oder denke ich da falsch ?

Denn die müssen das Gegenteil doch beweisen…

Prüfen muss er das natürlich. Aber einem guten Anwalt ist hier sofort klar, dass die Kürzungen prinzipiell unrechtmäßig sind!

Ich denke hier versucht sich ein Anwalt die Mühe zu sparen, da der Mehraufwand mit Klage etc. unverhältnismäßig höher ist, im Vergleich zu dem was für ihn dabei heraus springt.
Und dann wird hier mit einer vorläufigen Überweisung noch versucht zu besänftigen, nach dem Motto: wenn er die paar tausend Eier erstmal auf dem Konto hat, dann lässt er den Rest dann doch noch unter den Tisch fallen.

Wie gesagt, das wäre für mich ein Unding, vielleicht formuliert er es auch nur nicht klar genug.

Ich würde dem Anwalt schreiben, dass du nicht bereit bist auch nur im geringsten auf das zu verzichten was dir zusteht und nochmals um Vertretung DEINER Interessen bittest... Natürlich immer diplomatisch bleiben. ;-)

Sollte eine Prüfung seinerseits ergeben, dass die Kürzungen rechtmäßig sind, dann würdest du das akzeptieren, immer mit dem Hintergedanken: Diese Kürzungen sind nicht rechtens!

Danke,
ich werde dann erst mal darum bitten dran zu bleiben und die Kürzungen zu prüfen immerhin gehts hier nicht nur um 100€ ich werde dich auf dem laufenden halten was Montag für eine Antwort kommt 🙂

Danke dir. Ich denke meine Antworten waren was die Forenregeln angeht schon sehr grenzwertig. Aber da du explizit darum gebeten hast, habe ich versucht dir so gut zu helfen wie möglich. ;-) drücke dir die Daumen!

Edit:// hätte dir geraten den Anwalt zu wechseln, das Problem wäre nur, dass du den bisherigen Anwalt dann selbst bezahlen müsstest. Daher wäre ein Wechsel kontraproduktiv, bzw. wahrscheinlich noch weniger als ein Nullsummenspiel.

Zitat:

@monedo schrieb am 18. November 2023 um 23:20:35 Uhr:


Hey, danke erst mal für die Antwort was würdest du in dem Fall machen ? der Anwalt von meinem Gutachter also jetzt mein Anwalt sagte man muss sehen ob es sich lohnt vorzugehen aber das ist mir auch schon ganz komisch auch wenn es nachher nur 100€ mehr sind ist doch super ? Immerhin trage ich die Anwalts kosten nicht sondern die gegnerische Versicherung…..

Wenn nach 6 Wochen nach Forderung nicht bezahlt wurde, würde ich klagen. Bei dir geht es jetzt noch um ca. 1.200,- EUR. Das ist für den Anwalt nicht lohnend. Ich denke er wird die möglichen Kosten so einer Klage vorrechnen und ohne RS von der weiteren Verfolgung der Ansprüche abraten.

Dafür gibt es dann allerdings auch eine sogenannte Prozesskostenbeihilfe. Der Staat übernimmt dann vorläufig, sofern du kein größeres Vermögen hast.

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