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Gutachten - und jetzt?

Themenstarteram 4. Mai 2007 um 13:21

Hey,

habe vor 2 Wochen einen 2 Jahre alten Ka gekauft (von privat).

Beim Reifenwechsel wurde festgestellt, dass die Stoßstange minimal verzogen ist. Habe zunächst mit dem Verkäufer versucht das so zu regeln, er ließ sich jedoch nicht darauf ein und schob mir die Sache zu...

Das Gutachten liegt nun vor, Stoßstange verzogen und Rücklicht defekt, also nix dramatisches, alles andere ist in Ordnung. Fest steht jedoch dass der Schaden schon vorher vorhanden war. Im Kaufvertrag steht ausdrücklich, dass der Wagen unfallfrei ist.

Der Verkäufer stellt sich allerdings quer und will die Reparaturkosten vom Kaufpreis nicht erstatten, meinte, ich solle den Wagen zu ihm bringen und er würde zu seiner Werkstatt gehen... ich meine hallo? Ich hatte ja wohl schon genug Ärger und Zeitaufwand und dann soll ich den Wagen zu irgendso einer Werkstatt bringen wo ich nicht mal weiß wie die ist?!

Mein Gutachter meinte auch, dass er das nicht darf, da es MEIN Auto ist und ich schließlich betrogen wurde. Er hat gesagt, ich könne den Wagen abholen und auch fahren, da das Gutachten ja jetzt abgeschlossen ist und die Beweise vorliegen.

Nun meine Frage: Was ist denn, wenn ich mit dem Auto fahre und der Verkäufer irgendwann meint, er möchte von einem anderen Gutachter ein Gutachten anfertigen lassen. Geht das??? Laut meinem Sachverständigen hat er da keinen Anspruch drauf. Meinem Rechtsempfinden zu folge denke ich genauso, da das Auto ja nun für mich schon seit ner Woche nicht fahrbereit war und ich nicht länger drauf verzichten kann.

Kann der Verkäufer dann im Nachhinein sagen, dass er für den Schaden nicht aufkommt, da er sich mit dem Gutachten nicht zufrieden gibt?

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9 Antworten

Zitat:

Fest steht jedoch dass der Schaden schon vorher vorhanden war.

Hat das dein Sachverständiger auch so in seinem Gutachten bestätigt?

Und wenn ja, mit welcher Begründung?

Wenn der Verkäufer sich hier nicht mit dem Gutachten einverstanden erklärt, bleibt dir nur der Rechtsweg.

Vom Gericht würde dann noch einmal ein Gutachter beauftragt, da dein Gutachten ein sogenanntes Parteigutachten ist.

Der Stoßfänger beim Ford KA besteht aus drei Teilen. Berücksichtigt man hier einen kompletten Neuersatz zuzüglich dem Neuersatz einer Rückleuchte sind das Reparaturkosten von maximal 300,00 Euro.

Möchtest du das Prozessrisiko hierfür wirklich eingehen?

Was sollst du denn überhaupt für das Gutachten hier bezahlen?

Themenstarteram 4. Mai 2007 um 14:31

300 €?! Schön wärs. Die Stange muss lackiert werden usw. und das Rücklicht sind auch nochmal gut 60 €. Außerdem gehts ja schließlich auch darum, dass ein Unfallwagen nie so viel wert ist wie ein unfallfreies Auto.

Habe das Gutachten zwar noch nicht schriftlich vorliegen, da dieses noch angefertigt muss, aber der Sachverständige hat das wohl schon begründen können (unter anderem an Dreck, der sich in dem Rücklicht festgesetzt hat, da dieses ja einen Sprung hat.. und der Dreck kann nicht von 3 Tagen wo ich den Wagen hatte sein).

Und warum handelt es sich um ein parteiisches Gutachten? Wenn der Verkäufer ein Gutachten machen lassen würde wäre das doch ebenso parteiisch, oder nicht?

Heute habe ich Post vom Anwalt des Verkäufers bekommen (per Einschreiben). Frage mich wirklich welcher Anwalt sowas anfangen würde? Schließlich habe ich ja wohl bis jetzt noch nix strafbares gemacht. Ich wurde ja betrogen. Werde das Schreiben sicher nicht abholen, da es sowieso falsch adressiert ist.. da lohnt sich doch mal die Rechtsschutzversicherung.

OK, wenn der Stoßfänger noch lackiert werden muss (war ja bis jetzt nicht bekannt) belaufen sich die Reparaturkosten auf rund 600,00 Euro. Das Rücklicht koste bei Ford 35,12 zzgl. MwSt. bei evtl Ersatzteilaufschlägen also maximal 40 Euro.

Aber das hier ist auch nur nebensächlich.

Du bist sicherlich auf 180 (kann man auch verstehen) abe du musst hier ruig bleiben und die Sache mit Bedacht angehen.

Ich habe hier nicht von einem Parteiischen Gutschten gesprochen sondern von einem so genannnten Parteigutachten.

Das bedeutet einer der Parteien gibt das Gutachten in Auftrag und der Sachverständige wird für diese Partei (in deinem Fall für dich) tätig. Nach unserer Zpo (Zivilprozessordnung) kann die andere Partei dieses Gutachten ablehnen, auch wenn der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist und das Gutachten richtig ist.

In einem Zivilprozess (und den sehe ich hier momentan kommen) wird dann ein weiteres Gutachten vom Gericht eingeholt.

Deine Rechtschutzversicherung bezahlt solche Gutachten ja auch in der Regel, aber nicht mehrere Gutachten. da du aber schon eins in Auftrag gegeben hast, solltest du nun erst einmal Prüfen wie sich das mit der weiteren Kostendeckung verhält. Auch eine anwaltliche Beratung solltest du nun in Angriff nehmen. Der Rechtsanwalt wird dich über die weitere Vorgehensweise informieren.

Und den Brief vom Rechtsanwalt würde ich schon abholen und lesen. Den solltest du dann auch mit zum Rechtsanwalt nehmen. Aber einfach auf stur schalten würde ich hier nicht, dass kann dir später einmal unter Umständen zum Nachteil geraten.

Also, bleib Cool und hol dir fachlichen Rat ein...

am 4. Mai 2007 um 14:58

Re: Gutachten - und jetzt?

 

Zitat:

Original geschrieben von Hamschda

......Beim Reifenwechsel wurde festgestellt, dass die Stoßstange minimal verzogen ist. ....

Das Gutachten liegt nun vor, Stoßstange verzogen und Rücklicht defekt, ......

und ich schließlich betrogen wurde.

Versuchs mal mit dem weissen Ring oder der Opferhilfe.

Da bekommt man als Opfer von Straftaten geholfen.

Gerade bei so drastischen.

Was heisst "minimal verzogen" ?

Ich mein das ist ein Ford - da sollte man nicht so auf die Spaltmaße gucken.

Rücklicht defekt - Du meinst das Birnchen?

Oh man, man muss heutzutage wirklich drauf achten wem man seinen Gebrauchtwafen verkauft.

*kopfschüttel*

Themenstarteram 5. Mai 2007 um 9:26

Re: Re: Gutachten - und jetzt?

 

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

Was heisst "minimal verzogen" ?

Ich mein das ist ein Ford - da sollte man nicht so auf die Spaltmaße gucken.

Rücklicht defekt - Du meinst das Birnchen?

Oh man, man muss heutzutage wirklich drauf achten wem man seinen Gebrauchtwafen verkauft.

*kopfschüttel*

Nein, nicht das Birnchen ist defekt sondern das Plastik über dem ganzen hat einen Sprung. Konnte aber vor lauter Dreck ehrlich nicht erkannt werden, man hats erst nachdem der Wagen in der Waschanlage war gesehen und es wurde auch nicht drauf hingewiesen.

Die Stoßstange ist so minimal verzogen, dass man zwar noch mit dem Auto fahren kann, sie aber schon ein bisschen ausgehakt war.

Wenn du das ganze hier nur als kleine Sache abtust dann brauchst du auch nicht antworten, darauf kann ich echt verzichten. Es ist ein Unfallwagen und dies werde ich demnächst schriftlich haben, SOWAS sollte man beim Verkauf eines Wagens schon beachten! -.-

Wie auch immer, sobald das Gutachten vorliegt gehe ich zum Anwalt. Und den Brief werde ich nicht abholen, da er falsch adressiert ist.

naja, wenn du sowieso alles besser weist, dann braucht du hier auch nicht um Rat zu fragen.

Mach meinetwegen wass du willst, Guten Tag.

am 5. Mai 2007 um 9:40

Da es bei diesem "Unfall" nicht zur Verformung von tragenden Teilen , Karosse oder Trägern gekommen ist, wirst Du schon mit der Definition "Unfallwagen" nicht durchkommen.

Ein gebrochenes Rücklicht sollte man ausserdem bereits beim Kauf sehen auch wenn der Wagen noch so dreckig ist!

Selbst Schuld wenn der Wagen nicht vor dem Kauf gewaschen wurde!

Ich habe kein Verständnis für Leute wie Dich, die im Nachhinein den Preis drücken wollen für ein Auto, das sie sich vor dem Kauf ausgiebig anschauen konnten.

Der Verkäufer hat Dich sicherlich nicht dazu gezwungen den Wagen in diesem Zustand zu kaufen, oder?

am 5. Mai 2007 um 9:42

sag ma was verstehst du unter unfallwagen bzw unfallfrei?

ich bin zwar neu hier hab aber im bereich vw so meine erfahrungen gemacht...

nen stoßfänger kann auch verziehen wenn du bei einparken gegen sonen begrenzungspfeiler gegen fährst - nich schnell oder heftig - durch sonen ditscher has das auch

nen riss im rücklicht gibbet auch ca nen dutzend sachen wodurch das passieren kann...

sowas würde ich noch nich als unfall bezeichnen!

und wenn die karre so dreckig war gibt es auch leute die solche sachen garnich feststellen (ohne jez den verkäufer verteidigen zu wollen)!

Themenstarteram 5. Mai 2007 um 10:04

So, das ist jetzt das letzte Mal das ich was dazu sage!

Ich kenne jetzt nicht die genauen Schäden an dem Wagen, da der Gutachter mir nur kurz Bescheid gegeben hat, dass es ein Unfallwagen IST!

Der wird das schon schriftlich begründen, warum er zu dieser Feststellung kommt! Kann jetzt auch nur sagen was ich als Laie da gesehen hab!

Und tschüss!

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