Gurtstraffer rollt nicht mehr ein
Hallo zusammen,
der hintere rechte Gurtstaffer rollt nicht mehr ein,
kann mir jemand sagen wie ich diesen wechseln kann?
Danke.
gruß
leugim
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von leugim
Dachte der Gurtroller sei der Gurtstraffer? Meiner hat noch einen kleinen Stecker, hat das jeder?
Egal der Roller ist gemeint
Nein, den Stecker hat nicht jeder. Dann scheinst du einen Gurtstraffer drin zu haben.
Die zweite Teilenummer die du geschrieben hast stimmt. Die erste ist warscheinlich entfallen. Aber warum machst den Gurtroller nicht mal einfach sauber? Das kommt um einiges günstiger!
Zitat:
Original geschrieben von niko75
Mal ne kurze Zwischenfrage: In der anfänglichen Frage wurde nach dem Gurtstraffer gefragt. Aber der A4 hat hinten doch gar keinen Gurtstraffer. Ich geh mal davon aus, daß es hier also um den Austausch des Gurtaufrollers geht. Oder lieg ich damit falsch.Gruß, Niko
Für den A4 gibts Gurtstraffer vorne und hinten!
habe diesen ausgebaut, gereinigt, nun lässt er sich wieder ein/ausrollen, mal schauen wielange dies gut geht......Danke an alle Beteiligten für die Hilfe
Zitat:
Original geschrieben von Korti2k
Für den A4 gibts Gurtstraffer vorne und hinten!
Vorne (denke ich) Serienausstattung, oder?
Hinten? Sonderzubehör, oder?
Denn erst vor ein/zwei Wochen kam ein Bericht im ARD-Ratgeber Auto und Verkehr ein Beitrag daß zru Zeit in den meisten Fahrzeugen hinten nur normale Gurtaufroller verbaut sind, also ohne Gurtstraffer. Einzige Ausnahmen: A8, 7er,S-Klasse, Pheaton und eine Japanische Marke, die ich nicht mehr weiß.
Bei vielen Mittelklasse-Fahrzeugen (z.B. Passat, A6 etc.) kann man angeblich Gurtstraffer hinten als Zubehör ordern.
Von daher bin ich davon ausgegangen, daß unser B5 hinten keine Gurtstraffer sondern lediglich einfach Gurtautomaten (wie sie seid vielen Jahrzenten üblich sind) hat.
Wenn man so einen Gurtroller ausgebaut daliegen hat, wird man an der Größe und Komplexität sicher schnell den Unterschied zwischen normale einfach Gurtaufroller und einem doch etwas umfachreicherem Gurtaufroller mit Gurtstraffer erkennen können.
Find ich aber interessant, die Diskussion darüber.
So ein Bild eines ausgebeuten Gurtes vom Rücksitz würd mich schon interessieren, und vor allem wofür da ein Stecker dran sein sollte.
Niko
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du hast Bj: 1999. Ist vermutlich schon ein FL.
Denn Gurtstraffer hinten hatten alle FL ab 99 soviel ich weiß.
Zitat:
Original geschrieben von leugim
Seit dem Aus/Einbau leuchtet die Airbaglampe?
Hat jemand eine Idee?
Hmm, wenn es wirklich ein Gurtwickler mit Gurtstraffer ist, muß m.E. vor dem Ausbau die Batterie abgeklemmt werden und diese darf erst wieder angeklemmt werden, wenn der Anschluß zum Gurtstraffer wieder hergestellt ist (so gilt es ja auch für Airbag's).
Wenn du Kabelverbindungen zu einem Gurtstraffer löst und die Batterie nicht abgeklemmt war wird wohl eine Fehlermeldung abgespeichert, welche durch die Airbaglampe angezeigt wird. Diese wir auch nicht von selbst gelöscht. Muß also mittels Diagnose-System gelöscht werden. Also Fehler auslesen und löschen lassen.
Hoffe das hilft. Gruß, Niko
Zitat:
Original geschrieben von niko75
Hmm, wenn es wirklich ein Gurtwickler mit Gurtstraffer ist, muß m.E. vor dem Ausbau die Batterie abgeklemmt werden und diese darf erst wieder angeklemmt werden, wenn der Anschluß zum Gurtstraffer wieder hergestellt ist (so gilt es ja auch für Airbag's).
Bei dieser Konstellation ist es auf jeden Fall eine Sache für die Fachwerkstatt, und zwar aus folgendem Grund:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.