günstige Auflastung vom T3?!

VW T3

Hallo zusammen

Ich bräuchte mal eine dringende Info:
Wer kann mir sagen wo ich meinen VW T3 am günstigsten auflasten lassen kann?
Habe gerade meinen Steuer-Bescheid bekommen und glaube, dass es jetzt höchste Zeit ist ihn aufzulasten.
Nur ist das ja auch keine günstige Angelegenheit, deshalb bräuchte ich da dringend nen Tipp wo ich so eine Auflastung- am Besten inkl TÜV- am günstigen machen lassen könnte.

Kann mir da wer weiterhelfen?

18 Antworten

Mahlzeit!Da brauch ich nich rechnen.
1,6 Ohne kat-600,Euro1-430,Euro2-250,alles ca.
Aufgelastet als WOMO(noch)-172€
Nach Wegfall der Gewichtsbesteuerung am 1.5.05 nutzt dir die Auflastung beim PKW(nach Auflastung stekt dann Kombinationskraftwagen)nichts mehr.
Sollte eigentlich die Geländewagen treffe,aber traf alle.Nur bei Womos wird noch ne Ausnahme gemachr,bis zum neuen Steuergesetz.
Anfechtbar is da ersmal gar nix,Einspruch kannste einlegen.Bezahlen muste trotzdem.Bis zu einem Gerichtsbescheid der für alle gilt.
Klagen laufen schon,mit schon Erfolgsaussichten.
Die Besteuerung verstößt gegen EU Recht.
Nur dafür muss das KFZ auch was erfüllen.Hab den Link nich hier.Suchen bei google hilft.Oder in den bekannten Busforen.
Gruß Frank!

600 euro wenn hbraumbesteuert wird. da dies aber nicht zulässig ist, ist es weniger. ist doch ganz simpel

aha, also ich rufe morgen am besten gleich mal beim finanzamt an und frag die! wo kann ich denn eine günstige dieselkat umrüstung bekommen? der verkäufer sagte das das ca.300euro kosten wird!

Mahlzeit!Kat:HJS,GAT,OBERLAND,SK-Handel.
@Agressor:Wo steht das?Die Bundesregierung hat das Steuergesetz geändert.Das es gegen EU-Recht verstößt muss gerichtlich geklärt werden und das deutsche Steuerrecht geändert werden.Solange zahlst DU.Nur mit Einspruch hast du die Chance dein zuviel gezahltes Geld zurückzubekommen.
Hier mal nur kurz was das Fahrzeug erfüllen muss um nach EU-Recht nicht als PKW zu gelten,und damit nach Gewicht besteuert zu werden:

Ein Mehrzweckfahrzeug wird dann nicht als solches der Klasse „M 1“ (Personenkraftwagen) angesehen, wenn es außer dem Fahrersitz nicht mehr als sechs Sitzplätze hat und die Formel P – (M + N x 68 > N x 68 erfüllt (P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg, M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg, N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz).

Die endgültige Entscheidung liegt beim Bundesfinanzhof.

Gruß Frank!

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