GSi Motorhaube mit Lufthutzen gegen normale Austauschen ohne Eintragung ?

Opel Astra F

Hallo Leute =)

Ich habe mal eine frage an euch. Habe mir vor kurzem eine GSi Motorhaube mit Lufthutzen gekauft und würde gerne mal wissen ob ich die gegen meine Normale einfach austauschen kann oder ob ich die Abnehmen lassen muss, bzw irgendwas daran ändern muss ?

Mit Grüßen,
Peter

Beste Antwort im Thema

Weshalb? Der schreibt doch nur was los ist. Er schreibt auch das evtl. keine Abnahme notwendig ist, aber das abgeklärt werden sollte.
Da der TÜV eh ansteht, würd ich das Ding draufbauen und hinfahren. Im übelsten Fall kostet das ne Nachprüfung..
Alternativ bleibt halt einfach drauf das Ding und evtl. ein schlechtes Gefühl behalten oder es halt lassen.

Das das nicht euren Träumen, Wünschen und Vorstellungen entspricht ist ein anderes Thema..

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Eh schöner😉

Zitat:

Original geschrieben von wertzusatz


Aber original teile kann mann einfach verbauen. sind im GSI ja auch net eingetragen. Die Haube ist mit TÜV da es ein Originalteil ist und somit gestestet und eine KBA Freigabe hat!!! Genau wie Heckspoiler, schwellerverkleidungen usw usw. !! Original teile von dem Baugleichen Modell sind halt einfach Originateilel!!

Streng genommen ist das falsch, da die GSi Anbauteile, egal ob Haube Spoiler, Stoßfänger etc. nur in der Fahrzeug-ABE vom GSI enthalten sind.

Damit sind sie beim GSI "eingetragen", stehen nur nicht explizit im Fahrzeugschein, da sie ja keine nachträgliche Änderung darstellen.

Bei den Nicht-GSi sind die GSi Teile aber nicht in der Fahrzeug-ABE enthalten und müssten eigentlich eingetragen werden, auch wenn es originale Teile sind.

Bei der HU oder einer Polizeikontrolle wirst Du wahrscheinlich trotzdem keine Probleme bekommen...

Sind des denn opelteile oder von rieger oder so? Darauf kommts dann auch an.
Nicht eintragen werden muss die heckschürtze und der seitenschweller.
Aber eingetragen werden muss die frontstoßstange wegen Personenschutz und der heckspoiler wegeb weg fliegen.

Hab mal den TÜV prüfer meines Vertrauens gefragt

Habe heute mal alle TÜV Seiten angeschrieben . Mal sehen was die sagen werden.

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So Antworten sind da:

Ich zitiere
TÜV Nord : " Wenn die Scharniere und das Schloss passen sowie die Lufteinlässe nach innen keine anderen Teile berühren, spricht nichts dagegen die Motorhaube auszutauschen. "

TÜV Rheinland: " Wenn es sich um eine serienmäßige Motorhaube handelt sehe ich keine Einschränkungen. "

das beste kommt zum Schluss die nette Dekra ;D

: " Durch den Austausch von typ- bzw. modellfremdes Teilen können auch
andere Probleme entstehen.

Daher ist dafür u.U. eine Abnahme erforderlich. Die Teile sind i.d.R. nur für die
Modellreihen freigegeben und genehmigt. in welcher sie auch verbaut sind.

Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeuge mit der ggf. noch nicht montierten Teilen einem
amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr" (TP) zur Prüfung vor.

Dabei können Sie die Details einer möglichen Abnahme und den erforderlichen/
zulässigen Umbauten besprechen. Es könnte sein, dass die Unbedenklichkeit
vom Fahrzeughersteller zu bestätigen ist.

Bei Lufthutzen auf Motorhauben werden einige Themen der StVZO tangiert.
Zum einen kann das Sichtfeld in gewisser Weise eingeschränkt werden
und zum anderen können durch hervorstehende Kanten (auch weitestgehend
abgerundete) gefährliche Fahrzeugteile entstehen.

Durch eine solche Lufthutze z.B. bei einem Unfall mit einem Fußgänger, könnten
gefährliche Verletzungen eintreten.

Bezugnehmend auf die StVZO §30 dürfen Fahrzeugen nur so gebaut, umgebaut
oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer keine
größere Gefährdung zu erwarten ist.

Bei Veränderungen an der Motorhaube ist zu beachten, dass bei moderneren
Fahrzeugen dort bestimmte Schalldämmmaßnahmen vorhanden sind.
Diese sind teilweise erforderlich um die Grenzwerte des Geräuschverhaltens
zu erfüllen ein Eingriff bringt hier zwangsläufig die Betriebserlaubnis(BE) des
Fahrzeugs zum Erlöschen.

Die Wirkung des von Ihnen genannten Umbaus muss im Einzelfall beurteilt
werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern und keine
Verschlechterung des Geräuschverhaltens zu erwarten ist, ist eine
Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht erforderlich aber bei
Verkehrskontrollen u.U. sehr hilfreich. "

Die spinnen, die Römer DEKRA-Fuzzys !

Da bin ich ganz deiner Meinung !!!

Weshalb? Der schreibt doch nur was los ist. Er schreibt auch das evtl. keine Abnahme notwendig ist, aber das abgeklärt werden sollte.
Da der TÜV eh ansteht, würd ich das Ding draufbauen und hinfahren. Im übelsten Fall kostet das ne Nachprüfung..
Alternativ bleibt halt einfach drauf das Ding und evtl. ein schlechtes Gefühl behalten oder es halt lassen.

Das das nicht euren Träumen, Wünschen und Vorstellungen entspricht ist ein anderes Thema..

Zitat:

Original geschrieben von mozartschwarz


...
Das das nicht euren Träumen, Wünschen und Vorstellungen entspricht ist ein anderes Thema..

Ich habe diesbezüglich weder Wünsche noch Vorstellungen.

Aber beide Hauben sind Serienteile, im Falle der des GSi nur aus einem kleinen Teil der Großserienproduktion, aber offenbar durchaus typgenehmigungsfähig und daher eher nicht potentiell gefährlich oder gefährdend.

Da die Hutzen des GSi auch nicht nach oben vorstehen wie beispielsweise bei einigen alten Amis, ist das Argument der Fußgängergefährdung auch eher an den Haaren herbei gezogen.

Falls sich in den letzten 2 Jahren, die ich aus Deutschland weg bin, nicht so viel geändert hat, hat der Threaderöffner nach meinem (alten) Kenntnisstand eh nur 2 Möglichkeiten: Ossi => DEKRA, Wessi => TÜV. Oder dürfen beide inzwischen bundesweit Veränderungen eintragen?

bei uns ( OSSI ) gibt es mittlerweile auch den TÜV Süd. Aber zur Dekra ist zu sagen die schreiben gerne lange lange Mails und da kam bis jetzt immer nur sone Ja, nein Sache raus -.- also immer so du darfst es machen aber es kann sein das du es eintragen lassen musst. Versteh ich aber nicht, wenn man die doch anschreibt müssen die es doch wissen oder etwa nicht ?

Also ich persönlich gehe lieber zum Tüv Nord. die dürfen alles eintragen.
Die dekra z.b. darf lange nicht so viel wie der tüv.
Ich bin quasi wessi 🙂

Es sind in der Regel alle Antworten auf deine Mails richtig, es kommt aber auch auf die Auslegung an.

Angenommen du fährst mit deiner Lufteinlasshaube rum, die Rennleitung ist der Meinung, och den kontrollieren wir jetzt mal, und nun kommt der Fall, der Herr mit der Uniform hat jetzt Ahnung um was für ein Fahrzeug es sich hier handelt und die Haube da nicht hin gehört, dann ist es Auslegungssache, der weiss nämlich jetzt das es sich hier um eine GSI Haube handelt, du aber keinen GSI hast, welches ja aus den Papieren hervor geht.

Nun zählen Argumente erst mal nicht, es kann bis zur Stilllegung des Fahrzeuges kommen, egal ob der Prüfer der HU vorher gesagt hat, brauchste nicht eintragen.....jetzt wäre die Eintragung hilfreich....

Wir dachten früher auch vielen Sachen die merken das nie, oder die haben ja keine Ahnung....

Naja, mich hat unser damaliger Dorfscherrif einfach mal gefragt ob ich glaube sie würden alle bescheuert sein und hinterm Mond leben.....wir waren auch mal jung und haben geschraubt und gebastelt und sind Moped gefahren und haben Mofas frisiert und Autos umgebaut und mein Sohn fährt auch nen aufgemachten Manta, da würdest dir alle Finger nach lecken !!!!

Kurz um, lass es eintragen, oder dir vom Prüfer nen kleinen Text schreiben, dass es nicht eingetragen werden muss, mit nem Stempel drunter.

Das ist das einzig richtige was du machen kannst.
catman1 hats richtig erkannt.

Wenn man für - wirklich - alles, was nicht ab Produktion dran war, irgendetwas schwarz auf weiß (also oder ABE oder Eintrag) hat, ist man natürlich zu 100% auf der sicheren Seite.

Meine eigene Erfahrung war bisher, dass fast das ganze Interesse der Blaulichtbrigade am Fahrzeug und den Veränderungen schlagartig erloschen sind, wenn ich ihnen mein kleines (A5) weißes Ringbuch mit den säuberlich in Klarsichthüllen eingetüteten ABE-Kopien in die Hand gedrückt habe ... 😉

Vielleicht noch mit dem Kommentar: "Viel Spaß beim lesen und vergleichen. Ich rauch dann erst mal in Ruhe eine ..." — spätestens nach der 4. Hülle bekam ich das Büchlein dann immer wieder zurück und die Kommentare liefen dann meistens in die Richtung "... scheint ja alles zu passen ....".

Zum konkreten Fall: Ich würde mir die Mail-Antworten der beiden TÜVs ausdrucken und in eben eine der Klarsichthüllen packen. Und wenn dann in naher Zukunft irgend eine weitere Sache abzunehmen und einzutragen ist, die Haube gleich mit erledigen lassen. Spart unterm Strich Kosten und Nerven.

(Bei jeder eingetragenen Änderung ist eben auch eine neue Zualssungsbescheinigung fällig, die Kosten und Wartezeit "verbrennt", abgesehen von der Abnahme ...)

Muss eh meine Felgen eintragen lassen, da würde ich das gleich mit abnehmen lassen 🙂

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