grundlos geblitzt
Hi,
vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Ich bin vor ein paar Tagen in der Ortschaft bei ca. Tacho 55 Km/ aus einem Kombi raus gebltzt worden. Hatte mich sehr gewundert und bin gleich zurückgefahren und habe den Fahrer des Kombis gefragt, was das solle, und wieviel hier den erlaubt sei. Er meinte dann 30 Km/h. Ich sagte dann zu ihm er solle mir mal das schild zeigen wo das stehe? Ergebnis es stand wirklich kein Schild da. Muss ich jetzt wirklich mit einem Bußgeldbescheid rechnen? Konnte es ja schließlich nicht wissen das da 30 wären, wenn es denn überhaupt stimmt. Habe leider keine Rechtsschutz, wisst ihr wie man sich am besten verhält?
Danke
Gruß Markus
29 Antworten
man rechnet bis 100 km/h 3 km/h ab
außerdem muss die Tachoabweichung noch mitberechnet werden. Wird wenn überhaupt nur ein Bußgeld.
Gruß Strose
Scheiße !!!! Da muss kein Schild mehr stehen.
schaut mal hier, und passt auf das euch das nicht selber passiert.
Zitat:
Original geschrieben von Alfitsch
Scheiße !!!! Da muss kein Schild mehr stehen.
schaut mal hier, und passt auf das euch das nicht selber passiert.
Das ist doch schon immer so, dass in Tempo.30 Zonen kein weiteres Schild mehr steht.
Auf der Autobahn steht ja zwischendurch auch kein Schild, dass man auf der Autobahn ist.
Nur muss man einmal an solch einem Schild vorbeigefahren sein, wenn man sich in solch einer Zone befindet.
Solche Schilder stehen bei jedem Zufahrtsweg in die Zone.
Gruß Strose
Tja ich wusste es nicht.
Auf der Autobahn ist es aber so das wenn du von einem Parkplatz wieder auffährst immer ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung steht wenn es eine Gechwindigkeitsbeschränkung gibt. Steht so ein schild nicht heißt es Richtgeschwindigkeit 130KM/h bzw. du darfst so schnell fahren wie du willst.
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Die 3Km/h sind die Tachoabweichung. Eine Meßtoleranz wird bei Stationären Geräten nicht miteingerechnet da es keine Toleranzen gibt. Entsprechende Entfernung Radarerfassung oder Unterbrechung der Laserschranke. 45Grad Winkel zur Fahrbahn, das macht 0 Toleranz. Die wird bei Messung von Fahrzeugen mit einberechnet.
Ein Bußgeld ist immer mit punkten behaftet. Alles andere sind Verwarnungsgelder. Bis 20 zu schnell sind es Verwarnungsgelder (15, 25, 35€) ab dann gibt’s Punkte und ein Bußgeld.
Dies habe ich vor nem knappen Monat einem TV Bericht entnommen. Da ging es um Verkerssünder? RTL oder Sat.1??
Bist du beim reinfahren auch schon gefahren oder als beifahrer, denn dann kommst du raus denn als beifahrer braucht man nicht auf verkehrszeichen achten.
Zitat:
Original geschrieben von BlueWhite
Die 3Km/h sind die Tachoabweichung. Eine Meßtoleranz wird bei Stationären Geräten nicht miteingerechnet da es keine Toleranzen gibt. Entsprechende Entfernung Radarerfassung oder Unterbrechung der Laserschranke. 45Grad Winkel zur Fahrbahn, das macht 0 Toleranz. Die wird bei Messung von Fahrzeugen mit einberechnet.
Das stimmt so nicht ganz. Die drei km/h werden immer vom gemessenen Wert abgezogen bis 100 km/h. Das hat mit der Tachoabweichung nix zu tun. Jeder Tacho läuft ein bischen anders. Zählen tut ja nur die reale Geschwindigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von BlueWhite
Ein Bußgeld ist immer mit punkten behaftet. Alles andere sind Verwarnungsgelder. Bis 20 zu schnell sind es Verwarnungsgelder (15, 25, 35€) ab dann gibt’s Punkte und ein Bußgeld.
Dies habe ich vor nem knappen Monat einem TV Bericht entnommen. Da ging es um Verkerssünder? RTL oder Sat.1??
Stimmt, hab mich vertan.
Zitat:
Original geschrieben von Eligh
Bist du beim reinfahren auch schon gefahren oder als beifahrer, denn dann kommst du raus denn als beifahrer braucht man nicht auf verkehrszeichen achten.
Bei einem solchen Unsinn fragt man sich, was hier einige für Vorstellungen haben. *kopfschüttel*
Zitat:
Original geschrieben von Eligh
Bist du beim reinfahren auch schon gefahren oder als beifahrer, denn dann kommst du raus denn als beifahrer braucht man nicht auf verkehrszeichen achten.
???
Es ist für eine Geschwindigkeitsübertretung völlig belanglos, ob mann/frau wissentlich oder unwissentlich in einer 30-Zone zu schnell unterwegs war, Fakt ist in diesem Fall die festgestellte Geschwindigkeitsübertretung per Messprotokoll durch den Messwagen - daran orientiert sich auch entsprechend die Verwarnung/das Bussgeld für eine festgestellte Geschwindkeitsübertretung ...
Das würde bedeuten man MUSS IMMER mit dem schlimmsten rechnen = Spielstraße, also bitte ich jetzt schon darum mich nicht von der Straße zu hupen wenn ich mit Schrittgeschwindigkeit durch die Stadt rolle...
Ich meine da hat er schon recht, du steigst in ein Auto auf nem Parkplatz was du selber nicht dorthin gefahren hast, die Stadt kennst du auch nicht, du fährst mit bestem gewissen mit 50km/h weiter, wirst geblitzt, woher solltest du das wissen?
Klar schützt Unwissenheit nicht vor Strafe und das finde ich eigentlich auch gut, aber kann man es einem Autofahrer zumuten und nicht definierte Strecke an km abzulaufen, nur um herauszufinden ob dort ne 30er Zone ist oder eine Spielstraße?
Klar ich könnte einen Ortsansässigen fragen, aber was wenn er sich vertan hat?
Ich finde bei sowas sollte man dann nicht sparen und zur Sicherheit der Kinden/Anwohner in dem Gebiet zB alle 500m ein Schild anbringen, ansonsten muss man den Leuten halt glauben und keine Strafe ausstellen. Es gibt mehr als genug stellen im Straßenverkehr wo man anderweitig Schilder/Geld einsparen könnte, ohne Sicherheitsrisiko.
Wäre auch halb so wild weil vielleicht 1% der geblitzen nachweisen können das Sie die Strecke nicht kennen bzw. von auswärts kommen. Der Rest kommt wahrscheinlich aus der Gegend, kennt die Strecke und ihnen ist es scheissegal das da 30 ist.
Grüße
Fatman
Sehe ich genauso wie du.
Klar ist der Schilderwald in Dt. total übertrieben, aber was machen unsere idiotischen Behörden, nehmen da die schilder raus, bzw. sparen an Schildern und aufgemalten Kennzeichnungen auf der straße wo es wirklich notwendig ist.
Naja was solls dann kommen halt noch ein paar Pkt auf mein Konto dazu, darauf kommts jetzt auch nich mehr an 😉
Moin,
Doch ... es gibt in der Tat Möglichkeiten in so einer Situation ähnlich wie geschildert rauszukommen. Es wurden schon FS Entzüge in Ordnungswidrigkeiten umgewandelt, weil wirklich nachgewiesen werden konnte, das der Fahrzeugführer durch Ortsunkenntnis und NICHT in die Zone einfahrens von dem Tempolimit wußte (Bei dem Fall den Ich gelesen hatte, war der Fahrzeugführer mit dem Bus angereist um ein Auto abzuholen). Das Problem an der Sache ist nur ... dies ist EXTREM schwer Wasserdicht zu beweisen. Denn nur so glaubt dir das Gericht, denn da würde es in so einem Fall in jedem Fall hingehen.
Ich denke aber, das sich das hier nicht lohnen wird. Schade um das Geld ... aber da war es dann auch. Und beim nächsten mal besser aufpassen.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Superstrose
Das stimmt so nicht ganz. Die drei km/h werden immer vom gemessenen Wert abgezogen bis 100 km/h. Das hat mit der Tachoabweichung nix zu tun. Jeder Tacho läuft ein bischen anders. Zählen tut ja nur die reale Geschwindigkeit.
Ja klar, ich hab das total verdreht.
Ich kam mit der Abweichung der Videowagen durcheinander. Bei denen wird noch eine Geschwindigkeitstoleranz abgezogen, da der Computer der Meßanlage die Fahrzeugwerte heranzieht.
Die neuern nehmen auch GPS aber 90% eher die Fahrzeugwerte.
Zitat:
Original geschrieben von Bavarian
Bei einem solchen Unsinn fragt man sich, was hier einige für Vorstellungen haben. *kopfschüttel*
Ich sag nur Dieter Nuhr, den rest wirst schon wissen.
Erst informieren dann quatschen.