Große Probleme Leasingrücknahme BMW Autohaus (Getriebe!)
Hallo liebes Forum,
bei der Bewertung meines Mini One fiel ich aus allen Wolken!
Der Wagen hatte leider einen Unfall, welcher in der bewertenden Markenwerkstatt repariert wurde. In der Bewertung fließt nun eine merkantile Wertminderung von 900€ ein, deren Kalkulation uns aber nicht erklärt wird. Ist das normal?
Hinzu kommen hohe Kosten für einen Kratzer an der Oberseite der hinteren Stoßstange, der durch das Einladen in den Kofferraum verursacht wurde, sowie eine utopisch hohe Summe für eine Lackverätzung auf dem Dach. Beides sehen wir als normale Gebrauchsspuren, aber da lässt das Autohaus kein bisschen mit sich reden. Lediglich einen kleinen Kratzer an der Front finden wir mit 65€ durchaus günstig kalkuliert, auch wenn dieser, wie die anderen Stellen, einfach auspoliert werden kann.
Das Fahrzeug ist circa 30.000km in 3 Jahren gelaufen. Bei der Begutachtung sei Öl am Getriebe festgestellt werden und man könne sich nicht erklären, woher es kommt. Somit müssen man alles ausbauen (Mini sei schlecht verbaut) und könne erst dann sehen, was kaputt sei. Ich habe ALLE Kosten dafür zu tragen.
Nun frage ich mich, ob das korrekt ist? Schließlich war einer meiner Gründe für ein Leasingfahrzeug einer Marke wie Mini, dass die Qualität sehr gut sei und innerhalb der ersten drei Jahre solche Schäden auszuschließen sein sollten.
Unterm Strich kommen wir auf eine Nachzahlung in Höhe von 2.000€ brutto. Noch nicht eingerechnet sind sämtliche Kosten mit dem Getriebe. Was sagt ihr dazu?
Was könnte man am sinnvollsten tun?
Wir haben unseren Zweitwagen in einem anderen BMW-Autohaus im Leasing. Vielleicht sollten wir den Mini nun doch lieber dort bewerten lassen oder ist das aussichtslos? Es erscheint wie ein Fass ohne Boden...
21 Antworten
Üblich ist doch ein unabhängiges Gutachten von z.B der DEKRA, TÜV etc. habt ihr das gesehen oder bekommen ?.
Also, ich würde das Mal auf der Facebookseite von Mini posten. Wichtig dabei nur: nicht übertreiben. Nur nüchtern die Fakten und wie Du Dich damit fühlst. Meist kommt dann eine Antwort schneller als gedacht 😉
Was ich nur nicht ganz verstehe, hat der Wagen keine Garantie?
Was Du noch machen kannst, ist die Schäden selber zu beheben. Soll heißen Schönheitsreparaturen machen lassen aber eben nicht zu Minipreisen; muss halt gut werden. Und das mit dem Öl würde ich auch nochmal von anderer Seite prüfen lassen, bevor man den ganzen Wagen auseinandernimmt. Beim
Mini R53 war zum Beispiel oft die Dichtung zum Kurbelwellensensor undicht (kostet 1 €). Das lief dann ungesehn vorne am Motor runter und auch an der Ölwanne vorbei. Dafür wurden auch unzählige Minis unnötig komplettzerlegt.
Vielen Dank für eure Antworten! 🙂
Mir wurde gesagt, ich könne selbst ein Gutachten einholen, aber es würde ab diesem Punkt für mich nur sehr viel teurer und Sie könnten dann auch nicht bei der BMW-Bank anfragen, ob diese sich ggf. ein bisschen an den Getriebekosten beteiligt. Ich fühlte mich sehr unter Druck gesetzt und habe hier keine Erfahrungen... Generell macht das Autohaus hier keinen Schritt auf mich zu und verweist auf die Richtlinien von BMW. Jedoch hatte ich durchaus Erfahrungen mit Kulanz, da eben ein Kratzer zum Beispiel am Kofferraum nicht nur meiner Auffassung nach eine übliche Gebrauchsspur ist.
Ich schreibe den Sachverhalt kurz und knapp an die Facebook-Seite von Mini. 🙂
Wie lange gilt denn üblicherweise eine Garantie? Doch nur zwei Jahre oder nicht?
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Zitat:
@lindenpark schrieb am 24. März 2016 um 10:29:23 Uhr:
Mir wurde gesagt, ich könne selbst ein Gutachten einholen, aber es würde ab diesem Punkt für mich nur sehr viel teurer und Sie könnten dann auch nicht bei der BMW-Bank anfragen, ob diese sich ggf. ein bisschen an den Getriebekosten beteiligt.
Klar sagen die das, kostet ja nur Dein Geld und viele sind danach meist 'williger'.....
Zitat:
@lindenpark schrieb am 24. März 2016 um 10:29:23 Uhr:
Ich fühlte mich sehr unter Druck gesetzt und habe hier keine Erfahrungen... Generell macht das Autohaus hier keinen Schritt auf mich zu und verweist auf die Richtlinien von BMW.
Du hast Leasing (inkl. den Bestimmmungen) zugestimmt und keine Erfahungen ?
Keine gute Kombination vertragliche Bedingungen einzugehen und sich nicht damit beschäftigt zu haben, ideale Kunden also für den Leasingunternehmer.....
Zitat:
@lindenpark schrieb am 24. März 2016 um 10:29:23 Uhr:
Wie lange gilt denn üblicherweise eine Garantie? Doch nur zwei Jahre oder nicht?
Garantie ist eine freiwillige Sache, also schau in Deinen Unterlagen nach ob Garantie besteht und die Garantiebedingungen eingehalten wurden, sonst gibt es nur Gewährleistung.
GreetS Rob
Hallo Rob,
schlussendlich ist der Sachverhalt ja auch gar nicht so kompliziert, abgesehen von dem sehr miesen Umgangston seitens des Autohauses.
Die Kratzer kann man sicher diskutieren, eine Lackverätzung auf dem Dach aber nicht. Richtig?
Das ganze Thema Getriebe übersteigt dann aber das Maß der Dinge. Ich schaue mal nach der Garantie.
Angenommen ich gehe zu unserem anderen Autohaus (bei dem ich ursprünglich dieses Fahrzeug geholt habe), kann man da gleiche Probleme erwarten? Oder handhabt das jedes Autohaus doch etwas anders?
Hier mal kurz die Details von der Standard Mini Gewährleistung von der Mini Homepage:
"Jeder MINI wird nach höchsten Qualitätsmaßstäben gebaut - damit Sie ein ganzes Autoleben lang Spaß an ihm haben. Wurde Ihr MINI nach dem 1. Januar 2004 zum ersten Mal zugelassen, gilt außerdem eine erweiterte Gewährleistung von 12 Jahren gegen Durchrostung und 3 Jahren auf den Lack.
Für das gesamte Fahrzeug (bis auf Verschleißteile), Original MINI Teile und Original MINI Zubehör gilt – ohne Kilometerbegrenzung – eine zweijährige Gewährleistung.
Im Detail:
12 Jahre Gewährleistung gegen Durchrostung (für alle MINI ab 1.1.2004)
3 Jahre auf den Lack
2 Jahre auf das gesamte Fahrzeug
2 Jahre auf Original MINI Teile
2 Jahre auf Original MINI Zubehör
DIE MINI ANSCHLUSSGARANTIE.
Die Sicherheit der gesetzlichen Gewährleistung können Sie auf Wunsch sogar um ein oder zwei Jahre verlängern: durch die MINI Anschlussgarantie. Europaweit gültig deckt sie alle Teile- und Lohnkosten zu 100% ab.
Ihr MINI Service Partner verrät Ihnen gern die Details."
_____
Bzgl. der Verätzung des Lacks würde ich es mal versuchen mich auf die Lackgewährleistung berufen. Für die Kratzer geht das natürlich nicht.
Dann solltest Du schnell mal schauen, ob Du eine zusätzliche Garantie in Deinem Leasingvertrag mit drin ist. Sonst gilt die Gewährleistung, d.h., soweit ich weiß, das erste Jahr muss der Hersteller nachweisen, dass dieser Defekt noch nicht vorhanden war, was er nicht kann. Ab dem zweiten Jahr gilt die Beweislastumkehr, will heißen, Du musst nachweisen, was Du wiederum nicht kannst.
Zusammengefasst heißt das, nach meinem Verständnis, im Falle, wo Du keine zusätzliche Garantie hast, dass Du für die Schäden wahrscheinlich aufkommen musst, es sein denn Du übernimmst den Wagen.
Solltest Du den Wagen abgeben wollen, hast Du, meines Erachtens, nur die Chance die Kosten für die Reparaturen niedrig zu halten. Also jemanden finden, der die Reparaturen zwar fachmännisch aber billiger ausführt. Das gilt ganz besonders für den Getriebeausbau. Das sollte wirklich die letzte Maßnahme sein, weil allein der Ein- und Ausbau extrem hohe Arbeitskosten erzeugt. Beispielsweise beim R53 wärst Du da mit 1.500-2.000 € dabei. Ich weiß nicht, wie der Aufwand beim R56 (Deiner Baureihe) ist, aber ich habe das Gefühl, dass das ähnlich sein wird. Ich weiss zwar nicht wo Du wohnst, aber es gibt deutschlandweit ein paar Mini-Spezialisten, die Dir mit dem Getriebe vielleicht weiterhelfen können, ohne Dich arm zu machen.
Womit ich bei einem weiteren Rat bin: Da kommen ja gerade evtl. heftige Kosten auf Dich zu und deshalb würde ich einen Anwalt hinzuziehen. Und wenn es nur eine Beratung ist. Wir hier im Forum können auch nur mit unserem "gefährlichen Halbwissen" 😉 unsere Einschätzung geben, aber das ersetzt nicht den Rat von Spezialisten.
Daumen sind gedrückt und bitte halte uns auf dem Laufenden.
Trotzdem eine frohe Osterzeit
Zitat:
@lindenpark schrieb am 24. März 2016 um 11:06:30 Uhr:
schlussendlich ist der Sachverhalt ja auch gar nicht so kompliziert, abgesehen von dem sehr miesen Umgangston seitens des Autohauses.
Die Frage ist halt, woher stammt dieser Umgangston ?
Gabs schon ungute Gespräche oder stört Dich blos deren Schadensbeurteilung und die Tatsache das Du ein Fahrzeug zurückgeben willst das Schäden aufweist und Du die dafür vom Autohaus berechneten Kosten nicht akzeptieren willst?
Zitat:
@lindenpark schrieb am 24. März 2016 um 11:06:30 Uhr:
Die Kratzer kann man sicher diskutieren, eine Lackverätzung auf dem Dach aber nicht. Richtig?
Lackverätzungen kommen meist von Vogelkot der nicht rechtzeitig entfernt wurde und evtl. auch nicht vorhandenem Lackschutz, aus Sicht des Autohauses ist der Lack hin und muss repariert werden egal ob Kratzer oder Verätzung.
Zitat:
@lindenpark schrieb am 24. März 2016 um 11:06:30 Uhr:
Das ganze Thema Getriebe übersteigt dann aber das Maß der Dinge.
Klingt natürlich mal nach Geldbeschaffung, aber so ein Ölleck kann auch einfach eine undichte Stelle, Schraube etc. sein oder eben auch ein massiver Gehäuseschaden whatever.
Das zu ergründen kann auch Aufwand bedeuten, eine zweite Meinung zum Fahrzeugzustand wäre da sicherlich gut.
GreetS Rob
Das Autohaus besteht auf jedes Detail der Rechnung und Einschätzung und lässt nicht ein bisschen mit sich reden. Macht es somit am meisten Sinn auf eine Nichteinigung mit der BMW-Bank zu plädieren? Und wenn ja, wie ginge es denn dann weiter?
Vielen vielen Dank für eure Worte und Hilfestellungen.
Wie hier schon gesagt wurde, nimm dir einen Anwalt!
Alles andere scheint nicht mehr sinnvoll.
Wenn am Getriebe was undicht ist, ist dafür BMW zuständig bei ca. 30000km. Das Leasingfahrzeug ist doch immer gewartet worden oder hast Du es vernachlässigt??? Desweiteren glaub ich nicht, daß das Getriebe undicht ist. Dieses Getriebe ist völlig unkompliziert. Das Öl kommt woanders her und das sollte eine Fachwerkstatt schon erkennen können. Getriebeöl ist immer hell und stinkt. eine Finger und Nasenprobe reicht meist völlig. Lass alles reinigen und fahr weiter. Es ist übrigens ein Getrag Getriebe GS6-53BG/DGxxxxxx Deutsche Wertarbeit
Leichter Ölverlust am Getriebeausgang ("Schwitzen"😉 wurde bei meinem R56 Cooper bei knapp 60tkm festgestellt, bis zum Verkauf bei 130tkm blieb das so ohne Folgen.
Vllt noch eine Frage zum seinerzeitigen Unfall, was wurde da beschädigt resp. repariert? Könnte ein allf. Frontimpact aufs Getriebe geschlagen haben (laienhaft ausgedrückt)? Gab es damals Gutachten zu Schaden und Rep?
Wäre es wirtschaftlich, den Wagen unrepariert zu kaufen?
Rechtsbeistand wäre sicher empfehlenswert.
Hallo zusammen,
nun ein Update meinerseits und einige neue Fragen.
Ich hatte mich mit dem Autohaus auf einen Minderwert geeinigt, in dem ich auch nach juristischer Beratung die beste Lösung gesehen habe. Diesen habe ich gestern überwiesen.
Bei dem Getriebeschaden hatte mir das Autohaus zugesagt, alles dafür zu tun, dass die BMW-Bank hier aus Kulanz teilweise oder alle Kosten übernimmt (zunächst 850€). Der Schaden sei bekannt und ich mit einem Neuwagen (BMW) inkl. aller Services nun ja auf einer sicheren Seite. Feedback habe ich hierfür aber noch immer nicht erhalten, nur die Freigabe zur Reparatur erteilt. Wie lange kann so etwas dauern?
Im selben Autohaus ließ ich kurz vor Rückgabe einen Unfall reparieren. Die Versicherung hat die Reparatur in der Werkstatt ohne Selbstbeteiligung freigegeben, sich hierzu bei mir aber auch noch immer nicht gemeldet. Mittlerweile sind ja viele Wochen vergangen. Grundlage ist hier die Streitigkeit mit der Versicherung, ob es sich um einen Wildschaden handele oder nicht. Hätte sie nicht die höchstmögliche Selbstbeteiligung direkt dem Autohaus mitteilen müssen? Oder wendet sie sich dann schlichtweg eines Tages an mich? Nur wann? Dieser ganze Zeitverzug irritiert.
Auf jedem Fall danke ich allen hier, die Kommentare und Antworten haben meiner Entscheidungsfindung sehr geholfen. 🙂
Zitat:
@lindenpark schrieb am 3. Mai 2016 um 07:30:15 Uhr:
Hallo zusammen,Im selben Autohaus ließ ich kurz vor Rückgabe einen Unfall reparieren. Die Versicherung hat die Reparatur in der Werkstatt ohne Selbstbeteiligung freigegeben, sich hierzu bei mir aber auch noch immer nicht gemeldet. Mittlerweile sind ja viele Wochen vergangen. Grundlage ist hier die Streitigkeit mit der Versicherung, ob es sich um einen Wildschaden handele oder nicht. Hätte sie nicht die höchstmögliche Selbstbeteiligung direkt dem Autohaus mitteilen müssen? Oder wendet sie sich dann schlichtweg eines Tages an mich? Nur wann? Dieser ganze Zeitverzug irritiert.
Ein Wildschaden wird immer dokumentiert (Polizei,Revierförster) und sofort finanziell geregelt. Ist das hier einn Fake?