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Greven Maifest, Vertragsstrafe von fair Parken erhalten

Hallo,

vorweg, ich will hier nicht die Methoden von solchen Unternehmen wie fair Parken etc. diffamieren, es soll eine sachliche Diskussion sein. Zur Geschäftszeiten von ALDI ist es ja ok dass bei Überziehung der einen Stunde auch Vertragsstrafen fällig wären.

Folgendes:

Ich bin am 18 .Mai 2025 an einem Sonntag nach Gereven zum Maifest gefahren und habe mit Mühe und Not nach langem suchen und warten auf dem Aldi Parkplatz einen Parkplatz gefunden.

Habe gesamt 3 Stunden dort geparkt, wie auch viele andere hunderte Pkw`s!

Jetzt erhebt die fair parken GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 39,90 € , mit einer Frist von 7 Tagen zu zahlen

Meine Bedenken bzw. Hinterfragungen;

  1. An einem Sonntag wo Aldi ja geschlossen ist, also es wird niemandem der Enkaufen wollte der Parkplatz besetzt.
  2. An einer Veranstaltung der Stadt Greven, die auch darauf gezielt ist so viele Besucher wie möglich anzulocken.
  3. Ob das nun so auch im Sinne der Stadtverwaltung ist, das Besucher des Stadtfestes,regelrecht durch die "fair park GmbH" abgezockt werden sollen, das macht ja mehrere Tausende Euros (unrechtmäßig ergaunert) auf einem Parkplatz das an diesem Tag ehe nicht zum Einkaufen genutzt werden konnte. Das wäre m.E. schon fast vorsätzlich.
  4. Ich habe auch bei der Einfahrt oder sonstwo keinerlei Hinweisschilder bemerkt dass dort am Sonntag oder überhaupt das Parken nur auf eine Stunde beschränkt sei.
  5. Vielleicht ist ja zufällig jemand aus Greven hier und kann da schauen ob solche Hinweisschilder auch existieren? Es ist der ALDI Markt Kardinal-v.-Galen Str.4, 48268 Greven. Wenn ja, seit wann sind die Hinweisschilder dort aufgestellt?. Ich wohne zuweit weg um selbst dort nochmal hinzufahren und es zu begutachten.

Wie ist Eure Meinung zu diesem geschilderten Fall?

Ich hoffe auf eine rege und sachliche Diskussion darüber.

Gruß

125 Antworten
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 6. Juni 2025 um 18:55:35 Uhr:
Nur weil Stadtfest ist, verpflichtet das ALDI nicht dazu seine Parkflächen zur Verfügung zu stellen - die Anwohner machen ja auch nicht ihre Hoftore auf für Festgäste

Ein Anwohner braucht seinen Parkplatz ja auch an Sonn-Feier und Stadtfesttagen selbst!

ALDI aber nicht, es ist üblich dass bei jedem Stadtfest auch alle nicht genutzten frei verfügbaren Parkplätze aufgrund des Besucheransturms, frei mitgenutzt werden dürfen. Ich wäre auch fast wieder weggefahren , nach über 3/4 Stunde keinen Parkplatz gefunden zu haben.
Ich werde es vermutlich bezahlen, aber nicht ohne dieses Publik zu machen, dann kan sich die Stadtverwaltung Ihr Maifest in Zukunft unter sich feiern!

Es bleibt für mich Gaunerei, Hand in Hand, da kann sich Greven ein Beispiel an anderen Städten nehmen.

Erst Besucherrmassen anlocken, dann nicht genügend Parkplätze zur Verfugung stellen oder nur solche die als Lockparkplätze zum Abzocken dienen sollen!

Das ist meine Meinung zu dieser Stadt, wenn diese es auch bewusst gefördert hat.

Soso, es üblich … ?

das halte ich für eine seltsame Sichtweise, die kostenfreie zur VerfStellung von Privatgrund zum bequemen Besuch von Festen zu fordern. Wie gesagt: hier ist üblich dass zugesperrt wird.

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Juni 2025 um 19:15:20 Uhr:
Wir erwarten schon etwas mehr Engagement. 😎
Stehen denn die Vertagsbedingungen nicht im Schreiben der "Bewirtschafter"?

Nöö, da steht nur auf seite 2, dass die Höchstparkdauer von 60 Minuten überschritten wurde und das Fotos von Ein -und Ausfahrtzeit abgelichtet und angehängt sind.

dann noch auf Aktenzeichen XII ZR 13/19 vom 18,12,2019 verwiesen worden.

7 Tage sind auch zu kurz, i.d.R. 2 Wochen mindestens zur Zahlung.

Vieles ungereimtes , hätte ja sein können dass jemand aus greven das Liest und mal schaut was da in der Einfahrt genau steht oder ob da überhaupt was steht.

Zitat:
@krockie schrieb am 6. Juni 2025 um 18:20:40 Uhr:
1. An einem Sonntag wo Aldi ja geschlossen ist, also es wird niemandem der Enkaufen wollte der Parkplatz besetzt.
2. An einer Veranstaltung der Stadt Greven, die auch darauf gezielt ist so viele Besucher wie möglich anzulocken.
3. Ob das nun so auch im Sinne der Stadtverwaltung ist, das Besucher des Stadtfestes,regelrecht durch die "fair park GmbH" abgezockt werden sollen, das macht ja mehrere Tausende Euros (unrechtmäßig ergaunert) auf einem Parkplatz das an diesem Tag ehe nicht zum Einkaufen genutzt werden konnte. Das wäre m.E. schon fast vorsätzlich.
4. Ich habe auch bei der Einfahrt oder sonstwo keinerlei Hinweisschilder bemerkt dass dort am Sonntag oder überhaupt das Parken nur auf eine Stunde beschränkt sei.
5. Vielleicht ist ja zufällig jemand aus Greven hier und kann da schauen ob solche Hinweisschilder auch existieren? Es ist der ALDI Markt Kardinal-v.-Galen Str.4, 48268 Greven. Wenn ja, seit wann sind die Hinweisschilder dort aufgestellt?. Ich wohne zuweit weg um selbst dort nochmal hinzufahren und es zu begutachten.
Wie ist Eure Meinung zu diesem geschilderten Fall?
Ich hoffe auf eine rege und sachliche Diskussion darüber.
Gruß

Zu 1. Heißt also Privatgelände muss zwingend nach den Öffnungszeiten der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden?

zu 2. Was den Bewirtschafter letztlich nicht zu interessieren braucht. Wie schon erwähnt, steht es der Stadt frei die Fläche für das Wochenende anzumieten oder mit dem Besitzer etwas zu regeln.

zu 3. Was heißt unrechtmäßig ergaunert? Es ist auch am Wochenende Privatgelände und dort gelten die Regeln des Besitzers.

zu 4: Wenn es keine Beschilderung gibt, dann fehlt die Rechtsgrundlage.

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Zitat:
@CivicTourer schrieb am 6. Juni 2025 um 19:23:17 Uhr:
Soso, es üblich … ?
das halte ich für eine seltsame Sichtweise, die kostenfreie zur VerfStellung von Privatgrund zum bequemen Besuch von Festen zu fordern. Wie gesagt: hier ist üblich dass zugesperrt wird.

Dann hätten die es doch zusperren können wenn sie nicht wollen das dort an dem Sonntag geparkt wird, haben die aber so gewollt, denn es kommt richtig Kohle herein, sonst wäre an diesem Tag nichts eingenommen worden, der Parkplatz wäre ungenutzt rumgestanden, auch das Parken hat weder dem Parkplatz sonst noch jemandem geschadet. Im Gegenteil, die vielen Beuscher haben viel Geld bei dem Fest ausgegeben, hier wäre die Stadt Greven auch mal gefordert dem nachzugehen, sich mal evtl. Gedanken darum zu machen.

Ich glaube kaum das die Stadt das so kommuniziert hat,das ist nur Deine übliche Anschauung über die Nutzung von freier Fläche während eines Festes dort.

Wenn man aber auf so einen Parkplatz fährt,sich die Bedingungen nicht anschaut und einfach davon ausgeht das ja alles so üblich ist darf man sich über mögliche Konsequenzen nicht wundern.

Was kann die Stadt dafür das Du falsch parkst?

Und immer kommt das Moralgejammer.

@krockie

Ich kann aus eigener Erfahrung nur empfehlen: Beharre auf dein Recht und verweigere die Zahlung. Die müssen den Fahrer nachweisen können und das können die eben nicht. Dieses Geschäftsmodell funktioniert nur durch unrechtmäßige Forderungen, Einschüchterungen und Drohungen. Leider knicken da viel zu viele ein und bezahlen. Wären alle standhaft, wäre der Spuk der Parkraumbewirtschaftung sehr schnell Vergangenheit.

Zitat:@CivicTourer schrieb am 6. Juni 2025 um 18:56:32 Uhr:

Mein Standardtip: einfach nicht rotzfrech fremden Privatgrund besetzen.

Befasse dich mal mit Artikel 14 des Grundgesetzes. Dort steht unter Anderem, dass Eigentum auch dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen hat, was in vorliegendem Fall wohl nicht zutrifft.

Zitat:
@Melosine schrieb am 6. Juni 2025 um 19:30:31 Uhr:
@krockie
Ich kann aus eigener Erfahrung nur empfehlen: Beharre auf dein Recht und verweigere die Zahlung. Die müssen den Fahrer nachweisen können und das können die eben nicht. Dieses Geschäftsmodell funktioniert nur durch unrechtmäßige Forderungen, Einschüchterungen und Drohungen. Leider knicken da viel zu viele ein und bezahlen. Wären alle standhaft, wäre der Spuk der Parkraumbewirtschaftung sehr schnell Vergangenheit.

Das haben die auch schon berücksichtigt gleich mit reingeschrieben zum einschüchtern wahrscheinlich, irgendwie scheinen die auch zu wissen dass es alles nicht richtig ist wie die das durchziehen wollen

Aktenzeichen XII ZR 13/19 vom 18,12,2019

vielleicht ignoriere ich diese Rechnung auch, auch die möglichen Inkassos bis es nach 2-3 Jahren auf 300-400€ anwächst.

Dann müssten die Klage einreichen wegen 400€, ja dann viel Spaß, die Gerichte freuen sich wegen solchen beträgen so einen Aufwand zu machen. Ganz abgesehen ist es zweifelhaft ob sie mit diese Masche durchkommen werden und nicht mehr selbst draufzahlen müssen.

Weiß ich noch nicht, möchte hier und woanders noch andere Meinungen und Erfahrungen einholen, habe ja gaaanze 7 Tage Zeit, das passt auch nicht die wollen einem unter Druck setzen,14 tage ist die Regel! offentlich liest das einer von denen hier

Aus der oben zitierten Entscheidung XII ZR 13/19 - Leitsatz:

"Den Fahrzeughalter, den der Betreiber eines unentgeltlichen Parkplatzes als Fahrzeugführer auf ein "erhöhtes Parkentgelt" in Anspruch nimmt, trifft jedoch eine sekundäre Darlegungslast. Um seine Fahrereigenschaft wirk sam zu bestreiten, muss er vortragen, wer als Nutzer des Fahrzeugs im fraglichen Zeitpunkt in Betracht kommt."

Ist übrigens nicht die Entscheidung eines kleinen AG, sondern vom BGH. Macht also viel Spaß, sich gegen die Forderung zu wehren. Angeben, wer angeblich gefahren ist und hoffen, dass das Foto von der Einfahrt auf den Parkplatz den Fahrer nicht zeigt. Sonst hat man die doppelte Arschkarte gezogen. Und bitte nicht jetzt mit dem Asylbewerber kommen, dem man das Auto geliehen hat und der leider schon wieder abgeschoben wurde.

Ich liebe diese Mentalität - ist zwar nicht mein Grundstück, aber ich parke dort. Okay, da sind zwar große Hinweisschilder, aber was interessieren mich die. Wunsch von mir - bitte den nächsten eigenen Urlaub in der örtlichen Presse mitteilen, verbunden mit dem Hinweis, dass die eigene Wohnung für x-Tage nicht benötigt wird und zur Benutzung von Jedermann zur Verfügung steht.

@krockie : Das Geschäftsmodell würde nicht funktionieren, wenn man die jeweilige Vertragsstrafe nicht in jedem Fall notfalls auch gerichtlich geltend macht. In den Anfangsjahren wurden vielleicht noch Fehler gemacht, heute ist das Einzugssystem perfektioniert. Und falls du daran zweifelst, dass die wegen 400,- € Klage einreichen, so kann ich dich "beruhigen", die Klage wird wegen viel geringerer Beträge bereits erhoben. Das sind Standardklagen, alles vorgegeben, nur Beklagter, Ort und Zeit sowie die jeweilige Summe sind einzutragen. Das macht die Reno-Fachangestellte mehrfach am Tag.

Zitat:
@Melosine schrieb am 6. Juni 2025 um 19:38:15 Uhr:
Zitat:@CivicTourer schrieb am 6. Juni 2025 um 18:56:32 Uhr:
Befasse dich mal mit Artikel 14 des Grundgesetzes. Dort steht unter Anderem, dass Eigentum auch dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen hat, was in vorliegendem Fall wohl nicht zutrifft.

das heißt ich muss meinen privaten Hof öffnen wenn im Stadion ein Spiel ist und die Fans verzweifelt einen Parkplatz suchen? Oder gälte diese (falsch verstandene) Verpflichtung nur für ALDI?

Artikel 14 GG? Jetzt wird es wild... 🤦‍♂️

Gruß

Andre

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