Zitat:
@nogel schrieb am 21. Juni 2025 um 20:06:24 Uhr:
Sondern:
• Person A kauft beim Händler ein Auto , steht im Kaufvertrag als neuer Eigentümer und erhält eine LEERE ZB2
• diese leere ZB2 kann er der Person B übergeben, diese läßt das Auto auf sich zu (mit einer EVB von B´s Versicherung) und wird dadurch Halter und Versicherungsnehmer, der Name von B wird in ZB1 und ZB2 eingetragen
• Person läßt sich danach die ZB2 zurückgeben und kann beim Tod von B durch den Kaufvertrag i.V.m. dem Besitz der ZB2 jederzeit sein Eigentum nachweisen und über das Auto verfügen.
Ok, jetzt habe ichs verstanden. Danke.
Das hatte ich fälschlicherweise so gedacht, da beim letzten Autokauf der Händler es auf Wunsch für Person B zugelassen hatte, so habe ich angenommen dass der Händler den Eintrag in die ZB2 gemacht hatte.🫣
Vielen Dank nochmals an alle, für die schnelle Erklärung und Aufklärung!
Gruß