Grande Punto Airbags

Fiat

Hallo,

wieviel Airbags hat denn der GP in der Grundausstattung??

19 Antworten

So, hab mir mal alle Papiere angeschaut und es steht nirgendswo was von Re-Import. Das Auto wird als Vorführwagen bezeichnet (ich wusste auch das es eins ist).

Im Kfz-Brief steht auch nichts von Ausland und die Schlüsselnummern sind nicht 00000.

Bei der Ausstattung steht lediglich Fahrerairbag. Von anderen Airbags steht nichts. Habe heute mal beim freundlichen angerufen und der sagte mir, dass das Auto serienmäßig nur 2 Airbags hat.

Wem soll ich jetzt glauben? Was sagt ihr zu der Situation?

Kann man irgendwie anhand der Fahrgestellnummer feststellen ob es sich um ein Re-Import handelt?

Ja, gehe damit zu einem Fiat-Händler Deines Vertrauens, der kann mit der Ident-Nummer Ausstattung, Herstellungsdatum, Bestimmungsland etc. feststellen.

Viel Erfolg,
viele Grüße

Zitat:

Original geschrieben von NoPunto NoParty


Das Auto wird als Vorführwagen bezeichnet (ich wusste auch das es eins ist).

Damit hat sich das Thema für dich leider erledigt. Du hast einen

Gebrauchtwagen

gekauft, bei dem alle Abreden im Kaufvertrag festgelegt werden. Ob Neuwagen da irgendeine Serienausstattung haben oder nicht spielt dann keine Rolle.

Zitat:

Habe heute mal beim freundlichen angerufen und der sagte mir, dass das Auto serienmäßig nur 2 Airbags hat.

Der Händler erzählt dummes Zeug. In den deutschen Preislisten vom 12.10.2005, 22.5.2007, 15.5.2008 und 17.3.2009 steht, dass sowohl der GP Active als auch das billigere Basismodell Go serienmäßig "zwei durchgehende Kopfairbags für vorn und hinten" haben, zusätzlich zum Fahrer- und Beifahrerairbag.

Hi,

wenn es sich um einen EU-Reimport handelt, muss das aber zwingend im Kaufvertrag stehen. Somit steht Dir allein deshalb das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag zu.

Zitat:

Gewerbliche Gebrauchtwagenhändler sind verpflichtet, von sich aus Käufer darauf hinzuweisen, wenn es sich bei einem zum Verkauf anstehenden Auto um einen aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtwagen handelt. Ein Autohändler mußte deswegen ein nicht als Import ausgewiesenes Fahrzeug zurücknehmen. Der Hinweis Re-Import ist ein preisbildender Faktor und muß deswegen genannt werden.
Saarländisches Oberlandesgericht AZ 4 U 632/98

Zitat:

Der Zustand Grau-/Re-/EU-Import ist ein erheblicher Mangel, der aber durch den Haftungsausschluß im Kaufvertrag mit dem Wortlaut "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluß jeder Gewährleistung verkauft" ausgeschlossen ist.
AG Lahnstein AZ 2 C 483/96

Zitat:

Der Zustand Grau-/Re-/EU-Import ist ein solch erheblicher Mangel, das er zur Wandlung oder Wertminderung ausreicht und kann auch im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen werden.
LG Koblenz AZ 3 S 29/96

Viele Grüße

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Danke ersteinaml für die Hilfe!

Hab mir mal eine Preisliste vom 03. Oktober 2006 Heruntergeladen und bemerkt das außer den 2 Airbags weitere Ausstattungen fehlen. Es fehlt das axiale und höhenverstellbare Lenkrad und die 3. Kopfstütze hinten. Also ich denke es ist ein RE-Import.

Von diesen fehlenden Extras steht in meiner Fahrzeugbeschreibung nichts. Werde morgen zum Händler gehen und mal Ärger machen.

Wenn ich eine Kaufpreisminderung Anfordere, wieviel könnte ich denn Fordern?

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