Grad Smart gekauft und direkt Probleme?!
Hallo ihr lieben,
habe seit Freitag den Smart MC 01 von 2000....und absolut keine Ahnung davon 🙂
und direkt einige Fragen, ich habe den Wagen von nem Händler mit neuem Tüv etc:
1. Meine Scheibenwischer haben sich auf der Autobahn verkantet....sind sie jetzt hin? Passiert das öfters?
2. Manchmal wenn ich aufs Gas drücke, kommt erst vielviel später was und manchmal muss ich mehrmals drücken und dann kommt ganz viel?!
Ist das normal bei Automatik?
3. Das Radio bekomme ich irgendwie nicht an, smart Radio, ich drücke auf den Knopf, dann geht auch die Uhrzeit weg und dann steht da kurz "Save" und dann nur ne 1 und Striche.... ich kanns irgendwie nicht auf Radio umstellen?
Hab jetzzt schon schiss, dass es ein Fehlkauf war =(
Liebe Grüße
Steffi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rosenjoey
Hallo Lulane,Aber wenn du das Teil vom Händler gekauft hast, dann gib ihn doch einfach zurück. Da hast du ein Recht dazu innerhalb von 6 Monaten!
Zurück das Teil und Geld zurück. dann suchst du dir nen anderen!
Natürlich hast Du beim Kauf vom Händler KEIN 6-monatiges Rückgaberecht!
Wer kommt denn auf so ein schmales Brett??😕
Immer wieder interessant, wie hier manchmal mit Unwissenheit um sich geworfen wird. Man sollte sich vorher etwas besser informieren.
Mercedes, BMW und Audi bieten bei Ihren "Junge-Sterne" Gebrauchtwagen, bzw. bei "Premium-Selection" Fahrzeugen, bzw. bei "Audi Gebrauchtwagen Plus" jeweils ein 10-tägiges Umtauschrecht an. Man kann das Fahrzeug bei Nichtgefallen also gegen ein anderes "Umtauschen". Auch dort ist eine Rückgabe (Fahrzeuge gegen Kaufpreis) nicht möglich.
Die Fahrzeuge müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen.
Bei anderen Marken oder freien Händlern gibt es so etwas nicht.
Du hast lediglich eine Gewährleistung, wenn keine zusätzliche Garantieversicherung abgeschlossen wurde.
D. h. Du musst dem Händler die Möglichkeit geben, die Mängel zu beseitigen.
Aber einfach so Zurückgeben ist nicht drin.
46 Antworten
so, jetzt hat er gerade (warmgelaufen 40 km gefahren) beim anfhren ein leichtes geräusch gemacht, konnte aber nicht ganz deuten obs eher ein quietschen oder schleifen war!
was könnte das sein?
ich will jetzt nen gebrauchtwagencheck durchführen lassen, wo kann ich das am besten machen und wie teuer ist das da?
habe gerdae gesehen das ich über den adac rechtsberatung bekomme, das werde ich gleich mal in anspruch nehmen!!!
Dir ist nicht zu helfen und deswegen werde ich jetzt auch hier nichts mehr schreiben!
Das endet genauso wie in vielen anderen Fällen auch!
Irgendwann ist die Sachmängelhaftung um, die Probleme immer noch die alten und dann ist das Gejammer da, hätt ich bloß auf Euch gehört!
Dann ist es aber zu spät!
?
Ja klar will ich den zurückgeben! aber so einfach nehmen die den nicht zurück!
wenn ich hingehe und sage nehmt den zurück, dann nehmen die den nicht an!
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@Themenstarterin
Habe ich Dir doch schon vor Wochen mitgeteilt, dass es sich um einen Fehlkauf gehandelt hat!
Und erzähle Deinem Händler nicht Deine ganze Lebensgeschichte und wie Du so Autofährst!
Dein erworbenes Kraftfahrzeug hat diverse gravierende Mängel, die man Dir arglistig verschwiegen hat.
Nun eiere da nicht lange rum und trete dort nicht als Bittstellerin auf. Wenn die Nachbesserung gescheitert ist bekommt der Händler die Karre zurück und gut!
Nimm beim nächsten Besuch einen/Deinen Freund, ggf. den Papa mit (notfalls auch Deinen Hund - wuff-grrrrr!) und poche auf eine Finallösung!
Wenn Du gutes und junges SMART-Material brauchst, lasse Dir doch mal bei Deinem Smart-Center eine 3-Plus Finanzierung schönrechnen.
Dass, was Dein rollender Schrotthaufen gekostet hat legst Du als Anzahlung hin und dann bekommst Du schmale Monatsraten
+ - EUR 99,00 vorkalkuliert.
Und nun gib Gas!
tschüss dann
Nico
Zitat:
Original geschrieben von lulane
wenn ich hingehe und sage nehmt den zurück, dann nehmen die den nicht an!
Meistens geht es ohne Hilfe eines RA nicht viel und für den der nicht rechtschutzversichert ist wird es nicht einfach bzw. günstig werden den Wagen abzugeben oder zu wandeln.
genau das ist ja das was mein problem ist! meine eltern werden ihre anwältin drauf ansprechen und ich habe mich beim adac gemeldet, als mitglied bieten die dort rechtsberatung.
wenn ich jetzt rechtschutz melde ( würde dann ab morgen gelten) kann ich das dann darüber schon laufen lassen?
wird wohl kaum funktionieren heut rechtschutz abschließen,u morgen in anspruch nehmen.Wenn ihn der händler ihn auch nicht mehr nimmt hilft nur eins schadensbegrenzung, verkauf die kiste weil du nicht mehr froh wirst mit den kosten ,die warscheinlich noch mit diversen reperaturen auf dich zukommen werden.
so, hab mal von atu durchchecken lassen, mir das notieren lassen.
motor ölt stark, turbo (?) ---meinten der ziehe öl, obwohl er das nicht sollte, reifebn vorne hinten, auspuff is durch, klima funkt nicht...ua
am 9.2 hab ich termin beim rechtsanwalt, erstberatung durch adac kostenlos.
diese woche sollte ich eign noch zu dieser werkstatt, nachgucken lassen....aber... als ob die dann sagen motor und turbo im arsch. bezweifel ich....
kontrolliere jeden tag öl, fahre ruhig und vorsichtig, dann läuft der einigermaßen.
weiß jetzt nur nicht wegen dem nachgucken, eignt macht es ja keinen sinn, weil die da eh nix dranmachen werden.... aber können die mir das nachtragen? nachdem der schon zum 2ten mal für tage da stand???
will eignt nur noch den anwaltstermin und das irgendwie über die bühne bringen. wollte auch mal gucken ob ioch nen vorbesitzer irgendwie kontaktieren kann.
Hallo Lulane,
das mit der Rechtsschutzversicherung klappt NIE!!! denn die haben erstens meist eine Wartezeit von 3 Monaten und zweitens geht es ja um den Kauf des Autos und seine Rückabwicklung. Der kauf war vor dem Beginn der Versicherung und ist damit raus! wäre zu einfach: ich mache was, woraus vielleicht ein Rechtsschutzfall wird und wenn es tatsächlich Ärger gibt, dann mach ich schnell ne Versicherung,....?
Aber die oben haben schon recht: Was tust du denn immer noch rum? Wenn du noch mehr Zeit vertrödelst, dann iss nix mehr wit zurückgeben. Dann kann der Verkäufer dich frech angrinsen und sagen: Sie haben recht, aber es ist zu spät! wenn sie letzte Woche gekommen wären, dann wäre das möglich gewesen, aber jetzt....? NÖ!
Dann kann dir der Beste Anwalt nicht (mehr) helfen!
Was willst du mit dem Vorbesitzer.....? noch mehr Zeit verplempern...?
Mach Nägel mit Köpfen! Wenn du nicht handelst, darfst du auch nachher nicht jammern! Dann mußt du es als Lehrgeld betrachten.
Du hast doch geschrieben, daß du beim ADAC bist. Hast du da keinen Verkehrsrechtsschutz mit drin? normalerweise doch schon. Und in dieser Verkehrsrechtschutzversicherung ist auch der Kauf von Autos mitversichert. Also: los zum Anwalt, bevor es zu spät ist und "Butter bei die Fische"!
Du hast Rechte! aber die trägt dir der Händler, der dich beschissen hat, sicher nicht von alleine hinterher!
Gruß Dirk
das steht alles in meinem letzten post. den termin gibt es bereits wie ich schon geschrieben habe, demnach bringt mich die antwort gerade nicht weiter, weil dies alles schon in die wege geleitet ist.
Zitat:
Original geschrieben von lulane
so, hab mal von atu durchchecken lassen, mir das notieren lassen.
motor ölt stark, turbo (?) ---meinten der ziehe öl, obwohl er das nicht sollte, reifebn vorne hinten, auspuff is durch, klima funkt nicht...uaam 9.2 hab ich termin beim rechtsanwalt, erstberatung durch adac kostenlos.
diese woche sollte ich eign noch zu dieser werkstatt, nachgucken lassen....aber... als ob die dann sagen motor und turbo im arsch. bezweifel ich....kontrolliere jeden tag öl, fahre ruhig und vorsichtig, dann läuft der einigermaßen.
weiß jetzt nur nicht wegen dem nachgucken, eignt macht es ja keinen sinn, weil die da eh nix dranmachen werden.... aber können die mir das nachtragen? nachdem der schon zum 2ten mal für tage da stand???
will eignt nur noch den anwaltstermin und das irgendwie über die bühne bringen. wollte auch mal gucken ob ioch nen vorbesitzer irgendwie kontaktieren kann.
na was wichtiges stand in meinem post schon drin: als ADAC-Mitglied sollte NICHT nur die Erstberatung gezahlt werden!!! Da hast du doch in der Mitgliedschaft die Verkehrsrechtsschutz drin,oder....? Die zahlt normalerweise auch den kompletten Rechtsstreit beim Kauf eines Autos....! das musst du nur richtig formulieren....!!!!
Hmm... ich hatte gelesen das nur die Erstberatung übernommen wird... aber das schau ich gleich nochmal direkt nach, morgen ist ja eeeendlich der Termin 🙂 danach weiß ich hoffentlich mehr!!!