Grad Smart gekauft und direkt Probleme?!

Smart Fortwo 450

Hallo ihr lieben,

habe seit Freitag den Smart MC 01 von 2000....und absolut keine Ahnung davon 🙂
und direkt einige Fragen, ich habe den Wagen von nem Händler mit neuem Tüv etc:

1. Meine Scheibenwischer haben sich auf der Autobahn verkantet....sind sie jetzt hin? Passiert das öfters?

2. Manchmal wenn ich aufs Gas drücke, kommt erst vielviel später was und manchmal muss ich mehrmals drücken und dann kommt ganz viel?!
Ist das normal bei Automatik?

3. Das Radio bekomme ich irgendwie nicht an, smart Radio, ich drücke auf den Knopf, dann geht auch die Uhrzeit weg und dann steht da kurz "Save" und dann nur ne 1 und Striche.... ich kanns irgendwie nicht auf Radio umstellen?

Hab jetzzt schon schiss, dass es ein Fehlkauf war =(

Liebe Grüße

Steffi

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Zitat:

Original geschrieben von rosenjoey


Hallo Lulane,

Aber wenn du das Teil vom Händler gekauft hast, dann gib ihn doch einfach zurück. Da hast du ein Recht dazu innerhalb von 6 Monaten!
Zurück das Teil und Geld zurück. dann suchst du dir nen anderen!

Natürlich hast Du beim Kauf vom Händler KEIN 6-monatiges Rückgaberecht!
Wer kommt denn auf so ein schmales Brett??😕
Immer wieder interessant, wie hier manchmal mit Unwissenheit um sich geworfen wird. Man sollte sich vorher etwas besser informieren.

Mercedes, BMW und Audi bieten bei Ihren "Junge-Sterne" Gebrauchtwagen, bzw. bei "Premium-Selection" Fahrzeugen, bzw. bei "Audi Gebrauchtwagen Plus" jeweils ein 10-tägiges Umtauschrecht an. Man kann das Fahrzeug bei Nichtgefallen also gegen ein anderes "Umtauschen". Auch dort ist eine Rückgabe (Fahrzeuge gegen Kaufpreis) nicht möglich.
Die Fahrzeuge müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen.

Bei anderen Marken oder freien Händlern gibt es so etwas nicht.

Du hast lediglich eine Gewährleistung, wenn keine zusätzliche Garantieversicherung abgeschlossen wurde.
D. h. Du musst dem Händler die Möglichkeit geben, die Mängel zu beseitigen.
Aber einfach so Zurückgeben ist nicht drin.

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Bitte gesetzliche Gewährleistung mit Rückgaberecht usw. nicht verwechseln. 🙄
Der Händler hat üblicherweise 3 Versuche um einen und wohlgemerkt den gleichen Mangel bevor du überhaupt irgendetwas unternehmen kannst zu beseitigen.
Ebenfalls ist es immer wieder erstaunlich was bei einem 10 Jahre altem PKW als Verschleiß ausgelegt werden kann.
Bei einem 10 Jahre alten Smart der vielleicht noch 1500,- wert ist es natürlich ein rechen Exempel ob ohne Rechtschutz irgendetwas unternehmen zu wollen.

Zitat:

Original geschrieben von rosenjoey


Sogar beim Privatverkauf hat der Käufer inzwischen gute Karten, wenn was anders ist, als im Kaufvertrag geschrieben!

😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von rosenjoey


Na zumindest hat der Händler innerhalb von 6 Monaten zu für Schäden zu haften, die vorher waren.
Das "gekauft wie gesehen und Probegefahren" gibt es schon lange nicht mehr! Verschwiegene Mängel geben Probleme, und davon hatte Lulanes kleiner wohl ne ganze Menge!
OK, er kann versuchen die Mängel zu beseitigen. Wenn aber nicht angegebene Mängel vorhanden sind, dann hast du sehr gute Karten Lulane!
@Marco: diese Verkäufe, wie sie leider oft von "grauen" Händlern am Strassenrand gemacht werden: "gibst du mir Geld, mache ich guten Preis für dich! Bekommstu bestes Auto gaaanz billich!" und dann isser weg, gibt es zum glück nicht mehr so oft.
Da hat der Käufer inzwischen recht guten Schutz. Über den Tisch muß sich keiner mehr ziehen lassen! der Händler MUSS auf Mängel eindeutig und nachweisbar hingewiesen haben, sonst ist er fällig! Von wegen schmales Brett: von Dir würde ich kein Auto kaufen nachdem ich gelesen habe, wie du auf die Möglichkeit von Reklamationen abgehst...!
Ich glaube du solltest dich mal auf den neuesten Stand bringen: in den letzten 20 Jahren wurde der Käuferschutz gewaltig verbessert! die Haftung des Verkäufers kann nicht mehr ausgeschlossen werden, obwohl das gerne dem Käufer eingededet werden soll! deswegen werden auch im Netz viele Sachen als defekt, oder Bastlerobjekt verkauft. dann ist das klar! war das bei dem Smart von Lulane auch so, dann, aber nur dann wird es schwierig!

Schaut doch einfach mal im Internet nach: Gebrauchtwagen und Haftung des Verkäufers, oder so.... !
Manch einem Verkäufer ( besonders die nicht ganz so sauberen) werden echt ins Schwitzen kommen!

Sogar beim Privatverkauf hat der Käufer inzwischen gute Karten, wenn was anders ist, als im Kaufvertrag geschrieben!

Sag mal, hast Du schon zuviel an der Sylvesterbowle genippt??

Du hattest behauptet, dass man 6 Monate Rückgaberecht hat und das ist definitiv falsch.
Fertig!
Da bringen auch Deine verwirrenden Erklärungsversuche nichts mehr.
Und von mir brauchst Du auch kein Auto kaufen, Gott bewahre.

Zitat:

Original geschrieben von Adi2901


Der Händler hat üblicherweise 3 Versuche um einen und wohlgemerkt den gleichen Mangel bevor du überhaupt irgendetwas unternehmen kannst zu beseitigen.
§ 440 BGB:

"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen..."

Der Händler hat also nur 2 Versuche den Mangel zu beseitigen, wenn er die Nachbesserung denn nicht sofort verweigert!

Gruß,
Marcel

hallo und mein mitgefühl,

so ein schätchen habe ich auch anfang des jahres gekauft, von 2001 mit 114tausend kilometern.
erst war der ot - geber kaputt, dann musste ich 800€ ausgeben, um ihn tüv - feritig zu kriegen.
jetzt muckt er, wenn er schnell fahren soll, geht ins motornotlaufprogramm, dass ist wohl irgendwas am turbolader. so das ich nur noch in der stadt mit dem auto fahren kann!
verbraucht viel benzin und öl, das könnte man auch billiger haben...
und so kommt eine macke zur anderen. ich habe jetzt soviel geld für das auto ausgegeben, dass ich hier einen stopp setze und mir ein neues auto kaufen werde und es unter pech gehabt abhake. man muss merken, wenn schluss ist...
da gebe ich jetzt lieber viel geld für einen neuwagen aus und das auto ist ok, als umgekehrt. leider kommt da smart nicht in frage, weil die neu zu teuer sind.

ich wünsche dir alles gute, hoffentlich wird dein smart wieder fit,
liebe grüße!

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Oh man... was man hier so liest ! *koppschüttel*

Bei dem Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs (oder anderen Artikels) hat ein Gewerblicher Verkäufer, also Händler, eine (gesetzlich vorgeschriebene) Gewährleistungspflicht von 12 Monaten ab dem Kaufdatum.

Das heißt der Händler gewährleistet die Mängelfreiheit der verkauften Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verkaufs (!!!), und ist per Gesetz im Rahmen des Käuferschutzes verpflichtet auftretende Mängel zu beseitigen,

WENN (!!!)

... nicht ausgeschlossen werden kann das der Mangel nach (!!!) Übergabe des Fahrzeugs durch unsachgemäße Behandlung o.ä. durch den Käufer verursacht wurde.

- ACHTUNG : Nicht jeder Mangel ist also automatisch Problem des Händlers, das ist ein irrglaube und schlichtweg falsch !!!

In der Regel ist eine Beweisführung für den Händler jedoch schwierig und er wird dieser Gewährlesitungspflicht in Form einer Nachbesserung (Reparatur) nachkommen, außer es ist offensichtlich und beweisbar das der Mangel durch den Käufer vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde !

nach 6 Monaten gilt dann die "Beweislastumkehr" :

... das bedeutet der Kunde hat dem Händler in geeigneter Art zu beweisen das der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat !

Hier schützt das Gesetz den Kunden der sein recht auch dann noch einfordern kann, jedoch auch den Händler in gewisser Weise (gott sei dank !) vor Kunden die versuchen dem Händler einen entstandenen Schaden als "Vorschädigung" unterzujubeln um kostenlose Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Über die Rückgabe (Wandlung) nach zuweimaliger erfolgloser Reparatur die man einem Händler zugestehen muss wurde ja schon Auszugsweise berichtet.

Mein Tip :
Vom ersten Tage an alles schön schriftlich festhalten, bei Telefongesprächen einen Zeugen dabei haben, und das Fahrzeug insbesondere in den ersten 6 Monaten genau unter die Lupe nehmen bzw. auf Auffälligkeiten achten !
(Ich hatte selbst den Fall wo mein Smart mehfach wg dem gleichen Problem in der Werke war, und nach den 6 Monaten wurde man auf einmal bockig, bis ich sie über meine Kenntnis der Rechtslage aufklärte... auf einmalwar das alles kein Thema mehr, und die Sache wurde in meinem Sinne zum Abschluss gebracht !).

Woher ich das so genau weiß ? Weil ich seid 8 Jahren selbst Händler bin (nicht Autos !) und die aktuelle Fassung der Gesetzeslage zum "Standardwerk" der vorhandenen Fachlektüre eines seriösen Unternehmens gehörten sollte (meine Meinung).

@ susav
Sorry, aber da kamen wohl einige üble Faktoren zusammen ! Einen Smart mit 114tkm der nicht kernsniert wurde, kauft man nicht mehr (schon gar nicht von privat, wenn man keine/kaum Ahnung hat)... also warst Du leider nicht gut informiert vorab, und leider bist Du mit dem Wagemn bei auftreten der Mängel bzw bemerken von Problemen (hoher Öl und Benzinverbrauch) nicht gleich zum Händler gefahren... oder ist er von Privat ???
Bleibt Dir wohl leider nur es "Sportlich" zu nehmen, in den Sauren Apfel zu beißen, und beim nächsten Kauf schlauer zu sein ! 🙁

...ich wusste es nich so genau, aber war mir zumindest sicher, daß Lulane da nicht einfach alles so hinnehmen muß!
Danke für die genaue Beschreibung!
Klar, wenn ich nachher selber was kaputt mache oder falsch bediene, kann der händler nix für und haftet auch nicht. Logisch! Aber bei Lulanes Kleinem ist wohl eher auf verschwiegene Mängel zu tippen.

danke für die vielen Beiträge,

ja ka...der smart ist jetzt schon seit ner woche in der werkstatt, die wollten mich anrufen und langsam binich sauer... hab ja nichtmal nen leihwagen....angeblich wäre ein ventil verstopft gewe4sen?! was sie bestellen mussten?!

ich hab auch nur pech in letzter zeit mit sowas...

Was ist denn nun draus geworden? *neugierigfrag*

hallo 🙂

ja also, die mussten wohl alles tauschen: ventile, zylinderkopfdichtung usw... war wohl alles verbogen irgendwie...

ich hoffe, dass hält jetzt alles... hab echt bisschen schiss irgendwann wieder dazustehen...
hab abetr auch das nächste problem schon... bekomm die tür manchmal nicht zu und manchmal auch nicht auf...?!

aaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh....

habe ihn soeben wiedermal zum händler gebracht.
gestern auf dem nachhauseweg fing der plötzlich an zu buckeln, fuhr wie son trecker.
ölverbrauch super hoch. das kann doch nicht wahr sein?????
jetzt steh ich wieder ohne auto da, und weiß nicht wie ich zur arbeit kommen soll 🙁

wie würdfet ihr vorgehen? was soll ich machen? ich hatte immer jmd dabei, wenn ich dorthin gefahren bin usw ...

Versuch das Ding zurück zu geben, mit diesem Smart wirst du nicht glücklich werden.
Und wenn die Spezialisten noch eine Weile dran rum schustern, anders kann man das, was die veranstalten, leider nicht bezeichnen, schon gleich gar nicht!

Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung besitzen, stell denen den Smart auf den Hof und verlange mit einem anwaltlichen Schreiben das Geld zurück!
Lass Dich auf nichts mehr ein!

..eben! ein Händler kann dir so einen Mist nicht andrehen! Du hast da Rechte! Wie oben schon beschrieben!
Auch wenn manche das nicht glauben wollen. Lass dich beraten von einem Anwalt und gib das Ding zurück! sonst steckst du noch viel Geld in den fertigen smart. Von allem zusammen hättest du dir dann einen neuen kaufen können und hast doch nur eine alte total fertige und zusammengeflickte Gurke!

Gruß Dirk

so, zunächst einmal die Kommunikation ist zum kotzen. entweder man erreicht die nicht, oder die reden um den heißen brei.
der meinte jetzt, dass ich angeblich schuld dran bin, ich würde irgendwie falsch schalten????????????????????????????????? hallo? ich fahre immer auf a und betätige auch immer die bremse, wenn ich "schalte" also auf a oder n oder r mache. an der schaltung hätte sich wieder ein ventil verbogen???
also ich werde mittwoch meiner anwältin bescheid geben und werde einen termin bei der dekra machen, die sollen den mal komplett abchecken und wenn rauskommt, das es ein unfallwagen oder ähnliches ist, werde ich denen den zurückgeben...genauso kann ich den glaub ich zurückgeben, wenn der wagen unzumutbar ist?!

Zitat:

Original geschrieben von lulane


wenn der wagen unzumutbar ist?!

Na, wenn Du mich fragst, ist die Zumutbarkeit schon lange passee!

Auf das, was die sagen, darfst Du Dich nicht verlassen, das ist die übliche Masche von Gebrauchtwagengangstern, Händler kann man ja zu solch zwielichten Gestalten schon gar nicht mehr sagen!

Und die Masche, Dir eine Mitschuld einreden zu wollen ist so alt, wie es solche Rosstäuscher gibt!

Du hast jetzt genug Geduld bewiesen, sag der Anwältin, daß Du diese Karre zurück geben willst und lass Dich auf nichts mehr ein, Du würdest es bestimmt bereuen, glaub mir das!

Anrufen würde ich dort schon gar nicht mehr, das ist doch die ganz grosse Verarsche! Schriftlich per Einschreiben Rückgabe anmelden, Übergabemodalitäten für Geld und Fahrzeug festlegen, fertig!
Alles andere ist Kaffee!

Die verstehen nur eine Sprache, ihre rechtliche Position kennen die ganz genau, dessen kannst Du Dir sicher sein!
Deshalb wird ja versucht, mit allen möglichen und unmöglichen Argumenten und Ausflüchten da irgendwie raus zu kommen! Wenn die merken, daß Du den rechtlichen Weg einhältst und nicht nachgibst, werden die ganz schnell zahm, bevor sie vor Gericht stehen!

und dann gilt: keine aüßerungen über deinen fahrstiel. kaputt und fertig!

gruß
bernd

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