GPS - Aufzeichnung durch VW ?

VW Passat B7/3C

Hallo!

ich habe da ein Problem - die Polizei beschuldigt mich zu schnell gefahren zu sein obwohl ich (bzw. mein VW) zu diesem Zeitpunkt gar nicht dort war.
Ich kann aber nicht beweisen, dass ich es nicht mein Auto war (es gibt kein Foto - ja, das braucht man im Ösi-Land nicht um eine Strafe zu bekommen!)

Da ich ein fixes Navi im Auto habe dachte ich mir jetzt, dass - ähnlich dem Google Standortverlauf - es vielleicht Aufzeichnungen gibt wo das Auto zu einem bestimmten Zeitpunkt war.

Gibt es diese und wie kommt da ran?

Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht ???

Ich bräuchte diese Angaben für den März 2014.

Danke für euer Feedback!

28 Antworten

Wenn es das gäbe, auch wenn CSI & Co. das auch immer wieder gerne hernehmen, würde euer Datenschutz Amok laufen.

Greetz

Zitat:

@Pilot69 schrieb am 26. Februar 2015 um 16:26:40 Uhr:


Wenn es das gäbe, auch wenn CSI & Co. das auch immer wieder gerne hernehmen, würde euer Datenschutz Amok laufen.

Greetz

das ist mir klar dass das nicht mit dem Datenschutz vereinbar ist - offiziell - deswegen meine Frage ob es da "inoffizielle" Aufzeichnungen gibt.

Einem Freund haben die damals das Auto gestohlen und die konnten genau nachverfolgen welche Strecke die Diebe gefahren sind und wo dann das Auto abgestellt wurde. Daher mein Intresse an dieser Info!

Fakt ist, dein fest eingebautes Navi hat nur einen GPS Empfänger.
Was dir nichts nützt, denn nur ein Sender würde die Daten aufzeichnen.

Ist es nicht möglich mit Zeugen zu belegen das du woanders warst?

Wenn man dir vorwirft verbotener Weise zu schnell unterwegs gewesen zu sein, wird es dafür auch einen Zeugen geben. Fotos sind in A offensichtlich nicht zwingend notwendig (wasndasfürnscheiß?) aber zumindest braucht´s einen Zeugen (i.d.R. Polizeibeamten) für deine Missetat. Gibt es den?
Wenn ja, ist alles klar: zahlen und fröhlich sein ... oder Rechtschutz in Anspruch nehmen und widersprechen.
Wenn nein: auf jeden Fall widersprechen und Zeugen für deine Behauptung anführen. Wie wollen die ohne Zeugen das Gegenteil beweisen, wenn du behauptest nicht am angebenen Ort gewesen zu sein?

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Frag' mal bei der NSA an, die können das! 😁

Also kann ich das wohl vergessen :-(

Der Zeuge bringt mir in diesem Fall leider wenig, weil es nur um das Fahrzeug geht. Und zu beweisen, dass ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt woanders war als die Polizei behauptet ist sehr schwierig.

Aber ich werde mich mit Händen und Füßen wehren, einfach irgendwas zu behaupten ohne einen echten Beweis, nicht mit mir!

Aber die Geschichte ist ja echt geil!

Das Ganze ist kurz nach einem Ortseingang passiert.
Die Polizei stand – so wie es nett und typisch ist – kurz hinter dem Ortseingangsschild.

Der Polizist sieht dass da einer mit einem Affentempo in die Ortschaft einfährt, darauf hin hat er sofort zur Laserpistole gegriffen und versucht von vorne zu lasern, aber "ich" war zu schnell oder er zu nervös (ich weiß es nicht), auf jeden Fall es hat nicht funktioniert.

Darauf hin hat er mal eben so mit seinen Superman-Augen mein Kennzeichen beim "vorbeifahren" abgelesen (wie das gehen soll bei dieser Geschwindigkeit? 😕) und dann in weiterer Folge wieder Laserpistole ans Auge und von hinten gelasert. Wie schnell das war weiß ich nicht, darüber hat die Polizei mir keine Auskunft gegeben.

Da sieht man was für Wundertalente bei unserer Polizei arbeiten! Echt Mulitaskingfähig! 😁

Naja, das Ergebnis ist für mich eine Schreiberei mit der Polizei, Rumlauferei zu Anwälten und Ärgerei über diese Dummheit.

Und das alles nur weil da einer nicht richtig Kennzeichen ablesen konnte.

😠

Ein Vorteil ist ne Rechtsschutzversicherung und ein Anwalt, der sich darum kuemmert.
Gott sei Dank gilt in D "im Zweifel fuer den Angeklagten" und solange eine Straftat nicht nachgewiesen wird, ist man als unschuldig anzusehen.
Sofern also die Beweise fehlen, wird kein Gericht dagegen entscheiden. Also lass das den Anwalt machen.

die Beweislage ist so dass es dann Aussage gegen Aussage steht - und wem glaubt man mehr - einem Polizisten oder Beschuldigten der zu schnell gefahren sein soll??

Ob in diesem Fall es auch hier dann "in dubio pro reo" heißt wird sich noch zeigen.

Es bleibt spannend!

Ihr habt eine seltsame Rechtsprechung. Hast du kein Alibi? Arbeit/ Geschäftstermin? Welches Auto hat der Polizist erkannt?
In D muss beim Lasern unmittelbar danach abkassiert werden. Sonst kann ja jeder kommen..

Was hat der Zeuge denn für ein Fahrzeugmodell und in welcher Farbe erkannt?

Solltest du eine Standheizung mit Thermocall haben, so waere dies möglich ueber die GSM Auswertung dies abzufragen.
Lg yaabbaa

Hallo

Was ist mit deinem Handy? Google Standortbestimmung?

Der Polizist wurde befragt weil ich denen geschrieben habe dass ich nicht dort war.

Und der hat, selbstverständlicherweise, einen schwarzen VW Passat gesehen, genau so einen wie er zum Kennzeichen passt. Das heraus zu finden ist aber auch nicht schwer für einen Polizisten!

Aber somit ist es aber offiziell, dass er einen schwarzen Passat gesehen hat. Und ich fahre einen schwarzen Passat.

Das mit dem Zeugen ist wie gesagt nicht brauchbar.

Es geht hier nur um das Auto, wo ich selbst war ist egal, weil ich hätte das Auto auch irgendwem borgen können, der wäre dann eben dort ins Radar gefahren.

So, nun muss ich beweisen, dass das Auto – wie ich angegeben habe – vor der Tür stand.

Ohne Fotos oder Video wird das eine „Aussage gegen Aussage“ Geschichte.

In Ö geht das leider mit dem Messen ohne Foto, dann irgendwann kommt eine Anonymverfügung bzw. eine Strafanzeige. Und dann Argumente bringen ist schwierig.

Und das soll EU rechtskonform sein? Gut, das wir im Sommer durch die Schweiz fahren... 😉

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