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Google hinterfragt Bewertung mit Hinweis auf Anwalt?!

Themenstarteram 24. Februar 2020 um 14:12

Hi!

Ich bekam heute auf meinem Googlemail-Konto den Hinweis,das Google eine Bewertung eines Fahrzeughändlers,die ich vor rund 4 Jahren (negativ,mit expliziter Erklärung des Warum und Wieso) prüfen möchte,und zwar im Auftrag einer Kanzlei des Fahrzeughändlers.

Hat sowas schon mal Jemand erlebt?

Die Bewertung ist zu 100% authentisch und sachlich,es wurde nichts dazu erfunden.

Habe Google kurz und knapp die Fakten geschildert und sogar noch eine Kopie des Fahrzeugbriefes von damals beigefügt.

Der Wagen von damals ist aufgrund massiver Mängel schon lange verkauft und vermutlich in der Presse.

 

Gruß,Martin

Beste Antwort im Thema
am 24. Februar 2020 um 14:48

Ich würde mich erstmal schlau machen, ob evt. der Laden einen neuen Eigentümer hat.

Wenn nicht: Gleich die nächste negative Bewertung wegen der Nummer hinterherschieben.

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Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 28. Februar 2020 um 07:30:45 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Februar 2020 um 07:27:16 Uhr:

 

Das macht rechtlich wohl keinen Unterschied.

Grüße vom Ostelch

Warum nicht?

Es ist ja nicht der User für Googles Plattform zuständig.

Solange kein Schreiben direkt vom Anwalt an ihn geht, kann er es einfach ignorieren.

Dann wird's halt gelöscht und er hat 0 Pflicht etwas zu tun.

Weil die "Bewertung" als freie Meinungsäußerung sowohl gegenüber Google als auch gegenüber dem Händler die gleiche Bedeutung hat. Weder der eine noch der andere kann so einfach eine Löschung fordern, solange man sich innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens bewegt. Der wird wegen des Grundrechtsschutzes vom BGH sehr weit gesteckt.

 

Grüße vom Ostelch

Ich verstehe was du meinst.

Ich habe mich darauf bezogen " Ich würde eine schlechte Bewertung für eine objektiv schlechte Leistung nicht ohne weitere löschen, nur weil ein Anwalt mir schreibt."

Wenn mir ein Anwalt schreibt, würde ich das ding einfach löschen und gut, weil ich keinen Bock hätte, meine RS bemühen zu müssen.

Wenn mir nur google schreibt, lass ich das Ding stehen, weil dann bleibt es entweder, oder Google löscht es und ich hab somit 0 Problem

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 28. Februar 2020 um 08:46:44 Uhr:

 

Wenn mir ein Anwalt schreibt, würde ich das ding einfach löschen und gut, weil ich keinen Bock hätte, meine RS bemühen zu müssen.

Wäre ja noch schöner!

Ich würde allerdings versuchen, eine negative Erfahrung neutral und nicht wertend zu beschreiben.

Begriffe wie "Betrüger", "Vorsicht", "Hier nichts kaufen!" sind NoGos.

Auf Ebay ganz schlimm.

Hier begibt man sich zügig auf extrem dünnes Eis und ich kann völlig nachvollziehen wenn sich ein Beschuldigter gegen solche verallgemeinerten Unterstellungen wehrt.

Allerdings macht es erst mal keinen Unterschied ob nun der Bewertete, sein Anwalt, sein Bäcker oder sein Tankwart die Aufforderung schreibt.

Zitat:

@Matsches schrieb am 28. Februar 2020 um 11:30:46 Uhr:

 

Begriffe wie "Betrüger", "Vorsicht", "Hier nichts kaufen!" sind NoGos.

"Vorsicht" allein(!) darf man also auch nicht mehr schreiben??

Das halte ich aber für ein Gerücht.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 28. Februar 2020 um 11:47:44 Uhr:

 

"Vorsicht" allein(!) darf man also auch nicht mehr schreiben??

Das halte ich aber für ein Gerücht.

Schreib "Vorsicht vor diesem Händler" und warte ab was passiert. ;-)

Wenn man sich nur mal die Ergebnisse einer Google-Suche durchschaut, scheint dieses Abmahnen und Löschenlassen eine sehr gute Einnahmequelle zu sein.

Da wird es wohl auch genügend Anwälte geben, die selbst bei zulässigen Formulierungen (wobei ich nicht beurteilen kann ob "Vorsicht" eine solche ist) genügend Druck aufbauen um trotzdem eine entsprechende Erfolgsquote zu generieren. Manche werben sogar mit solch Quoten.

https://www.google.de/search?...

Hatte ich auch Mal. Da verlangte jemand, dass meine schlechten Erfahrungen gelöscht werden

 

1. Das Portal ist für die Beiträge verantwortlich und wird deshalb vom Betroffenem aufgefordert den Post zu löschen.

 

2. Die Meinungsfreiheit steht i Deutschland hoch im Kurs heißt aber nicht, dass man irgendetwas unterstellen darf oder wilde Vermutungen generiert

 

3. Ein Erfahrungsbericht ist unproblematisch.

 

4. Wenn man etwas schriftliches , Fotos etc. hat was die Sache beweisen kann, am Besten dem Betreiber des Forums oder Google schicken.

Die haben ihre eigenen Rechtsanwälte die sie vertreten.

 

5. Am sichersten ist es die Formulierungen auf sich zu beziehen. Zbsp.:

 

.. ich persönlich würde dort nicht mehr reparieren, kaufen etc"

 

statt:

 

"Fahren Sie da nicht hin, Kaufen Sie da nicht etc."

 

6. Nie persönlich werden zbsp. Pfuscher, Betrüger...

Das ist angreifbar und verletzt das Persönlichkeitsrecht der Person!

 

7. Niemals eine "Eidesstattliche Versicherung" abgeben, dass Deine Behauptungen stimmen, wenn dich der Betreiber der Website darum bittet. Dann ist er raus und der Rechtsanwalt des Klägers kommt zu Dir.

 

Ich habe damals Kopien der Sache an den Betreiber der Website geschickt und Ruhe war.

 

"Also Ruhe bewahren.Wenn Du nichts falsches in die Bewertung geschrieben hast, wird schlimmstenfalls die Bewertung gelöscht

Zitat:

@Foxy09 schrieb am 26. Februar 2020 um 07:58:53 Uhr:

Ouh interessantes Thema. Genau das Selbe hatte ich auch vor einiger Zeit. Kurz und knapp: Bevor es zu einem Rechtstreit käme habe ich die Bewertung gelöscht und dem armen, armen Händler seinen Wunsch erfüllt. Kann ich ja nix für, dass er mir ein Haufen Schrott verkauft hat. Trotz allem war meine Bewertung ebenso sachlich und ohne jegliche Beleidigungen. Meine Bewertung war ebenso einige Jahre her.

Dann hat der Händler ja sein Ziel erreicht.

Mit einem günstigen Pauschalpreis die Schlechtbewerter anschreiben lassen und es knicken offensichtlich schon einige ein

 

Und später schriebst du @Foxy09 noch dass du diesem unnötigen Stress gerne einfach aus dem Weg gehst.

 

Ist halt eine Mentalitätsfrage. Für dich ist das schon Stress, andere (wie ich) finden es einfach spannend zu erfahren was am Ende bei sowas rauskommt, wie unsere System mit dem Fall umgeht, was hat laut Richter später Vorrang (Meinungsäußerung oder vermeintliche Rechte der Verkäuferseite)

 

Sind alles spannende Fragen. Oder halt Stress :p

 

Kommt drauf an wen du fragst

am 29. Februar 2020 um 8:25

Zitat:

@aerf schrieb am 29. Februar 2020 um 09:07:37 Uhr:

Nie persönlich werden zbsp. Pfuscher, Betrüger...

Das ist angreifbar und verletzt das Persönlichkeitsrecht der Person!

Ja, mag sein, interessiert mich aber nicht wirklich. Habe ich auch schon abgegeben. Muss derjenige eben nicht betrügen oder pfuschen. Ganz einfach.

am 29. Februar 2020 um 8:50

Ich bin erstaunt, dass manche direkt bei einer Mail eines Anwalts einknicken. Schon aufgrund der nicht ewigen Speicherung der IP dürfte eine Klage schwierig werfen, denn das ist das einzige, was er vom Google-Konto kennt.

Würde mir ein Anwalt drohen, würde ich diese Drohung unverzüglich in die Bewertung einfließen lassen. Die Meinungsfreiheit ist ein so hohes Gut, dass ein normal begründeter Text niemals zum Nachteil des Käufers ausgelegt werden kann. Lasst euch da von Berichten in der Presse nicht verwirren.

Es wird unterschieden zwischen Tatsachen und Meinung. Wenn ich schreibe, die Lieferzeit dauerte 5 Wochen, ist das eine Tatsachenbehauptung, die stimmen muss. Wenn ich schreibe, dass das Auto dreckig war, ist das eine Meinung, die mir niemals angekreidet werden kann.

PS: Ich empfehle grundsätzlich den TOR-Browser, der auf Firefox basiert und die IP über VPN verschleiert. Dann kommt auch kein Abmahnanwalt an die korrekte IP.

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 29. Februar 2020 um 09:50:32 Uhr:

Würde mir ein Anwalt drohen, würde ich diese Drohung unverzüglich in die Bewertung einfließen lassen. Die Meinungsfreiheit ist ein so hohes Gut, dass ein normal begründeter Text niemals zum Nachteil des Käufers ausgelegt werden kann.

finde ich ne gute Idee. Einfach den Ball zurückspielen.

Wenn andere Leute sehen, dass da sofort Anwälte bemüht werden, kann sich jeder sein eigenes Bild machen.

Sowas kann nicht verboten werden, da in diesem Fall dann eine belegbare Tatsache.

Natürlich muss die vorangegangene Kritik auch sachlich gewesen sein.

Normalerweise bietet Google über Tochterfirmen, bzw. Agenturen an, negative Bewertungen zu löschen und verkauft noch 5, 10 oder mehr positive mit dazu.

Dafür möchte Google dann ca. 500€ haben, kommt auf die Anzahl der gewünschten positiven Bewertungen an.

Geschehen im letzten Jahr bei einem Kunden von mir (Einzelhandel) - er hat mir den Schriftverkehr (Brief, keine Mail) gezeigt, hab es schwarz auf weiß gesehen.

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 29. Februar 2020 um 11:15:24 Uhr:

Normalerweise bietet Google über Tochterfirmen, bzw. Agenturen an, negative Bewertungen zu löschen und verkauft noch 5, 10 oder mehr positive mit dazu.

Dafür möchte Google dann ca. 500€ haben, kommt auf die Anzahl der gewünschten positiven Bewertungen an.

Geschehen im letzten Jahr bei einem Kunden von mir (Einzelhandel) - er hat mir den Schriftverkehr (Brief, keine Mail) gezeigt, hab es schwarz auf weiß gesehen.

Und diese Aussage würdest du auch genauso stehenlassen wenn dich ein Abmahnanwalt von Google am Haken hat?

Das ist nicht nur eine Aussage, sondern eine Tatsache.

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 29. Februar 2020 um 09:50:32 Uhr:

Ich bin erstaunt, dass manche direkt bei einer Mail eines Anwalts einknicken. Schon aufgrund der nicht ewigen Speicherung der IP dürfte eine Klage schwierig werfen, denn das ist das einzige, was er vom Google-Konto kennt.

Quatsch, du gibst die Bewertungen ja unter deinem Konto ab (das geht nicht anonym) und das ist ewig gespeichert. Gut man könnte sagen "wurde gehackt" aber wenn die Bewertung Jahre alt ist und die einzige, wird das wohl nicht ziehen.

Zitat:

PS: Ich empfehle grundsätzlich den TOR-Browser, der auf Firefox basiert und die IP über VPN verschleiert. Dann kommt auch kein Abmahnanwalt an die korrekte IP.

Die hälfte aller TOR-Exit-Nodes werden doch heutzutage von Geheimdiensten betrieben. ;)

Gruß Metalhead

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