GOLF V GT 1.4TSI ALUFELGEN
Hallo,
hätte da eine kurze Frage.
Bekommen ich Alufelgen der Größe 8,5J x 19 mit den Reifen 225\35 unter
meinen Golf ohne etwas zu verändern?
Würde mich freuen wenn mir jemand antwortet.
Gruß
18 Antworten
Hab mir jetzt doch welche in 18 Zoll bestellt.
Die Maße sind 8x18 ET 45.
Das sollte dann ja hoffentlich passen.
Gruß Tobi
Zitat:
Original geschrieben von GT-1
Hab mir jetzt doch welche in 18 Zoll bestellt.
Die Maße sind 8x18 ET 45.
Das sollte dann ja hoffentlich passen.
Gruß Tobi
Hast du mal in das Gutachten der Felge geschaut? Da steht drin, ob man sie so montieren kann, eine ABE haben, ob irgendwelche Auflagen bestehen (z.B. Kotflügel verbreitern, welche Reifengrössen zulässig sind etc.).
Welche Felgen sollen es denn werden?
Zitat:
Original geschrieben von GT-1
Die Barracuda Karizzma in 8x18 ET 45
Da gibt es hier:
http://www.barracuda-wheels.com/.../teilegutachten.php?wheel=Karizzmaein Teilegutachten. Das bedeutet:
Zitat:
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Einoder
Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
...
Mit anderen Worten: Direkt zum TÜV 😉