Golf V 1.9tdi Heckschaden

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo zusammen,

ich habe vor einiger zeit den Günstigsten Golf v 1.9 tdi von 04/2005 aus 1 Hand mit 184k Kilometern gekauft, so weit gibts keiine Probleme mit dem Wagen bis auf das bekannte Warmstartproblem ist ein BKC Motor drin.

Jetzt ist mir gestern einer mit ca 20-30 kmh hinten links rein gefahren mein Wagen war geparkt, ich war gar nicht vor Ort hab aber den Knall aus dem Haus gehört, bin raus haben Daten ausgetauscht poliizei auch gerufen etc. Schaden sieht folgender maßen aus Stoßstange und Radkasten und Halterung kaputt.
Jetzt überlege ich Gutachten machen zu lassen und nicht Reparieren zu lassen vllt bisschen optisch Flicken nur, also fiktiv abrechnen, sollte ich trotzdem zum Anwalt gehen wo die Sache ja klar ist ?!?
Und wie schätzt ihr den schaden ein €, Schaden ist ja wohl über 750€ ?

26 Antworten

Also ich war ja jetzt beim Gutachter und der sagte mir das das ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Welchen Wiiederbeschaffungswert Restwert haltet ihr für realistisch bzw sollte im Gutachten stehen?
Wenn ich mal bei Autoscout gucke nach gleichem Fahrzeug incl Bj Km etc ist der günstigste 2.900. Also ich halte da um die 3000 für realistisch oder?!

Ich war bei dem Gutachterbüro schonmal wegen anderem Wagen, Unfall und da war ich zufrieden mit den Zahlen, bzw bin ca auf die gleichen gekommen. hoffe es wird diesmal genau so.

Das hängt vom regionalen Angebot für dein Unfall - Fahrzeug ab. Lass es über einen Anwalt machen, der holt dir noch ein paar Groschen mehr raus und du sammelst Erfahrung wie der Hase zu laufen hat.

Den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeug ermittelt der Gutachter und die stehen dann auch in seinem Bericht. Die Grössenordnung bis 3000 Euro für den WBW halte ich für realistisch, falls keine sonstigen Schäden an dem Fahrzeug sind.

Mehr als das, was im Gutachten steht plus das übliche wie die Kostenpauschale holt auch ein Anwalt nicht raus.

Selbst ein Gutachter macht Fehler. Mach wie du denkst. Aber das Geld was du bekommst ist sowieso mehr wie du dir je gewünscht haben wirst. Von daher passt alles.

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Du hast 1900 bezahlt und erwartest einen WBW von 3000? Wie passt das zusammen? Der Zustand des Fahrzeugs (z.B. der offensichtliche Rost) ist offensichtlich nicht vergleichbar mit den Angeboten, die du gefunden hast. Vergleichbare Fahrzeuge finde ich bei mobile.de jedenfalls ab 1800 Euro, zum Beispiel den hier: https://suchen.mobile.de/auto-inserat/v/283000504.html

Mal abgesehen davon: Wenn der WBW bei 3000 Euro liegen würde, dann würde hier wohl kaum ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Denn dass hier gleich über 3000 Euro Reparaturkosten zusammenkommen wage ich dann doch zu bezweifeln.

Und bevor hier schon die $-Zeichen in den Augen glänzen: Vom WBW wird noch der Restwert des Autos abgezogen. Der dürfte bei dieser Art von Schaden noch vergleichsweise hoch angesetzt werden.

Hier gibt es eine recht schöne Zusammenfassung zum Thema "wirtschaftlicher Totalschaden" und auch ein Rechenbeispiel: https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

Wenn du die Teile gebraucht auf dem Schrottplatz kaufst, wirst du mit etwas Verhandeln um die €200 zahlen. Bei einem silbernen Golf könntest du Glück haben eine Stoßstange in Wagenfarbe zu bekommen. Dann wärst du mit 3-4h und €200 dabei.

Also habe mitlerweile das Gutachten bekommen ist ein Totalschaden im Gutachten steht noch, nicht Verkehrssicher
aber Fahrbar und Wiederbeschaffungsdauer 14 Tage a 35€ heisst das jetzt ich kann noch Nutzenausfall geltend machen für die 14 Tage weil nicht verkehrssicher und Totalschaden etc?

Alter, ich brauche die Nummer von deinem Gutachter! 😁

14 Tage Wiederbeschaffungsdauer ist ganz schön gewagt.
Nicht verkehrssicher? Wie hat er das genau formuliert?
Setz doch bitte das schreiben hier rein. Persönliche Hinweise bitte unkenntlich machen.

Zitat:

@asiasnack schrieb am 30. August 2019 um 11:59:00 Uhr:


14 Tage Wiederbeschaffungsdauer ist ganz schön gewagt.
Nicht verkehrssicher? Wie hat er das genau formuliert?

Sind halt scharfe kanten vorhanden, denke mal deswegen auch.

Was ich mich halt frage ist ob miir jetzt auch der Nutzenausfall zusteht, aber ich sehe schon da hilft wohl nur ein Anwalt

Der Nutzungsausfall steht Dir zu, wenn Du eine Ersatzbeschaffung nachweist. Max. 14 Tage plus die Zeit vom Unfall bis zum Gutachten, wobei Du aber vermutlich in der Zeit mit dem Auto gefahren bist, es also genutzt hast.

Danke für die Info hab meistens das Auto behalten und weiter gefahren.

Moin.
ich hatte vor kurzem einen Auffahrunfall bei meinem Golf 5 plus TDI, Bj. 2006.
Beschädigt war nur der Stoßfänger hinten. Ich bin zu einer freien Werkstatt gefahren und habe einen Kostenvoranschlag machen lassen. Im Kostenvoranschlag wurden berechnet: Stoßfänger neu + Lackierung, Anbau und Ausrichten, Überführung zum Lackierer, Leihwagen zwei Tage, Kostenvoranschlag, Mwst. (ca. 900€)
Dann habe ich den Kostenvoranschlag und aussagekräftige Schadensbilder sowie meine Bankverbindung an die Versicherung geschickt.
Bezahlt wurde alles ausser: Mwst., Leihwagen, Verbringung zum Lackierer.
Wenn ich die Werkstatt nutze erhalte ich auch die anderen Posten bezahlt.

Vielleicht ist eine freie Werkstatt eine Alternative für dich.

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