Golf V 1.9tdi Heckschaden

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo zusammen,

ich habe vor einiger zeit den Günstigsten Golf v 1.9 tdi von 04/2005 aus 1 Hand mit 184k Kilometern gekauft, so weit gibts keiine Probleme mit dem Wagen bis auf das bekannte Warmstartproblem ist ein BKC Motor drin.

Jetzt ist mir gestern einer mit ca 20-30 kmh hinten links rein gefahren mein Wagen war geparkt, ich war gar nicht vor Ort hab aber den Knall aus dem Haus gehört, bin raus haben Daten ausgetauscht poliizei auch gerufen etc. Schaden sieht folgender maßen aus Stoßstange und Radkasten und Halterung kaputt.
Jetzt überlege ich Gutachten machen zu lassen und nicht Reparieren zu lassen vllt bisschen optisch Flicken nur, also fiktiv abrechnen, sollte ich trotzdem zum Anwalt gehen wo die Sache ja klar ist ?!?
Und wie schätzt ihr den schaden ein €, Schaden ist ja wohl über 750€ ?

26 Antworten

Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt machen lassen. Den bei der gegnerischen Versicherung einreichen, die Schadensumme ohne MwSt auszahlen lassen und fertig. Alternativ natürlich reparieren lassen.

Mit 750€ kommt die Versicherung nicht weit. 1000 Plus x sollte es schon sein.

Wenn du nicht zum Anwalt möchtest reicht es aus wenn du zu einer VW Werkstatt fährst und dort nach einem Gutachter fragst. Ich schätze den Schaden auf 1000€ netto.

Ja ich dachte halt weil ab 750€ der Gutacher ja zu lasten der Versicherung des Verursachers geht dann gehe ich zum Gutachter auf jedenfall.

Wie viel hatte das Auto denn gekostet? Bei den heutigen Arbeitspreisen kann das bei einem 14 Jahre alten Diesel schon ein wirtschaftlicher Totalschschaden werden.
Bekannte haben jedenfalls gerade für einen weit geringeren Schaden an ihrem Tiguan einen KV von 1600 Euro von VW bekommen: Oberflächlicher Streif-Schaden beim Einparken an ähnlicher Stelle wie hier auf den Fotos, also Radkasten und Stoßfänger. Ich würde es ja einfach abschleifen und überlackieren lassen für 250 Euro.

Aber zurück zum Schaden hier: Der Stoßfänger muss neu und man müsste ihn erstmal abnehmen, um zusehen, wie es darunter aussieht. Mindestens die Aufnahmepunkte für den Stoßfänger sind verbogen. Zusammen mit dem hinteren Kotflügel könnte das bei VW(!) durchaus auch Richtung 2000 Euro gehen.

ABER Auf dem 2. Foto sieht es so aus, als wenn der Radkasten schon ordentlich vor sich hin rostet und auch schon (laienhaft) überlackiert wurde. Falls dem so ist, wird die Versicherung die Instandsetzung dieses Vorschadens am Seitenteil sicher nicht zahlen.

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Zitat:

@wuttke26 schrieb am 21. August 2019 um 03:05:31 Uhr:



Jetzt ist mir gestern einer mit ca 20-30 kmh hinten links rein gefahren mein Wagen war geparkt, ich war gar nicht vor Ort hab aber den Knall aus dem Haus gehört, bin raus haben Daten ausgetauscht poliizei auch gerufen etc.

Bei 20 -30 km/h sähe der Schaden deutlich gravierender aus.

Zitat:

Schaden sieht folgender maßen aus Stoßstange und Radkasten und Halterung kaputt.
Jetzt überlege ich Gutachten machen zu lassen und nicht Reparieren zu lassen vllt bisschen optisch Flicken nur, also fiktiv abrechnen, sollte ich trotzdem zum Anwalt gehen wo die Sache ja klar ist ?!?
Und wie schätzt ihr den schaden ein €, Schaden ist ja wohl über 750€ ?

Ich würde auch nicht zum Anwalt wollen. Wenn es meiner wäre, so würde ich ein paar Fotos schießen und diese vorab der Versicherung zukommen lassen. Da es ja hier auch schon zum wirtschaftlichen Totalschaden neigt, ist der Gutachter auch aus Sicht der Versicherung unumgänglich. Ich würde mir da die Freigabe zum freien Sachverständigen holen und den Gutachter der Versicherung ablehnen.

VW Werkstatt ist ja völliger Humbug.

Das wird ein wirtschaftlicher Totalschaden sein auch laut meinem Gutachter wo ich eben war.
Ich solle mir ne Dose Silber im Baumarkt kaufen das Blech innen mit einem Hammer richten und mich freuen.
Wiederbeschaffungswert schätzt er so 2000-3000 € hab auch gesagt er soll mal wegen dem Rost am Schweller gucken weil ich den eventuell nochmal durch den Tüv bringen will Rostmäßig hält es sich wohl noch in grenzen sagt er.
Hab 1900 bezahlt für den Wagen.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 21. August 2019 um 10:17:35 Uhr:



Zitat:

@wuttke26 schrieb am 21. August 2019 um 03:05:31 Uhr:



Jetzt ist mir gestern einer mit ca 20-30 kmh hinten links rein gefahren mein Wagen war geparkt, ich war gar nicht vor Ort hab aber den Knall aus dem Haus gehört, bin raus haben Daten ausgetauscht poliizei auch gerufen etc.

Bei 20 -30 km/h sähe der Schaden deutlich gravierender aus.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 21. August 2019 um 10:17:35 Uhr:



Zitat:

Schaden sieht folgender maßen aus Stoßstange und Radkasten und Halterung kaputt.
Jetzt überlege ich Gutachten machen zu lassen und nicht Reparieren zu lassen vllt bisschen optisch Flicken nur, also fiktiv abrechnen, sollte ich trotzdem zum Anwalt gehen wo die Sache ja klar ist ?!?
Und wie schätzt ihr den schaden ein €, Schaden ist ja wohl über 750€ ?

Ich würde auch nicht zum Anwalt wollen. Wenn es meiner wäre, so würde ich ein paar Fotos schießen und diese vorab der Versicherung zukommen lassen. Da es ja hier auch schon zum wirtschaftlichen Totalschaden neigt, ist der Gutachter auch aus Sicht der Versicherung unumgänglich. Ich würde mir da die Freigabe zum freien Sachverständigen holen und den Gutachter der Versicherung ablehnen.

VW Werkstatt ist ja völliger Humbug.

Aus der VW Werkstatt, besser gesagt Autohaus sich einen Gutachter schnappen ist sicher kein Humbug. Ich spreche aus Erfahrung. Definitiv Humbug ist, die gegnerische Versicherung um eine Freigabe zum freien Sachverständigen zu fragen. Ob es ein Totalschaden ist entscheidet der "gute" auserwählte Gutachter. Den Gutachter der Versicherung abzulehnen ist aber korrekt und würde den nie zu Rate ziehen.

Was da nun ein vom Autohaus engagierter Gutachter für Vorteile erschließen soll, erkenne ich nicht. Das hier ist doch ein 0815 Schaden. Wenn da jetzt noch erhebliche versteckte Schäden zu erwarten wären, dann mach der Besuch im AH sicher Sinn.

Einen Gutachter unter der Schadensgrenze zu beauftragen, kann aber auch nach hinten losgehen. Ein Gutachter sollte die Grenze zwar auf den ersten Blick taxieren können, ob er dann abbricht, ist eine andere Frage. Von vorne herein die Versicherung einzubeziehen ist mAn. kein Fehler.

Alternativ könnte man auch beim Karosseriebauer /Lackierer nach einem "guten" Gutachter nachfragen... 😉

Der TE hat schon den richtigen Weg gewählt, in dem er den eigenen Gutachter beauftragt hat. Wenn ein Schaden unter der Bagatellgrenze liegt, macht der Gutachter eben nur ein Kurzgutachten. Die kennen sich mit den Gegebenheiten bestens aus und handeln entsprechend. Das wird alles von der Versicherung übernommen.

Das der Schaden deutlich über so einer Grenze liegt, wurde ja auch schon festgestellt. Bei meinem Golf V wurde letztes Jahr allein der Tausch des Stossfängers mit 1.164 Euro zzgl. Mwst. bewertet.

Den vom Autohaus empfohlenen Gutachter zu nehmen, ist etwas zwiespältig, weil die gerne "gut" zusammenarbeiten und dadurch die Kosten in die Höhe treiben. Ist für den Geschädigten meist egal, aber hat in meinen Augen ein starkes "Geschmäckle".

Auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, sonst zahlst Du drauf. Der Anwalt weiß, wie das Procedere geht - bei der Versicherung sitzen Dir auch Anwälte gegenüber, die Kosten (Deine Entschädigung) minimieren wollen.

Eigentlich gehört dieser Thread in das Forum Versicherung, da geht um solche Sachen:

https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Das Versicherungsforum ist da etwas einseitig. Da heisst es eigentlich nur Anwalt, oder Anwalt und ansonsten Anwalt. 🙂
Da wird niemandem zugestanden in der Lage zu sein, solche Dinge auch selber regeln zu können.

Drauf zahlen wirst du ohne Anwalt auch nicht, aber vielleicht holt der etwas mehr Entschädigung raus, vielleicht aber auch nicht. Muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich bin bislang ganz gut ohne Anwalt in solchen Sachen klargekommen.

Zitat:

@wuttke26 schrieb am 21. August 2019 um 10:27:09 Uhr:


Das wird ein wirtschaftlicher Totalschaden sein auch laut meinem Gutachter wo ich eben war.
Ich solle mir ne Dose Silber im Baumarkt kaufen das Blech innen mit einem Hammer richten und mich freuen.
Wiederbeschaffungswert schätzt er so 2000-3000 € hab auch gesagt er soll mal wegen dem Rost am Schweller gucken weil ich den eventuell nochmal durch den Tüv bringen will Rostmäßig hält es sich wohl noch in grenzen sagt er.
Hab 1900 bezahlt für den Wagen.

Sofern die VK das übernimmt wird dann wohl der Netto-Wiederbeschaffungswert (ohne USt, landläufig MwSt) abzügl. des Restwertes (vermutlich einige Restwertangebote einer Onlinebörse) ausgezahlt.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 21. August 2019 um 12:43:57 Uhr:


Was da nun ein vom Autohaus engagierter Gutachter für Vorteile erschließen soll, erkenne ich nicht. Das hier ist doch ein 0815 Schaden. Wenn da jetzt noch erhebliche versteckte Schäden zu erwarten wären, dann mach der Besuch im AH sicher Sinn.

Einen Gutachter unter der Schadensgrenze zu beauftragen, kann aber auch nach hinten losgehen. Ein Gutachter sollte die Grenze zwar auf den ersten Blick taxieren können, ob er dann abbricht, ist eine andere Frage. Von vorne herein die Versicherung einzubeziehen ist mAn. kein Fehler.

ok nochmal:

Wenn du viel Geld ausgeben willst um zb eine Glühbirne zu tauschen - wo gehst du hin? Korrekt zur Apotheke, in dem Fall VW Autohaus. Hier bist du richtig mit deinem Schaden.

Du fährst zum Autohaus hin und lässt dir grob kurz und bündig vom Gutachter sagen was der Schaden kosten wird. Du darfst vorab erwähnen das du den Unfall nicht verschuldet hast (jetzt hören sie schon die Kasse klingeln) und er wird den Schaden entsprechend zu Apothekerpreisen ansetzen das ein Gutachter Sinn macht, in dem Fall wie schon so oft erwähnt, ist dieser Wert überschritten.

Wäre theoretisch der Schaden auch nur 150€ Wert ist es auch nicht weiter schlimm. Danach kannst du immernoch nach Hause fahren und bist zu nichts verpflichtet (es sei denn du hast was Unterschrieben)


Umso mehr Schäden der Gutachter feststellt umso besser für den Geschädigten. Genauso solche Schäden sollen und müssen auch gefunden werden!

Und jetzt das aller wichtigste: NIE NIE einen Gutachter der gegnerischen Versicherung kommen lassen. Warum? Das erspare ich mir.

Ich lasse alle größeren unverschuldete Unfälle (wie dieser hier) über den Anwalt laufen, der weiß immer besser Bescheid (Ausfallsentschädigung, regionale Wiederbeschaffungswert etc). Ob du den Gutachter von der Apotheke nimmst oder einen vorgeschlagenen oder oder, das ist dir frei überlassen, und zwar immer und ganz ohne Absegnung der gegn. Versicherung.

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