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Golf IV Sachmängelhaftung nach 9 Monaten?

Themenstarteram 25. März 2010 um 18:32

Hi Leute,

also ich versuch euch mal meine komplizierte Situation darzustellen.

Hab mir letztes Jahr im Juni einen Golf IV(99er Baujahr / 55 KW) von einem Privaktverkäufer gekauft.

Dabei hat jener unfallfrei unter Ausschluss der Sachmängelhaftung angekreuzt.

Nun muss ich bald zum TÜV und bin deshalb aufgrund gewisser Probleme in die Werkstatt.

Unter anderem musste ich aufgrund des Seitenschwellers dorthin..jetzt kommt der Hammer überhaupt...3 verschiedene Werkstätten konnten einen Unfall des Autos nicht ausschließen.

Mir war zwar schon früher aufgefallen, dass da Spachtelmasse am Schweller abbröckelt, jedoch war mir als Laie nicht bewusst, was das für Konsequenzen hat.

Fakt ist, dass der Vorbesitzer wohl da gespachtelt hat und das nichtmal gut,sodass der komplette Schweller jetzt gut durchgerostet ist.

Nun ist meine Frage,was in diesem Falle die beste Lösung wäre bzw. ob sich ein Gutachten also ne Rückgabe des Autos noch lohnt, weil die Beweislastumkehr ja nun schon längst eingetreten ist.

Die letztbesuchte Werkstatt hat mir sogar geraten, gleich Rechtsanwalt und co zu beschaffen, weil es " auf jeden Fall ein Unfall sei und man bei beiden Schwellern" Nacharbeiten nachweisen könnte und das Auto schon nachlackiert wurde und beispielsweise auch die Fahrertür schon erheblich "durchhängt".

 

Ich hoffe ihr könnt mir, dem Laien, in diesem Fall weiterhelfen, da ich nun echt nicht weiß, was ich tun soll...bin ein wenig verzweifelt.

 

PS: Ich hoffe, ich hab das Thema in der richtigen Rubrik geöffnet, ansonsten schiebt mich um.

 

Mfg Julian

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15 Antworten

Hallo, soweit ich weiss gilt ein Fahrzeug erst als Unfallwagen wenn Karosserieteile aufgrund eines Schadens schon mal ausgetauscht wurden. Wenn z.B. der Kotflügel mal irgendwo hängen geblieben ist und er wird gespachtelt und nachlackiert gilt das noch nicht als Unfallwagen. Kann ja sein das der Vorbesitzer mit dem Schweller mal an nem Stein oder irgendwas hängen blieb und das hat reparieren lassen. Soweit mein Wissensstand.

am 25. März 2010 um 19:42

Versuch einfach mal mit dem Verkäufer zu reden, wenn nichts bringt (und so wirds wohl sein) hilft nur noch der Rechtsanwalt, gut wäre es, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.

Erstmal solltest du klären, ob der Schaden wirklich als Unfall zählt bzw. ob das hätte erwähnt werden müssen. Wenn der Verkäufer da bewusst etwas verschwiegen hat, kannst du vielleicht noch was rausschlagen.

Schau mal bei wikipedia nach, was genau die Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung bedeutet. Als Händler muss man min. 1 Jahr geben, als Privatperson kann man sowas ausschließen. In diesem Punkt wird wohl für dich nichts laufen.

am 25. März 2010 um 19:44

Das ganze hat mit Sachmängelhaftung und Beweislastumkehr nichts zu tun.

Sollte es sich um einen Unfallwagen handeln und er hat ihn unfallfrei verkauft ist das Betrug.

Die Frage ist jedoch ab wann ist ein Auto ein Unfallfahrzeug und wann nicht.

Die Werkstätten konnten einen Unfall nicht ausschliessen, aber wohl auch nicht bestätigen?

Sollte ein Schweller z.b. durch Steinschlag rosten und dann ausgebessert werden ist das wohl kein Unfall sondern Verschleiß, Pech oder wie auch immer.

Kannst ja den Verkäufer mal anrufen und fragen was er dazu sagt. Vielleicht war er auch Laie und hat das Auto schon so gekauft?

Stellt er sich quer hilft nur ein Gutachter und ein Anwalt.

Am Ende musst du wohl aber auch beweisen dass der Unfall schon da war als du das Auto gekauft hast und du nicht selbst Schuld bist etc.

Themenstarteram 25. März 2010 um 19:48

Hm also ist dann die Einberufung eines Sachverständigers vllt auch unsinning?

Kann ich also nichts ausrichten oder wie?

 

Also die Werkstatt meinte auch, dass der Schweller ja auf beiden Seiten gespachtelt wurde und der Unterboden auch total durchrostet sei. Da muss ich doch was machen können :(

Hast Du Bilder für uns?

Themenstarteram 25. März 2010 um 19:55

leider nicht aber zumindest kann ich sagen, dass der Schweller durchweg gerostet ist...also es wurde ungefähr eine Fläche von 40-50 cm vom Spachtel entfernt, wobei man auch sehen kann, dass die Spachtelmasse an sich ziemlich dick aufgetragen ist

am 25. März 2010 um 19:56

Ich glaube nicht, dass Du hier rechtlich einwandfrei beraten wirst (und auch beraten werden darfst).

Mein ehrlich gemeinter Tipp: Lass' den Schaden reparieren und es dann gut sein. Den nächsten Wagen kaufst Du Dir dann vom Händler, ist zwar ein bißchen teurer, aber dafür meist ehrlicher oder später einklagbarer.

Dir wird sicherlich jeder Anwalt zu einem Gutachten und einer Klage raten - daran verdienen die nämlich! Lass es bleiben, ärgere Dich ein wenig und nimm beim nächsten Autokauf jemanden mit, der eine zweite Meinung zum Kauf beisteuern kann.

ZUR RECHTSLAGE:

Dein Fall hat weder etwas mit Sachmängelmaftung noch mit Betrug zu tun! Auch wenn man es umgangssprachlich so nennen kann.

Es handelt sich um arglistige Täuschung.

Damit wäre der Vertrag nichtig und ist rückabzuwickeln, wobei die Wertminderung durch Nutzung von Dir auch durch dich tu tragen ist.

Soviel zum Privatrecht und das ist für Dich das interessante!

Strafrechtlich ist es Betrug und du kannst diesen auch zur Anzeige bringen..

Der Rest ist dann Sache des Staatsanwalts und davon hast du aber nichts...

Wie auch immer.. die Frage für Dich ist doch wie Du am besten bei der Sache wegkommst!

Daher solltest Du erstmal einen Kostenvoranschlag einholen was die Reperatur kostet... unter Umständen ist das die günstigste Variante, das die Beweislast bei Dir liegt und da erstmal ordentlich Geld reingehen kann, vor allem wenn Du nicht rechtschutzversichert bist.. auch wenn das wurmt - Du weist ja nicht ob Du nachher Recht bekommst....

Themenstarteram 25. März 2010 um 20:43

Bei der letzten Werkstatt bei der ich war, wurde mir gleich geraten das Auto zurückzugeben, weil da soviel im Argen sei.

Nun weiß ich nicht, was ich überhaupt noch machen soll....muss nächsten Monat ja durch den TÜV...also Reparieren, Zurückgeben, Verschrotten?....keine Ahnung!!!

Aber nur mal als Beispiel, wenn das wirklich vor Gericht gehen sollte, wie lange kann oder würde das dann dauern? Ein Bekannter erzählte mir was von 2 Jahren.

am 25. März 2010 um 21:00

Zitat:

Original geschrieben von J.B.Street

Bei der letzten Werkstatt bei der ich war, wurde mir gleich geraten das Auto zurückzugeben, weil da soviel im Argen sei.

Nun weiß ich nicht, was ich überhaupt noch machen soll....muss nächsten Monat ja durch den TÜV...also Reparieren, Zurückgeben, Verschrotten?....keine Ahnung!!!

Aber nur mal als Beispiel, wenn das wirklich vor Gericht gehen sollte, wie lange kann oder würde das dann dauern? Ein Bekannter erzählte mir was von 2 Jahren.

Kommt ganz drauf an. Wenn du mit einem Gutachten nachweisen kannst, dass der Schaden vom Vorbesitzer ist und der den verschwiegen hat und der vor Gericht (falls es soweit überhaupt kommt) nichts entgegenzusetzt hat, kann das relativ schnell gehen.

Aber wenn der mit einem Gegengutachten kommt, kann das ein schöner Rechtsstreit werden. Das kann dauern und viel Geld kosten.

Da hilf eine Rechtsschutzversicherung sehr. Einfach mal beim Anwalt erkundigen wie die Chancen stehen.

Vielleicht reicht ja schon ein Brief vom Anwalt und dein Verkäufer sieht ein, das er vor Gericht keine Chance hat und gibt nach.

hmmm schwierig zu sagen....

vor gericht und auf hoher see ist man in gottes hand.

und wenn du recht bekommst sagt der verkäufer sorry hab kein geld oder geht in berufung....

das beste wird aber sein in der werkstatt deinenes vertrauens mal nen kostenvoranschlag einzuholen was es kostet das auto übern tüv zu bringen....

und ausserdem einfach mal mit dem käufer reden und das problem schildern. wer weiss vielleicht kommt er dir ja entgegen fragen kostet ja nix... vorallem erstmal freundlich bleiben. wo kommst denn her?

Themenstarteram 25. März 2010 um 22:28

ich komme aus dem Raum Wolfsburg.

Werde das mit dem Klagen wohl dann doch eventuell fallen lassen.

Oder meinste, ich könnte doch durchaus wenigstens ma ne mail oder so schreiben bzgl. des Schadens und gucken wie der reagiert?

Wieviele Vorbesitzer gibt es eigentlich? Wie lange war das Auto im Besitz des letzten?

Themenstarteram 25. März 2010 um 22:40

also vor mir waren 3 weitere Leute im Inbegriff dieses Autos.......der Vorbesitzer hat das Auto glaube ich so 3-4 Jahre gefahren.

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