Golf in Zahlung gegeben - nun Unfall
Ich bitte um Ratschlaege... habe meinen Golf in Zahlng gegeben fuer einen Touran... nun hatte ich heute einen Unfall - vorne rechts Scheinwerfer, Kotfluegel und Stosstange kaput.
Ein Kaufpreis war ausgemacht.... was ratet ihr mir um davon maximal zu retten???
15 Antworten
Shit happens. 😁
Ich würde den Händler kontaktieren bezgl. der weiteren Vorgehensweise.
Du warst schuld?
ja, von der Gegenversicherung ist nichts zu erwarten. Obwohl das angefahrene KFZ seinerseits auf seine Vorderfrau aufgefahren war. Oder mildert das meine Schuld? hmmmm
Definitiv nein!
Du warst zu schnell bzw hattest zu wenig Sicherheitsabstand.
Die StVO ist da eindeutig.
Du hättest eine Change wenn dein Vordermann ohne ersichtlichen Grund, oder z.B. für eine über die Strasse laufende Katze bremst.
Und wenn dien Vordermann "auf Draht ist" und schnell reagiert sagt er "ich habe spielende Kinder gesehen, bla bla bla" dann gilt wieder das obere.
Gruss
Thomas
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es war eine kollonne von etwa 10-15 wagen...einer weiter vorn bremste ploetzlich ..das bremsen gign durch die kolonne....es regnete..strasse war anscheinend seifig wegen langer trockenheit.. f der vordermann hatte gebremst aber es reichte ihm nicht und er fuhr auf seiner vorderfrau auf....und nahm mir damit bremsweg...sodass ich auf ihn auffuhr .... ist das dann klar meine alleinige schuld (hinter mir fuhr keiner) ???
War die Polizei am Unfallort? Wenn ja und wenn Du dann - was sehr wahrscheinlich ist - ein Bußgeld bezahlt hast, wird es schwierig.
Ansonsten kannst Du ja mal folgendes versuchen: Dein Sicherheitsabstand war ausreichend; auch wenn Dein Vordermann eine Vollbremsung macht. Nur weil Dein Vordermann keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten hatte, wurde dieser durch sein Auffahren so stark abgebremst, dass Du auf ihn aufgefahren bist. Ums mal übertrieben auszudrücken; auch wenn Du den Sicherheitsabstand einhälts, reicht das nicht aus, weinn Dein Vordermann gegen eine Wand fährt.
Ist nur so ne Idee was zu versuchen. Obs was bringt ist fraglich. Denn schließlich siehst Du ja auch die Wand bzw. den Vor-Vordermann.
Viel Erfolg
Hoggen
vielen dank fuer ratschlaege und mitfuehlen...scheint ich hab die a.....karte gezogen.
nein polizei war nicht da. hab meiner versicherung mitgeteilt, dass vordermann bereits auf vorderfrau aufgefahren war als ich dann als letzter mit zu kurzem bremsweg auf -wie ich dann festellte schmieriger fahrbahn- mit blockierten raedern reingerutscht bin. vom schaden her haben mir nur etwa 1-2m zum stillstand gefehlt...und mit dem touran waere das wohl nicht passiert, da der abs hat und damit sicherlich kuerzeren bremsweg erzeugt haette......
s........
und mit dem touran waere das wohl nicht passiert, da der abs hat und damit sicherlich kuerzeren bremsweg erzeugt haette......
da täusch dich mal nicht, wunder sind auch vom abs nicht zu erwarten!!
Da wirst du wohl auf den Kosten sitzen bleiben! und eine neue berechnung durchführen müssen!
Mein Beileid! ordere man gleich ein Abstandradar beim neuen!!
Fahr zum Händler und erklär ihm den Sachstand. Hast du für den Golf noch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen gehabt?
war heute beim haendler.... werde wohl einen abschlag aushaneln muessen. er wird schaden so fixen dass ich bis auslieferung touran gesetzeskonform umherfahre. vollreparatur lohnt sich nicht.
nein hatte keine kasko, golf war >10 jahre alt mit 200k km.
ciao...wenn es noch mal eng werden sollte melde ich mich....und wenn ich den neuen hab auf jeden fall
ABS verkürzt den Bremsweg nicht, es verhindert nur das die Räder blockieren und sorgt damit dafür, daß das Fahrzeug lenkbar bleibt.
Hmmm was sagt den die Versicherung ? Wenn da mehrere KFZ verwickelt sind wird das doch anders gehand habt, oder ? Ich hab da mal was gelesen, aber wo ...
Zitat:
ABS verkürzt den Bremsweg nicht, es verhindert nur das die Räder blockieren und sorgt damit dafür, daß das Fahrzeug lenkbar bleibt.
Hmmm was sagt den die Versicherung ? Wenn da mehrere KFZ verwickelt sind wird das doch anders gehand habt, oder ? Ich hab da mal was gelesen, aber wo .
wie gesagt fahrbahn war schmierig und ich hab in der kurzen zeit nur einmal bremse gedrueckt und wieder loslasen koenne (stotterbremse wie man es vor abs machte) ...den rest des weges bin ich gerutscht... und so wie ich abs erlebt habe macht der stotterbremse im sehr schnellen takt, d.h. die zeit in griffigkeit groesser als bim rutschen ist ist laenger...also sollte bremsweg kuerzer sein..wie gesagt so wie der schaden aussiehlt fehlten lediglich 1-2m.
hast du oder kannst du das wiederfinden wo das mit den mehreren kfz in unfall verwickelt sind steht ?? waere recht gut zu brauchen.
http://de.wikipedia.org/wiki/MassenkarambolageZitat:
Massenkarambolage
aus Wikipedia, der freien EnzyklopädieEine Massenkarambolage ist ein Verkehrsunfall (meist Auffahrunfall), in den sehr viele Fahrzeuge (bis zu 100 und mehr) verwickelt sind.
Massenkarambolagen ereignen sich häufig an unübersichtlichen Stellen, bei Nebel oder sonstigen schlechten Straßen- und Sichtverhältnissen. Oft sind sie die Folge von nicht an die Verhältnisse angepasster Geschwindigkeit und zu geringem Sicherheitsabstand. Insbesondere auf Autobahnen entstehen häufig Massenkarambolagen mit sehr großen Sach-, aber dennoch geringen Personenschäden. Fahrzeuge sind oft so stark ineinander geschoben und verkeilt, dass es schwierig ist, an verletzte Personen zu gelangen, um diese zu retten oder Erste Hilfe zu leisten.
Bei der Schadensabwicklung wird oft vom Verursacherprinzip Abstand genommen: eine Versicherungsgesellschaft wickelt sämtliche Schäden in einem vereinfachten Verfahren ab. Der eigene Heckschaden wird ersetzt, der Frontschaden muss selber bezahlt werden.
http://www.mdr.de/.../939445-hintergrund-939373.htmlZitat:
Wer haftet bei einer Massenkarambolage auf der Autobahn?
Sendung vom 18.09.2003
Bei einem gewöhnlichen Auffahrunfall kann der Vorausfahrende im Prozess den Beweis des ersten Anscheins, dass der Auffahrende den Unfall infolge Unaufmerksamkeit oder Nichteinhaltung des gebotenen Abstands verursacht hat, für sich in Anspruch nehmen. Diese Beweisregel gilt jedoch bei einem Kettenauffahrunfall grundsätzlich nicht, weil zumeist nicht feststeht, ob der Hintermann aufgefahren oder von einem weiteren nachfolgenden Fahrzeug auf den Vorausfahrenden geschoben worden ist. Bleibt nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Beweismittel der Verlauf eines solchen Unfalls offen, muss mit einer Haftungsquote von jeweils 50 Prozent gerechnet werden, soweit sich nicht aus sonstigen Umständen eine erhöhte Betriebsgefahr des einen oder des anderen Fahrzeugs ergibt. Der Letzte in der Kette muss freilich den Beweis des ersten Anscheins gegen sich gelten lassen, da ein Aufschieben insoweit ausgeschlossen ist.
Google mal nach Massenkarambolage
Aber da Du der Letzte in der Reihe warst, bringt Dich das vielleicht auch nicht unbedingt weiter.