Golf bei Renault gekauft, Gewährleistung, Service nach Herstellervorgaben, digitales Serviceheft
Moin zusammen, letzte Woche haben wir unseren neuen gebrauchten VW Golf 7 (knapp 57km gelaufen, Automatik, EZ 2020) bei einem Renault Partner gekauft. Der Wagen wurde aus Frankreich importiert. Der Händler verkauft hauptsächlich Renault und Dacia. Vor der Auslieferung wurde TÜV neu gemacht und auch ein Ölwechsel durchgeführt. Im Nachgang hab ich mich mit dem Thema Service und Wartung beschäftigt und festgestellt, dass der Ölwechsel so nicht ausreichend ist. Die Herstellervorgaben geben mehr vor. Auf das digitale Serviceheft konnten die scheinbar nicht zugreifen werden.
Ist der Händler verpflichtet (auch nicht VW) einen Service nach Herstellervorgaben durchzuführen?
Was würdet ihr machen?
In dem Heft der Zusatzgarantie wurde übrigens auch unter Wertpflegenachweis 1 nichts eingetragen.
Ferner war die Leselampe hinten im Himmel auf Dauerfeuer. Das kann bei dem Händler erst im September repariert werden. Am liebsten würde ich zu VW fahren, alles machen lassen und dem Händler die Rechnung schicken.
Beim nächsten Mal kaufe ich VW bei VW! Mit dem Fahrzeug bin ich ansonsten super zufrieden.
Hat jemand einen Tipp?
Beste Grüße!
28 Antworten
Das mit der Platine habe ich im Internet gelesen. Sorry, ich bin kein Mechaniker und Autos sind auch nicht meine Leidenschaft. VG
Nix Ärgerlich.
Der Schalter wird meist bei Renigungsarbeiten unbeabsichtigt betätigt.
Versteh ich das jetzt Richtig-->dein Golf 7 Import steht nicht bei dir?
Ich gucke es mir die Tage an wenn ich Zeit habe. Der Wagen steht bei uns in der Garage. Die ist 300m weg. Danke!
Ach ja, Ferien seit letzte Woche 😉
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Zitat:
@Naphtabomber schrieb am 23. Juli 2023 um 14:54:37 Uhr:
Ach ja, Ferien seit letzte Woche 😉
Hast Recht, bei den 300m hab ich auch gemerkt.
Das Innenlicht ist ein Gewährleistungsfall, sofern es kein Bedienungsfehler ist.
Deine Fragen einfach mit dem Renault-Vertragshändler abklären. Das sind seriöse Werkstätten, die in der Kfz-Innung Mitglied sind und Interesse an zufriedenen Kunden haben.
Zitat:
@keksemann schrieb am 23. Juli 2023 um 08:17:59 Uhr:
Mündliche Nebenabsprachen.... das müsste sich doch rumgesprochen haben: nicht bindend.
Mündliche Absprachen sind ebenso bindend wie schriftliche.
Schwieriger kann nur die spätere Beweisführung sein.
Warum sollte ein Gebrauchtwagen Händler eine Inspektion machen, wenn dieser nicht vertraglich vereinbart war! Desweiteren haben/ können Reimporte ganz andere Inspektopnsvorgaben haben wie deutsche Fahrzeuge.
Moin zusammen, gestern habe ich eine neue hintere Innenleuchte vom Händler bekommen. Nun funktioniert alles! VG
@Auftragskieler
Du hast aber den Thread hauptsächlich z.T. mangelhafter Wartungs-Service bei dem Wagenkauf eröffnet und um Rat gebeten! Was ist damit? Oder ist das alles schon vergessen? Papa62
Was heißt vergessen, der Wagen hat ein Jahr Garantie. Im nächsten Jahr hat er 60T Km runter und dann steht der große Service an.
Dein Hauptproblem war aber der Renault-Händler, von dem Du das Auto ggf. unter falscher Angabe über die gemachte Wartung gekauft hast und nicht die Leseleuchte hinten! Lese einfach deinen Thread und die Fragen, die Du selbst gestellt hast!
Meine Frage ist: Was ist daraus letztlich geworden?
Papa62
Mir ging es primär um die rechtliche Grundlage. Muss ein nicht VW Händler vor dem Verkauf, Wartungen nach Herstellerangaben durchführen. Mein Händler hat keine falschen Angaben gemacht. Der Fall ist für mich soweit erledigt. Durch die ganzen Beiträge hier, bin ich auf jeden Fall schlauer geworden. VG
Nein, muss er nicht.
Entscheidend ist die Wartung nach Herstellervorschrift nur während der Garantiezeit des Herstellers.