Golf 8 Konfigurator

VW Golf 8 (CD)

Hallo,

geht es bei dem Golf im Volkswagen Konfigurator schon um den Golf 8 oder ist das die aktuelle Version (Tacho und Drehzahlmesser als Display) des Golf 7?

Ich hätte mal eine Frage zu den dortigen Benzinern (Comfortline). Wie unterscheiden die sich wirklich hinsichtlich Verbrauch und welcher CO2-Wert zählt für die Steuer bzw. würde bei einem Golf 8 ab 2020 zählen?

1.0 TSI OPF?6-Gang ______________ NEFZ: 110 g/km WLTP: 127 g/km
1.5 TSI ACT OPF BlueMotion 6-Gang _ NEFZ: 115 g/km WLTP: 126 g/km
1.5 TSI ACT OPF? 7-Gang DSG ______ NEFZ: 116 g/km WLTP: 141 g/km

Heißt das, dass der kleine Motor und das DGS wirklich nur nach dem alten unrealistischen Messverfahren einen Vorteil bzw. keinen Verbrauchsnachteil gegenüber dem manuellen 1,5 TSI haben.

Gruß
OTTO

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Golf 8 Konfigurator?' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Wäre super, wenn hier Neuigkeiten zum Konfigurator, statt endlos "blabla" diskutiert werden würde.

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Ich habe mal bei uns direkt im Werk mal nach gefragt was mit der Garantieverlängerung so auf sich hat.
Das ist die Antwort.

vielen dank für Ihr Nachricht, folgendes ist zu Ihrer Frage zu sagen, aufgrund von Änderungen der rechtlichen Grundlagen dürfen ab dem 15.12.2022 keine Autos mehr mit einer Garantieverlängerung beim Kauf, sowie beim Leasing angeboten werden. Bereits bestellte Fahrzeuge und Zugelassen Fahrzeuge behalten die Garantieverlängerung.
Ich hoffe dies konnte Ihre Frage beantworten.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Wird immer verrückter!
Da fragt man sich was das für eine Grundlage sein soll!
Ist dem Hersteller sein Problem ob er sowas anbietet oder nicht.

Zitat:

@Tom-SZ schrieb am 19. Dezember 2022 um 09:30:22 Uhr:


Ich habe mal bei uns direkt im Werk mal nach gefragt was mit der Garantieverlängerung so auf sich hat.
Das ist die Antwort.

vielen dank für Ihr Nachricht, folgendes ist zu Ihrer Frage zu sagen, aufgrund von Änderungen der rechtlichen Grundlagen dürfen ab dem 15.12.2022 keine Autos mehr mit einer Garantieverlängerung beim Kauf, sowie beim Leasing angeboten werden. Bereits bestellte Fahrzeuge und Zugelassen Fahrzeuge behalten die Garantieverlängerung.
Ich hoffe dies konnte Ihre Frage beantworten.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Äh ok. Interessant. Frag mich nur grad welche rechtlichen Grundlagen?

Keine; das ist sicher nur ein Vorwand.

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Hatte mir mein Verkäufer bestätigt. Es dürfen zumindest bis auf weiteres keine Garantieverlängerungen mehr abgeschlossen werden. Das betrifft aber wohl alle Hersteller. Irgendwie hängt da der deutsche Gesetzgeber mit drin.

Um mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen: Ab 01.01.23 wird die "Versicherungssteuer auf Garantieversicherungen" eingeführt, dass bedeutet, dass Händler und Hersteller bei Angebot eine Neu- oder Gebrauchtwagenversicherung ab nächstes Jahr nicht mehr als Verkäufer sondern ebenfalls steuerrechtlich als Versicherer auftreten. Das hat zusätzlichen bürokratischen Aufwand zur Folge, wie die Beantragung einer Versicherernummer, Abführung der Steuer, ungewisse Frage bei der Schadensabwicklung, etc.

Laufen die Versicherungen nicht schon immer über die VWFS? Da sollte man sich damit doch auskennen und der Stichtag fiel ja nicht jetzt erst vom Himmel

Auch für die FS wird das eine Umstellung mit den gleich genannten Problemen; zumal wir ja bei VW den Sonderfall haben, dass nicht jeder Händler wo VW drauf steht auch VW hinter steht als Unternehmer.

Tja damit wird der Autobranche die eh bald komplett am Boden liegt wieder ein weiterer Stein in den Weg gelegt. Arbeite selber bei nem Zulieferer und ehrlich gesagt ist das alles mehr als zum kübeln...

Der Ausweg liegt doch ganz klar auf der Hand:
Kostenlos längere Gewährleistungszeiten anbieten. 😉.

Geht doch auch bei anderen Produzenten.

Dabei müsste der Hersteller selber Vertrauen in sein Produkt haben, oder?

Es sollte eher gesetzlich entschieden werden, das PKWs mindestens 5 Jahre Garantie erhalten.
Bei sowas steigt dann auch der Druck bei den Herstellern, bessere Fahrzeuge zu produzieren.

Aber man kann davon ausgehen, dass alle Kosten die durch die gesetzliche Umstellung kommen, auf den Endkunden zurückfallen :-/

Wir haben bereits 24 Monate gesetzliche Gewährleistung mit (nach) 12 Monaten Beweislastumkehr. Das ist also kein Argument.

Und da Garantie eine freiwillige (!) Leistung des Herstellers ist, kann diese nicht gesetzlich geregelt werden. Dazu gibt es ja die Gewährleistungspflicht (siehe oben). 😉

Wäre das dann so, dass man in einem Garantiefall nur noch bei dem Händler reklamieren kann, wo man gekauft hat?

Das wäre ja dann ein Rückschritt.

Oder gilt das dann auch so, wie bisher, wenn so wie ich in einem grossen Autohaus in Stuttgart gekauft hat, was 190 km weg ist, ich aber Garantiefälle bei meinem VW Zentrum um die Ecke machen lasse?

Da muss man die neuen Formulierungen in den Garantiebedingungen abwarten.

Zitat:

@Polmaster schrieb am 19. Dezember 2022 um 20:41:58 Uhr:


Da muss man die neuen Formulierungen in den Garantiebedingungen abwarten.

Verstehe ich da was falsch. Es gibt doch auch andere Anbieter, wo ich eine Garantieerweiterung kaufen kann!
Es muss doch nicht eine von VW sein.

Oder schafft der Gesetzgeber überhaupt eine Garantieverlängerung ab. Das wäre natürlich ein Rückschritt-

Grüsse
Jens

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