Golf 7 / Modelljahr 2015
War gestern beim 🙂 und hab mir einen Golf 7 Highline durchplanen und durchkalkulieren lassen.
Nachdem ja mit dem Modelljahreswechsel ab KW22 die neuen Euro6-Motoren kommen sollen (bei mir geht es konkret um den 90kW/122PS), würde ich lieber noch ein paar Wochen mit der Bestellung abwarten, da ich gerne schon den neuen Euro6-Motor hätte. Außerdem soll ja lt. Gerüchten im Modelljahr 2015 beim Composition Media die Bilddiagonale auf 6,5'' anwachsen, siehe hier: Quelle.
Der 🙂 meinte nun, er könne in den Kaufvertrag schreiben, dass ich sicher ein Modelljahr 2015 bekomme. Ich habe aber Angst, dass dies nur ein Vorwand ist, um mich schneller zu einer Unterschrift zu bewegen.
Gibt es hier Erfahrungen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von pakistani
Was war denn daran net zu verstehen?Zitat:
Original geschrieben von zameck
😕
😉
Der komische Möchtegerndialekt ,hier wird schon in Hochdeutsch kommuniziert und nicht in so einer unverständlichen Phantasiesprache .
450 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 6502
Weil das, was du beim Autohändler als Bestellung unterschreibst, mit hoher Wahrscheinlichkeit Preisanpassungsklauseln enthält - und es ist davon auszugehen, daß Autohersteller & Autohändler im Jahr 2014 wissen, wie diese rechtssicher zu gestalten sind.
Sicherlich wissen die, wie das einigermaßen rechtssicher
für siezu gestalten ist. Gleichwohl ist es für mich unverständlich, wieso man solche Klauseln als Kunde nicht durchstreicht?! Wie kann man etwas unterschreiben, das dem Vertragspartner die Möglichkeit gibt, später nach Belieben den Preis festzusetzen?
Zitat:
Original geschrieben von 6502
Ich vermute, daß die meisten Händler darauf bestehen, eine Bestellung mit solchen Klauseln zu unterschrieben. Musst du natürlich nicht, zwingt dich keiner - aber dann bekommst du halt auch kein Auto.
Ich bezweifle, dass Händler da ernsthaft darauf bestehen. Solche Preisanpassungsklauseln ohne Möglichkeit des Rücktritts durch den Kunden sind bei Geschäften mit Endverbrauchern sehr unüblich und für mich vollkommen inakzeptabel.
Zitat:
Original geschrieben von 6502
Kann natürlich sein, daß es Händler gibt, welche bei guten Geschäftsbeziehungen, guten Privatbeziehungen oder bei großem Bestellvolumen auf sowas verzichten und eine mögliche Preiserhöhung auf die eigene Kappe nehmen.
Sie können auch alternativ einen Rücktritt von der Bestellung ermöglichen.
Gruß
Michael
Zitat:
Original geschrieben von pibaer
Sicherlich wissen die, wie das einigermaßen rechtssicher für sie zu gestalten ist. Gleichwohl ist es für mich unverständlich, wieso man solche Klauseln als Kunde nicht durchstreicht?! Wie kann man etwas unterschreiben, das dem Vertragspartner die Möglichkeit gibt, später nach Belieben den Preis festzusetzen?Zitat:
Original geschrieben von 6502
Weil das, was du beim Autohändler als Bestellung unterschreibst, mit hoher Wahrscheinlichkeit Preisanpassungsklauseln enthält - und es ist davon auszugehen, daß Autohersteller & Autohändler im Jahr 2014 wissen, wie diese rechtssicher zu gestalten sind.
Vermutlich bedingt die "Rechtssicherheit", daß neben der Preisanpassung an sich auch eine Begrenzung einer solchen (nach oben) in den AGBs oder im Vertrag steht.
In einer schnellen google-Abfrage sehe ich, daß da öfters Restriktionen wie "max 2,5% muß der Kunde tragen" drin sind. Oder: "bei einer Erhöhung um mehr als 5% hat der Kunde ein Rücktrittsrecht".
Ebenso gibt es normalerweise Fristen wie "keine Preisanpassung, wenn zwischen Bestellung und Auslieferung max. X Monate liegen"
---> insofern könnte der Händler bzw. Hersteller nachträglich den Preis NICHT nach Belieben festsetzen ... das Risiko wäre also zumindest kalkulierbar für den Endkunden
Daß es sowas überhaupt gibt, daß der Kunde ein Preisanpassungsrisiko trägt, ist sicherlich den teils langen Lieferzeiten geschuldet. Wenn ein Sanitärfachhändler mir eine Brausegarnitur für die Dusche bestellt, dann kann er die bei einer Liefrzeit von z.B. 2 Wochen recht sicher kalkulieren.
Dem Autohändler fällt das sicherlich schwerer .... Alternative wäre: X Monate vor den bekannten Preisanpassungsterminen der Hersteller schlage ich als Händler präventiv mal 4% auf meine Endkundenpreise.... aber wenn es beim Autohersteller in einem Jahr z.B. unerwartete Lieferschwierigkeiten gibt, können da Erfahrungswerte auch nicht weiter helfen.
Zitat:
Original geschrieben von pibaer
Ich bezweifle, dass Händler da ernsthaft darauf bestehen. Solche Preisanpassungsklauseln ohne Möglichkeit des Rücktritts durch den Kunden sind bei Geschäften mit Endverbrauchern sehr unüblich und für mich vollkommen inakzeptabel.Zitat:
Original geschrieben von 6502
Ich vermute, daß die meisten Händler darauf bestehen, eine Bestellung mit solchen Klauseln zu unterschrieben. Musst du natürlich nicht, zwingt dich keiner - aber dann bekommst du halt auch kein Auto.
Für mich sind z.B. auch "Gebräuche" in der Bauwirtschaft inakzeptabel: ich bestelle 5 Tonnen Steine - aber der Lieferant darf auch 5,3 Tonnen oder 4,7 Tonnen liefern. Natürlich bekomme ich dann auch nur 4,7 Tonnen berechnet ... aber mir fehlen dann 0,3 Tonnen. Und die ohne Mindermengenzuschläge nachzubestellen dürfte schwierig sein. Also bestelle ich sicherheitshalber 5,3 Tonnen ... und bekommen dann zufälligerweise 5,6 Tonnen....
Ist aber nun mal so - ich vermute, die meisten Baustofflieferanten nutzen solche Toleranzklauseln.
6502
Zitat:
Original geschrieben von 6502
Daß es sowas überhaupt gibt, daß der Kunde ein Preisanpassungsrisiko trägt, ist sicherlich den teils langen Lieferzeiten geschuldet.
Das kommt natürlich auch drauf an was man unter "langen Lieferzeiten" versteht. Mein Vater hat im Herbst 1977 einen 123er Benz bestellt, den wir tatsächlich schon Ostern 1982 bekommen haben. Man kann sich vorstellen, dass wir nicht den Preis von 1977 bezahlt haben ...
Das ist also alles nicht wirklich neu.
Zitat:
Original geschrieben von 6502
Für mich sind z.B. auch "Gebräuche" in der Bauwirtschaft inakzeptabel: ich bestelle 5 Tonnen Steine - aber der Lieferant darf auch 5,3 Tonnen oder 4,7 Tonnen liefern. Natürlich bekomme ich dann auch nur 4,7 Tonnen berechnet ... aber mir fehlen dann 0,3 Tonnen. Und die ohne Mindermengenzuschläge nachzubestellen dürfte schwierig sein. Also bestelle ich sicherheitshalber 5,3 Tonnen ... und bekommen dann zufälligerweise 5,6 Tonnen....Ist aber nun mal so - ich vermute, die meisten Baustofflieferanten nutzen solche Toleranzklauseln.
Auch das ist nicht nur in der Bauwirtschaft so. Ich bin z. B. im Druckereigewerbe tätig. Auch in unseren AGB steht, dass Toleranzen von +/- 10 % zulässig sind. (Es gibt Kunden aus bestimmten Branchen, die so etwas von ihrer Seite ausschliessen. Das ist aber dort akzeptabel und wir halten das im Rahmen der Messgenauigkeit auch stückgenau ein - teilweise sind die Produkte auch nummeriert was das Zählen vereinfacht.) Selbstverständlich reizen auch wir diese Toleranzen wo immer möglich auch aus.
Man wird sicher noch mehr Beispiele finden in denen man an den AGB des Verkäufers nicht vorbeikommt. Schon gar nicht als kleiner Endverbraucher.
Eine Preisanpassungsklausel ist nur zulässig, wenn die vereinbarte Lieferfrist mehr als vier Monate beträgt (§ 309 Nr. 1 BGB). Bei der Limousine braucht also derzeit niemand zu befürchten, dass es teurer wird.
In meinem Vertrag war übrigens keine Preisanpassungsklausel drin (war allerdings ein gewerblicher Vertrag).
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Zitat:
Original geschrieben von ex0tic
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Ist doch für 435,- im Bereich FAHRWERKE im Konfigurator!
R-Line Sportpaket
435,00 € Detailinfomationen schließen
Progressivlenkung
Seitenscheiben hinten und Heckscheibe abgedunkelt, zu 65 % lichtabsorbierend
Sportfahrwerk, Karosserie ca. 15 mm tiefer gelegt
falls sonst noch jemand drauf wartet:
in der schweiz soll der konfigurator bis ende nächste woche für MJ2015 aktualisiert sein..
Zitat:
Original geschrieben von ex0tic
nicht für den 2.0 tdi mit 150 ps und dsg ....
kann man doch konfigurieren...
Nein, ich kann bei mir keinen 2.0 tdi mit 150 ps und dsg mit dem r line sportpaket konfigurieren, wird bei mir gar nicht erst angezeigt! (Golf 7 variant)
Scheint noch ein Fehler im Konfigurator zu sein. Lade dir mal die aktuelle Preisliste runter, da ist das R-Line Sportpaket nach wie vor zu haben. Hier wird auch kein Unterschied gemacht, welcher Motor verbaut ist. Also ganz entspannt.... 😁
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Mich würde insbesondere interessieren, ob beim 150er TSI das DSG wie beim 140er im Gegensatz zum Handschalter wieder so schön lang ausgelegt ist!?
Hallo Forum
Nachdem ich schon einige nützliche Tipps durchs mitlesen
aus dem Forum bekam
habe ich mich heute angemeldet,
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dass für den TGI Variant--COMFORTLINE-, der ja mit Mj 2015 nicht teurer wurde
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das Top Paket um 145 Euro günstiger wurde-statt 1390 im März jetzt 1245 Euro
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Hab grad gesehen, ist ab Mj 2015 bei anderen COMFORTLINE Modellen auch günstiger-
wird sich aber aufgrund der Preiserhöhung der Euro 6 Motoren kaum so
rechnen wie beim TGI
Evtl. gibts ja jemand für den diese Info Geld wert ist ....
Bestellung 5.3 - Lieferung erst Juli- jetzt August
Gruß
Bisher VW Passat Kombi 115 Ps PD Bj 5/99 278`TKM Erstbesitz- geht leider wg Umweltzone ins Ausland :-(((
Das gilt übrigens generell (nicht nur beim TGI) und war überfällig. Bislang hat man die GRA doppelt bezahlt, wenn man Business- und Top-Paket kombiniert hat.
Zitat:
Original geschrieben von Ungeheuer
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