Golf 7 kleiner Unfall, Seite beschädigt
Guten Tag,
mir ist gerade eben ein junger Fahrradfahrer auf meinen vor 3 Monate gekauften Golf 7 gefahren.
Wie lange würde der Ablauf von heute bis zur Reparatur dauern? Und wie hoch ist der Schaden nach Erfahrungswerten?
Bilder habe ich hochgeladen und bedanke mich für die Mühe.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Vier Tage, bei Kosten von 2 820,77 Euro.
39 Antworten
Ist mein erster Unfall und dadurch das ich oft in der Werkstatt bin, dachte ich dass es schon okay sein wird.
War das jetzt der falsche Ansatz?
Habe ich einen Nachteil dadurch?
Die Frage stellt sich doch nicht, da der Schaden von einer Fremdversicherung reguliert wird. Ich würde fast sagen, dass du die Sache einem Anwalt übergeben solltest. Der vertritt deine Interessen und wird ebenfalls von der Versicherung bezahlt.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 18. Dezember 2017 um 14:49:30 Uhr:
Bei der Summe schickt die Versicherung eh einen Gutachter...
Es wäre ein weiterer Fehler, wenn man einen Gutachter der gegnerischen Versicherung das machen ließe. Der vertritt doch tendenziell eher die Interessen seines Auftraggebers, also der Versicherung. Der TE kann einen eigenen Gutachter beauftragen.
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Naja, wenn man den eigenen Anwalt hat, sollte das wieder hinfällig sein.
Aber was soll der Gutachter machen? Entweder ist der Schaden da oder nicht. Oder?
Bin da noch nie schlecht gefahren bzw. schlechte Erfahrung gemacht.
Mir kommt der Betrag etwas niedrig angesetzt vor für ein Auto das ich vor 2-3 Monaten neu gebraucht als Jahreswagen gekauft habe.
Wie sollte ich jetzt am besten Handeln? Kann ich jetzt noch ein Gutachten machen lassen, auf Kosten der Versicherung?
Ist der Betrag okay oder etwas niedrig euerer Meinung nach?
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 18. Dezember 2017 um 17:34:19 Uhr:
Aber was soll der Gutachter machen? Entweder ist der Schaden da oder nicht. Oder?
Du hast ja ein grenzenloses Vertrauen in die Ehrlichkeit und Unabhängigkeit anderer Leute. Gerade bei Versicherungen ist das m.E. nicht angebracht.
Nein, Versicherungen haben es schon oft genug bei mir probiert. zB MwSt. vom Netto abziehen ... aber das hat ja nichts mit dem Gutachter zu tun.
Zitat:
@Benz_46 schrieb am 18. Dezember 2017 um 17:37:05 Uhr:
Ist der Betrag okay oder etwas niedrig euerer Meinung nach?
Auf Seite 1 steht doch schon, dass der Schaden 2820,77 Euro beträgt. Diese Auskunft basierte doch auf einer gründlichen Inaugenscheinnahme eines Motor-Talk-Kfz-Sachverständigen, der sämtliche Ersatzteilpreise und Arbeitszeiten recherchiert hat. Die Aussage war auch rechtsverbindlich, du kannst dich also auch vor Gericht darauf berufen. Das ist ja das Schöne an einem Forum: Es sind schon Sachverständige, Anwälte und Richter vertreten und somit lässt sich alles wunderbar im Forum erledigen.
Schade, dass die Versicherungen hier nicht zugegen sind. Dann könnte man wirklich alles hier im Forum erledigen.
Und wenn alles geklärt ist, kann man das Auto gleich hier online reparieren lassen. Oder sich die Ersatzteile per E-Mail schicken lassen und selbst reparieren. 🙂
Ich schreibe das hier in das Forum, da mir jegliche Erfahrung in dem Bereich fehlt. Kann euch ja lustig vorkommen das ganze, hat aber alles seinen Sinn. Danke euch trotzdem für die ganze Hilfe.
Zitat:
@Benz_46 schrieb am 18. Dezember 2017 um 14:48:11 Uhr:
Okay, habe mir mal von meiner freien Werkstatt einen Kostenvoranschlag geholt, der beträgt ca. 3700€.
Die Motorhaube hat etwas abbekommen, stoßstange, licht und seitlich das Teil.
Ist das ein Fairer Preis oder würdet ihr ein ausführliches Gutachten bei VW machen lassen?
Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe dann ist doch die Schuldfrage geklärt und der Verursacher sowohl älter als 14 Jahre und auch versichert? Oder?
Da dein Golf nun auch noch relativ neu ist, würde ich auf jeden Fall in eine VW Werksatt gehen und den Schaden dort fachmännisch reparieren lassen. Dies allein schon aus dem Grund, das im Falle eines Wiederverkaufes, eine klare Dokumentation des Schadens vorgelegt werden kann.
Im Vorfeld solltest du ein Gutachten in Auftrag geben und die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Ggf. kannst du den Schaden auch mit deiner Vollkasko abdecken, bis die Kostenübernahme von der gegnerischen Versicherung vorliegt. > Bitte beraten lassen!
Auf den ersten Bildern sieht der Schaden relativ harmlos aus. Allerdings sind die Spannungsrisse in der Scheibe nicht zu unterschätzen, da diese auch aufgrund einer Verformung des Scheibenrahmens entstanden sein könnte.
Viel Erfolg, Ceri