Golf 7 GTI/ Golf 8 GTI Leasingpreise
Hallo zusammen. Ich probiere es einfach hier mit meiner Frage.
Ich beschäftige mich mit der Findung eines Nachfolgers. Es soll vorerst ein einmaliger Ausflug zum neuen sportlichen Kompakten als Leasingfahrzeug werden. Da ist der GTI durchaus weit oben in der Liste. Allerdings ist die Frage noch offen ob 7er GTI als Jahreswagen oder doch der 8er. Da ich kein Langzeit VW Fahrer bin ist es mir prinzipiell egal welcher der beiden, bei Preidgleichheit würde ich zum 8er gehen bei günstigerem 7er zu diesem.
Womit muss ich denn ca. als Privatperson rechnen? Bei 15.000km und ohne Anzahlung.
Als weiteres: ich hatte bisher sehr zahleireiche Defekte an meinen älteren Fahrzeugen. Wie ist das mit der Abdeckung durch die Garantie bei VW bei bestehender Verlängerung. Ich rechne mit ca 2 ausserplanmäßigen Werkstattaufenthalten in den 24 Monaten Leasingdauer.
21 Antworten
Zitat:
@ossilek schrieb am 11. Februar 2021 um 00:03:21 Uhr:
Wenn ich was von Hausbau und nicht mehr so allzu grossem Interesse am Auto in Verbindung mit Leasing lese, gehen bei mir alle Alarmglocken an. Da wird vielleicht auch mal ein bisschen Baumaterial transportiert oder die Arbeitshose hat etwas "Patina" bei der Autonutzung. Um es auf den Punkt zu bringen: Der Leasinggeber erwartet im Grunde nach Ablauf der Leasingzeit ein quasi neues Auto zurück. Beim Einparken zwei Felgen verschrammt = 500 Euro Abzug. Kratzer in einer Verkleidung = das Neuteil wird berechnet. Scheibe verkratzt = neue Scheibe. So geht es munter weiter und wird noch schlimmer, wenn nicht im Anschluss das nächste Auto bei der gleichen "Fakultät" geleast wird. Ich würde den 7er GTI (der 7er ist eine der 3 Ikonen in der Golf-Historie) kaufen und notfalls finanzieren. Wenn's sein muss, kann man ihn ja wieder verkaufen. Aber man bestimmt selber, was am Auto gemacht wird / werden muss und nicht der Leasinggeber. Meine Meinung: Privat niemals leasen!
Wenn man das mit sich machen lässt sollte man wirklich nicht leasen. Aber nach den Ausführungen gehe ich auch davon aus, dass du selbst noch nie ein Auto geleast hast.
Bei Schäden muss nur der Minderwert, der durch diese verursacht worden sind, bezahlt werden. Und das ist i.d.R. nicht der Reparaturbetrag.
Das habe ich auch schon bedacht. Aber zum einen ist der Bau schon so gut wie abgeschlossen und zum anderen muss ich sagen: ich gehe recht sicher davon aus, dass ich den Golf nach 2 Jahren wieder weg haben will. Wenn ich ihn recht neu kaufe und total verkommen lasse, ist der Wertverlust auch immens.
@TFSI NRW das habe ich auch bei allen letzten Modellen gedacht. War bisher jedes Mal so, dass ich dachte, dass es diesmal länger wird 😉 ich glaube nicht, dass es dieses Mal groß anders wird.
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Gibt gar keine Grund den abzugeben, weil Golf 8 normal oder GTI geht momentan gar nicht solange die am Bedienkonzept festhalten. Das macht dann gar kein Spass mehr.
Zitat:
@TFSI NRW schrieb am 12. Februar 2021 um 10:40:36 Uhr:
Einen G T I will man nicht nach 2 Jahren "wieder weg haben" !!! ;--)
Doch ich. Aber nur weil ein M3 her soll.
Ich formuliere es so. Der Golf 7 ist ein gutes Auto, der einzige Grund warum es aber genau der werden sollte, ist dass der VW Händler keine 5 Minuten von mir entfernt ist. Sonst würde ich jeden anderen Kompaktsportler nehmen. Ich hatte noch kein Auto mit Vorderradantrieb, kein neues Fahrzeug und keinen Kompakten.
Die Wahrscheinlichkeit ist nicht so gering, dass es nach den 2 Jahren wieder etwas ganz anderes wird. Sollte es wirklich so sein, dass ich dann vom Konzept überzeugt bin, kann ich dan immer noch einen dann neuen oder Jahreswagen kaufen.