Golf 7 GTD Gebrauchtwagen - DCC fehlt

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage bezüglich eines kürzlich von mir (gebraucht, Baujahr 2014) gekauften Golf 7 GTD DSG. Das Fahrzeug habe ich in dem Glauben erworben, es besäße das adaptive Fahrwerk DCC, da dies auch im Titel des Inserats bei mobile.de vermerkt war. Tatsächlich hat es nur die Fahrprofilauswahl, nicht aber das adaptive Fahrwerk.

Da dies mein erster VW ist, konnte ich im Rahmen der Probefahrt dieses Fehlen nicht feststellen. Der Schalter "Mode" neben der Schaltung war vorhanden und verschiedene Fahrmodi auswählbar, was für mich in diesem Moment bedeutete, dass DCC vorhanden sei. Dem Händler möchte ich hier gar keine böswillige Absicht unterstellen, ärgere mich aber dennoch über das Fehlen des DCC-Systems, da ich mir manchmal durchaus eine komfortablere Federung wünsche und im Vorfeld auch viel Positives über das DCC gelesen hatte.

Im Kaufvertrag ist im Feld Hersteller/Type das DCC vermerkt, in der Auflistung aller vorhandenen Ausstattungen ist jedoch nur die Fahrprofilauswahl zu finden (genauer erkennt man diesen Sachverhalt im angehangenen Screenshot).

Meine Frage lautet nun, ob ich hier gegenüber dem Händler irgendeine Form des Anspruchs auf Nachbesserung, Preisminderung oder ggf. Rücktritt vom Kaufvertrag habe? Mithilfe der Suchfunktion habe ich leider keinen identischen Fall finden können.

Für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Morung schrieb am 16. Mai 2017 um 21:45:39 Uhr:


An dieser Stelle noch einmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ein Einschreiben mit der Aufforderung zur Behebung des Mangels ging heute an den Händler raus - hier bin ich auf die Reaktion gespannt, da das DCC - wie zuvor bereits jemand schrieb - wohl nicht nachzurüsten ist.
Sollte ich kurzfristig keine Rückmeldung erhalten, werde ich noch die vorgeschlagene Beratung des ADAC in Anspruch nehmen, um hier noch eine weitere Aussage zu erhalten.

Drücke dir die Daumen, aber wäre es nicht klug gewesen einfach mal zu telefonieren oder das persönliche Gespräch zu suchen. Das Einschreiben hätte man immer noch schicken können. Druck erzeugt immer Gegendruck...

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Da DCC oben im Kaufvertrag drin steht, muss es das Auto auch haben.
Denke auch, dass das Rückgabe/Preisminderung machbar sein sollte.
Aber genaueres sagt der Anwalt oder ein ggf. kostenfreie tel. Recht(erst)beratung über eine Rechschutzversicherung oder einen Automobilclub (ADAC, AVD...).

Du kannst Dich auch an die Schiedsstelle der Kfz-Innung wenden. Der Schiedsspruch ist rechtlich bindend und für Dich kostenlos.

Informationen findest Du beispielsweise hier -> http://www.kfz-innung-muenster.de/service/kfz-schiedsstelle.html

Du solltest allerdings nicht mehr so lange warte bis Du eine schriftliche Reklamation an den Verkäufer sendest(Einwurfeinschreiben reicht!) bzw. mit einem Zeugen persönlich übergibst(würde ich tun!).

Mit etwas Glück sieht der Verkäufer seinen Fehler ein und es gibt eine einvernehmliche Einigung ohne Rechtsstreit.

Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen!

An dieser Stelle noch einmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ein Einschreiben mit der Aufforderung zur Behebung des Mangels ging heute an den Händler raus - hier bin ich auf die Reaktion gespannt, da das DCC - wie zuvor bereits jemand schrieb - wohl nicht nachzurüsten ist.
Sollte ich kurzfristig keine Rückmeldung erhalten, werde ich noch die vorgeschlagene Beratung des ADAC in Anspruch nehmen, um hier noch eine weitere Aussage zu erhalten.

Danke für das Feedback und viel Glück!

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Zitat:

@Morung schrieb am 16. Mai 2017 um 21:45:39 Uhr:


An dieser Stelle noch einmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ein Einschreiben mit der Aufforderung zur Behebung des Mangels ging heute an den Händler raus - hier bin ich auf die Reaktion gespannt, da das DCC - wie zuvor bereits jemand schrieb - wohl nicht nachzurüsten ist.
Sollte ich kurzfristig keine Rückmeldung erhalten, werde ich noch die vorgeschlagene Beratung des ADAC in Anspruch nehmen, um hier noch eine weitere Aussage zu erhalten.

Drücke dir die Daumen, aber wäre es nicht klug gewesen einfach mal zu telefonieren oder das persönliche Gespräch zu suchen. Das Einschreiben hätte man immer noch schicken können. Druck erzeugt immer Gegendruck...

Zitat:

@faceman22 schrieb am 16. Mai 2017 um 12:10:47 Uhr:


Da DCC oben im Kaufvertrag drin steht, muss es das Auto auch haben.

Ich sehe das nicht so. Ganz oben steht es bei "Hersteller/Type". Da darf sich der Verkäufer einen kleinen Irrtum erlauben, wenn ansonsten klar ist, um welchen Hersteller und welchen Typ es geht. Die zugesicherten Eigenschaften stehen erst unter dem Punkt "Ausstattung" und da fehlt DCC.

Das ist eben nicht so einfach. Wenn damit geworben wird, dann weckt man schließlich gewisse Erwartungen.

@Sharandreamer Sicher hast du Recht, ich werde am Besten auch noch einmal den persönlichen Kontakt suchen. Das Anschreiben war jedoch auch noch immer freundlich formuliert.

@Florian333 Danke auch für dein Feedback, das war ja genau der Punkt, den ich im Ursprungspost angesprochen hatte, ob ein Vermerk im Feld Hersteller / Type hier als Zusicherung der Ausstattung DCC gewertet werden kann oder eben nicht. Bist du dir sicher, dass der Händler sich hier einen Irrtum erlauben darf?

Ansonsten habe ich gesehen, dass der Händler erneut ein Fahrzeug mit identischer Fahrzeugbeschreibung inseriert hat, bei dem ebenfalls in der Ausstattungsliste das DCC dann nicht mehr aufgeführt ist.

Noch einmal ein kurzes Update, vielleicht hilft es ja auch anderen:

Händler sagt nach Gespräch, Irrtümer im Feld Hersteller/Type seien möglich, er habe uns die komplette Ausstattung noch separat und als Teil des Kaufvertrages mitgegeben. Außerdem sei das Auto als "Selbständiger" in Ausübung des Gewerbes finanziert worden, hier sei die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Zusätzlich habe man im persönlichen Gespräch darauf hingewiesen, dass kein DCC, sondern nur die Fahrprofilauswahl vorhanden sei (stimmt in meinen Augen nicht, meine Freundin war ebenfalls dabei und kann sich auch nicht daran erinnern).

Habe daraufhin den ADAC kontaktiert, dieser sagt: Wenn DCC im Kaufvertrag steht (und sei es nur unter Hersteller/Type), so handele es sich um eine vereinbarte Beschaffenheit. Der Händler hätte hier korrekt spezifizieren müssen, dies sei immerhin sein Geschäft. Das Berufen auf "Irrtum" sei in mehreren Gerichtsverfahren widerlegt worden. Was im Kaufvertrag steht gilt und muss im Auto vorhanden sein.
Auch der Haftungsausschluss von Sachmängelhaftung für Selbstständige sei in diesem Fall nicht relevant, da die vereinbarte Beschaffenheit nicht gegeben ist.

Anwalt!

...dann bleibt Dir wohl nur der Gang zum Anwalt, oder zur Schiedsstelle. Meiner Meinung nach hast Du sehr gute Karten zu gewinnen. Wenn sich der Händler so anstellt, wie von Dir beschrieben, würde ich mich auch auf keinen Vergleich einlassen, sonder das Fahrzeug zurückgeben(Rückabwicklung hießt das jetzt). Du zahlst dann ein paar Euro für die Nutzung, alle anderen Kosten muß der Händler tragen.

Viel Erfolg und berichte bitte wie es ausging.

Suche dir einen Anwalt für das Fachgebiet, gib ihm die Vollmacht und mach nix mehr selbst bezüglich der Kommunikation zum Verkäufer. Du wirst dann das Beste erreichen. Man selbst wirkt immer zu schwach, rechtliche Schreiben wirken schnell. Du hast ihm ja die Chance gegeben es auszuräumen durch irgendein Angebot, aber er versucht sich rauszuwinden, also lass den Rest einen Fachmann machen. Du kriegst dann die besten Optionen. Viel Erfolg.

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