Golf 6 Leasing + VW versicherung - Mehrkilometer

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

ich habe im August 2009 mein Golf 6 aus Wolfsburg abgeholt, habe ihn als Leasingfahrzeug gekauft und zahle nun inkl. Versicherung und 4 Jahre Garantie ca 300€ monatlich ab und habe dazu eine Shclussrate von ca 8800€. Da mein Leasingvertrag jedoch nur 15.000km im Jahr erlaubt und mein Betrieb jetzt umgezogen ist und ich somit mehr fahren muss, liege ich jetzt schon bei 12.000km nach nur 6 Monaten... Meine frage ist nun, muss ich das melden und montlich mehr zahlen (wenn ja, wieviel?) oder soll ich einfach weiterfahren und am ende in den sauren Apfel beißen? Möchte den Wagen nach 4 Jahren (solange läuft der Vertrag) zurückgeben und mir den Golf 7 Leasen wenn er dann draußen ist.

Was ratet ihr mir? noch liege ich ja nicht drüber...

12 Antworten

Wenn Du im Monat nun mehr fahren musst und damit auch die Gesamtfahrleistung p.a. steigt, musst Du das auch Deiner Versicherung melden.

Ich bin mir nicht sicher, ob man eine bestehende Finanzierung bzw. ein Leasing noch in der Laufzeit bzw. in der Laufleistung umstellen kann. Am besten Deinen Händler mal anrufen.

Ansonsten gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Am Ende die Mehrkilometer bezahlen

b) Die 8000€ bezahlen und einen Deal mit dem Händler machen oder das Auto privat weiterverkaufen.

Lösung a), wenn das Auto keine 8000€ mehr wert ist und Lösung b), wenn es über 8000€ wert ist.

So würde mein Vorschlag aussehen.

Würde auch sagen, dass es nicht möglich ist die Kilometer noch zu ändern bzw. wirst Du da Gebühren zahlen bei denen DU teurer kommst als die Mehrkilometer zu zahlen. Wieviel Cent sind es mehr pro km?

georg

Du musst das nicht melden! Ich gehe davon aus, dass du die Prämie light-Versicherung vom VVD hast. Insofern sind die Mehrkilometer auch versicherungstechnisch über die Abrechnung am Ende des Leasingvertrags abgedeckt. Eine Neukalkulation hinsichtlich der monatlichen Leasingrate lohnt i.d.R. nicht, meist würdest du dann am Ende teuerer fahren. Außerdem wäre eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 180,00 EUR fällig. Die 8.800,00 EUR Restablöse dürften lediglich netto sein.

Bei der 1,9% Finanzierung sind die Mehrkilometer teurer als der Sprung um 2500km/Jahr auf die Rate. Wie's beim Leasing ist, weiß ich nicht - die Angebote habe ich weggeschmissen.

georg

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Zitat:

Original geschrieben von GeorgDD


Bei der 1,9% Finanzierung sind die Mehrkilometer teurer als der Sprung um 2500km/Jahr auf die Rate. Wie's beim Leasing ist, weiß ich nicht - die Angebote habe ich weggeschmissen.

georg

Stimmt!

Der Sprung in die nächste km-Klasse, z.B. von 12.500km auf 15.000km kostet ziemlich genau 10€ mehr pro Monat bei 36 Monate Finanzierung.

10€*34 Ratenzahlungen = 340€

3 (Laufzeit) * 2500km (jährliche Mehr-km) * 0,066ct (bei mir je Mehr-km): 495€

In der VW-Finanzierung sind auf die drei Jahre gerechnet 2.500km Kulanz enthalten, sprich wenn ich 37.500km auf 36 Monate habe, dann kann ich mit 40.000km oder 35.000km abgeben und muss keinen ct zahlen bzw. bekomme keinen ct.

Erstmal vielen Dank für eure Hilfe, das mit 2500km Kulanz weiß ich ja und demnach würde ich (bei erlaubten 60.000km) bei ca 90.000 real gefahrenen Kilometern für 27.500 km nachzahlen... Wie siehts denn aus wenn ich den Wagen behalte? Ist es dann immernoch ratsammer es nicht zu melden? Meine Frau denkt nämlich darüber nach das Auto doch zu behalten für sich, wenn ich mir ein neues zulege in 4 Jahren...

Zitat:

Original geschrieben von Diablo87


Erstmal vielen Dank für eure Hilfe, das mit 2500km Kulanz weiß ich ja und demnach würde ich (bei erlaubten 60.000km) bei ca 90.000 real gefahrenen Kilometern für 27.500 km nachzahlen... Wie siehts denn aus wenn ich den Wagen behalte? Ist es dann immernoch ratsammer es nicht zu melden? Meine Frau denkt nämlich darüber nach das Auto doch zu behalten für sich, wenn ich mir ein neues zulege in 4 Jahren...

Wenn Du das Auto nach Ende der Laufzeit rauskaufst, dann ist es dem Händler bzw. VW egal wie viele Kilometer Du gefahren hast.

Die Nachzahlung musst Du nur leisten, wenn Du vom verbrieften Rückgaberecht gebrauch machst und dem Händler das Fahrzeug nach Ablauf der Laufzeit auf den Hof stellst.

Alles klar, aber bis dahin ist noch viel Zeit 😉 Aber könnt ich zb. das Auto nach 3 Jahren und der festgelegten 60.000 km auf den Hof stellen und dan nichts nachzahlen? Weil ich ja die Kilometer eingehalten habe, zwar nicht in der Laufzeit aber wer will mri nachweisen das ich im 4. Jahr so und so viel gefahren wäre?

Zitat:

Original geschrieben von Diablo87


Alles klar, aber bis dahin ist noch viel Zeit 😉 Aber könnt ich zb. das Auto nach 3 Jahren und der festgelegten 60.000 km auf den Hof stellen und dan nichts nachzahlen? Weil ich ja die Kilometer eingehalten habe, zwar nicht in der Laufzeit aber wer will mri nachweisen das ich im 4. Jahr so und so viel gefahren wäre?

Wenn die Laufzeit auf vier Jahre festgelegt ist, dann endet auch der Vertrag erst nach vier Jahren. Du kannst den Golf dann auch ein Jahr in Deiner Garage stilllegen, aber der Händler wird Dir das Auto nach drei Jahren wohl nicht zurücknehmen.

Du kannst Dein Auto aber schon sechs Monate nach Beginn aus einem Finanzierungs-/Leasingvertrag herauskaufen. Das würde sich aber nur dann anbieten, wenn Du merkst, dass Dein Gebrauchtwagenpreis mit jedem km deutlich geringer wird und Du folgende Befürchtungen hast:

a) Du kannst die vereinbarten Kilometer nicht einhalten und hast das Geld nicht, um das Auto dann rauszukaufen bzw. bist eigentlich nicht bereit für 20.000 Mehr-Kilometer zu bezahlen

b) Du bekommst während Deiner Laufzeit ein super Angebot für Deinen Golf, das höher ist, als der Betrag, den Du für das Herauskaufen aus der Finanzierung bezahlen musst.

Zitat:

Original geschrieben von Diablo87


Alles klar, aber bis dahin ist noch viel Zeit 😉 Aber könnt ich zb. das Auto nach 3 Jahren und der festgelegten 60.000 km auf den Hof stellen und dan nichts nachzahlen? Weil ich ja die Kilometer eingehalten habe, zwar nicht in der Laufzeit aber wer will mri nachweisen das ich im 4. Jahr so und so viel gefahren wäre?

Klar doch! Also auf zum nächsten Volkswagen Händler, nen Golf auf fünf Jahre und 150.000 km leasen, einen Monat den Nürburgring mieten, den Golf so lange um die Runden jagen, bis 150.000 km auf der Uhr sind und ihn dann nach einem Monat und der ersten bezahlten Leasingrate wieder abgeben. Wer will dir nachweisen, dass du in den restlichen 59 Monaten so und so viel gefahren wärst?

Ok gut du hast recht ^^ die Frage war natürlich Sinnlos gewesen 😉

Moin,

ich würd einfach folgendes machen:

Rechne dir aus, was Du nachzahlen müsstest, wenn die Mehr-Kilometer-Abrechnung am Vertragsende zu den festgelegten Cent-Sätzen durchgeführt wird (Hast Du sicher schon gemacht).

Dann gehst Du zu deinem Händler, bei dem Du den Leasing-Vertrag geschlossen hast und bittest ihn, von der Volkswagen Leasing ein Änderungsangebot auf die neue Fahrleistung anzufordern. Das Angebot ist KOSTENLOS. Es sind in den Raten zwar Bearbeitungsgebühren eingerechnet, aber die greifen ja erst, wenn Du das Angebot annimmst.

Jetzt noch die Raten ab Änderungsdatum summieren, die bisher vereinbarten Raten für den gleichen Zeitraum abziehen und schon siehst Du was günstiger kommt.

Wenn Du natürlich die Möglichkeit des Erwerbs nach Vertragsende mit dem Händler (nicht der VW Leasing) abschließen kannst, umso besser, dann ist die Fahrleistung egal.

Gruß,

Finearts74

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