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Golf 6 7G DSG Getriebeschaden? meinung bitte

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 1. Juli 2016 um 14:40

Hallo,

habe heute eine Panne mit meinem Golf 6 1.6 TDi 7G DSG. (100 tkm BJ 10/2011)

Auto hatte auf einmal nur noch den 1. Gang angenommen und im Rückwärtsgang gar kein Gas genommen.

Nach Aus- und Anschalten des Motors ging es wieder. (Gang 1-7) Also bin ich Richtung AH gefahren, um eine Fehlerauslese zu veranlassen.

Parkplatz AH, Auto nimmt kein Vorwärtsgang an. Ab Gang 1 keine Reaktion und im Display als Fehlermeldung ein "Schraubenschlüssel). Rückwärtsgang ging mit einem lauten kratzen.

10 min später. Vorwärtsgang nimmt er noch immer nicht, Rückwärtsgang ging auf einmal.

Zum größten Glück sagt mir dann noch das AH, dass sie das Auto nicht entgegennehmen können da keine Zeit vorhanden ist bis nächsten Freitag.

 

Nun lässt mir das keine Ruhe und wollte hier mal fragen, ob jmd sowas schon hatte/gehört hatte.

Besten Dank

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27 Antworten

Zitat:

@paddy1h schrieb am 7. Juli 2016 um 10:48:10 Uhr:

Joa hatte alle Inspektionen fein machen lassen, letzte erst im April, allerdings nur 1 von 3 bei VW direkt. Aussage war aber das es nicht mehr zwingend notwendig sei, alle Inspektionen bei VW gemacht zu haben. Wichtig wäre nur ein lückenloses Serviceheft. Bin auf jeden Fall gespannt was hier rauskommt.

Wer hat solch eine Aussage getätigt, der Meister bei ATU? :D

Sorry, aber dann sehe ich schwarz bezüglich einer Kulanzleistung seitens VW! Ein paar Euro an falscher Stelle gespart rächen sich jetzt mit mehreren tausend Euro!

Da es sich bei Kulanz um eine freiwillige Leistung handelt, stellt VW auch die Regeln auf und ich habe des öfteren hier auf MT gelesen, dass jegliche Kulanz verwehrt wurde, wenn die Services nicht in einer Vertragswerkstatt gemacht wurden.

Die Inspektionen bei Fremdwärkstätten zu machen hilft nur im Gewährleistungs- bzw Garantiezeitraum.

Alles was darüber hinaus geht ist freiwillig.

Insofern sehe ich da auch eher schwarz, wünsche dir aber viel Glück.

am 7. Juli 2016 um 15:11

Zitat:

@Jokener schrieb am 7. Juli 2016 um 16:31:45 Uhr:

Die Inspektionen bei Fremdwärkstätten zu machen hilft nur im Gewährleistungs- bzw Garantiezeitraum.

Nicht korrekt.

Die Herstellergarantie erlischt, wenn der Wagen nicht wie vorgesehen in der Vertragswerkstatt war. Und falls Du Gewährleistungsanspüche beim Händler geltend machen möchtest, kannst Du das nur innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Jahren nach Kauf. Und wenn Du innerhalb dieser 2 Jahre zum Service nicht in der Vertragswerkstatt warst, darfst Du Dich aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Beweislastumkehr auseinandersetzen.

Kulanz ist davon völlig ausgenommen, da es sich dabei um eine völlig freiwillige Leistung handelt.

Themenstarteram 7. Juli 2016 um 15:19

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 7. Juli 2016 um 11:59:50 Uhr:

Zitat:

@paddy1h schrieb am 7. Juli 2016 um 10:48:10 Uhr:

Joa hatte alle Inspektionen fein machen lassen, letzte erst im April, allerdings nur 1 von 3 bei VW direkt. Aussage war aber das es nicht mehr zwingend notwendig sei, alle Inspektionen bei VW gemacht zu haben. Wichtig wäre nur ein lückenloses Serviceheft. Bin auf jeden Fall gespannt was hier rauskommt.

Wer hat solch eine Aussage getätigt, der Meister bei ATU? :D

Sorry, aber dann sehe ich schwarz bezüglich einer Kulanzleistung seitens VW! Ein paar Euro an falscher Stelle gespart rächen sich jetzt mit mehreren tausend Euro!

Da es sich bei Kulanz um eine freiwillige Leistung handelt, stellt VW auch die Regeln auf und ich habe des öfteren hier auf MT gelesen, dass jegliche Kulanz verwehrt wurde, wenn die Services nicht in einer Vertragswerkstatt gemacht wurden.

Der Autohausleiter. Natürlich von VW....

Zitat:

@JeanLuc69 schrieb am 7. Juli 2016 um 17:11:29 Uhr:

[.....]

Die Herstellergarantie erlischt, wenn der Wagen nicht wie vorgesehen in der Vertragswerkstatt war. [.....]

Nach einem 2010 gefällten Urteil durch die EU-Kommission ist eine solche Einschränkung durch die Hersteller nicht mehr erlaubt!

Auf der Rechnung sollte jedoch deutlich stehen, dass die Arbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurden, dann sollte es auch keine Probleme mit der Garantie/Gewährleistung geben.

Hier geht es aber um Kulanz und da sind die Hersteller ganz frei in ihren Entscheidungen!

Themenstarteram 7. Juli 2016 um 16:54

Wie dem auch sei. Soeben kam die Kulanzzusage!

Gebe ich doch zukünftig gerne 50€ mehr aus für eine Durchsicht als bei der freien Werkstatt.

 

100% Material 30% Lohn

 

Danke Wolfsburg ;-)

Prima, mehr hättest du auch nicht bekommen, wenn alle Services bei VW gemacht worden wären.

am 7. Juli 2016 um 18:51

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 7. Juli 2016 um 18:18:30 Uhr:

Nach einem 2010 gefällten Urteil durch die EU-Kommission ist eine solche Einschränkung durch die Hersteller nicht mehr erlaubt!

Garantie ist eine absolut freiwillige Herstellerleistung und kann an beliebige sachdienliche Bedingungen gekoppelt werden. Da gibt es keine Gerichtsurteile, sondern nur die AGB des Herstellers, denen man beim Kauf zustimmt.

Das EU-Urteil von 2010 bezog sich meines Wissens auf das Gewährleistungsrecht. Dieses gilt nicht gegenüber dem Hersteller, sondern dem Händler. In diesem Zuge wurde den Händlern verboten, die gesetzlich vorgeschriebene Sachmangelhaftung durch eigene Bedingungen zu umgehen bzw. anzupassen, indem auch freien Werkstätten gegenüber Vertragswerkstätten ein grundsätzlich gleiches Qualitätsniveau unterstellt wird. Aber ein Händler hat nach 6 Monaten immer noch die Möglichkeit der Beweislastumkehr. Und das bedeutet im Schadensfall, dass der Kunde in der Regel selbst zahlen muss, wenn er nicht einen Prozess mit teuren Sachverständigengutachten führen will.

Zitat:

@JeanLuc69 schrieb am 7. Juli 2016 um 20:51:53 Uhr:

[.....]

Garantie ist eine absolut freiwillige Herstellerleistung und kann an beliebige sachdienliche Bedingungen gekoppelt werden. Da gibt es keine Gerichtsurteile, sondern nur die AGB des Herstellers, denen man beim Kauf zustimmt.

Das EU-Urteil von 2010 bezog sich meines Wissens auf das Gewährleistungsrecht. Dieses gilt nicht gegenüber dem Hersteller, sondern dem Händler. [.....]

Es wird nicht richtiger, je öfter du den Blödsinn wiederholst! AGB müssen EU-Konform formuliert werden, ansonsten sind sie wertlos.

Siehe Anhang.....

am 8. Juli 2016 um 8:16

Zitat:

@paddy1h schrieb am 7. Juli 2016 um 18:54:07 Uhr:

Wie dem auch sei. Soeben kam die Kulanzzusage!

Gebe ich doch zukünftig gerne 50€ mehr aus für eine Durchsicht als bei der freien Werkstatt.

100% Material 30% Lohn

Danke Wolfsburg ;-)

Für Alter und Laufleistung kommt mir das recht kulant vor. Ohne den Diesel-Skandal sähe es vielleicht anders aus. ;-)

Themenstarteram 8. Juli 2016 um 8:29

Jop. Sehe das ganze auch sehr positiv! Bin noch gespannt wieviel Arbeitsstunden VW dafür veranschlagt. Altes Getriebe raus neues rein

Meine Werkstatt hat vor fünf Jahren dafür knapp 270 EUR + MwSt. aufgerufen, siehe Anhang.

Muss aber dazu sagen, dass meine Vertragswerkstatt mit einen Stundensatz damals von 64,00 EUR + MwSt. zu einer der Preiswerten gehört, ist halt kein Glaspalast. ;)

EDIT:

Arbeitsstunden = 420 AW = 4,2 Std. (100 AW = 1 Std.)

Dsg

Herzlichen Dank fuer das Feedback (100/30). Ich halte das fuer ein faires Angebot (auf Augenhoehe). Das ist in den letzten Jahren oft anders berichtet worden. Ob ein Umdenken beim Konzern begonnen hat?

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