Golf 5 GT Steuerkettenschaden Gewährleistung des Händlers?
Hallo an alle
ich hab da eine dringende Frage an euch und hoffe das ihr mir ein paar tipps geben könnt.
Und zwar hab ich mitte April bei einem Händler einen Golf 5 GT gekauft. Ich hab auch beim Händler eine Garantie über 1 Jahr bei der GSG abgeschlossen. Vieleicht 1 Monat dannach ist die Motorkontrolleuchte angesprungen erstmal geblinkt und dann dauerhaft. Bin dann mal in die VW Werkstatt gefahren um mal zu schauen an was es liegen kann. Es wurde der Fehlerspeicher ausgelessen und rausgekommen ist das es was an der Steuerkette sein kann ich solle mal schauen ob die Leuchte wieder angeht. So bin ich dann wieder gefahren und 1 Tag dannach ist die Leuchte wieder angesprungen. Das hab ich dann wieder gemeldet in der Werkstatt und wir haben ein Termin ausgemacht damit er mal genauer nachschaut an was es liegt. 1 Woche dannach hatte ich dann den Termin. Vorher hab ich natürlich nochmal beim Händler angerufen um ihm das zu schilder und er meinte ich solle einen Kostenvoranschlag machen lassen. Das hab ich dann auch so in der Werkstatt weitergegeben. Es kam dann eben raus das die Steuerkette übergesprungen ist. hab auch einen KV bekommen den ich dann zum Händler schicken sollte. 1 Tag dannach kam dann vom Händler zurück das das nicht seine Sache ist ich solle mich doch an die GSG wenden. Das hab ich dann auch gemacht und die meinten wiederrum das das die Werkstatt mit der GSG abklären sollte. Das hab cih dann so der Werkstatt gesagt und die haben sich dann mit der GSG in Verbindung gesetzt. Das war letzten Donnerstag. Und heute hab ich eine Rückmeldung von der Werkstatt erhalten das die GSG sich mit dem Händler in Verbindung setzt und ich dem Händler etwas Druck machen solle. Ok dann hab ich wieder den Händler angerufen und er meinte das er sich nochmal mit denen in Verbindung setzt aber er weiss jetzt schon das die nicht 100% übernehmen. Ich hab ihn dann gefragt ob er dann den Rest dazu gibt und er meinte nein wieso den auch. Dann hab ich ihm mit der Gewährleistung gedroht und er sagte dazu das das ein bekanntes Problem bei VW mit der Steuerkette ist und das nicht in die Gewährleistung fällt.
So ich bin stinksauer nach dem ganzen hin und her und wollte euch mal fragen ob das stimmt das er nicht zuständig ist wenn es die Steuerkette ist? Gibt es jemand hier der sich in so Sachen auskennt was ich jetzt am besten mache den ich hab eigentlich gar keine Lust nach 3 Monaten und 1000km gefahren noch mehr in das Auto zu stecken.
Vielen Dank an alle die mir etwas helfen können
18 Antworten
Also erstmal vielen Dank das hier alle so viel geschrieben haben.
Die GSG hat sich gemeldet und sie bezahlt den Großteil der Kosten. Ich habe dann eingewilligt und bezahlen noch einen kleinen Teil. Es ist nicht die Welt aber ich hab keine Lust mich da noch weiter mit dem Händler rumzuschlagen. Ich will mein Auto wieder haben und mir hat die Sache schon Magenschmerzen bereitet. Was ich aber daraus gelernt hab und was ich so schnell wie möglich mache ist eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Das bewart mich vor der rumschlagerei und Anruferei mit dem Händler.
Vielen Dank an alle nochmals
Und wieder einmal hat sich ein Autohändler erfolgreich um seine "Gewährleistungspflicht" gedrückt.
Interessant zu sehen, wie oft und einfach das möglich ist.
Das hab ich mir auch grad gedacht... Kein Wunder, dass diverse schmierige Händler das immer wieder versuchen. Der Erfolg gibt ihnen Recht.
Auf der einen Seite verstehe ich den TE, der keine Zeit/Lust/Kraft für weiteren Stress hat, andererseits sollte man so ein Verhalten halt nicht durchgehen lassen. Ich persönlich würde da keinen Cent zahlen. Ganz egal wie klein der "kleine Teil" ist. Den kleinen Teil hätte ich lieber in den Anwalt investiert.
mfg TommyB
Naja die Sache ist ja die, das die Händler oft versuchen eine zusätzliche Garantie zu verkaufen.
Beispielsweise für 2 Jahre.
Und wenn der Kunde die abgeschlossen hat, ist der Händler fein raus.
Die Garantie läuft ja bereits ab dem Kauf.
Aber eigentlich sollte der Händler dann wenigstens den Eigenanteil des Kunden übernehmen, wenn man denn einen hat, aufgrund der Laufleistung bzw des Alters des Fahrzeugs.