Golf 4 Geschädigter, Lackschaden
Hallo
Mir wurde letztens im Kreisverkehr die Vorfahrt genommen und ich wurde an der Tür angerempelt. Die Unfallverursacherin gibt ihre Schuld zu. Ich bin darauf zu meiner Werkstatt und mein Meister hat gesagt das der Schaden ca. bei 700 euro liegt. Die Tür hat viele Kratzer und ist gewölbt. An der Schwelle ist auch eine Delle. Das will die Verursacherin nicht glauben, das der Schaden so hoch ist und bietet mir 300 Euro an. Würdet ihr schon den Rechtsanwalt einschalten.
Beste Antwort im Thema
Erstmal die 700€ finde ich nicht zu hoch!
Tür ist beschädigt und unten der Schweller!
Nur warum machst du so einen Aufwand wer diese Summe nicht akzeptiert bekommt das große Programm! Gutachter+ Anwalt! Da hat der Unfallgegner nur an GA Rechnung und Anwaltsgebühren die 700€ weg sorry eigentlich bin ich dafür den Schaden klein zu halten aber wer das in Frage stellt bekommt das große Programm
40 Antworten
Ja, ich habs mir überlegt mein anwalt wird sie anrufen. Sie soll es ihrer Versicherung melden, wen nicht machen wir es.
Beim nächsten mal die Schuldfrage dokumentieren lassen, die Polizei macht das recht zuverlässig, dann gibt´s noch einen Strafzettel für den Verursacher. Allerdings wollen die sich damit nicht unbedingt die Zeit totschlagen.
Ich hab gehört, die kommen bei sowas nicht mal, aber ist egal. Ich schau was mein Anwalt heute nachmittag spricht.
In Österreich ist es in den letzten Jahren so, dass die Polizei NUR die Personalien der Unfallbeteiligten fest stellt, allenfalls bei einer größeren Sache auch noch von Zeugen.
Man sollte tunlichst immer internationale Schadensformulare im Auto mitführen und so ein Formular sofort ausfüllen und den schuldigen Gegner darin unterschreiben lassen - verweigert es die Unterschrift im Formular (mit seiner Schuld-Anerkennung), dann sofort die Exekutive rufen !!! -> Dann ist es gut auch Zeugen zu haben und möglichst viele Fotos zu machen!
Solche internationalen Schadensformulare gibt es in vielen Sprachen. Die Anordnung der Zeilen und Spalten ist in allen Sprachen gleich !!!
-> Günstig ist es dann auch, Formulare in mehreren Sprachen zur Hand zu haben.
Solche Formulare bekommt man bei uns in Österreich kostenlos bei den Autofahrer-Klubs wie ARBÖ und ÖAMTC. Es gibt dort auch Mappen mit solchen Formularen + Kugelschreiber + weiße Kreide + Maßband + einige leere A4 Seiten.
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@gehrtz123 Die Polizei klärt nie NICHT die Schuldfrage, das darf sie gar nicht..!
Gruß Andi
Ich habe den "Spaß" am Donnerstag leider auch durchmachen müssen. Mir ist man beim zweispurigen Abbiegen reingefahren. Der Schaden war zumindest auf den ersten Blick recht klein, also Schäden an Kotflügel, Stoßstange und Lack, die Polizei wurde angerufen, aber zumindest in Hamburg sagte man uns, die würden nur bei Personenschäden kommen, und wenn der Unfallverursacher fest steht sollen wir einfach die Daten austauschen. Da der Unfallverursacher aber nicht wusste wo er versichert ist habe ich den Zentralruf der Autoversicherungen angerufen und dann den Schaden der Versicherung gemeldet. Das sollte man wohl auch zeitnah erledigen, auch wenn der Verursacher sich nachher entscheidet den Schaden selbst zu regulieren ist das der richtige Weg, denn den Schaden muss man zeitnah melden. Wenn die Versicherung später nicht regulieren muss wird sie sich nicht beschweren, und auch sonst bietet sie dem Versicherungsnehmer wenn es sich lohnt meist an, den Schaden zurückzukaufen.
Da ich auf den ganzen Kram keine Lust hatte mit Gutachter und co habe ich dem ganzen zugestimmt und der Wagen geht zur Reparatur und Schätzung in eine Partnerwerkstatt der Versicherung des Unfallverursachers, so habe ich keinen Stress und die Arbeit sollte am Ende auch vernünftig ausgeführt sein.
Ich schrieb das nur weil es offenbar immernoch sehr viele Autofahrer gibt zu denen das immernoch nicht durchgedrungen ist das die Polizei bei reinen Blechschäden ganz sicher nicht die Schuldfrage klären wird.
Immerwieder stehen da welche mit nem "Kratzer am Kotflügel" mitten auf der Straße, sorgen damit für einen Stau von Berlin bis München weil sie auf die Polizei warten statt die Kisten beiseite zu fahren und die Personalien austauschen sowie ein Unfallprotokoll anzufertigen das beide unterschreiben, also genau das selbe und nicht mehr was die Polizei dann für die beiden erledigen soll/muß...
Aber ist natürlich alles viel schöner wenn hinter zwei verkratzten Autos gefühlt 1000 Autos parken müßen bis die beiden Spezialisten ein Plauderstündchen mit der Polizei gehalten haben... ;-)
Bei Unfall immer Polizei anrufen...die Dokumentieren Recht zuverlässig.
Wer die Polizei nicht ruft, Dan ist die kacke am dampfen , sie könnte einfach behaupten was sie will.
Einfach selbst schuld.
Beim Kollegen ist das genau das passiert und jetzt hat er ein kaputtes Motorrad und bleibt auf dem schaden sitzen.
Kurz Version
Vorfahrt wurde genommen, der Verursacher gab alles Vorort zu und weinte und er würde sich sofort kümmern, später war das alles nur große Show wie im Hollywood Blockbuster hoch 10.
Überall wird ja nicht umsonst gesagt sofort Polizei anrufen.
Zitat:
@E36S16 schrieb am 13. Januar 2020 um 22:03:07 Uhr:
@gehrtz123 Die Polizei klärt nie NICHT die Schuldfrage, das darf sie gar nicht..!Gruß Andi
Mhm das habe ich aber schon öfter anders erlebt. Der Schuldige hat bei mir noch einen Strafzettel bekommen, was ja richtig ist, denn man hat sich meistens nicht an die Regeln im Straßenverkehr gehalten. Dafür ist die Polizei doch da und niemand anderst. Was willst den machen wenn niemand die Schuld auf sich nehmen will. Die Polizei hat keine Lust wegen Blechschäden auszurücken. Wenn es aber Streit gibt und das gibt es meistens müssen die kommen, ob sie wollen oder nicht. Kann schon sein das man 30min-45min warten muss. Zumindest werden die das Unfallgeschehen genau dokumentieren, was einem im Zweifel sicherlich weiterhilft, sofern man nicht die Schuld trägt🙂
Ich habe übrigens selbst auch schon einen Unfall mit dem Motorrad mit Personenschaden verursacht. In geistiger Umnachtung habe ich die Polizei gerufen und habe dann schön Strafe zahlen müssen. Das waren um die 70€, ging auch an die Staatsanwaltschaft🙂 Ich dachte auch vielleicht bin ich ja nicht Schuld, aber die klären das dann schon.
Strafzettel bekommt er z.B. dann wenn ersichtlich ist das er dir die Vorfahrt genommen hat, das ist aber immernoch keine Feststellung der Schuld, das darf ganz am ende eigentlich nur einer, und das ist wohl der Richter...
@Gamecard Hast du schon mal was davon gehört das du dann bei einem Bagatellschaden auch gleich mal 20,-€ fürs Polizei rufen herrichten darfst..? Und nein, da kann nicht jeder behaupten was er will, dafür unterschreibt ja jeder den Unfallbericht, bzw. das Protokoll darüber wer von wo gekommen ist, Handybilder dokumentieren das ganze dann nochmal, und ohne Zeugen hast du sowieso ein Problem, denn die Polizei war auch nicht dabei und hat es auch nicht gesehen wer von beiden nun lügt...
Die Polizei geht dann auch NICHT her und stellt sich auf eine Seite der beiden als wären sie Zeugen gewesen...
Hat einer ein Stop-Schild überfahren und dir die Vorfahrt genommen dann ist die Sache natürlich so offensichtlich und klar das die Polizei gleich mal das Bußgeld für Vorfahrtsmissachtung kassiert, was die Schuld angeht brauchst dafür dann aber ja auch keine Polizei wenn es sooo klar ist...
Und sogar gegen das Bußgeld kann man nachher beim Bescheid noch Einspruch einlegen und alles abstreiten, was hat dann die Polizei geholfen..? Steht ihr dann trotz Polizei da und könnt rumstreiten und höchstens heilfroh sein wenn ihr Zeugen habt.
Das erste was ich heute mache nachdem es gescheppert hat: Sofort raus und mir die Zeugen schnappen bevor sie weg sind..! Polizei..? Wofür..? Die haben nix gesehen..!
Zitat:
@Gamecard schrieb am 14. Januar 2020 um 02:05:07 Uhr:
Bei Unfall immer Polizei anrufen...die Dokumentieren Recht zuverlässig.Wer die Polizei nicht ruft, Dan ist die kacke am dampfen , sie könnte einfach behaupten was sie will.
Einfach selbst schuld.
Beim Kollegen ist das genau das passiert und jetzt hat er ein kaputtes Motorrad und bleibt auf dem schaden sitzen.
Dieser Kollege hätte am Unfallort ein internationales Schadensformular ausfüllen sollen und den Unfallgegner auf diesem unterschreiben lassen sollen !!!
Ja, hinterher ist man immer schlauer...
Hand aufs Herz:
wer hat die Dinger denn als Vordruck im Handschuhfach?
Ich zumindest (bislang) nicht...
Zitat:
@error126 schrieb am 14. Januar 2020 um 10:29:11 Uhr:
Ja, hinterher ist man immer schlauer...
Hand aufs Herz:
wer hat die Dinger denn als Vordruck im Handschuhfach?
Ich zumindest (bislang) nicht...
Ich führe internationale Schadensformulare seit 50 Jahren im Handschuhfach mit. Auch einige in anderen Sprachen, sodass ein Ausländer die Angaben in seiner Sprache vergleichen kann (Es gibt durchnummerierte "Blöcke", deren Reihenfolge und worum es sich handelt in allen Sprachen gleich ist; -> am Ende macht man ein Hakerl (wenn dieser Punkt auf den Unfall zutrifft) oder keines; ganz unten gibt man zuletzt die Summe der gemachten Häkchen an, damit NICHTS nachträglich geändert werden kann). Das Formular hat zwei senkrechte Haupt-Spalten (je eine für 2 Unfallgegner) mit je den selben "Blöcken" nebeneinander: Zuletzt unterschreiben beide Unfallgegner ganz unten: Wichtig ist die Unterschrift des Gegners, der damit seine Schuld (oder Unschuld) bestätigt. Seine Unfall-Versicherung muss sich NICHT an sein Schuldeingeständniss halten und kann eine Gerichtsverhandlung bewirken ...
-> Deshalb günstig: so viel als möglich Zeugen zu haben !!!
Ich hatte mal einen schadensfall auf einem parkplatz (jemand ist beim Ausparken in meinen kombi geknallt). Polizei sicherheitshalber angerufen -> die sagten "nee, wir kommen bei sowas nicht raus, nur wenn jemand verletzt ist oder ein erheblicher Schaden entstanden ist".
Womit sie in meinen Augen auch recht haben, sollen sich lieber um wichtigeres kümmern als um Kratzer im Lack...:-)