Gölfchen Platt

VW Golf 1 (17, 155)

Hi, mir ist gestern ein BMW ist meiner Beifahrerseite reingeknallt, Tür und B Säule haben gut was abbekommen.

Türe geht noch auf und zu mit gewalt zu.

Jetzt zu meine Frage kriegt man die B Säule wieder ihn???

Ansonsten kommt er weg, mal gucken was die Versicherung sagt.

Brauche ich eigendlich die Versicherung vom unfallgegner, frage halt dies hatte noch nie einen unfall.

Wie läuft das jetzt mit der Versicherung ab??

Muss leider momentan so mit ihm fahren nicht grade schön.

hoffendlich sagen die grünen nix.

Bilder kommen rein wenn ich zuhause bin.

45 Antworten

War endlich beim Gutachter.

Er sagte zu mir es ist ein Schaden von 3000 euro müssen jetzt nur noch den Restwert des Wagens ausrechnen dann bekomme ich bescheid wieviel ich noch bekomme von der Versicherung. War ein Dekra Gutachter.

Ein Arbeitskollege von mir sagte mir das können ungfähr 1200 euro sein mal abwarten.

Danach kommt er weg und holle mir dann einen Golf 3.

Ist zwar Schade um den Golf weil da so viel Zeit drinn steckt.

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


. Ist sicher ein wirtschaftlicher Totalschaden. Gutachter wird bei 100% Schuld auf Gegenseite zu 100% von gegnerischer Versicherung bezahlt. Den ermittelten Wiederbeschaffungswert bekommst du von der gegnerischen Versicherung plus Ausfall plus Pauschale für Aufwendungen deinerseits.

Gruß
Rocket

P.S. Restwert des Fahrzeugs würde vom Wiederbeschaffungswert abgezogen werden, aber der wird vermutlich 0,- sein.

Nur nebenbei gesagt in Deutschland hast du meißtens 15 % Gefahrenhaftung wäre dann nur 85 % die gezahlt würden.

Das mit der Gerfahrenhaftung bekommst du deshalb weil du dich freiwillig den Gefahren des Straßenverkehrs aussetzt.

diese Eigenhaftung entfällt nur bei Roten Ampeln weil du da nicht damit rechnen musst das da einer drüberfährt bei rot.

Ja ich weiß" Klugscheiß "modus aus ist ne blöde Regelung

Also meines Wissens nach gibt es bei Beschädigungen der B-Säule überhaupt keine Reparaturfreigabe! Die B-Säule ist entscheidend für die Stabilisierung der Fahrgastzelle bei Überschlägen und somit nicht reparabel. Ich habe schon von Fällen gehört, wo ein Fahrzeug als Totalschaden galt, weil ein Radfahrer in die B-Säule geknallt war und äußerlich kaum was zu sehen war....

Das glaub ich nicht, wenn das so wäre würde VW ja auch keine A B oder C Säulen verkaufen oder? Aber du bekommst noch jedes Teil als einschweißblech.

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Der Gutachter meinte als erstes der schöne wagen und das könnte man machen lassen in einer billigen Werkstadt.

Und sagte zu mir es ist meine Endscheidung ob ich in behalte oder weg gebe. Wenn ich den weg gebe nimmt die dekra ihn um sonst.

Wollte ihn habe in diesen zusstand wekaufen als unfall auto zu ausschlachten

Zitat:

Original geschrieben von aixcessive


Nur nebenbei gesagt in Deutschland hast du meißtens 15 % Gefahrenhaftung wäre dann nur 85 % die gezahlt würden.

Das mit der Gerfahrenhaftung bekommst du deshalb weil du dich freiwillig den Gefahren des Straßenverkehrs aussetzt.

diese Eigenhaftung entfällt nur bei Roten Ampeln weil du da nicht damit rechnen musst das da einer drüberfährt bei rot.

Ja ich weiß" Klugscheiß "modus aus ist ne blöde Regelung

Sorry, das ist so pauschal absoluter Quark! Ein Mithaftung aufgrund der

Betriebsgefahr des Fahrzeugs

(hat nichts mit "[sich] freiwillig den Gefahren des Straßenverkehrs aus[zu]setzen" zu tun) ist je nach Unfallhergang zwar möglich, aber nicht in diesem Fall ("ist rückwärts aus eine Parklüge rausgezogen"😉. Wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Fahrer den Unfall hätte verhindern können, dann liegt die Schuld zu 100% beim Unfallgegner. Klassisches Beispiel wäre der Auffahrunfall, aber auch Schäden durch Verletzung der Vorfahrtsregeln bei gleichzeitig korrektem Verhalten des Geschädigten (z.B. angepasste Geschwindigkeit). In diesem Fall kommt erschwerend hinzu, dass der Unfallgegener rückwärts gefahren ist und deshalb eine besonders große Sorgfaltspflicht hatte. Nie und nimmer bekommt der Geschädigte eine Mitschuld in diesem Fall!

@Heizölgaser
Warum bitte sollte die B-Säule nicht repariert werden können? Gehen tut alles, nur ob es sich lohnt ist die Frage!

Gruß
Rocket

Ja da gebe ich dir schon recht . die Rote Ampel war auch nur als Beispiel genannt.

Und ja eigentlich war der Unfall hier ja auch unvermeidbar da er ihm genau in die Mitte geknallt ist. Und das mit dem Angepassten ist ja ein weiter Begriff.

Aber habe schon Pferde kotzen gesehen.

Trotzdem gibt es diese Grundgefahren Haftung und wird nur ausgesetzt wenn zb die von dir teilweise genannten Gründe vorliegebn.

nix anderes habe ich ausdrücken wollen

Habe zwar schon ein paar Jahre meinen Lappen, das ist aber mein Erster Unfall wo mir einer reingefahren ist.

Und ich weiß jetzt nicht genau wie das jetzt alles Verläuft mit der Gegnerischen Versicherung.

Beim Gutachter war ich ja schon, wie es jetzt weiter geht weiß ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von aixcessive


Ja da gebe ich dir schon recht . die Rote Ampel war auch nur als Beispiel genannt.

Und ja eigentlich war der Unfall hier ja auch unvermeidbar da er ihm genau in die Mitte geknallt ist. Und das mit dem Angepassten ist ja ein weiter Begriff.

Aber habe schon Pferde kotzen gesehen.

Trotzdem gibt es diese Grundgefahren Haftung und wird nur ausgesetzt wenn zb die von dir teilweise genannten Gründe vorliegebn.

nix anderes habe ich ausdrücken wollen

Nichtsdestotrotz gibt es diese "Grundgefahren-Haftung" im Sinne von "Wer sich freiwillig den Gefahren des Straßenverkehrs aussetzt, hat halt im Falle eines Unfalls Pech und zahlt einen Teil des Schadens selber (eigenen und gegnerischen!)" nicht. Die Gefährdungshaftung, die du meinst, hat als Grundidee, dass man beim Betrieb des Fahrzeugs eine Gefahrenquelle schafft. Es wird weiterhin erwartet, dass man im Verkehr ständig mit Fehlern anderer rechnet und sich entsprechend verhält. Insofern kommt man bei einem Unfall nur dann aus dieser Haftung raus, wenn der Unfall für einen selber ein sogenanntes "unabwendbares Ereignis" war. Dann fällt diese Haftung komplett weg. Das ist insofern interessant, weil man

z.B.

wenn man auf der Autobahn bei 160 Sachen in einen Unfall gerät, der von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wird, man BEWEISEN muss, dass bei 130km/h (Richtgeschwindigkeit) dieser Unfall ebenso passiert wäre. Kann man das nicht, ist man in der Haftung.

Gruß
Rocket

Ja Mensch das Meine ich ja "Gefahren Quelle schaffen _ Waffe Auto " "grins"

Dafür gibt es ja die Richtgeschwindigkeit 130 alles was drüber ist dann teilweise eigenes Risiko.

Klar wenn da einer mit 250 rangeschossen kommt wäre ein Unfall manchmal bei 130 bestimmt zu vermeiden gewesen. Halt Sorgfaltspflicht.

aber nun gut geht ja eigentlich um den Golf und seiner Schadensregulierung.

@Golfer :

geht ganz normal Schadensbericht ausfüllen und Gutachten zusamen mit Bericht an deine Versicherung. Die Verständigt sich dann mit generischer Versicherung und baldovern was aus .

Kannst dich ja mal Verursacher Kurzschließen ob er das auch schon seiner Versicherung gemeldet hat oder ob er den Schaden Selbst regulieren will.

Geht ja auch.

Zitat:

Original geschrieben von golf2gt89


Habe zwar schon ein paar Jahre meinen Lappen, das ist aber mein Erster Unfall wo mir einer reingefahren ist.

Und ich weiß jetzt nicht genau wie das jetzt alles Verläuft mit der Gegnerischen Versicherung.

Beim Gutachter war ich ja schon, wie es jetzt weiter geht weiß ich nicht.

Du machst bei der gegnerischen Versicherung deinen Schaden geltend. D.h. du gehst hin/rufst an und sagst, deren Versicherungsnehmer ist dir reingefahren. Dann bekommst du einen Schadensbogen, bei dem du die nötigen Daten einträgst (Daten zu dir, deinem Auto, Unfallhergang,...). Den schickst du mit einer Kopie des Gutachtens (muss glaube ich nicht das Original sein) zur gegnerischen Versicherung. Wenn alles glatt läuft, bekommst du dann recht schnell einen Verrechnungsscheck von der Versicherung. Achte darauf, dass auch die Kostenpauschale mitbezahlt wird, die vergessen die Versicherungen gerne mal (sind zwar nur 15 Euro aber dennoch).

Wenn du Pech hast und die Versicherung zickt rum (glaube ich eher nicht) dann nimm dir einen Anwalt.

Falls du es noch nicht getan haben solltest: Sag auch deiner Versicherung Bescheid auch wenn du nicht Schuld warst. Sollte der andere auf die Idee kommen, die Wahrheit zu "verbiegen", und sich an deine Versicherung zu wenden, dann weiß die schon Bescheid.

Gruß
Rocket

oder auch so rum . "g" auf alle Fälle beide Versicherung anschreiben und zumindest bei der gegerischen den Schaden anmelden und geltend machen.

Meine Versicherung weiß schon bescheid, die haben ein Fax von mir bekommen den Unfall Bericht. Mit der Gegnerischen
Versicherung habe ich schon Telefoniert und die haben meinen Schaden aufgenommen per Tel und die haben mir dann einen Gutachter gestellt, da war ich am Dienstag bis jetzt hatte ich das Gutachten noch nicht in der Post.

Sollte laut Gutachter heute kommen wenn die Versicherung nix dagegen hat

Zitat:

Original geschrieben von golf2gt89


Mit der Gegnerischen
Versicherung habe ich schon Telefoniert und die haben meinen Schaden aufgenommen per Tel und die haben mir dann einen Gutachter gestellt,

Grober Fehler, denn ein Gutachter, der für die gegnerische Versicherung arbeitet, wird im Interesse der Versicherung das Gutachten machen --> sprich: dein Auto bewerten: Wiederbeschaffungswert.

Man hat in Deutschland die freie Wahl des Gutachters!!! Durch diverse Quellen findet man den geeignetesten Gutachter: v.a. Leumund des Gutachters (Erfahrungen von Freunden usw) ist ein wichtiges Kriterium.
Ein Gutachter steht zwischen beiden Stühlen und muss immer einen Mittelweg finden d.h. dich als Kunden und die Versicherung zufrieden stellen.

Meine Quelle für diese Aussage ist die Vorlesung Kfz-Sachverständigenwesen, die ich in 2006 ein Semester lang (mit Prüfung) hörte. Die Dozenten kamen von der DEKRA Braunschweig und Magdeburg.

Zitat:

Original geschrieben von Charly_Memphis


Grober Fehler, denn ein Gutachter, der für die gegnerische Versicherung arbeitet, wird im Interesse der Versicherung das Gutachten machen --> sprich: dein Auto bewerten...

Exakt, immer einen neutralen Gutachter beauftragen. Das kann locker einige hundert Euro Unterschied machen. Merken für's nächste Mal (das hoffentlich nicht eintritt).

Gruß
Rocket

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