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Go pro Aufnahmen als beweisvideo

Themenstarteram 9. März 2020 um 17:50

Wie der Titel schon sagt

Es geht darum das eine Go pro Kamera beschlagnahmt wurde

Darauf sind unter anderem Aufnahmen die ca 3 Stunden vor dem anhalten der Polizei aufgezeichnet wurden

Kann man trotzdem behaupten das ich der Fahrer auf dem Videos gewesen bin .

Die Kamera ist am Tank montiert somit sieht man nur durch die Scheibe und die letzen 2 zahlen der Geschwindigkeit in dem Fall nur 0-99

Bzw darf so etwas obwohl nichts passiert ist vor Gericht als Beweis gewertet werden.

Ich brauche keine Internet Richter sondern nur eure Meinungen zu meiner Frage danke :-)

Beste Antwort im Thema
am 9. März 2020 um 18:42

...wenn die Kamera auf dem Tank montiert ist, wie der TE schreibt wirds wohl ein Motorrad sein... ich jedenfalls kenne kein Auto, das den Tank aufm oder im Armaturenbrett hat. ;):D

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Ja aber dafür müssten die ja beweisen das er vor 3 Stunden auf dem Motorrad war und die Aufnahmen gemacht hat und nicht jemand anders

Themenstarteram 12. März 2020 um 17:04

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 12. März 2020 um 16:45:50 Uhr:

Wenn nur 0-99 zu sehen ist, du aber in der Ortschaft warst und die 99 zu sehen ist, kannst du dir den Rest wahrscheinlich selbst denken.

Das war alles außerhalb der Ortschaft

Aber wieso wurde die Kamera beschlagnahmt? Was haben die Beamten gesagt?

 

Ich meine du musst doch dafür unterschrieben haben?

Zitat:

@mada123 schrieb am 12. März 2020 um 18:04:47 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 12. März 2020 um 16:45:50 Uhr:

Wenn nur 0-99 zu sehen ist, du aber in der Ortschaft warst und die 99 zu sehen ist, kannst du dir den Rest wahrscheinlich selbst denken.

Das war alles außerhalb der Ortschaft

Nun, auch außerhalb von Ortschaften kann man mit "nur" 99 immer noch zu schnell sein.

Aber, du weißt am Besten was dir vorgeworfen wird und ob es auf dem Video zusehen ist und mit Dir in Verbindung gebracht werden kann.

Zitat:

@mada123 schrieb am 12. März 2020 um 18:04:47 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 12. März 2020 um 16:45:50 Uhr:

Wenn nur 0-99 zu sehen ist, du aber in der Ortschaft warst und die 99 zu sehen ist, kannst du dir den Rest wahrscheinlich selbst denken.

Das war alles außerhalb der Ortschaft

Das Problem ist, du suchst einen rechtlichen Ratschlag, das was ich dir rausgeschrieben habe, kommt am nächsten dran. Alles andere musst du mit einem Anwalt machen, selbst wenn die Polizei die Kamera gar nicht hätte beschlagnahmen dürfen, wirst du dein Recht nicht mithilfe eines Internet Forum und ein paar Tipps durchgedrückt kriegen. Mein wärmster Tipp an dich ist, such dir einen Anwalt für Verkehrsrecht der ein bisschen Ahnung von Polizeilichen Maßnahmen hat. Selbst wenn dir hier jemand sagt "nein die können das nicht gegen dich verwenden" und letztendlich dürfen sie es doch, bringt dir das genau 0. Eine Rechtsberatung, auf die du jemanden im Fall aller Fälle festnageln kannst, darf dir nicht einfach so irgendjemand geben.

Geile Nummer. Der TE ist nichtmal in der Lage hier ernsthafte Infos zum Grund des anhaltens und den Aufnahmen der kamera zu geben. Selbsteinschätzung und Verantwortung vom feinsten.

Jetzt muss ich hier natürlich auch mal meinen Senf dazu geben.

 

Wenn ich mir jetzt vorstelle, wie solche Ausfahrten mit GoPro so im allgemeinen ablaufen, zeigen die in der Regel längere Sequenzen von mehrfacher Abfahrt bis Ankunft. Das heißt, man sieht ja, wenn nach dem Anfahren von 99 auf 00, also 100, und von (1)99 auf (2)00 umspringt. Das ist reine Logik und ein deutliches Indiz für mögliche (deutliche) Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dazu wird dann ein Gutachten erstellt und eine verwertbare Geschwindigkeit ermittelt.

Es muss ja eh meines Erachtens nur mehr als 70 km/h Überschreitung außerorts nachgewiesen werden um auf die höchste Strafe für dieses Vergehen zu kommen. Wenn das mehrmals auf dem Video zu sehen ist, wird das vermutlich als Vorsatz gewertet und die Strafe entsprechend verdoppelt. Dann kommen noch die evtl. anderen dokumentierten Vergehen dazu. Ob jetzt Tateinheit oder-mehrheit kommt drauf an würde ich meinen.

Die nächste Frage ist, wer hat gerade diese Fehler auf dem Video begangen? Das hängt sehr stark davon ab, was man auf den Videos erkennt und hört und welches Märchen du in deiner Aussage protokollieren lässt und dann bei der Verhandlung vorträgst. Eine Verweigerung an beiden Stellen würde auf mich nicht den Eindruck machen dass du keine Ahnung hast wer das Motorrad ausgeliehen hatte oder wer das jetzt nun genau war. Da man dich ja vom Bike geholt hat und dich schon mal dem letzten Video bis zum Anhalten zuordnen kann, kann man annehmen, dass die vorherigen Aufnahmen Dir zuzuordnen sind, sofern du es nicht glaubhaft widerlegen kannst. Wenn dann dein Märchen nicht zu den Aufnahmen passt, wird das Eis sehr dünn.

Ohne Rechtsbeistand geht da meiner Meinung schon mal überhaupt nichts.

 

Interessante Geschichte dein Fall. Halt uns bitte auf dem Laufenden. Würde mich sehr interessieren was dabei nun wirklich rauskommen wird.

Wir werden es wohl nie erfahren, wieso die Kamera beschlagnahmt wurde. Grundlos bei einer stinknormalen Verkehrskontrolle dürften die beamten das nämlich nicht.

Zitat:

@ktown schrieb am 13. März 2020 um 07:06:50 Uhr:

Wir werden es wohl nie erfahren, wieso die Kamera beschlagnahmt wurde. Grundlos bei einer stinknormalen Verkehrskontrolle dürften die beamten das nämlich nicht.

Grundlos darf in Deutschland keine der 3 vertikalen Gewalten noch eine der horizontalen Gewalten irgendwas.

Ich denke auch nicht dass das hier der Fall ist. Selbst wenn wir wüssten worum es geht, könnte keiner von uns adäquat Helfen. So bleibt OP/TE nur der, einzig richtige Gang, zum Anwalt. Aber da er zu dem scheinbar nicht gewillt ist, scheint hier sowieso schon einiges schief gelaufen zu sein.

Es ist völlig unwichtig zu wissen, was dem TE vorgeworfen wird, wenn man seine Frage beantworten will.

Die Antwort auf die Frage lautet: Ja, die Aufzeichnung der Kamera kann als Beweismittel verwendet werden, wenn sie zurecht beschlagnahmt wurde. Das ergibt sich aus § 261 StPO. Sog. freie Beweiswürdigung.

Wir sind hier im Strafrecht unterwegs (das Prozessrecht gilt weitgehend auch für Ordnungswidrigkeiten, falls es sich darum handeln sollte) und nicht im Zivilrecht, aus dem die oben zitierte BGH-Entscheidung stammt. Es hat hier keine Aussagekraft.

Zwar gilt die Unschuldsvermutung, aber ein Richter kann seine Überzeugung auch auf (zurecht) beschlagnahmte Beweismittel stützen.

Zitat:

@NOMON schrieb am 13. März 2020 um 15:15:39 Uhr:

Es ist völlig unwichtig zu wissen, was dem TE vorgeworfen wird, wenn man seine Frage beantworten will.

Die Antwort auf die Frage lautet: Ja, die Aufzeichnung der Kamera kann als Beweismittel verwendet werden, wenn sie zurecht beschlagnahmt wurde. Das ergibt sich aus § 261 StPO. Sog. freie Beweiswürdigung.

Wir sind hier im Strafrecht unterwegs (das Prozessrecht gilt weitgehend auch für Ordnungswidrigkeiten, falls es sich darum handeln sollte) und nicht im Zivilrecht, aus dem die oben zitierte BGH-Entscheidung stammt. Es hat hier keine Aussagekraft.

Zwar gilt die Unschuldsvermutung, aber ein Richter kann seine Überzeugung auch auf (zurecht) beschlagnahmte Beweismittel stützen.

Damit die StPO gilt, muss es erstmal zu einem Strafprozess kommen. Bei der Ahndung einer Owi liegt das aber noch nicht vor, zumindest nicht so wie die meisten geahndet werden. Grundsätzlich liegst du aber richtig, trotzdem kann ein verteidigender Anwalt erstmal prüfen ob die Beweismittel richtig erhoben worden sind und überhaupt erhoben werden dürfen. Aber wie ich bereits bestimmt 4x gesagt habe, eine Online Rechtsberatung durch Laien (also uns), ist hier absolut fehl am Platz und außer einem falschen Gefühl von Sicherheit oder Unsicherheit, werden wir dem TE hier nichts nützliches vermitteln.

Als Laie kannst Du ja auch schweigen zu diesen Dingen.

Interessierte können in § 46 OWiG nachlesen, wann die StPO im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt.

Ich sehe mich nicht als Laien, zumindest nicht mit meiner Vorbildung. Warum du jetzt so aggressiv wirst, verstehe ich nicht wirklich, aber das hab ich in dem Forum hier schon öfter gesehen. Du kannst TE natürlich gerne anbieten eine Rechtsberatung abzuhalten, da du dich ja so gut damit auskennst, kennst du sicherlich auch die Konsequenzen einer Rechtsberatung.

Zitat:

@mada123 schrieb am 10. März 2020 um 13:59:47 Uhr:

 

Seit wann muss man in Deutschland seine Unschuld beweisen

Eigentlich ist es ja andersrum die müssen mir das beweisen oder bin ich da falsch informiert?

Wenn die dir länger hinterher gefahren sind und dich anschließend rausgezogen haben, wird die Argumentation, dass Du nicht gefahren bist, logischerweise schon irgendwie schwer werden.

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