ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Go pro Aufnahmen als beweisvideo

Go pro Aufnahmen als beweisvideo

Themenstarteram 9. März 2020 um 17:50

Wie der Titel schon sagt

Es geht darum das eine Go pro Kamera beschlagnahmt wurde

Darauf sind unter anderem Aufnahmen die ca 3 Stunden vor dem anhalten der Polizei aufgezeichnet wurden

Kann man trotzdem behaupten das ich der Fahrer auf dem Videos gewesen bin .

Die Kamera ist am Tank montiert somit sieht man nur durch die Scheibe und die letzen 2 zahlen der Geschwindigkeit in dem Fall nur 0-99

Bzw darf so etwas obwohl nichts passiert ist vor Gericht als Beweis gewertet werden.

Ich brauche keine Internet Richter sondern nur eure Meinungen zu meiner Frage danke :-)

Beste Antwort im Thema
am 9. März 2020 um 18:42

...wenn die Kamera auf dem Tank montiert ist, wie der TE schreibt wirds wohl ein Motorrad sein... ich jedenfalls kenne kein Auto, das den Tank aufm oder im Armaturenbrett hat. ;):D

58 weitere Antworten
Ähnliche Themen
58 Antworten
am 9. März 2020 um 18:46

Ich hatte gerade dieses Bild von den Autos im Fernsehen im Kopf, wenn die außen an den Autos mit Saugnapf ihre Kameras befestigen.

 

Die Frage ist ja noch immer, wie ist die Polizei in den Besitz der Kamera gelangt?

Die Moderation liest hier mit.

Es ist also ratsam sich mit den Posts auf die Frage und deren Beantwortung zu beschränken.

Große OT-Schnörkel sind jedenfalls nicht genehmigt.

Moorteufelchen

MT-Moderator

Zitat:

@zille1976 schrieb am 9. März 2020 um 19:34:40 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 9. März 2020 um 19:32:21 Uhr:

 

Wenn man auch Regelverstöße auf dem Video erkennt, warum sollte ein Richter das nicht als Beweis zu lassen?

Sie wie ich das lese geht es um ein Motorrad. Und da ist der Fahrer generell schwer zu identifizieren.

Und da es keine Halterhaftung für den fließenden Verkehr gibt....kann der Richter es gerne als Beweis zulassen. Fragt sich für was?

Der TE ist und noch die Erklärung schuldig, wie er die Go Pro losgeworden ist. Und was alles zu sehen.

Aber dennoch, sehe ich keinen Grund, das ein Richter das Video nicht als Beweismittel zulassen sollte. Welche Schlüsse er daraus zieht, müssen wir schon ihm überlassen.

Themenstarteram 9. März 2020 um 18:52

Es war ein Motorrad na sicher doch

Die Frage ist kann man mir vorwerfen das ich das auf Video bin der gefahren ist obwohl man nur meine Hände sieht und die Polizei mich 3 Stunden später wegen was anderem angehalten hatt wodrum es jetzt gerade nicht geht

Das man das zu schnelle fahren quasi mir zu Last legt auf der Kamera ist das möglich ?

am 9. März 2020 um 18:52

...entweder hat der TE vor den Augen der Cops eine entsprechende Einlage geliefert oder sie haben ihn spontan zu einer allgemeinen VErkehrkontrolle rausgezogen.

Kann auch sein, dass die GoPro den Anlaß für eine allgemeine Kontrolle geliefert hat... so ein Teil läßt bei den Cops die Alarmglocken schrillen, da die davon ausgehen, dass jemand der sich so ein Teil ans Bike klemmt auch entsprechende Fahrmanöver vollführt, die er in bewegten Bildern festhalten möchte.

So Ghostrider mäßig halt... https://www.youtube.com/watch?v=u5gXs2FFHAw

Ob und wie das ausgewertet wird hängt vermutlich schlicht und einfach von der Motivation der Cops ab... soll ja so übereifrige geben, die Motorradfahrer am liebsten "direkt ans Kreuz nageln" würden.

Andererseits ist auch vorstellbar, dass die Beschlagnahme einfach ein Schuß vor den Bug sein sollte... und man nix weiter mehr hört.

am 9. März 2020 um 19:05

Zitat:

@gast356 schrieb am 9. März 2020 um 19:52:53 Uhr:

... soll ja so übereifrige geben, die Motorradfahrer am liebsten "direkt ans Kreuz nageln" würden.

Andererseits ist auch vorstellbar, dass die Beschlagnahme einfach ein Schuß vor den Bug sein sollte...

Ja da ist was dran. Es gibt immer wieder welche die mit der ihnen gegebenen „Macht“ nicht maßvoll umgehen können.

Aber hier kann wohl nur der TE weiterhelfen was wirklich passiert ist.

am 9. März 2020 um 20:17

Zitat:

@mada123 schrieb am 9. März 2020 um 19:52:37 Uhr:

Es war ein Motorrad na sicher doch

Die Frage ist kann man mir vorwerfen das ich das auf Video bin der gefahren ist obwohl man nur meine Hände sieht und die Polizei mich 3 Stunden später wegen was anderem angehalten hatt wodrum es jetzt gerade nicht geht

Das man das zu schnelle fahren quasi mir zu Last legt auf der Kamera ist das möglich ?

Puh, da könntest du gute oder schlechte Karten haben.

 

Die Frage dürfte sein von wo du angefangen hast zu filmen. Und ob du tatsächlich nirgends zu sehen bist und man auch keinerlei Rückschlüsse auf dich ziehen kann.

 

Handschuhe alleine dürften vor Gericht als alleiniges Merkmal nicht ausreichend sein.

 

Es kommt eben darauf an was dir vorgeworfen wird und ob man dir das ganze entsprechend beweisen kann.

Zitat:

@mada123 schrieb am 9. März 2020 um 19:52:37 Uhr:

Es war ein Motorrad na sicher doch

Die Frage ist kann man mir vorwerfen das ich das auf Video bin der gefahren ist obwohl man nur meine Hände sieht und die Polizei mich 3 Stunden später wegen was anderem angehalten hatt wodrum es jetzt gerade nicht geht

Das man das zu schnelle fahren quasi mir zu Last legt auf der Kamera ist das möglich ?

Ja das ist möglich. Mit einer vernünftigen (anwaltlichen) Verteidigung stehen die Chancen, da straffrei rauskommen, aber sehr gut.

Den ersten Fehler, nämlich die Abgabe der Kamera, hast du ja offenbar schon gemacht.

"Es geht darum das eine Go pro Kamera beschlagnahmt wurde" - falls es wirklich eine Beschlagnahme war, konnte der TE die ohnehin nicht verhindern. Nun könnte ein Anwalt eventuell verhindern, dass die Aufnahmen verwertet werden, wenn die Beschlagnahme rechtswidrig war.

Wenn die Beschlagnahme hingegen rechtlich in Ordnung war, wird die Aufnahme auch als Beweis vor Gericht verwertet. Dann stellt sich nur die Frage, ob in irgendeiner Weise der TE als Fahrer identifizierbar ist (Handschuhe, Hände, Ende der Fahrt). Es heißt zwar so schön, "im Zweifel", aber so manch ein Richter hat halt keine Zweifel und verurteilt.

Im Detail kenne ich keinen ähnlichen Fall. Es gab zwar Mal einen am Kesselberg an dem eine laufende kamera beschlagnahmt wurde. Dort waren die Aufnahmen 100% rechtskräftig. Die Frage für dich ist eigentlich nu, wie gut ist dein Anwalt und wie große Eier hat der Richter. Mit viel Pech ist auf dem Video noch etwas Gelaber oder das aufsteigen zu sehen, und mit noch mehr Pech Geschwindigkeitsüberschreitungen jenseits von gut und böse ( was ich von dir als Motorradfahrer erwarten würde).

 

Ansonsten ist man im Nachhinein immer klüger. Aufnahmen in Zukunft möglichst ohne Tacho oder eben ohne Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Und dann noch das obligatorische - hab Eier und steh zu deinen Fehlern. Wie schnell warste denn wirklich unterwegs?

Zitat:

@crafter276 schrieb am 9. März 2020 um 18:57:45 Uhr:

Das liegt alleine bei dem Richter. Und du mußt beweisen das du nicht gefahren bist.

MfG kheinz

Das ist zum Glück genau andersherum, was auch gut so ist .

Zum Thema. Mit nem guten Anwalt, würde ich das Ergebnis für dich auch als Positiv werten.

Werde auch nie verstehen , warum die Jungs ihrer eigene Ballerei filmen. Selbst ohne Tacho, kann man , sofern man das original Bildmaterial hat, die Geschwindigkeit ermitteln . Leitpfosten sind da ganz praktisch für.

DLzG und oben bleiben :)

Themenstarteram 10. März 2020 um 12:59

Zitat:

@crafter276 schrieb am 9. März 2020 um 18:57:45 Uhr:

Das liegt alleine bei dem Richter. Und du mußt beweisen das du nicht gefahren bist.

MfG kheinz

Seit wann muss man in Deutschland seine Unschuld beweisen

Eigentlich ist es ja andersrum die müssen mir das beweisen oder bin ich da falsch informiert?

Na warum machst du dann so eine Welle hier?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Go pro Aufnahmen als beweisvideo