Glühbirne im TFL durch LED ersetzen

VW Polo 5 (6R / 6C)

Weiß jemand von Euch, ob man im Polo 6R die Glühbirnen des TFL durch LED's ersetzen kann? Wenn ja, ist dazu eine neue Fassung notwendig oder einfach alt raus neu rein?

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von diezge


Wärme wird dabei gleich viel wie mit einer normalen Glühlampe produziert. Das ist physikalisch bestimmt. Getreu der Formel P=U*I Leistung=Spannung*Strom

Ist bei LEDs im Allgemeinen nicht I und damit auch P kleiner als bei Glühlampen? 😕

Hallo,

an beide "Vorredner".

Die Glühlampenüberwachung misst den Strom, der durch die Glühlampe fließt. Beim TFL mit 2*21 W wären dies: 42 W / 12 V = 3,5 A. Fließt dieser Strom nicht mehr oder ist unter einer bestimmten Schwelle, so spricht die Glühlampenüberwachung an, den Glühwendel durchgebrannt bedeutet kein Stromfluß.

Jetzt kommen die LEDs. Sie haben einen wesentlich geringeren Strom, wodurch sich der bessere Wirkungsgrad erklärt. Dieser geringere Strom ist aber unter der Schwelle für die Glühlampenüberwachung, die somit anspricht.

Die Lösung ist ein parallel zur LED geschalteter Widerstand, der den Stromfluss künstlich erhöht, um über die Schwelle der Glühlampenüberwachung zu kommen. Man kann sich den Widerstand als Bypass vorstellen. Der Widerstand wird natürlich warm, denn wenn Strom fließt und Spannung abfällt, entsteht Wärme.

Gruß,

diezge

Ach sorry, Du meinstest LEDs mit Widerstand. Ja dann ists natürlich klar und du hast recht! 😉

Die TFLs unten im Stoßfänger werden doch aber gar nicht von der Lampenkontrolle überwacht!! Zumindest bei meinem 2009er BJ ist das 100%ig so! Ich hatte die TFLs schon deaktiviert und da kommt (im Gegensatz zum Standlicht beispielsweise) keine Fehlermeldung!

Also ist ein Widerstand bei TFLs meiner Meinung nach obsolet. -> Es braucht einfach nur eine passende LED.

Zitat:

Original geschrieben von Salamipizza


Ach sorry, Du meinstest LEDs mit Widerstand. Ja dann ists natürlich klar und du hast recht! 😉

Die TFLs unten im Stoßfänger werden doch aber gar nicht von der Lampenkontrolle überwacht!! Zumindest bei meinem 2009er BJ ist das 100%ig so! Ich hatte die TFLs schon deaktiviert und da kommt (im Gegensatz zum Standlicht beispielsweise) keine Fehlermeldung!

Also ist ein Widerstand bei TFLs meiner Meinung nach obsolet. -> Es braucht einfach nur eine passende LED.

Hallo,

OK, das wusste ich nicht. In diesem Fall hat sich das Thema für das TFL erledigt, nicht jedoch für das Standlicht.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ich nur den technischen Hintergrund des Widerstandes erklären wollte. Ich halte es nach wie vor für ausgemachten Blödsinn, sich LED-Lampen einzubauen, so lange diese keine Zulassung haben.

Ab heute bis Sonntag ist bei uns am See ja mal wieder die Tuning-World mit dementsprechend vielen Polizeikontrollen. Ihr glaubt nicht, wie viele in den Kontrollen mit nicht zulässigen Lichtern erwischt werden. Und da sind nicht zugelassene Leuchtmittel kein Kavalliersdelikt.

Die Polizei lässt einem dann zwei Möglichkeiten:
1.: Vor Ort an der Kontrollstelle auf Original umbauen.
2.: Wenn das nicht möglich ist oder der Fahrer sich weigert, wird das Fahrzeug sofort entstempelt und auf einen der schon bereitgestellten Abschleppwagen verladen.

Fahren lässt man jemanden mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln keinen Meter mehr.

Gruß,

diezge

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In dem Zusammenhang ist auch noch zu erwähnen, dass es nicht ausreicht, wenn die LED eine E-Nummer hat.
Auch wenn dies bei den meisten Kontrollen ausreichend sein dürfte ist das immer noch nicht zulässig, da die Typengenehmigung der kompletten Leuchteneinheit (Scheinwerfer, Blinker, Rücklichter,...) nur in Verbindung mit dem geprüften Leuchtmittel gilt (hier "normale" Standlichtbirne).
Dies führt dann streng genommen dazu, dass die LED zwar zugelassen ist aber der Scheinwerfer als Ganzes nicht mehr 🙁

Anders sieht das aus, wenn beispielsweise der komplette Seitenblinker gegen welche mit LEDs getauscht und so als Ganzes abgenommen ist.

Klingt doof, ist aber leider so. Dies ist mit der unterschiedlichen Abstrahlcharakteristig der verschiedenen Leuchtmittel begründet. Bei Scheinwerfern leuchtet das auch (fast) jedem ein, aber rechtlich besteht da halt kein Unterschied.

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