GLK 220 CDI Weitere unzulässige Abschalteinrichtung + unfreiwilliges Update?
Was ist dran am neuesten Bericht von "Bild am Sonntag" Daimler hätte eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung in die Motore OM 651 eingebaut, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält um so die Aufwärmung des Motors zu verzögern. So würden die Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand auf einem niedrigerem Niveau bleiben. Ich habe einen 220 CDI 4matic ohne BlueTEC, den ich am 6.9.18 bei der B-Inspektion hatte. Ob mir da ohne mein Wissen das Update aufgespielt wurde? Und wenn ja, ist das Okay?
Wenn es nicht schadet, warum baut man die Einrichtung denn überhaupt erst ein?
Nur um zu schummeln?
Auf die Technik und somit dem Verschleiß hat das keine Auswirkungen?
Grüße Georg
Beste Antwort im Thema
Also bei mir sieht es derzeit so aus, das ich wegen eines permanenten Problemes, das die Werkstatt nicht beseitigt bekommt, ohnehin auf Wandlung klage. Da kommt mir die Geschichte gerade recht und ist Zunder für´s Feuer, zumal es sich bei meinem Fall um ein Software-seitiges Problem der ECU zu handeln scheint. Sollte sich im Lauf der ganzen Sache, die sich ohnehin noch etwas hinziehen wird, herausstellen das MB da wirklich unzulässige Abschalteinrichtung(en) verwendet, wird das ganze vor Gericht über dies meinen Anspruch sicherlich nicht verschlechtern.
In dem Zusammenhang habe ich den Sachverständigen auch zu der "freiwilligen Serviceaktion" befragt und ihm das Schreiben in Kopie dagelassen. Seine Worte : "Solange es das KBA nicht zwingend verlangt, laß die Finger davon. (....) Wenn es vom KBA zwingend wird, vereinfacht es die Wandlung".
( sinngemäß zitiert )
Ich denke, ich hab genug MB in meinem Leben gefahren, und abgesehen davon das die Qualität und Kulanz nicht mehr so ist wie in den 90ern , dafür die Preise aber stark hochgesetzt wurden und nun auch das Vertrauen stark beschädigt ist, werde ich wohl keinen Sternträger mehr kaufen. Schade, aber es sollte auch ein gutes Gefühl mitfahren, welches ich mittlerweile leider nicht mehr habe.
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Es geht um die 220CDI Mopf, also ab 2012.
Von da an haben die ja diesen Start/Stop Quatsch, und bei diesen Modellen hat Daimler auf dem Prüfstand bestimmte Temperatur-Werte verändert, um die erforderlichen Abgaswerte zu erfüllen.
Zitat:
@Der Bielefelder schrieb am 23. November 2019 um 19:46:06 Uhr:
Es geht um die 220CDI Mopf, also ab 2012.
Von da an haben die ja diesen Start/Stop Quatsch, und bei diesen Modellen hat Daimler auf dem Prüfstand bestimmte Temperatur-Werte verändert, um die erforderlichen Abgaswerte zu erfüllen.
Selbst den VorMopf gab es auch mit Start/Stop-System.
Zitat:
@seebaer1970 schrieb am 23. November 2019 um 11:40:41 Uhr:
Nein. Jetzt haben wir es. Das ist der Unterschied. Aber egal unser freiwilliges Update wird auch Pflicht werden. Jede Wette.
Verwechselst du eventuell Blue Tech mit Blue Efficiency?
BT = mit AD Blue
BE = Technisch Optimiert zur Verbrauchsreduzierung
GLK 220CDI 4matic Bj. 2014 = mittlerweile Zwangs Update!
Im ersten Anschreiben von Mercedes, wurde noch um eine Freiwillige Teilnahme am Update gebeten, im folgenden Schreiben einpaar Monate später, wurde aus dem Freiwillig ein "MUSS" wenn auch recht umständlich Formuliert!
Lies Dir das letzte von Mercedes erhaltene Schreiben einmal genau durch!
Noch wird der Software Stand beim GLK, vom TÜV bei der HU NICHT geprüft (Update aufgespielt ..!) aber irgendwann wird die Frist ablaufen und dann wird entweder der TÜV die HU verweigern, wenn das Update nicht aufgespielt ist oder die Zulassungsstelle wird sich bei Dir melden!
MfG Günter
Habe euch mal das Schreiben angehängt. Ich sehe da nichts. Wenn dann sollen die mich explizit dazu auffordern. Vllt bin ich den Wagen bis dahin los, was ich aber nicht wirklich glaube. Am 13.01. ist Gütertermin den man sich eigentlich sparen kann. Aber es ist eben ein MUSS.
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Freiwillige Maßnahme, kannste vergessen.
Zitat:
@xxralfxx schrieb am 25. November 2019 um 19:26:42 Uhr:
Freiwillige Maßnahme, kannste vergessen.
Das ist leider richtig, lt Anwalt gibt es nur bei einem Zwangsupdate sehr gute Aussichten für eine Rücknahme bzw Vergleich.
Das wird Pflicht werden darüber sind wir uns alle im Klaren. Am Besten wie bei VW wo dann trotzdem Thermofenster drin sind. Bin ja auf den Gütetermin gespannt. Schritt für Schritt. Erstmal kann ich kommt Weihnachten.
Zitat:
@seebaer1970 schrieb am 25. November 2019 um 19:33:16 Uhr:
Das wird Pflicht werden darüber sind wir uns alle im Klaren. Am Besten wie bei VW wo dann trotzdem Thermofenster drin sind. Bin ja auf den Gütetermin gespannt. Schritt für Schritt. Erstmal kann ich kommt Weihnachten.
Ich muss trotzdem nochmal nachhaken, Du sprichst nicht von einem 350 CDI?
Zitat von dir ...
"Ist schon etwas zu dem 350 CDI bekannt ( Mopf ) ? ( 179 g CO2 /km) .
Aufgrund der aktuellen Gutscheinaktion habe ich mal mit dem OnlineTool nachprüfen wollen, ob den mein 350CDI (MOPF) auch so ein Softwareupdate bekommen muss/soll."
Nein 220CDI 4matic, kein Bluetec. Beim 350CDI ist doch aber auch was im Busch. Ein Kollege hat einen 350er.
Muß mal fragen
@seebaer1970
Kannst du bitte mal das Datum des Schreibens posten?
Ich habe ein Schreiben Mitte August bekommen - identisches Fzg allerdings BJ2013 - mit Inhalt:
Zitat:
"...werden wir nun die Massnahme nun im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes durchführen....
...in der organistorischen Abwicklung....ändert sich für Sie nichts dadurch, dass sie nun im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes durchgeführt wird..."
Schreiben kam im September 2019
Um nochmal auf den 350 CDI von meinem Kollegen zurück zu kommen. Er hat exakt dasselbe Schreiben wie ich. Ohne Bluetec BJ 2012
Moin,
mal ne blöde Frage: welche (negativen) Auswirkungen hat das Update?
Gruß, Jörg
Frag mal VW Besitzer die Probleme hatten. 24 Monate nur Garantie. Ich traue den Brüdern nicht mehr. Software mäßig kannst eigentlich nichts machen. Wenn ja warum nicht von vorn herein? Greifen die hier in die Motorkennlinie ein?
MB läßt sich nicht in die Karten gucken und spekulieren bringt dann nichts.
Zitat:
@Timothy Truckle schrieb am 25. November 2019 um 20:40:07 Uhr:
@seebaer1970
Kannst du bitte mal das Datum des Schreibens posten?
Ich habe ein Schreiben Mitte August bekommen - identisches Fzg allerdings BJ2013 - mit Inhalt:Zitat:
"...werden wir nun die Massnahme nun im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes durchführen....
...in der organistorischen Abwicklung....ändert sich für Sie nichts dadurch, dass sie nun im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes durchgeführt wird..."
Unserer GLK 220CDI BE 4matic ist Bj. 2014 und das entsprechende Schreiben trägt das Datum 12.08.2019.
MfG Günter
Antwort vom KBA Update ist verpflichtend.