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GLK 220 CDI Weitere unzulässige Abschalteinrichtung + unfreiwilliges Update?

Mercedes GLK X204

Was ist dran am neuesten Bericht von "Bild am Sonntag" Daimler hätte eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung in die Motore OM 651 eingebaut, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält um so die Aufwärmung des Motors zu verzögern. So würden die Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand auf einem niedrigerem Niveau bleiben. Ich habe einen 220 CDI 4matic ohne BlueTEC, den ich am 6.9.18 bei der B-Inspektion hatte. Ob mir da ohne mein Wissen das Update aufgespielt wurde? Und wenn ja, ist das Okay?
Wenn es nicht schadet, warum baut man die Einrichtung denn überhaupt erst ein?
Nur um zu schummeln?
Auf die Technik und somit dem Verschleiß hat das keine Auswirkungen?
Grüße Georg

Beste Antwort im Thema

Also bei mir sieht es derzeit so aus, das ich wegen eines permanenten Problemes, das die Werkstatt nicht beseitigt bekommt, ohnehin auf Wandlung klage. Da kommt mir die Geschichte gerade recht und ist Zunder für´s Feuer, zumal es sich bei meinem Fall um ein Software-seitiges Problem der ECU zu handeln scheint. Sollte sich im Lauf der ganzen Sache, die sich ohnehin noch etwas hinziehen wird, herausstellen das MB da wirklich unzulässige Abschalteinrichtung(en) verwendet, wird das ganze vor Gericht über dies meinen Anspruch sicherlich nicht verschlechtern.
In dem Zusammenhang habe ich den Sachverständigen auch zu der "freiwilligen Serviceaktion" befragt und ihm das Schreiben in Kopie dagelassen. Seine Worte : "Solange es das KBA nicht zwingend verlangt, laß die Finger davon. (....) Wenn es vom KBA zwingend wird, vereinfacht es die Wandlung".
( sinngemäß zitiert )
Ich denke, ich hab genug MB in meinem Leben gefahren, und abgesehen davon das die Qualität und Kulanz nicht mehr so ist wie in den 90ern , dafür die Preise aber stark hochgesetzt wurden und nun auch das Vertrauen stark beschädigt ist, werde ich wohl keinen Sternträger mehr kaufen. Schade, aber es sollte auch ein gutes Gefühl mitfahren, welches ich mittlerweile leider nicht mehr habe.

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Dann noch mal OffTopic:
Der Wertverlust ist doch dadurch entstanden das die UW Hilfe gegen die NoX Ausstösse der Fahrzeuge geklagt hat. Die Grenzwerte wurden doch von der Politik (EU+Bund) gesetzt. Und das Nachregeln der Messmethode und damit der Werte die neue Fahrzeuge einhalten müssen doch auch. Oder?
Ich will nicht Mercedes (komplett) reinwaschen. Aber echten Betrug hat VW gemacht, durch feststellen ob auf Rollenstand oder nicht. Und die Politik hat uns den Rest aufgegeben.

Zitat:

@woscsnh schrieb am 6. Oktober 2019 um 19:03:14 Uhr:



Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 6. Oktober 2019 um 12:19:17 Uhr:



Der war gut, den muss ich mir merken....:D

Wie meinst du das?
Folgende Szenarien:
- 1. GLK heute verschrotten, aktuellen Neuwagen kaufen, n Jahre fahren.
-2. GLK noch weitere n Jahre fahren.
Ohne weitere Daten zu haben, behaupte ich, dass Option 2 zunächst die bessere Bilanz hat.
Ganz sicher am ersten Tag nach Neuwagenkauf. Leben beide noch weitere Jahre, dann ist irgendwann nach n Jahren Option 1 die günstigere. Und irgendwo dazwischen liegt dann der Break-Even.
Andere wissen sicher dazu mehr.

Weiterfahren da, selbst wenn für das Produzieren eines Fahrzeugs ähnlich viel CO² eingesetzt werden muss, wie es im Lebenzyclus an Co² durch die Verbrennung von Treibstoff entsteht, dann...?
Wenn wir jedes Produkt vorzeitig entsorgen entsteht mehr CO².

https://www.vcoe.at/.../...en-werden-bei-der-pkw-produktion-verbraucht

GLK 220 CDI 4MATIC Bj. 2010
Im August kam das Schreiben von Mercedes übers KBA mit dem Angebot des freiwilligen updates. Wie das Beispiel anderer Hersteller zeigt, macht das update keinen Sinn, weil wesentlich die AGR-Rate erhöht wird umd damit der Trakt der Abgasrückführung stärker verkokt.
Mittlerweile läuft Klage gegen Mercedes wegen Rückabwicklung des Kaufes.
Ein Freund ist mittlerweile bei VW mit der Klage durch und war sehr überrascht über die Höhe des Rücknahmepreises. So kauft er wieder einen VW Diesel und hofft, in einigen Jahren vielleicht wieder zu solch günstigen Konditionen wandeln zu können, wenn es den nächsten Dieselskandal geben sollte.

Bei mir läuft auch die Klage mit Ziel der Rückabwicklung des Kaufes. Wie weit bist du? Ich habe im Januar Güteverhandlung.

Hallo,
meine Klage läuft auch seit dieser Woche, der Anwalt hat aber bereits in dieser Klageschrift eine Güteverhandlung ausgeschlossen.
Ich bin gespannt!
Wenn es etwas zu berichten gibt, werdet Ihr es erfahren!
Gruß
Frank

Güteverhandlung ist Pflicht. Untenstehend kam heute aus der Kanzlei.
in oben bezeichneter Sache erhalten Sie die Ladung des Gerichts zur mündlichen Verhandlung zur Kenntnisnahme. Bitte beachten Sie, dass Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde. Beachten Sie ferner, dass Sie zum Termin eine Lichtbildaufnahme des Tachostandes zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, bestenfalls nebst aktueller Tageszeitung, vorzeigen müssen.

Schließlich bitten wir Sie um Mitteilung, dass Sie sich nicht für das Musterfeststellungsverfahren angemeldet haben, falls noch nicht geschehen. Eine doppelte Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist nicht möglich.

Zitat:

@seebaer1970 schrieb am 12. Oktober 2019 um 14:12:24 Uhr:


Güteverhandlung ist Pflicht.

Aha!

Dann bin ich ja noch gespannter :-))))

Ein Kollege hat seinen Audi A6 sehr gut wieder an Audi "abgeben" können, durfte aber auch nichts Näheres erzählen!

Ich werde mal sehen, wie sich MB in dem Ganzen so dem Kunden gegenüber zeigt!

Gruß

Frank

Zitat:

@mannehcs schrieb am 17. April 2019 um 07:43:16 Uhr:



Ist schon etwas zu dem 350 CDI bekannt ( Mopf ) ? ( 179 g CO2 /km) .

Aufgrund der aktuellen Gutscheinaktion habe ich mal mit dem OnlineTool nachprüfen wollen, ob den mein 350CDI (MOPF) auch so ein Softwareupdate bekommen muss/soll.

Und was sagt mir das Tool? Für ihr Fahrzeug wurde bereits ein Software-Update durchgeführt.

Und keiner hat was gesagt! Der letzte Besuch war zum Austausch des Partikelfilters!

Könnte kotzen...

Glk-softwareupdate

Zitat:

Ein Kollege hat seinen Audi A6 sehr gut wieder an Audi "abgeben" können, durfte aber auch nichts Näheres erzählen!

Dies ist auch bei Mercedes der Fall.

Wir, die Kläger, sollen zum Thema nichts veröffentlichen .

Ist schon etwas zu dem 350 CDI bekannt ( Mopf ) ? ( 179 g CO2 /km) .
Aufgrund der aktuellen Gutscheinaktion habe ich mal mit dem OnlineTool nachprüfen wollen, ob den mein 350CDI (MOPF) auch so ein Softwareupdate bekommen muss/soll.
Und was sagt mir das Tool? Für ihr Fahrzeug wurde bereits ein Software-Update durchgeführt.
Und keiner hat was gesagt! Der letzte Besuch war zum Austausch des Partikelfilters!
Könnte kotzen...

Das ist frech. Ist das so überhaubt erlaubt?

Frage mich wie MB reagieren würde wenn einer in den Laden kommt und bei einem Fahrzeug im Showroom eine andere Software aufspulen würde!
Finde das mehr als Frech einem Kunden einfach ungefragt eine andere Software unter zu jubeln!
Das Fahrzeug ist fremdes Eigentum!

Zitat:

@xxralfxx schrieb am 28. Oktober 2019 um 17:14:59 Uhr:


Frage mich wie MB reagieren würde wenn einer in den Laden kommt und bei einem Fahrzeug im Showroom eine andere Software aufspulen würde!
Finde das mehr als Frech einem Kunden einfach ungefragt eine andere Software unter zu jubeln!
Das Fahrzeug ist fremdes Eigentum!

Warum sollte der Update der Software nicht zum Serviceumfang gehören?

Weil es ein massiver Eingriff an meinem Eigentum ist, und da möchte ich schon gefragt werden ob ich das möchte!

Finde ich auch, die gekaufte Ware wurde mit einem Softwarestand und einer Softwarelizenz verkauft. Wenn ich eine Änderung haben möchte , dann kaufe ich mir eine Software, ein Update mit Fehlerverbesserung und/ oder neuen Fehlern. Eine Mängelbeseitung und/oder eine Verschlechterung eines Produktes darf nicht ohne den Eigentümer zu fragen, installiert werden. Es kann ja auch negative Folgen für das Produkt haben.

Ich kann doch auch nicht bei einem Leasing Kfz die Software aufspielen die mir gefällt, ohne den Eigner zu fragen

Hallo,
es geht ja nicht um eine Verbesserung, sondern darum die Schummelsoftware zu entfernen.
Die Probleme hat nun der Kunde, dazu gibt es eine sehr schwammige Garantie seitens Mercedes, warum ist diese so schwammig formuliert?
Darüber sollten die Kunden mal nachdenken!

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