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GLK 220 CDI Weitere unzulässige Abschalteinrichtung + unfreiwilliges Update?

Mercedes GLK X204

Was ist dran am neuesten Bericht von "Bild am Sonntag" Daimler hätte eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung in die Motore OM 651 eingebaut, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält um so die Aufwärmung des Motors zu verzögern. So würden die Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand auf einem niedrigerem Niveau bleiben. Ich habe einen 220 CDI 4matic ohne BlueTEC, den ich am 6.9.18 bei der B-Inspektion hatte. Ob mir da ohne mein Wissen das Update aufgespielt wurde? Und wenn ja, ist das Okay?
Wenn es nicht schadet, warum baut man die Einrichtung denn überhaupt erst ein?
Nur um zu schummeln?
Auf die Technik und somit dem Verschleiß hat das keine Auswirkungen?
Grüße Georg

Beste Antwort im Thema

Also bei mir sieht es derzeit so aus, das ich wegen eines permanenten Problemes, das die Werkstatt nicht beseitigt bekommt, ohnehin auf Wandlung klage. Da kommt mir die Geschichte gerade recht und ist Zunder für´s Feuer, zumal es sich bei meinem Fall um ein Software-seitiges Problem der ECU zu handeln scheint. Sollte sich im Lauf der ganzen Sache, die sich ohnehin noch etwas hinziehen wird, herausstellen das MB da wirklich unzulässige Abschalteinrichtung(en) verwendet, wird das ganze vor Gericht über dies meinen Anspruch sicherlich nicht verschlechtern.
In dem Zusammenhang habe ich den Sachverständigen auch zu der "freiwilligen Serviceaktion" befragt und ihm das Schreiben in Kopie dagelassen. Seine Worte : "Solange es das KBA nicht zwingend verlangt, laß die Finger davon. (....) Wenn es vom KBA zwingend wird, vereinfacht es die Wandlung".
( sinngemäß zitiert )
Ich denke, ich hab genug MB in meinem Leben gefahren, und abgesehen davon das die Qualität und Kulanz nicht mehr so ist wie in den 90ern , dafür die Preise aber stark hochgesetzt wurden und nun auch das Vertrauen stark beschädigt ist, werde ich wohl keinen Sternträger mehr kaufen. Schade, aber es sollte auch ein gutes Gefühl mitfahren, welches ich mittlerweile leider nicht mehr habe.

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Gut gemeinter Hinweis auf FZV §5. Dieses ist eben nicht so eindeutig. Der juristische Streit dreht sich eben genau darum, dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Erlangung der EG-Typgenehmigung eben so waren, wie sie auch heute (ohne Update) sind. Und da sie nach Aussage vom Daimler eben zum Genehmigungszeitpunkt vorschriftsmäßig waren, sind sie es mal heute eben auch noch. Erst, wenn der Daimler zugibt, dass seinerzeit betrogen wurde, könnte der §5 FZV Wirkung entfalten, und das ist imho noch nicht der Fall.
Kennst Du nen Fall, bei dem ein Fahrzeug eines Update-Verweigerers stillgelegt wurde? Ich weiß, dass bei VW einzelne Amarok's betroffen waren und die Stilllegung ausgesprochen worden ist, aber so weit ich gelernt habe, sind alle dieser Fahrzeuge nach Einlegung entsprechender Rechtsmittel nach wie vor in Betrieb. Weißt Du hier mehr??

Nein, ich weis nicht mehr. Mein Sohn hat sich auch mit einem Skoda gebeugt ....nach Androhung der Stilllegung.
Sei es darum, es hilft nur warten. Was mir wirklich stinkt ist, das so viele Daimler hier die Schuld geben wollen, die eigentlich dem Bundesverkehrsminister und dem KBA zusteht, weil sie die Entwicklung des Abgasnormen verschlafen oder der Lobby nachgegeben haben. Erst das hat der Umwelthilfe den Weg für klagen freigemacht und die Fahrverbote und somit auch die Wertverluste ermöglicht.

Zitat:

@gardiner schrieb am 3. Oktober 2019 um 11:38:13 Uhr:


Erst, wenn der Daimler zugibt, dass seinerzeit betrogen wurde, könnte der §5 FZV Wirkung entfalten, und das ist imho noch nicht der Fall.

Ergänzung: Ich denke Daimler muss nichts zugeben. Das KBA hat bestimmt das das Thermofenster illegal ist und das Update verfügt. Das kommt m.M.n. auf das Gleiche raus. Allerdings habe ich keinen juristischen Background und das ist erst mal nur meine Auffassung.

Ja, indirekt drohen tun sie schon. Aber sie setzen es nicht durch. Habe gerade mit dem (persöönlich bekannten) Leiter der hiesigen Zulassungsstelle gesprochen, wie die das Thema händeln. Aussage: Wir machen nichts, solange es nicht höchstrichterliche Entscheidungen gibt. Und diese werden wohl erst in paar Jahren fallen, befürchte ich. Und da ich ja ohnehin gegen den Daimler klage, werde ich allein aus dem Grunde nicht updaten, um keine vollendeten Tatsachen zu schaffen.

Zitat:

@Reinhard69 schrieb am 16. April 2019 um 19:30:06 Uhr:


Hallo,
ich habe einen 220 CDI GLK Vormopf.
Kein KBA Schreiben erhalten und auch durch Bj. 2011 (noch) nicht von der aktuellen Thematik betroffen.
Frage: was ich nicht verstehe -> das Euro 5 Modell des 220 CDI ist doch noch eine Zeit lang ohne die Adblue Einspritzung angeboten worden. Und diese sollen nun von diesem "Update" betroffen sein?
Geht es da anscheinend nur um den angegebenen CO2 Wert (der scheint ja in der Tat im Mopf niedriger zu sein als im Vormopf)? Was ist da im Mopf 220 CDI anders als im Vormopf?
Ich spreche hier jetzt nicht im Vergleich zu den Modellen mit Adblue.
VG
Reinhard

Hallo Zusammen,

Das verstehe ich auch noch nicht. Mein 220 CDi BE ist Bj 2009 und habe Euro 5 Norm. Bin angeschrieben worden, das freiwillige Update zu machen, inclusive Garantie, wenn ich alle Wartungsarbeiten mache. Bisher gab es aber nur ein Rückruf 2012 - 2015.
Ich mache meine Wartung soweit wie möglich selber, daher kommt das freiwillige Update erst einmal nicht auf meine Kiste ;). Zudem wird die Garantie des Agr-Ventils nur bis 250 t km gewährt. Ich hatte vor, das Auto wegen der CO2 Gesamtbilanz länger zu fahren

Gruß logologo

Zitat:

@logologo_de schrieb am 6. Oktober 2019 um 11:03:44 Uhr:


...
Ich hatte vor, das Auto wegen der CO2 Gesamtbilanz länger zu fahren
...

Der war gut, den muss ich mir merken....

:D

Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 6. Oktober 2019 um 12:19:17 Uhr:



Zitat:

@logologo_de schrieb am 6. Oktober 2019 um 11:03:44 Uhr:


...
Ich hatte vor, das Auto wegen der CO2 Gesamtbilanz länger zu fahren
...

Der war gut, den muss ich mir merken....:D

Wie meinst du das?

Folgende Szenarien:

- 1. GLK heute verschrotten, aktuellen Neuwagen kaufen, n Jahre fahren.

-2. GLK noch weitere n Jahre fahren.

Ohne weitere Daten zu haben, behaupte ich, dass Option 2 zunächst die bessere Bilanz hat.

Ganz sicher am ersten Tag nach Neuwagenkauf. Leben beide noch weitere Jahre, dann ist irgendwann nach n Jahren Option 1 die günstigere. Und irgendwo dazwischen liegt dann der Break-Even.

Andere wissen sicher dazu mehr.

Ich fahr den GLK weiter, weil er zuverlässig ist und ich zufrieden mit ihm bin. Die CO2 Gesamtbilanz ist mir dabei ehrlich gesagt vollkommen wumpe.

Moin moin,

ist jemand von hier den Weg der Klage gegangen. Weiß jemand wie die Güteverhandlung, die in Stuttgart stattfindet, abläuft. Persönliches Erscheinen wird angeordnet.

Danke

@seebaer1970 : war das jetzt eine Frage oder Feststellung?

Zitat:

@seebaer1970 schrieb am 8. Oktober 2019 um 20:44:50 Uhr:


Moin moin,
ist jemand von hier den Weg der Klage gegangen. Weiß jemand wie die Güteverhandlung, die in Stuttgart stattfindet, abläuft. Persönliches Erscheinen wird angeordnet.
Danke

Nein - ich nicht. Aber Du hast ja nach eigenen Aussagen Klage beim Gericht eingereicht.

Wie ist denn da der Stand der Dinge bzw. was sagt Dein Anwalt zu der Thematik?

danke

Mitte Januar ist Güteverhandlung. Mein Anwalt ist noch 2 Wochen in Urlaub. Ich bin einfach zu neugierig und dachte ich frage hier mal. Wenn ich mit meinem Anwalt gesprochen habe kann ich berichten.

Laut dem Meister voon MB bekommen die die Verbräuche nicht in Griff. Angeblich zwischen 15 und 20% Mehrverbrauch. Neue ABE und kurze Garantie nerven mich auch. Ganz ehrlich ich finde den Wagen eigentlich gut aber ich fühle mich betrogen. Ich möchte die Rückgabe erreichen.

Welche ABE? Es gibt keine. GLK 220 4M E5
Bei mir lässt sich kein Mehrverbrauch feststellen. (3000km)
Von welchem Update/Fahrzeug sprichst du?

Ich spreche vom GLK 220 CDI 4M, OM651. Danke für die Info. Ist ja auch egal. Betrug ist Betrug in meinen Augen.
Aber jeden Fall ist der reine Wertverlust für uns alle enorm.
Wir kommen ja auch vom eigentlichen Thema ab.

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