GLC 300de
Es wurde zwar schon etwas in anderen Threads, insbes. beim 300e auch zum 300de geschrieben; aber ich denke, der brandneue 300de verdient ein eigenes Thema. Darum eröffne ich dieses hier einmal. Ich hoffe, dass dies Zustimmung findet.
Ich warte schon länger auf den Diesel-Hybrid. Ich glaube, andere auch. Nun ist er da, oder besser, noch nicht da, aber seit vorgestern bestellbar. Ich hab gleich zugeschlagen, und einen bestellt.
Eigentlich ist es ein ganz normaler GLC 220d mit einem zusätzlichen E-Motor. Der Mehrpreis für den E-Antrieb liegt bei ca. 9.300 € brutto. Nach Abzug des SB-Rabatts für mich also 7.900 €. Zieht man davon die Förderung ab (ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug demnächst in die Bafa-Liste kommt), bleiben letztlich nur etwas über 4.000 €. Das ist doch ganz passabel, vor allem, wenn man sieht, wie hoch der Aufpreis bei GLE ist; sind die gleichen Motoren.
Mein Listenpreis liegt bei ca. 73 T€, dabei sind AHK, Luftfederung, Assi-Systeme, usw. Mein bisheriger GLC ist selenit, der neue ist mit mojave bestellt. Ändere ich vielleicht noch, da ich noch nicht ganz überzeugt bin. Im Gegensatz zum normalen gibt es keinen vergrößerten Tank. Warum? Vielleicht war kein Platz mehr oder die Werte werden nicht erreicht. Auch die Anhängelast ist mit 2.000 kg geringer. Reicht mir aber; mein Wohnwagen hat 1.800 kg.
Die Erfahrung mit dem Konfigurator ist nicht gut. Da wird manchmal im Bild was falsches angezeigt. Man kann Dinge auswählen, die gar nicht möglich sind. So kann man z.B. das High-End Assi-Paket wählen, ohne weitere Verpflichtungen. Geht aber nicht wirklich, da dies mit dem High-End Infotainment-Paket verkoppelt ist. Entfernt man eine Auswahl wieder, wählt der Konfigurator dafür irgendwas anderes, was man gar nicht will. Nun gut. Ich habe den Eindruck, dass beim 300de schon Preiserhöhungen für Zusatzausstattung irgendwie eingebaut wurden, die beim 300e noch nicht umgesetzt sind.
Er soll entweder in Finnland oder Bremen produziert werden. Ist für mich egal; es ist Abholung in Bremen vereinbart. Das ist für uns immer ein Feiertag. Zunächst heißt es warten, nach der augenblicklich schwierigen Vorhersage zwischen 3 und 7 Monate.
Beste Antwort im Thema
Die ersten 800 KM habe ich im GLC 300de Coupé jetzt absolviert und ich gebe hier mal meinen ersten subjektiven Eindruck ab.
Das Auto ist spannend, ohne dabei die Reize zu fluten oder ein sofortiges Gefühl der Begeisterung auszulösen. Es passiert alles extrem unaufgeregt und harmonisch, so dass man sich an die doch beachtlichen Unterschiede zu einem reinen Verbrenner viel schneller gewöhnt als man es im ersten Moment annehmen würde.
Der relevanteste Unterschied beim Fahreindruck zu den reinen Verbrennern ist aus meiner Sicht das oft mögliche One Pedal Driving. Durch das Radar werden die vorausfahrenden Autos erkannt, das System rekuperiert entsprechend mit einer deutlichen, aber harmonischen Verzögerung. Im Verbund mit dem so und so entkoppelten Gleiten des GLC mit einer wunderbar komfortablen Luftfederung und den aus den aktuellen Baureihen bekannten Assistenten entsteht so mehr denn je ein eindrückliches Gefühl das Auto mehr zu pilotieren als wirklich selbst zu fahren. Ich habe einen puristischen, handgeschalteten Zweitwagen – Das macht es mir einfach mit dem Nachteil von so viel „Zukunft“ im GLC zu leben: Ein Fahrerlebnis in Form von Fahrspaß auf einer kurvigen Strecke bleibt beim diesem Auto einfach aus. Zu schwer, zu behäbig , zu wenig gefühlte mechanische Verbindung zur Straße. Wie gesagt für mich absolut Ok und man kann sicher argumentieren, dass das beim GLC oder SUVs ohnehin nicht das Ziel ist aber ohne Zweitwagen wäre mir das einfach zu wenig Emotion und zu wenig „fahren“.
Die Lärmkulisse des GLC 300de Coupé findet erstmal nur abseits des Antriebstrangs statt. Ich kann oft nicht sagen, ob der Motor an oder aus ist. Das zu- und abschalten erfolgt derart harmonisch, dass ich den bei einem solchen Fahrzeug im Prinzip irrelevanten Drehzahlmesser aus reiner Neugierde oft im Blick habe. Ab 3000 Touren fängt der Diesel dann das erste mal an seine Herkunft zu verraten und ein leises Knurren lässt einen Hauch von 4 Zylinder Diesel Arbeitstier Atmosphäre in den sonst sehr erhabenen Antriebskomfort einfließen. Generell fühlt sich das Auto bis 190 Km/h (mehr habe ich noch nicht gedrückt) nicht untermotorisiert an, als Kenner des OM656 400d Reihensechser muss man Letzterem auf der Autobahn und höheren Tempi aber eine klare Überlegenheit attestieren - sei es Mühelosigkeit, Elastizität oder einfach Druck.
Geräusche die unangenehm auffallen sind die sehr grob ausfahrende Kamera im Heck und natürlich das Rückwärtsfahren mit einem dramatischen Piepston direkt aus dem Actros. Kann man regulatorisch wahrscheinlich nicht anders lösen aber wirkt absolut nicht Mercedes like..
Ich habe noch zu wenige vergleichbare Fahren gemacht um zuverlässige Auskünfte betreffend Verbrauch zu geben, die elektrische Reichweite erscheint mir auf den ersten Blick aber als realistisch.
Wer zwischen einem 400d und einem 300de schwankt sollte in jedem Fall beide Probe fahren. Das Erlebnis gibt es bei den Derivaten aus Affalterbach und ich stelle mir die Frage welche Gründe für gewerbliche Kunden für die übrigen non Hybrid 4 Zylinder übrig bleiben..
467 Antworten
Zitat:
@softwarefriedl schrieb am 5. Juni 2020 um 22:46:28 Uhr:
Zitat:
@BassXs schrieb am 5. Juni 2020 um 22:18:36 Uhr:
Kein Problem, Ihr habt Eure Berater ich meinen Abschluss :-)Vielleicht hier noch:
https://www.hamburger-software.de/.../kannst du mir bitte den Erklärbär geben?
ich lese nur dass die Vorsteuer im Monat der Rechnungsstellung abzugsfähig ist
ich lese noch nicht, dass auf dieser Rechnung nicht die USt des Lieferzeitpunkts ausgewiesen ist
BassXs erklär bitte auch mal einem Bayer ohne Abschluss
wie ist das denn mit Deinem ehem. Motorrad ( BMW 1300S )
die hatte angeblich als :
- Karosserieform Coupe
- Getriebe mit Handschaltung
- und 2012 schon Schadstoffklasse 6
bin gespannt.
Zitat:
@RE RU 44 schrieb am 5. Juni 2020 um 22:51:38 Uhr:
@BassXs ,dann lese den Artikel genau durch. Du verwechselst Steuerenstehung beim Liefernden und Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger. Inzwischen sind wir off topic. Lass uns zum "Abschluss" kommen.
Einverstanden "Gute Fahrt" 🙂
Zitat:
@BassXs schrieb am 5. Juni 2020 um 23:21:10 Uhr:
Zitat:
@RE RU 44 schrieb am 5. Juni 2020 um 22:51:38 Uhr:
@BassXs ,dann lese den Artikel genau durch. Du verwechselst Steuerenstehung beim Liefernden und Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger. Inzwischen sind wir off topic. Lass uns zum "Abschluss" kommen.
Einverstanden "Gute Fahrt" 🙂
Eigentlich geht es in diesem Forum um den GLC 300de,
die meisten Beiträge gehören in das Forum
" staatliche Förderung MwSt. 16% "
hat also nur bedingt was mit der Motorstärke zu tun, wer hier Beiträge zu den 16% sucht wird hier
sicher nicht auf Anhieb fündig.
Ich werde nun nochmal ausführlicher etwas dazu sagen. Ich denke, als Dozent für Umsatzsteuerrecht kann ich mich dazu schon einigermaßen korrekt äußern. Es hilft nicht, wenn man irgendwelche Halbinfos aus irgendwelchen Artikeln zusammensucht und die als Wahrheit hinstellt. Im Übrigen geben diese hier genannten Artikel diese Aussagen gar nicht her.
Es ist das Umsatzsteuerrecht (somit auch der Steuersatz) maßgebend, das zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs gültig ist. Der Anspruch auf die Umsatzsteuer entsteht
- bei der "Sollversteuerung" mit der Lieferung oder der sonstigen Leistung,
- bei der "Istversteuerung" mit Erhalt des Rechnungsbetrages.
Die Rechnung ist in keinem Fall maßgeblich für diese Frage.
Die Sollversteuerung ist der Regelfall. Die Istversteuerung ist die Ausnahme und kann unter bestimmten Bedingungen gewählt werden. Dazu gehört u.a. ein Jahresumsatz von nicht mehr als 600.000 €. Niemand wird annehmen, dass Mercedes Benz einen so niedrigen Umsatz erzielt.
Also ist maßgebend für den Kauf eines MB-Autos die Sollversteuerung. Wird das Auto im 2. Halbjahr 2020 geliefert, so ist der Umsatz mit 16% zu versteuern. Natürlich vorausgesetzt, die Regelung kommt; es gibt ja schon wieder genug Kritik.
Der Anspruch des Finanzamtes auf die Umsatzsteuer ist (wie @RE RU 44 schon gesagt hat) nicht zu verwechseln mit dem Anspruch auf die Vorsteuer, die der Unternehmer dem Finanzamt gegenüber geltend machen kann. Hier ist in der Tat Voraussetzung der Erhalt einer geeigneten Rechnung, weshalb der Anspruch auch dann erst entsteht.
Dennoch muss ich nochmal einen Vorbehalt machen. Wenn die Gesetzesänderungen formuliert werden, kann ich mir durchaus vorstellen, dass man auf den Gedanken kommt, in Fällen langer Liefer- oder Leistungszeiten (z.B. Autokauf, Hausbau) die Regelung als am Sinn und Zweck vorbeigehend anzusehen und daher nach einer speziellen Lösung sucht. So könnte man z.B. auch eine Lieferung in 2021 noch begünstigen, wenn der verbindliche Vertrag vor dem 01.01.2021 geschlossen wurde. Das sind aber reine Spekulationen. Eine solche Lösung würde möglicherweise auch gegen das EU-Recht verstoßen. Dann würden 2021 4 verschiedene Steuersätze gelten; nach den unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltenden EU-Umsatzsteuerrecht (MwStSystR) sind aber nur 2 zulässig.
Also, lasst uns einfach mal abwarten, was die Politik uns tatsächlich beschert. Handlungsbedarf besteht z.Zt. eigentlich nur in Fällen, in denen die Auslieferung jetzt im Juni vorgesehen ist. Da könnte man überlegen, den Termin verschieben zu lassen.
Ähnliche Themen
Auslieferung an den Händler oder vom Händler an mich ?
Zitat:
@avento16 schrieb am 6. Juni 2020 um 13:14:57 Uhr:
Auslieferung an den Händler oder vom Händler an mich ?
Die Steuersatzermäßigung gilt für alle, also auch zwischen Hersteller und Händler. Allerdings spielt sie dort keine Rolle. Der Händler macht sie - egal ob 16 oder 19% - als Vorsteuer geltend.
Auslieferung vom Händler an dich.
Zitat:
@Moerkjuser schrieb am 6. Juni 2020 um 13:18:47 Uhr:
Zitat:
@avento16 schrieb am 6. Juni 2020 um 13:14:57 Uhr:
Auslieferung an den Händler oder vom Händler an mich ?Die Steuersatzermäßigung gilt für alle, also auch zwischen Hersteller und Händler. Allerdings spielt sie dort keine Rolle. Der Händler macht sie - egal ob 16 oder 19% - als Vorsteuer geltend.
Also wenn Auto Ende Juni beim Händler eintrifft, bezahlen und abholen im Juli,
natürlich unter dem Vorbehalt einer evtl. Gestzesänderung / Nachbesserung wie von Dir beschrieben.
Zitat:
@avento16 . . .
Also wenn Auto Ende Juni beim Händler eintrifft, bezahlen und abholen im Juli,
natürlich unter dem Vorbehalt einer evtl. Gestzesänderung / Nachbesserung wie von Dir beschrieben.
Im Prinzip ja. Ich glaube nicht, dass man sich die Mühe machen wird, durch sehr schwierige Spezialregelungen die "Mitnahmeeffekte" auszuschließen. Die gibt es immer.
Wir in der Schweiz sind das gewohnt dass hin und wieder die MwSt leicht geändert wird. Am Stichtag zB. 1. Juli hat auf den Rechnungen der Nettopreis, der sich logischerweise nicht ändert, und der aktuelle Steuersatz zu stehen. Punkt aus. Wann bezahlt wird ist irrelevant.
Das ist hier in jeder Firma so. Steht auf einer Rechnung der falsche Steuersatz geht die Rechnung gnadenlos zurück.
Da sind übrigens noch einige Softwarehersteller gefordert so kurzfristig die MwSt Sätze in der Software anzupassen. Tönt einfach, ist es aber nicht immer.
Zitat:
@Moerkjuser schrieb am 6. Juni 2020 um 12:47:58 Uhr:
Ich werde nun nochmal ausführlicher etwas dazu sagen. ...
Danke für Deine ausführliche Erklärung des Sachverhalts!
Zitat:
@Moerkjuser schrieb am 6. Juni 2020 um 13:34:23 Uhr:
Zitat:
@avento16 . . .
Also wenn Auto Ende Juni beim Händler eintrifft, bezahlen und abholen im Juli,
natürlich unter dem Vorbehalt einer evtl. Gestzesänderung / Nachbesserung wie von Dir beschrieben.Im Prinzip ja. Ich glaube nicht, dass man sich die Mühe machen wird, durch sehr schwierige Spezialregelungen die "Mitnahmeeffekte" auszuschließen. Die gibt es immer.
Hallo @avento16, ich möchte der Vollständigkeit halber und damit keiner einen Reinfall erlebt, nochmal etwas ergänzen. "Lieferung" bedeutet "Verschaffung der Verfügungsmacht". Wenn nun am 29.06. bereits das Fahrzeug bezahlt ist, schon auf den Käufer zugelassen ist, kann es dann auch jederzeit vom Käufer abgeholt werden. Lediglich die Abholung in den Juli verschieben, dürfte vermutlich nicht reichen. In diesem Fall bewahrt der Verkäufer das Auto lediglich für den Käufer noch ein paar Tage auf. Sicherheitshalber sollte man dann auch Zahlung und Zulassung erst im Juli vornehmen, um den gewünschten Erfolg zu erreichen. Auf jeden Fall sollte dieses Vorhaben rechtzeitig mit dem Verkäufer besprochen werden. Wenn der erst eine Rechnung mit 19% ausgestellt hat, ist er sicher schwerer zu überzeugen.
Hallo@Moerkjuser,
danke für den Hinweis, meine Rechnung mit den Bezahldaten habe ich schon 14 Tage.
Vorsorglich werde ich jedoch falls das Auto noch im Juni kommt nochmal beim Verkäufer nachhaken um zu sehen ob Zulassung und Bezahlung im Juli das gewünschte Ergebnis bringt
was mich natürlich bei 1800 € freuen würde.
Zitat:
@avento16 schrieb am 6. Juni 2020 um 17:40:25 Uhr:
Hallo@Moerkjuser,danke für den Hinweis, meine Rechnung mit den Bezahldaten habe ich schon 14 Tage.
Vorsorglich werde ich jedoch falls das Auto noch im Juni kommt nochmal beim Verkäufer nachhaken um zu sehen ob Zulassung und Bezahlung im Juli das gewünschte Ergebnis bringt
was mich natürlich bei 1800 € freuen würde.
Es ist natürlich richtig, mit dem Verkäufer zu reden. Allerdings darf er auch erst eine Rechnung mit 16% ausstellen, wenn das geplante Gesetz in Kraft ist und sicher ist, dass die Lieferung im Juli liegt.
Zitat:
@avento16 schrieb am 6. Juni 2020 um 17:40:25 Uhr:
Hallo@Moerkjuser,danke für den Hinweis, meine Rechnung mit den Bezahldaten habe ich schon 14 Tage.
Wie?