Gilt weiterhin die Geschwindigkeitsbegrenzung?
Ich brauch mal eure Expertise.
Folgende Situation.
Im Westen von Wiesbaden geht die A 66 in die B 42 über. Sie bleibt wie die Autobahn weiterhin zweispurig für beide Fahrtrichtungen. Aus Wiesbaden heraus befindet sich direkt nach der Anschlussstelle Wiesbaden-Frauenstein (dort findet der Wechsel statt) ein Vz 274-100.
Nach Wiesbaden rein steht aber hier nur ein Vz 330.1 und erst ca. 1km später das Vz 274-100.
Gilt auf diesem Kilometer weiterhin die Geschwindigkeitsbeschränkung aus dem Bereich der Bundesstraße oder wäre hier die Beschränkung aufgehoben?
Es geht mir um den rein formalen Aspekt und nicht über die Unsinnigkeit hier zu beschleunigen.
Hier übrigens die örtliche Situation.
150 Antworten
Das kannst du gerne meinen. Aber die Landstraße hat eine andere Bezeichnung B123 oder L456 und die BAB trägt die Bezeichnung A 789. Das sind verschiedene Straßen und es sind auch verschiedene Strecken, so wie auch Auf- und Abfahrten andere Strecken mit abweichenden Tempolimits sind.
Zitat:
@diezge schrieb am 23. September 2024 um 23:48:30 Uhr:
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist immer ein Streckengebot.
Nein, nur wenn sie durch Zeichen 274 erfolgt. Alle anderen in der StVO genannten Höchstgeschwindigkeiten sind keine Streckenverbote.
Zitat:
@diezge schrieb am 23. September 2024 um 23:48:30 Uhr:
Beim Übergang von einer Bundesstraße auf eine Autobahn beginnt KEINE neue Strecke! Man befindet sich noch immer auf der bisherigen Strecke.
Ja, und beim Passieren eines Ortseingangsschildes oder Ortsausgangsschildes beginnt ebenfalls keine neue Strecke. Trotzdem wird ein Limit, das durch Zeichen 274 beschildert war, jeweils beendet. Der Grund ist der Text zur Ortstafel:
"Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften."
Und dazu zählen nun mal auch die Regelungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Analog dazu Zeichen 330.1:
"Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen."
Und diese Regelungen wiederum kennen für Pkw etc. keine Höchstgeschwindigkeit.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. September 2024 um 23:53:52 Uhr:
Das kannst du gerne meinen. Aber die Landstraße hat eine andere Bezeichnung B123 oder L456 und die BAB trägt die Bezeichnung A 789. Das sind verschiedene Straßen und es sind auch verschiedene Strecken, so wie auch Auf- und Abfahrten andere Strecken mit abweichenden Tempolimits sind.
NEIN!!! Das sind keine verschiedenen Strecken. Wie kann man nur so beratungsresistent sein?
Eine Strecke endet, wenn die Straße nicht mehr weitergeht, sprich, wenn da ein Schild Vorfahrt gewähren kommt und man nur links oder rechts abbiegen kann. Oder man selbst die Strecke verlässt, also abbiegt oder abfährt. Ob die Straße dazwischen Kreis-, Landes-, Bundesstraße oder Autobahn war tut nichts zur Sache. Du musst lernen, den Unterschied zwischen Straße und Strecke zu verstehen. Beim Übergang von Bundesstraße zu Autobahn endet zwar die Straße und eine neue beginnt aber die Strecke ist immer noch die gleiche.
Hier ist eine weitere Diskussion sinnlos.
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Zitat:
@Rockville schrieb am 23. September 2024 um 23:47:31 Uhr:
Da würde ich jetzt den Autoren nicht mangelnde Recherche vorwerfen. Was du da nennst, ist ja die DDR-StVO, die durch den Einigungsvertrag größtenteils ungültig wurde. ....Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. September 2024 um 22:48:14 Uhr:
I.Ü. ordnete §6 StVO-1977 an, dass vom Algemeinen abweichende Limits grundsätzlich nur bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung gelten oder bei anderweitig frühzeitigerer Änderung enden. Das ist kein hartnäckiges Gerücht, sondern den dortigen website-Autoren beider links mangels korrekter Recherche bloß nicht bekannt.
Die Novelle 1977 wurde aus der gesamtdeutschen Nachkriegs-StVO entwickelt. Sie hat viele Streitpunkte über deren Auslegung aufgegriffen und in leicht verständliche Formulierungen transferiert, die dann Auslegungsfragen erledigt haben. Als Orientierung taugt das schon noch und auch dafür, was nach uraltem Stand, der insofern oft der aktuelle ist, eigentlich gemeint ist. Und genau dort ist der Vorwurf mangelnder Recherche dann schon berechtigt.
diezge, der Begriff Strecke bezieht sich verkehrsrechtlich auf die Streckenverbote (Tempolimits) und damit sind Entfernungsabschnitte auf einer Straße gemeint. Strecke meint nicht grundsätzlich die Straße in ihrer Gänze oder gar die zurückzulegende Entfernung / Route vom Start- zum Zielort. Aber wenn eine Straße endet und sich eine andere anschließt, dann ist der Abschnitt auf der beendeten Straße die Strecke auf der das Tempolimit galt was dort angeordnet war. Ohne Wiederholungsbeschilderung ist auf der neuen Straße dann kein von der allgemeinen Regel abweichendes Limit angeordnet. So einfach ist das.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. September 2024 um 00:59:46 Uhr:
diezge, der Begriff Strecke bezieht sich verkehrsrechtlich auf die Streckenverbote (Tempolimits) und damit sind Entfernungsabschnitte auf einer Straße gemeint. Strecke meint nicht grundsätzlich die Straße in ihrer Gänze oder gar die zurückzulegende Entfernung / Route vom Start- zum Zielort. Aber wenn eine Straße endet und sich eine andere anschließt, dann ist der Abschnitt auf der beendeten Straße die Strecke auf der das Tempolimit galt was dort angeordnet war. Ohne Wiederholungsbeschilderung ist auf der neuen Straße dann kein von der allgemeinen Regel abweichendes Limit angeordnet. So einfach ist das.
Du hast es immer noch nicht verstanden...
Ich kenne Fälle, bei denen Autofahrer in einer solchen Situation geblitzt wurden und dagegen geklagt haben. Sie haben vor Gericht allesamt verloren und mussten die Strafen bezahlen. Und somit ist das Fakt.
Und nochmal:
Im Ausgangsbeispiel, die 100 km/h auf zweispuriger Bundesstraße mit baulicher Trennung gelten weiterhin, wenn diese Bundesstraße per Autobahnschild zur Autobahn wird. Sie gelten in diesem Beispiel erst dann nicht mehr, wenn man von der Autobahn abfährt.
Um in deiner "Logik" zu bleiben: die 100 gelten bis zum Parkplatz, weil man vorher nicht am Ziel ankommt. 😉
Ich kenne Messstellen, da wurden täglich >2.000 VT abgezockt und über die Zeit mehr als 10 Mio. € p.a. rechtswidrig vereinnahmt, bis man endlich begriffen hat, dass das gemessene Limit in der Abfahrt erst 300m hinter der Messstelle steht und das Limit der BAB an der Messstelle nicht mehr gilt, vielmehr sogar Vollgas zulässig wäre. Und nun sind wir eine Runde beeindruckt oder auch nicht.
Das mal zum Thema des Standes der StVO.
In der DDR StVO war beispielsweise auch geregelt, dass man nicht den Fahrstreifen wechseln durfte, um einen Auffahrenden auf die rechte Spur zu lassen. Manchmal hilft es, sich auf den neuesten Stand zu bringen. Dann klappt es auch mit der Rechtsanwendung.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. September 2024 um 00:40:30 Uhr:
Die Novelle 1977 wurde aus der gesamtdeutschen Nachkriegs-StVO entwickelt.
Auch wenn das jetzt leicht off-topic ist: Was ist denn eine gesamtdeutsche Nachkriegs-StVO? Die StVO 1937 wurde vom Ende des 2. Weltkriegs bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten nicht mehr verändert. In der Bundesrepublik gab es dann ab 1950 die ersten StVO-Änderungen, die jährlich oder sogar mehrmals jährlich erschienen bis dann die Änderungen zum März 1971 so umfangreich wurden, dass man die StVO als Ganzes neu verabschiedete.
Die heutige StVO ist nicht die Summe von Ost- und West-StVO, sondern basiert eindeutig auf der West-StVO, ergänzt um ein paar Ost-Dinge, wie dem Grünpfeilschild. Sonstige Überbleibsel der DDR im Verkehrsrecht sind fast verschwunden, Reste findet man noch bei der Gültigkeit der Führerscheine, Gültigkeit von Betriebserlaubnissen oder der Berechtigung für DDR-Mopeds bis 60 km/h.
Zum Begriff "Strecke" beim Streckenverbot: Da schließe ich mich @diezge an. Wenn man geradeaus weiterfährt, dann spielt eine geänderte Klassifizierung der Straße oder ein sich ändernder Straßenname keine Rolle. Würde man die Strecke verlassen, dann müsste ich ja gar nicht mit den speziellen Regelungen der Autobahn argumentieren, sondern könnte einfach sagen, dass ich auf einer neuen Strecke bin und somit das Streckenverbot beendet sei. Eine Strecke wird aber nur verlassen, wenn ich abfahre, ausfahre, auffahre oder abbiege.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 24. September 2024 um 06:19:23 Uhr:
Das mal zum Thema des Standes der StVO.
Warum verlinkst du jetzt ein Bild der VwV-StVO?
Zitat:
@diezge schrieb am 24. September 2024 um 01:05:39 Uhr:
Ich kenne Fälle, bei denen Autofahrer in einer solchen Situation geblitzt wurden und dagegen geklagt haben. Sie haben vor Gericht allesamt verloren und mussten die Strafen bezahlen. Und somit ist das Fakt.
Du meinst bestimmt andere Konstellationen, die häufig vorkommen: Jemand fährt auf einer tempolimierten Straße, dann kommt eine Kreuzung, das Tempolimit wird nach der Kreuzung nicht wiederholt. Dann sind viele Autofahrer irrtümlich der Meinung, dass das Limit beendet sei.
Auch an Autobahn-Anschlussstellen ist es so. Wird das Limit nicht nach der Auffahrt wiederholt, dann glauben viele, dass es beendet sei. Das ist der Fall, der bei bussgeld-gedöns und beim ADAC geschildert wird.
Für den hier diskutierten Fall kenne ich aber keine Rechtsprechung.
Ich merke schon, Rockville hatte Recht.😁
Zitat:
@Rockville schrieb am 23. September 2024 um 10:13:15 Uhr:
Es gibt nämlich abweichende Meinungen, u.a. hier ab Seite 5, wo mindestens 3 User der Meinung sind, dass das Tempolimit weiterhin gilt:
Ich werde weiter so verfahren wie bisher. Gerade im Hinblick des Umweltgedanken lasse ich das Fahrzeug weiter mit 100km/h auf dem Tempomat stehen.😉
Zitat:
@Rockville schrieb am 24. September 2024 um 06:58:24 Uhr:
@Rockville schrieb am 24. September 2024 um 06:58:24 Uhr:
Warum verlinkst du jetzt ein Bild der VwV-StVO?Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 24. September 2024 um 06:19:23 Uhr:
Das mal zum Thema des Standes der StVO.
Oh. Da war mein Kopf noch müde und die Augen zu klein, um das auf dem kleinen Display des Handys richtig zu sehen. An der Aussage, dass heute ganz sicher nicht mehr die StVO eines nicht mehr existenten Staates heranzuziehen ist und seitdem sich Einiges grundlegend geändert hat, halte ich fest.
Zitat:
@ktown schrieb am 24. September 2024 um 07:58:13 Uhr:
...
Ich werde weiter so verfahren wie bisher. Gerade im Hinblick des Umweltgedanken lasse ich das Fahrzeug weiter mit 100km/h auf dem Tempomat stehen.😉
Macht dort auch Sinn. 🙂
Erst schriebst du so:
Zitat:
@Rockville schrieb am 23. September 2024 um 21:28:50 Uhr:
Andere halten sich da lieber an den Wortlaut der StVO, ggf. ergänzt um Kommentare oder Rechtsprechung.
Dann so:
Zitat:
Für den hier diskutierten Fall kenne ich aber keine Rechtsprechung.
Was denn nun?
Halten wir fest: Der TE macht das einzig Vernünftige und geht auf Nummer sicher.
Zitat:
@Rockville schrieb am 24. September 2024 um 06:58:24 Uhr:
Du meinst bestimmt andere Konstellationen, die häufig vorkommen: Jemand fährt auf einer tempolimierten Straße, dann kommt eine Kreuzung, das Tempolimit wird nach der Kreuzung nicht wiederholt. Dann sind viele Autofahrer irrtümlich der Meinung, dass das Limit beendet sei.Zitat:
@diezge schrieb am 24. September 2024 um 01:05:39 Uhr:
Ich kenne Fälle, bei denen Autofahrer in einer solchen Situation geblitzt wurden und dagegen geklagt haben. Sie haben vor Gericht allesamt verloren und mussten die Strafen bezahlen. Und somit ist das Fakt.Auch an Autobahn-Anschlussstellen ist es so. Wird das Limit nicht nach der Auffahrt wiederholt, dann glauben viele, dass es beendet sei. Das ist der Fall, der bei bussgeld-gedöns und beim ADAC geschildert wird.
Für den hier diskutierten Fall kenne ich aber keine Rechtsprechung.
Hallo,
nein, ich meine genau den Fall wie vom TE beschrieben:
Vierspurige Bundesstraße auf 100 km/h beschränkt. Dann geht die Bundesstraße in eine Autobahn über mit Autobahn-Schild. Dann kommt eine Abfahrt/Auffahrt. Danach werden die 100 km/h wiederholt.
Und hier gilt nun mal durchgehend 100 km/h, da die 100 km/h weder aufgelöst wurden, noch die Strecke endet.
Wie gesagt, bei mir in der Nähe gab es genau den Fall, dass in einer solchen Situation geblitzt wurde. Es wurde geklagt und diese wurden allesamt abgewiesen.
Grüße,
diezge